Sonntag, 29. Dezember 2019

Unser Team stellt sich vor

Bei unserem Redaktionstreffen im Sommer haben wir ein Video mit einem Blick hinter unsere Kulissen für euch gedreht, das wir euch nun präsentieren.


Außerdem stellen sich einige unserer Redakteure auf unserer neuen Team-Seite im Blog vor. Schaut gern mal vorbei.

Wenn ihr von unserer Arbeit überzeugt seid, freuen wir uns über Spenden an unseren gemeinnützigen Verein (in Deutschland steuerlich absetzbar).
/TWA

Mittwoch, 2. Oktober 2019

Kann eine Cover-Version mehr als ein Original haben?

Auf den ersten Blick eine triviale Frage, die man im ersten Impuls mit einem glatten „Nein“ beantworten würde. Das Original gibt es nur einmal. Man kann sich drüber streiten, welcher Song als erster erschienen ist, aber der ist dann das Original.

So weit, so einfach – aber leider ist es in der Musikwelt nicht so simpel. Das beste Beispiel, das uns in der Redaktion derzeit Kopfzerbrechen bereitet, sind die sogenannten „Sanremo-Fälle“ in unserer Datenbank. Beim Festival von Sanremo, das von vornherein als Komponisten- und nicht als Interpretenwettbewerb ausgerichtet wurde, war es in den Anfangsjahrzehnten üblich, dass ein Song jeweils von zwei verschiedenen Künstlern dem Publikum und der Jury dargeboten wurde. Ausgezeichnet wurden der Komponist und der Song, und damit beide Interpreten.

Viele Songs des Festivals – und nicht nur die Siegertitel – wurden Welthits und somit natürlich auch vielfach gecovert. Das bringt für uns nun natürlich das Dilemma, dass wir nicht genau festlegen können, welcher Interpret das Original gesungen hat. Bisher haben wir uns vor dieser Entscheidung gedrückt, zumal die alte Version unserer Datenbank nur unter größten Schwierigkeiten zwei Originale für Cover-Versionen zugelassen hätte. Also stehen diese derzeit 344 „Sanremo-Fälle“ ohne direkt zugeordneten Interpreten in der Datenbank und erst im Kommentar werden die beiden Künstler genannt.

Theoretisch denkbar wäre, zwei Originale zuzulassen, aber wollen wir das auch? Vom Grundsatz her nicht, aber wir versuchen natürlich eine praktikable Lösung zu finden. Wir sind schon auf den Gedanken gekommen, den Song, der beim Festival als erster aufgeführt wurde, zum Original und seine Zweitaufführung mit dem anderen Künstler zum Cover zu machen. Aber leider geben die im Netz verfügbaren Quellen keine sicheren Informationen, in welcher Reihenfolge die Songs dargeboten wurden.

Daher unsere Frage an alle Musikfreunde, die unsere Seite kennen und nutzen: Was meint Ihr zu dem Gedanken, dass es zwei Originale geben könnte? Oder sollen wir am bisherigen strikten Grundsatz festhalten und einfach ein Original bestimmen? Gibt es unter Euch jemanden, der zum Sanremo-Festival nähere Informationen hat; jemanden, der vielleicht Quellen kennt, welche die Reihenfolge der Auftritte dokumentieren?

Die „Sanremo-Fälle“ sind nicht die einzigen, die uns mitunter ins Grübeln bringen. Im Disney-Zeichentrickfilm „Aladdin“ wird der Song „A Whole New World“ im Verlauf der Handlung durch Lea Salonga und Brad Kane interpretiert. Aber er wird noch ein zweites Mal gespielt, und zwar am Ende des Films während der gesamten Zeit des Abspanns. Nur dass dieses Mal Peabo Bryson und Regina Belle die Künstler sind. In diesem Fall fiel es uns nach kurzer Diskussion relativ leicht, die Version mit Lea Salonga und Brad Kane als Original einzutragen, da ihre Interpretation im Film vor Peabo Bryson und Regina Belle gespielt wird. Das Soundtrack-Album mit beiden Songs erschien nach der Filmpremiere und damit gab es auch einen Tonträger für die Cover-Version.

Lustig wird es, wenn das Soundtrack-Album vor der Filmpremiere erscheint und auch das gibt es, sogar mit der ähnlichen Konstellation einer Doppel-Interpretation. Im Disney-Zeichentrickfilm „The Lion King“ gibt es den Song „Can You Feel The Love Tonight“ interpretiert von einem ganzen Ensemble von Sängerinnen und Sängern.

Nun kam das Soundtrack-Album am 31. Mai 1994 in den Handel, die Filmpremiere war aber erst am 15. Juni 1994. Damit zählt für uns natürlich das Album als der Tonträger für den Original-Song. Problematisch ist nur, dass sowohl auf dem Album als auch im Film der Song ein zweites Mal erscheint, auch wieder während des Abspanns. Dieses Mal gesungen von Elton John zusammen mit einer anderen Gruppe von Interpreten.

Da das Album zuerst erschienen ist, können wir ja nun nicht sagen: Im Film läuft der Song am Ende, also ist dieser die Cover-Version. Es kann ja jemand mit Leichtigkeit von der CD zuerst den letzten Song anspielen und so den letzten Track zuerst hören. In diesem Fall haben wir aber das „Glück“, dass die Version mit Elton John den Titel „Can You Feel The Love Tonight (End Title)“ trägt; somit ist es für uns wirklich eine Cover-Version, auch wenn sie auf demselben Tonträger ist. Und wie so viele Cover-Versionen hat auch diese das Original an Popularität überholt.

Liebe Musikfreunde, dieser kleine Exkurs sollte nur einmal verdeutlichen, dass es nicht immer so einfach ist festzulegen, was Original und was Cover-Version ist. Aber unsere Frage an die COVER.INFO Community bleibt: Könnt Ihr uns in Bezug auf die „Sanremo-Fälle“ mit Informationen helfen? Wie ist Eure Meinung zu dem Ansatz, einen Cover-Song auf zwei Originale zurückzuführen?

Wir hoffen auf ein zahlreiches Feedback, Platz für Kommentare zu diesem Artikel ist ausreichend vorhanden.
/AME

Dienstag, 6. August 2019

Katy Perry muss Schadensersatz in Millionenhöhe zahlen

2,7 Millionen Dollar Schadensersatz sprach ein Gericht in Los Angeles dem Rapper Marcus Gray a.k.a. Flame zu, weil Katy Perry 2013 in ihrem Song "Dark Horse" ein Element aus seinem "Joyful Noise" von 2008 verwendet hat. 31 Millionen Dollar soll die Plattenfirma, 3,2 Millionen Dollar Katy Perry an dem Nummer-1-Hit verdient haben. Davon müssen die Plattenfirma nun 1,2 Millionen, Katy Perry 0,55 Millionen Dollar bezahlen, den Rest müssen weitere Partner übernehmen.

In dem seit 2014 dauernden Rechtsstreit kam die Jury zu dem Ergebnis, dass der kopierte Beat ein eigenständiges Werk sei, wohingegen Perrys Anwältin dem Beat die nötige Schöpfungshöhe abgesprochen hatte. Perry hatte bestritten, den Song gekannt zu haben. (Quelle)
/TWA

Dienstag, 30. Juli 2019

Europäischer Gerichtshof: Sampeln erlaubt bei fehlender Erkennbarkeit beim Hören

Es gibt wieder einmal ein neues Urteil in dem lange währenden Streit um das Sample in Sabrina Setlurs Song "Nur mir", der 1997 von Moses Pelham produziert wurde. Wir berichten bereits seit 2008 über den Fall. Diesmal hat kein geringerer als der Europäische Gerichtshof entschieden, nachdem der deutsche Bundesgerichtshof ihm einige Fragen zur Auslegung der Urheberrechtsrichtlinie (Richtlinie 2001/29) vorgelegt hatte.

Mitglieder der deutschen Electro-Band Kraftwerk hatten geklagt, weil Pelham etwa zwei Sekunden einer Rhythmussequenz aus dem Titel "Metall auf Metall" gesampelt und dem Titel "Nur mir" in fortlaufender Wiederholung unterlegt hatte, obwohl es ihm möglich gewesen wäre, die übernommene Rhythmussequenz selbst einzuspielen. Sie sind der Auffassung, dass Pelham ihr Leistungsschutzrecht als Tonträgerhersteller verletzt habe. Kraftwerk verlangte Unterlassung, Schadensersatz, Auskunftserteilung und Herausgabe der Tonträger zum Zweck ihrer Vernichtung.

Der Europäische Gerichtshof (29. Juli 2019, C-476/17) stellte fest, dass die Vervielfältigung eines – auch nur sehr kurzen – Audiofragments eines Tonträgers durch einen Nutzer grundsätzlich als eine "teilweise" Vervielfältigung dieses Tonträgers anzusehen sei und somit dem Recht des Tonträgerherstellers unterfalle. Entnimmt jedoch ein Nutzer in Ausübung der Kunstfreiheit einem Tonträger ein Audiofragment, um es in geänderter und beim Hören nicht wiedererkennbarer Form in einem neuen Werk zu nutzen, stellt nach Auffassung des Gerichtshofs eine solche Nutzung keine Vervielfältigung des Tonträgers dar.

Die Technik des elektronischen Kopierens von Audiofragmenten (Sampling), bei der ein Nutzer – zumeist mit Hilfe elektronischer Geräte – einem Tonträger ein Audiofragment entnimmt und dieses zur Schaffung eines neuen Werks nutzt, sei laut dem Gerichtshof eine künstlerische Ausdrucksform, die unter die Freiheit der Kunst falle. Der Gerichtshof begründet seine Abwägung zugunsten der Kunstfreiheit nachvollziehbar damit, dass die entgegenstehende Auslegung es dem Tonträgerhersteller insbesondere ermöglichen würde, sich dagegen zu wehren, dass ein Dritter zum Zweck des künstlerischen Schaffens ein – auch nur sehr kurzes – Audiofragment aus seinem Tonträger entnimmt, obwohl eine solche Entnahme ihm nicht die Möglichkeit nimmt, einen zufriedenstellenden Ertrag aus seinen Investitionen zu erzielen. Mit anderen Worten: Nur weil ein Song kurz gesampelt wird, führt das ja nicht dazu, dass niemand mehr den Ursprungs-Song kaufen möchte.

In Ausübung der Kunstfreiheit dürfe man deshalb bei der Schaffung eines neuen Werks einem Tonträger ein Audiofragment (Sample) entnehmen und es so ändern, dass es im neuen Werk beim Hören nicht wiedererkennbar ist.

Außerdem stellte der Europäische Gerichtshof fest, dass das im deutschen Urheberrecht (§ 24 UrhG) geregelte Recht, ein selbständiges Werk in freier Benutzung des Werkes eines anderen zu schaffen und ohne Zustimmung des Urhebers des benutzten Werkes zu veröffentlichen und zu verwerten, gegen die Richtlinie verstößt, weil es sich um keine in der Richtlinie zugelassene Ausnahme vom Urheberrecht handle. Auf die entsprechende Vorschrift des deutschen Urheberrechts konnte sich Pelham daher nicht berufen.

Zudem stellte der Gerichtshof fest, dass die Vorschriften über Zitate auf solche Samples keine Anwendung finden, die in dem neuen Werk nicht zu erkennen sind.

Nun obliegt es dem Bundesgerichtshof, auf der Grundlage der vom Europäischen Gerichtshof beantworteten Fragen in dem Rechtsstreit eine Entscheidung zu treffen.
/TWA

Freitag, 5. Juli 2019

Was bedeutet das neue Logo von COVER.INFO?

Ursprünglich kam bei coverinfo.de im Logo seit 2001 der Kreislauf-Gedanke im Buchstaben "o" zum Ausdruck: Melodien kommen in der Geschichte immer wieder, werden immer wieder "recycelt".


Auch in dem ab 2003 verwendeten Logo kommt die Wiederverwertung zum Ausdruck. Die drei im Dreieck angeordneten Pfeile stehen schließlich für Recycling. Die Musiknote steht für die Melodien, die in Form von Cover-Versionen oder Musikzitaten wiederverwertet werden.


Dieses Logo überlebte die Relaunch der Website im Jahre 2007 (siehe im Einzelnen unseren Jubiläums-Artikel "20 Jahre COVER.INFO"). Damit war das Recycling-Logo von 2003 bis 2018 und somit knapp 15 Jahre im Einsatz – so lange wie kein anderes bei coverinfo.de.


Es lag nun nahe, das Logo auch für das neue COVER.INFO in ähnlicher Form weiterzuverwenden, vor allem aus Gründen der besseren Wiedererkennbarkeit. Allerdings wirkte das Logo für die neue Website nicht modern und schlicht genug. Vor allem aber war die Assoziation mit dem Recycling nicht mehr gewollt. Es bestand die Befürchtung, dass das Symbol mit etwas Negativem, nämlich Müll, assoziiert werden würde.

Der Kompromiss bestand dann darin, das alte Logo so zu abstrahieren, dass die alte dreieckige Form und auch die Musiknote erhalten bleibt, dass es aber nicht mehr mit Müll assoziiert werden kann.


Das Dreieck mit der Spitze nach oben symbolisiert nun die neue Art und Weise der Darstellung auf COVER.INFO, nämlich die chronologische, die die Tabellendarstellung vom alten coverinfo.de abgelöst hat: Oben an der Spitze steht eine Melodie, ein Original. Im Zeitverlauf wird diese Melodie immer öfter und öfter durch andere Songs gecovert oder zitiert. Die Pyramide wird an ihrer Basis also breiter und breiter. Der unter dem Original befindliche Kasten mit den Folge-Songs wird praktisch länger und länger.
/TWA

Donnerstag, 27. Juni 2019

Nach 50 Jahren: Streit um Pippi Langstrumpf

1969 coverten Rosy Teen & Orchester Eric Frantzen mit "Hey, Pippi Langstrumpf" den schwedischen Titelsong zu einer Fernsehserie, "Här kommer Pippi Långstrump" von Inger Nilsson. Komponiert wurde der Song von Jan Johansson, der schwedische Text von Astrid Lindgren geschrieben und der deutsche von Wolfgang Franke.

Die beiden Texter sind längst verstorben. Wie jetzt durch SPIEGEL ONLINE bekannt wurde, gehen die Erben von Astrid Lindgren seit 2017 gegen den Musikverlag vor, der die Rechte an der deutschen Fassung des Pippi-Langstrumpf-Songs hält. Jetzt liegt der Fall beim Landgericht Hamburg, denn Lindgrens Erben meinen, dem deutschen Text fehle es an einer erforderlichen Genehmigung. Es handle sich nämlich um keine bloße Übersetzung, sondern um eine genehmigungspflichtige Bearbeitung.

So heißt es etwa im schwedischen Original wörtlich: "Das ist nicht schlecht, ich hab' nen Affen, Pferd und Villa, und es ist auch gut, einen Koffer voll Geld zu haben", im deutschen Text aber: "Ich hab' ein Haus, ein kunterbuntes Haus, ein Äffchen und ein Pferd, die schauen dort zum Fenster raus."
/TWA

Sonntag, 16. Juni 2019

Covern kann teuer werden

Metallica spielten bei ihrem Konzert in Köln am 13. Juni den Karnevals-Hit "Viva Colonia" von De Höhner an. Doch das wird nun teuer.

Wie Bild berichtet, kassiert die Verwertungsgesellschaft GEMA dafür eine Vergütung in Höhe von 7.000 EUR. Diese würden sich aus den Einnahmen aus dem Metallica-Konzert berechnen. Es sei von 50.000 verkauften Tickets und einem Durchschnittspreis von 100 EUR auszugehen.

Die Band De Höhner ist dem Bild-Bericht zufolge stolz, dass eine so bekannte US-amerikanische Band ihren Song anstimmt und will nun eine kölsche Version von „Nothing Else Matters“ machen: „Alles andere zählt nit“.
/TWA





Sonntag, 9. Juni 2019

Kontaktformulare im Testbetrieb

Im alten coverinfo.de gab es Formulare, mit denen ihr uns Korrekturen und neue Songs mitteilen konntet. Im neuen COVER.INFO testen wir nun auch entsprechende Formulare. Ihr findet zunächst nur Formulare zum Korrigieren vorhandener Einträge und zum Hinzufügen von Ursprungs- oder Folge-Songs zu vorhandenen Einträgen. Diese Formulare findet ihr jeweils auf der Song-Seite unter dem Link "Ergänzen / Fehler melden".



So trivial wie früher ist das Ganze mit der neuen Datenbank allerdings nicht. Die ist viel komplizierter geworden mit viel mehr Datenfeldern. Der Spagat besteht darin, ein für euch verständliches Formular anzubieten, das man ausfüllen kann, ohne eine Schulung für COVER.INFO-Redakteure durchlaufen zu haben, zugleich aber die Daten so abzufragen, dass wir intern möglichst effizient damit weiterarbeiten können.

Wir werden jetzt mit dieser ersten Version von Formularen Erfahrungen sammeln und sie dann im Laufe der Zeit optimieren. Gern könnt ihr unten in die Kommentare schreiben, wenn ihr Schwierigkeiten mit den Formularen habt.
/TWA

Sonntag, 14. April 2019

20 Jahre COVER.INFO – eine Zeitreise!

Wisst ihr noch, wie es hier vor 20 Jahren aussah? Wir sind stolz, euch seit zwei Jahrzehnten die Originale von Cover-Versionen zu liefern. Die Anfänge sind uns zwar heute etwas peinlich, aber wir blicken trotzdem mit euch auf sie zurück.

Die Anfänge

Im April 1999 wollten zwei Schüler, Thomas Wagner und Aaron Praktiknjo, eine Homepage ins Internet stellen, weil das gerade "in" war. Es sollte eine Seite sein, die der Allgemeinheit etwas nützt. Und weil gerade eine Cover-Version im Radio lief – was in den 90er Jahren nicht ungewöhlich war, weil zu der Zeit viele Cover-Versionen in den Charts waren –, war die Idee für das Thema der Homepage geboren: Cover-Versionen in den Charts.

Durch Brainstorming und zusätzlich eine Durchforstung der aktuellen Top 100 kamen rund 50 Cover-Versionen zusammen, die jeweils mit Interpret und Titel den (vermuteten) Originalen tabellarisch gegenübergestellt wurden. Alles Weitere setzte Thomas Wagner um. Am 14. April 1999 erstellte er dann abschließend ein Banner mit dem Schriftzug des Namens der Seite auf kunterbuntem Hintergrund und lud das Ganze auf den Webserver seines Internetzugangsproviders hoch. Weil sich der Pfad http://www1.inetmail.de/w9000185/cover/ nur schwer merken ließ, sollte eine kurze und leichter zu merkende Subdomain bei einem Anbieter her, bei dem man kostenlos zu dem komplizierteren Pfad umleiten lassen konnte. So wurde die Subdomain cover.here.de angelegt. Natürlich wurde diese Adresse auch bei zwei Dutzend Suchmaschinen angemeldet.

Die Besucher wurden auf der Website dazu aufgerufen, per E-Mail Ergänzungen zu melden. Und es dauerte nicht lange, bis nicht nur die Seite gefunden wurde, sondern nach einigen Tagen auch schon die ersten Leute Einsendungen machten, die Thomas Wagner in regelmäßigen Abständen eingepflegte.

Schnelles Wachstum

Aus alten Backups wissen wir heute, dass wir am 30. August 1999, also nur viereinhalb Monate später, schon 1.346 Einträge zusammen hatten. Während am ersten Tag noch alles unsortiert auf einer einzigen HTML-Seite mit olivgrünem Hintergrund gestanden hatte, wäre das angesichts der damaligen langsamen Internetleitungen nicht mehr sinnvoll gewesen, weil die Ladezeiten zu lang geworden wären. (Mit dem sog. 56k-Modem kam man faktisch auf rund 40 kbit/s, ähnlich wie wenn heute das mobile Internet gedrosselt wurde.) So wurde die Cover-Versionen-Liste in seinerzeit noch 5 Listen aufgeteilt, die interessanterweise nach Cover-Interpreten, nicht etwa nach Songs sortiert war. Eine echte Datenbank war das also nicht, sondern einfach eine Auflistung in Tabellen auf HTML-Seiten. Das sah dann – mit einem neu geschaffenen Navigationsframe – so aus:





Eine Suchfunktion gab es noch nicht. Man war vollständig auf die entsprechende Funktionalität seines Webbrowsers angewiesen. Mit zunehmendem Wachstum und fortschreitender Unterteilung der Cover-Versionen-Liste war es immer schwieriger, die richtige Liste zu finden, um darin zu suchen.

Am 5. März 2000 schließlich wurde die Sortierung auf eine solche nach Cover-Titeln umgestellt und jeder Anfangsbuchstabe (sowie die Ziffern 0-9 und der Rest) bekam eine eigene Liste. An diesem Tag kam aber auch endlich eine Suchfunktion, die alle gefundenen Einträge aus der Liste ausgab.

Mitte April 2000 wurde bereits die 2000. Cover-Version eingetragen. Es handelte sich um die Jetzendorfer Hinterhof-Musikanten mit "La Bamba", eine von ca. 40 weiteren zu jener Zeit in der Liste erfassten Versionen dieses Liedes. (Warum der Datensatz später neu erstellt wurde und heute mit dem Erstellungsdatum 7. März 2004 in der Datenbank steht, ist übrigens nicht überliefert.)



Seit Ende Mai 2001 war Thomas Wagner nicht mehr alleine mit der Pflege der Webseite beschäftigt. Herbert Zach gesellte sich dazu und ist der Redaktion bis heute als fleißiger Redakteur erhalten geblieben. Herbert hatte die Website am 28. Mai 1999 dank der Vorstellung in der Fernsehshow NBC GIGA kennengelernt und seither regelmäßig per E-Mail zum Datenbestand beigetragen.


Die neue Domain coverinfo.de

Am 9. Juni 2001 wurde erstmals kostenpflichtiger Webspace für den Betrieb der Website angemietet. Im Zuge dessen sollte die Website cover.here.de eine eigene Domain erhalten.


Die Wunsch-Domain wäre cover.de gewesen, doch die war an eine Cover-Band namens COVER vergeben. Aus den Schlagzeilen war bekannt, dass es bald eine neue Top-Level-Domain geben würde: .info, die aber erst am 26. Juni 2001 starten sollte. Im Bewusstsein dieser Nachricht kam der Wunsch auf, die Domain cover.info zu bekommen, doch die konnte man am 9. Juni ja noch nicht bestellen. Aus diesem Grund wurde als Domain die Kombination coverinfo.de gewählt. Zwei Wochen später stieg coverinfo.de in den Betrieb des Diskussionsforums von Coverversion.de mit ein.





Die Seite hieß seitdem auch nicht mehr "Cover-Versionen in den Charts", denn von der ursprünglichen Auflistung von Songs, die es in die Charts geschafft haben, hatten wir uns längst entfernt.

Am 29. September 2001 begannen wir damit, Musikzitate (Samples und nachgespielte Elemente) von den Cover-Versionen in der Auflistung zu unterscheiden. Datensätze, bei denen es sich um vollwertige Cover-Versionen handelt, trugen fortan in der rechten Spalte ein "C" für Cover und die anderen ein "S" für Sample (ab 28. April 2003 stattdessen ein "Z" für den Oberbegriff "Zitat", der Samples einschließt).

Überforderte Technik

Ab 2002 kam coverinfo.de etwas heller und etwas weniger bunt daher. Im April 2002, 3 Jahre nach dem Start der Website, brachten wir es schon auf über 19.400 Einträge.

Eine echte Datenbank war das Ganze zu dieser Zeit nach wie vor nicht, sondern eine Suche in HTML-Seiten, die alles andere als performant war, was irgendwann den Server in die Knie zwang.





Endlich eine echte Datenbank

Am 1. Juli 2002 war endlich Schluss damit, die Daten in einer großen Excel-Datei zu sammeln und mittels Virtual-Basic-Scripts in mehr oder weniger regelmäßigen Abständen in HTML-Dateien für den Webserver zu exportieren. Unsere MySQL-Datenbank ging an den Start. Dies verringerte die Antwortzeiten der Suchfunktion und Änderungen am Datenbestand gehen seitdem sofort live und nicht erst nach einigen Tagen.






Hinter den Kulissen arbeiteten wir mit Microsoft Access 2000, das über eine ODBC-Schnittstelle an die MySQL-Datenbank angebunden war. Für uns entwickelt wurden all die technischen Lösungen, die seit dem Jahr 2000 zum Einsatz gekommen waren, von ein paar fleißigen Nutzern der Website. Wir danken Achim Kaiser, Gerd Nachtsheim, Mike Wilhelm und Björn Hutzler. Ohne sie wäre coverinfo.de nie so weit gekommen, weshalb wir ihnen für ihre Arbeit danken.

Es wird professioneller

Am 1. September 2003 präsentierte sich die Website erstmals in einem professionell wirkenden Design, das uns von einem Nutzer der Seite, Marcel C., spendiert wurde.







Unser Team war in der Zwischenzeit durch weitere Redakteure bereichert worden, wodurch nach 5 Jahren, im April 2004, fast 57.000 Cover-Versionen und Zitate zusammengetragen werden konnten.

Holger Kungs Werk

Doch am 4. Oktober 2007 erhielt die Website erstmals eine vollständig von der Redaktion, genauer gesagt von deren Mitglied Holger Kung, selbst entwickelte Relaunch. Die wesentlichen Designelemente der von Marcel C. entworfenen Seite blieben dabei erhalten.





Technisch wurde die Seite dabei komplett neu entwickelt. Damit ging eine Verbesserung der Datenbank-Suchfunktion einher, die nun intuitiver zu bedienen war als zuvor. Eine andere Neuerung war, dass zur deutlicheren Unterscheidung auf den ersten Blick in der Datenbank nun Cover fett angezeigt wurden und Musikzitate mager.

Für die Redaktion gab es erstmals ein Web-Interface, mit dem die Datenbank bearbeitet werden konnte, sodass keine plattformabhängige Zusatzsoftware mehr erforderlich war, sondern ein Browser genügte. Heutzutage ist so etwas fast selbstverständlich.

Nach 10 Jahren kontinuierlicher Arbeit hatten wir im April 2009 mehr als 181.000 Einträge gesammelt. Einen herben Schlag mussten wir am 23. April 2010 hinnehmen, als wir durch seine Freundin von Holger Kungs Tod erfuhren. Sein Werk – die Neuentwicklung der Website und der Datenbank aus dem Jahre 2007 und eine von ihm begonnene Liste von Interpreten mit Verwechslungsgefahr – lebte lange Jahre weiter. Seine Einträge, die er zur Datenbank beigesteuert hat, werden hoffentlich ewig Bestand haben.

Leider hat Holger keine ausführliche Dokumentation seiner Entwicklungsarbeit hinterlassen. Es erwies sich daher nicht als praktikabel, sein Werk fortzuführen. Allerdings stieß mit zunehmender Datenbankgröße die von ihm entwickelte Lösung auf Grenzen. Am 14. September 2010 verzeichneten wir 200.000 Einträge, am 5. November 2012 schon 250.000, am 16. Juni 2015 bereits 300.000, am 15. Juli 2017 beeindruckende 350.000 Einträge. Mit Workarounds konnten die Grenzen, die dem System gesetzt waren, noch eine Zeitlang verschoben werden, sodass es mit für den Nutzer kaum bemerkbaren Einschränkungen weiterlief. Gegen Ende des Jahres 2017 war es aber nicht mehr möglich, eine zuverlässig funktionierende Suchfunktion aufrechtzuerhalten. Immer häufiger bekamen Nutzer nur noch einen Teil der zu ihrer Suche passenden Datensätze zu sehen.

Das heutige COVER.INFO

Glücklicherweise war zu dieser Zeit unser Redakteur Falko Rickmeyer, der sich zwischenzeitlich zum Software-Entwickler ausbilden ließ, bereits dabei, die Website komplett neu zu entwickeln – zusammen mit Adrian Semmler, der das Design mit entworfen hat, und Thomas Wagner, unterstützt durch den Rest der Redaktion, der Gedanken zu einer Neustruktierung der Datenausgabe beisteuerte. Erstmals in der Geschichte der Website gab es keine Tabellendarstellung mehr mit Cover-Versionen links und Originalen rechts, sondern eine chronologische Darstellung, die es ermöglicht, Ketten abzubilden wie Cover-Versionen, die ein Original haben, das einen anderen Song sampelt, der wiederum einen anderen Song zitiert. Erstmals wird in diesem neuen Design auch Wert auf eine mobile Ansicht für die Nutzbarkeit auf Smartphones Wert gelegt.

Am 6. Mai 2018 ging die neu gestaltete Website online, und zwar nun schlussendlich doch unter dem zwischenzeitlich käuflich erworbenen Domainnamen, von dem wir schon seit 2001 geträumt hatten, der aber damals schon früh vergeben war: COVER.INFO. Eine andere Domain als coverinfo.de war für das neue Konzept ohnehin notwendig, denn von nun an sollte die Seite international ausgerichtet werden und deshalb auch vollständig in englisch (neben deutsch) verfügbar gemacht werden, wozu eine regionale Domainendung nicht mehr passte.



Die neue Darstellung hat einen Nachteil, weshalb es Beschwerden seitens der Nutzerschaft gab: Man konnte nun nicht mehr auf einen Blick in einer Übersicht sehen, welche Songs von welchen Künstlern ein bestimmter Interpret gecovert hat oder wer dessen Songs gecovert hat. Man musste jeden Song einzeln anklicken, um dies herauszufinden. Wir schufen Abhilfe mit der erweiteren Interpret-Ansicht, die am 19. Juli 2018 in Betrieb ging. Diese bietet nun auf Künstlerseiten unter dem Link "zur Tabellenansicht..." wieder eine tabellarische Darstellung aller Songs eines Interpreten – nun aber entsprechend dem neuen chronologischen Konzept andersherum als früher mit Originalen auf der linken und Cover-Versionen auf der rechten Seite.


Nach wie vor befindet sich COVER.INFO in der technischen Entwicklung, um den Funktionsumfang und die Nutzerfreundlichkeit sowohl für die Öffentlichkeit als auch für die Redaktion, die die Daten pflegt, zu erhöhen. Die Aufgabe, dies zu koordinieren, fällt seit 1. Juni 2018 dem gemeinnützigen Verein COVER.INFO n. e. V. zu, der die Verantwortung für die Pflege der Website von Thomas Wagner übernommen hat. So soll die Abhängigkeit der Website von einer Einzelperson minimiert und Zukunftssicherheit geschaffen werden. Zudem werden so steuerbegünstigte Spenden für den Erhalt der Website möglich.

Das Jubiläumsjahr bei COVER.INFO

Wir haben geplant, euch in den nächsten Monaten noch weitere Hintergrundinformationen über uns hier im Blog zu präsentieren.

Doch jetzt seid ihr gefragt! An was aus der Geschichte von 20 Jahren COVER.INFO erinnert ihr euch noch? Seit wann kennt ihr uns? Schreibt es uns unter diesem Artikel in die Kommentare. Die Kommentarfunktion ist der Ersatz für das am 24. Mai 2018 abgeschaltete Diskussionsforum.

Dienstag, 26. März 2019

EU-Urheberrechtsreform beschlossen: weniger Vielfalt im Internet

Das Europäische Parlament hat heute die Urheberrechtsrichtlinie beschlossen und dabei jegliche Änderung am jüngsten Entwurf abgelehnt. Damit ist nun der Grundstein für die Zerstörung der Vielfalt im Internet gelegt.

Der größte Kritikpunkt an der Reform ist Artikel 13 (nach der endgültigen Nummerierung Artikel 17). Er richtet sich an Diensteanbieter zum Teilen von Online-Inhalten – also insbesondere YouTube und andere soziale Netzwerke, aber auch Forenbetreiber. Diese Anbieter müssen künftig dafür sorgen, dass Urheber ihre Werke, für die sie dem Anbieter keine Lizenz einräumen möchten, auf eine Sperrliste setzen und so erreichen können, dass diese Inhalte nicht auf der Plattform veröffentlicht werden können. Die einen nennen das Upload-Filter, die anderen Erkennungssoftware.

Artikel 17 nimmt die Diensteanbieter mit in die Haftung für Urheberrechtsverletzungen, soweit sie diese nicht in zumutbarer Weise verhindern. Wer keine eigene Erkennungssoftware hat oder entwickeln lassen kann, wird sich solche Filterdienstleistungen einkaufen müssen, um dem Haftungsrisiko zu entgehen. Die Plattformen, für die das nicht rentabel ist, werden sehr wahrscheinlich schließen.

Ein anderes denkbares Szenario ist, dass Anbieter, anstatt Filtersoftware zu entwickeln, nur noch ausgewählte, vertrauenswürdige Nutzer auf der Plattform zulassen werden, von denen sie davon ausgehen, dass diese keine Urheberrechtsverletzungen begehen werden. Auch YouTube könnte diesen Weg gehen. Zwar hat das Unternehmen bereits eine der besten Erkennungssoftwares der Welt, jedoch nur für Filme und Musik. Die neue Urheberrechtsrichtlinie verlangt, alle Werke zu erkennen, also auch Texte, Fotos, Skulpturen, Aufführungen usw. Ob YouTube seine Software für den europäischen Markt weiterentwickeln oder stattdessen kleine YouTube-Kanäle löschen wird, ist nicht bekannt.

Für COVER.INFO würde das Löschen kleiner YouTube-Kanäle bedeuten, dass wir viele der über 200.000 in unserer Datenbank verlinkten, auf YouTube gehosteten Hörproben von Songs verlieren würden. Nicht alle Songs wurden nämlich von den Rechteinhabern selbst hochgeladen, sondern es gibt auch viele Plattensammler, die längst vergriffene Platten über YouTube der interessierten Öffentlichkeit zugänglich machen. Diese Archivierung von Kulturgut droht gelöscht zu werden.

Um diese Gefahr auszuschließen, wäre eine andere Regelung vorzugswürdig gewesen, zum Beispiel eine solche, die Anbieter von der Haftung ausnimmt, wenn sie mit den großen Verwertungsgesellschaften Lizenzvereinbarungen geschlossen haben, ohne dabei allerdings auszuschließen, dass Urheber direkt Lizenzvereinbarungen mit den Anbietern treffen.

Die Erkennungssoftwares (oder Upload-Filter) bringen aber noch eine andere große Gefahr mit sich: das Problem der Fehlerkennungen, wodurch auch zulässige Inhalte blockiert werden könnten (sog. Overblocking). Beispielsweise kann es dazu kommen, dass Videos mit rechtefreier selbst eingespielter Klaviermusik lange verstorbener Komponisten gesperrt werden, weil eine Plattenfirma eine ähnlich klingende Aufnahme desselben Stücks auf die Sperrliste gesetzt hat. Oder ein Song enthält das Schnurren einer Katze und Nutzer können deshalb keine Katzenvideos mehr hochladen.

Egal wie die Anbieter die neuen Vorgaben umsetzen werden: Die Urheberrechtsreform wird wahrscheinlich einen spürbaren Rückgang der Angebotsvielfalt im Internet zur Folge haben.
/TWA

Samstag, 9. März 2019

Rettet das Internet vor dem geplanten neuen Urheberrecht! [UPDATE: 22.03.2019]

Die EU will mit einer nicht durchdachten Richtlinie zum Urheberrecht die Meinungsfreiheit im Internet gefährden. Die deutsche Bundesregierung gab im Rat der Europäischen Union unter Verstoß gegen den Koalitionsvertrag hierfür grünes Licht. Die Umsetzung der Richtlinie könnte dazu führen, dass auf Internet-Plattformen wie zum Beispiel YouTube, Facebook, Twitter, Instagram, Internetforen sowie Kommentarbereichen unter Zeitungs- und Blogartikeln Zensur betrieben werden muss, um Urheberrechtsverletzungen auszuschließen. Noch ist es nicht zu spät, dagegen zu protestieren. Am 26. März will das Europäische Parlament über die Richtlinie abstimmen.

Der finale Entwurf der Urheberrechtsrichtlinie hat eine riesige Protestwelle im Internet, besonders unter jungen Menschen, ausgelöst, die von den klassischen Medien wie Fernsehen, Radio und Zeitungen weitgehend ungehört blieb. Dies änderte sich erst in dieser Woche, nachdem seit gut zwei Wochen jeweils mehrere tausend Menschen in verschiedenen überwiegend deutschen Großstädten ihren Protest aus dem Internet auf die Straße gebracht und überwiegend gegen Artikel 13 der Richtlinie demonstriert haben. Die Demonstrationen gehen an diesem Wochenende weiter.

Die Website www.savetheinternet.info gibt die aktuellen Termine für Demos bekannt.

Artikel 13 ist der Hauptkritikpunkt an der neuen RICHTLINIE DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES über das Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt. COVER.INFO berichtete erstmals am 8. November 2018. Inzwischen ist die endgültige Fassung des Entwurfs durchgesickert, die am 26. März dem Europäischen Parlament zur Abstimmung vorgelegt werden soll.

Bedauerlicherweise ist dies die denkbar schlechteste der Entwurfsfassungen, denn sie gefährdet das Grundrecht auf Meinungsfreiheit. Aktuell funktionieren Plattformen wie YouTube, Facebook, Instagram und Twitter so, dass die Nutzer dafür verantwortlich sind, die Urheberrechte zu wahren. Verletzt der Nutzer bei seinem Upload fremde Rechte, haftet er, nicht jedoch die Plattform, wenn diese die Inhalte umgehend löscht, sobald sie davon Kenntnis erlangt.

Artikel 13 verlangt nun von Internet-Plattformen, auf denen Inhalte geteilt werden können, dass sie dafür sorgen, dass nur Inhalte veröffentlicht werden können, wenn die jeweilige Plattform (!) dafür eine Erlaubnis vom Rechteinhaber hat.

Jede Plattform soll sich nun darum bemühen, die Rechte bei den Urhebern zu erwerben. Hier verlangt die Richtlinie etwas praktisch nicht Mögliches. Jede Plattform müsste nämlich versuchen, mit jedem Urheber dieser Welt Verträge zu schließen, ungeachtet dessen, ob es sich z. B. um Bilder, um Musik, um Texte oder andere Werke handelt.

Soweit die Rechte nicht eingeholt werden können, soll die Plattform größte Anstrengungen unternehmen, um zu verhindern, dass Werke veröffentlicht werden können, für die die Rechte nicht erworben werden konnten. Anderenfalls haftet die Plattform für Urheberrechtsverletzungen.

Aber auch hier verlangt der Entwurf der Richtlinie Unmögliches. Wie soll eine Plattform wissen, ob das, was ein Nutzer hochlädt, Urheberrechte verletzt? Die größten Anstrengungen, die sie unternehmen kann, ist, dass sie sogenannte Uploadfilter einsetzt. Das bedeutet, dass ein Algorithmus hochgeladene Inhalte mit bekannten Werken vergleicht und im Falle der Übereinstimmung den Inhalt blockiert. Ein solches Computerprogramm kann nicht erkennen, ob die Verwendung eines fremden Werkes zulässig war, und würde deshalb auch erlaubte Nutzung wie in satirischen Werken oder als Zitat blockieren. Gerade Meinungsäußerungen leben davon, sich mit den Meinungen anderer auseinanderzusetzen und sie hierfür auch zu zitieren. Somit greifen Uploadfilter die Meinungsfreiheit an.

Allerdings können diese Filter allenfalls Inhalte blocken, die sie kennen. Um die ganzen Werke zu speichern und abzugleichen, bedarf es immenser Speicher- und Rechenkapazitäten, die sich nur große Unternehmen leisten können. Trotzdem bleibt ein Haftungsrisiko, wenn der Filter versagt, weil er Werke nicht kennt und deshalb oder aus anderen Gründen nicht erkennt.

YouTube besitzt bereits heute für den Abgleich mit urheberrechtlich geschützten Filmen und Musik einen solchen Filter. Er gilt als der beste und teuerste Uploadfilter der Welt, doch selbst er würde den Anforderungen der Richtlinie nicht genügen und müsste weiterentwickelt werden. Denn er müsste z. B. auch Bilder und Texte in seinem Repertoire haben und müsste auch diese in Videos aufspüren können. Dennoch: Wer den Filter von YouTube verwenden würde, würde sicherlich die Anforderungen der Richtlinie, größte Anstrengungen zu unternehmen, erfüllen. Es steht daher zu befürchten, dass YouTube die Nutzung seines Filters anderen Anbietern zur Verfügung stellen wird und dadurch noch mächtiger werden wird, weil nun auch die Inhalte der anderen Plattformen YouTube bekannt würden und durch YouTube so noch mehr Daten gesammelt werden könnten.

Doch nicht jede Plattform wird sich Uploadfilter leisten können. Dennoch soll nach der Richtlinie sogar eine neu gegründete Plattform nach spätestens drei Jahren die Vorgaben erfüllen müssen – egal, wie profitabel sie ist. Das Internet wird wohl, insbesondere wenn Artikel 13 der Richtlinie durchkommt, nicht wiederzuerkennen sein, weil viele Plattformen in Europa ihre Pforten schließen müssten. Die großen, die übrig bleiben, werden möglicherweise nur noch Ausgewählten erlauben, Inhalte zu veröffentlichen; solchen, denen sie vertrauen, dass sie keine Urheberrechte verletzen werden.

Die jungen Menschen, die dieser Tage dagegen auf die Straße gehen, protestieren vor allem gegen die CDU/CSU und die SPD. Grund dafür ist, dass es die Vertreter dieser Parteien sind, die beabsichtigen, am 26. März im Europäischen Parlament für die Urheberrechtsreform mit ihrem umstrittenen Artikel 13 zu stimmen, und das obwohl sie im aktuellen Koalitionsvertrag vereinbart hatten, dass sie sich gegen Uploadfilter einsetzen würden, weil sie sie für unverhältnismäßig hielten. Die Bundesregierung hingegen hat bereits im Rat der Europäischen Union für die Reform gestimmt, weil sie überwiegend sinnvoll sei. Dass Artikel 13 nicht ausreichend klar formuliert sei, werde hingenommen.

Ein weiterer Kritikpunkt der Reform übrigens ist Artikel 11, der ebenfalls dazu führen kann, dass das Web bald anders aussieht, als man es heute kennt. In vielen sozialen Medien ist es heute üblich, dass, wenn man einen Hyperlink postet, ein Vorschaubild und ein kurzer Textauszug vom Ziel des Links angezeigt werden. Auch Ergebnisseiten von Nachrichten-Suchmaschinen basieren auf diesem Prinzip. Artikel 11 verlangt, dass Presseverlage künftig das Recht erhalten, wenn es sich bei dem Linkziel um ihre Seiten handelt, eine Vergütung zu verlangen.

Die Presse hat also ein Interesse daran, die Urheberrechtsreform als etwas Sinnvolles darzustellen. Am liebsten hätte sie wohl gar nicht darüber berichtet, solange nur im Internet hitzige Diskussionen geführt wurden. Da nun die Menschen auf die Straße gehen, fühlt sich die Presse zu Berichterstattungen verpflichtet, stellt es aber teilweise so dar, als wären die Demonstranten nur Kinder und Jugendliche, die von YouTube instrumentalisiert worden seien. Politiker der CDU haben sogar geleugnet, dass die vielen Beschwerdemails, die sie wegen der Urheberrechtsreform erhalten haben, von Menschen stammen würden. Sie beschuldigten Google als Betreiber von YouTube, diese Mails durch Bots, also Computerprogramme, generiert und versandt zu haben. Dies sei daran erkennbar, dass die Mails überwiegend von Gmail-Adressen aus versandt worden seien. Dass das schlicht daran liegt, dass YouTube-Nutzer als Google-Kunden auch Google-Mail-Accounts haben, wird dabei geflissentlich übersehen.

Während es beispielsweise an diesem und dem kommenden Wochenende Demonstrationen in einigen deutschen Städten geben wird, sind für den 23. März europaweite Demonstrationen gegen die Urheberrechtsreform geplant. Wie über Julia Reda, Europaabgeordnete der Piratenpartei, bekannt wurde, soll Manfred Weber (CDU) als Spitzenkandidat der Europäischen Volkspartei versucht haben, die Abstimmung über die Richtlinie vorzuverlegen, damit das Europäische Parlament den Bürgerprotesten zuvorkommt und vollendete Tatsachen schafft. Ohnehin wurde die Fassung der Richtlinie, die dem Parlament vorlegt werden soll, noch nicht in alle Amtssprachen der EU übersetzt. Aber auch die englische Arbeitsfassung wurde der Öffentlichkeit nicht offiziell zur Verfügung gestellt, sodass eine fundierte Auseinandersetzung mit der Richtlinie erst erfolgen konnte, nachdem sie inoffiziell nach außen gedrungen war.

Dabei ist das Ansinnen, das Urheberrecht zu reformieren, der heutigen Lebenswirklichkeit anzupassen und den Urhebern angemessene Vergütungen zukommen zu lassen, zu begrüßen. Das sehen auch die meisten Gegner von Artikel 13 so. Die Regelung in Artikel 13 ist aber schlichtweg ungeeignet, dieses Ziel zu erreichen. Sie droht vielmehr, das Internet in seiner jetzigen Form, mit dem viele kreative Urheber ihren Lebensunterhalt verdienen, zu zerstören. Dabei ginge nicht nur ein Netzwerk für gute Unterhaltung verloren, sondern es steht, wenn jede Plattform aus Angst vor Haftung wegen Urheberrechtsverletzungen in großem Ausmaß filtert, auch die Meinungsfreiheit als eine der Grundsäulen unserer Demokratie auf dem Spiel.

Deshalb ist es wichtig, seine Stimme zu erheben und gegen Artikel 13 der Urheberrechtsrichtlinie zu protestieren. Die Orte und Termine der Demos gibt es unter https://savetheinternet.info/demos.

Update vom 22.03.2019:
Die amtliche deutsche Übersetzung der Richtlinie, über die am 26. März im Europäischen Parlament abgestimmt werden soll, liegt jetzt vor. Da der Entwurf nun finalisiert ist, wurde die Nummerierung angepasst. Artikel 11 ist jetzt Artikel 15 (Seite 117 der verlinkten PDF-Datei) und Artikel 13 ist jetzt Artikel 17 (Seite 121). Der diesem Artikel zugrunde liegende Begriff des Diensteanbieters für das Teilen von Online-Inhalten ist in Artikel 2 Ziffer 6 definiert (Seite 91).

/TWA

Freitag, 15. Februar 2019

"I'm So Lonesome I Could Cry" – die Geschichte einer Legende

Elvis Presley hat es einmal das traurigste Lied genannt, das er kennen würde. Hank Williams war sicher kein glücklicher Mensch, als er dieses Lied geschrieben und am 30. August 1949 in Cincinnati aufgenommen hat. Er gilt bis heute als einer der größten, wenn nicht sogar der absolut größte Sänger der Country-Szene und seine Lieder werden bis heute von unzähligen Interpreten gecovert.

Er wurde nur 29 Jahre alt, hatte 35 Singles in den Top 10 der Country & Western Best Seller Charts, davon 11 sogar auf Platz 1. Wenn er auch ein genialer Musiker war, war er doch zeitlebens kein sehr glücklicher Mensch. Aus ganz einfachen Verhältnissen stammend und seit Geburt durch eine Fehlbildung an der Wirbelsäule (Spina bifida) gehandicapt, hatte er immer das Gefühl von der Welt abgelöst und anders als die Menschen um ihn herum zu sein.

Die Welt, in der er sich zu Hause fühlte, war die der Musik, die Musik, die aus dem Radio kam und die er in der Kirche hörte. Mit acht Jahren begann er Gitarre zu spielen und trat mit 13 zum ersten Mal im Radio auf. Das Gitarrenspiel, das er bald perfekt beherrschte, hatte er von dem Straßenmusiker Rufus "Tee-Tot" Payne gelernt, den er in Georgina, Alabama kennengelernt hatte, wohin die Familie inzwischen gezogen war. Hank hat ihn später als seinen einzigen Lehrer bezeichnet.

Ein Jahr später trat er in Talentshows auf und hatte bereits seine eigene Band – die Drifting Cowboys. Für seine Musikerkarriere verließ er 1939 die Schule ohne Abschluss und begann für den lokalen Radiosender WSFA zu arbeiten. Bald hatte er dort eine eigene Sendung, die zweimal wöchentlich je 15 Minuten dauerte. Aber schon damals trank er und erschien oft zu den Sendeterminen volltrunken, weshalb ihm der Sender im August 1942 kündigte.

Seine Mutter unterstützte seine musikalische Karriere mit allen Kräften, fuhr ihn mit seiner Band zu Shows in ganz Alabama, wodurch er dann auch die Musikszene in Nashville auf sich aufmerksam machte. Aber seine ständigen Rückenschmerzen ließen ihn massenhaft zu Tabletten und schließlich zum Alkohol greifen, was seinem Ruf als Musiker nicht gerade zuträglich war und weshalb er bald überall als nicht sehr zuverlässig galt.
Sein Leben bekam eine entscheidende Wendung, als er 1943 Audrey Mae Sheppard kennenlernte, frisch geschieden und Mutter einer kleinen Tochter. Er brachte ihr das Bassspielen bei und nahm sie in seine Band auf. Sie heirateten 1944 und am 26. Mai 1949 kam ihr gemeinsamer Sohn, Hank Williams Jr. auf die Welt. In der Ehe kriselte es aber immer wieder, da Audreys Verhältnis zu Hanks Mutter nicht unkompliziert war. Es scheint so, als wenn beide Frauen oft Rivalen im Kampf um Hanks Zeit und Aufmerksamkeit waren.

1946 traf Williams in Nashville den Musikverleger Fred Rose, der mit seiner Acuff-Rose Company Country- und Western-Songs herausbrachte. Williams begann Songs für die Sängerin Molly O'Day zu schreiben, später daraus wurde ein Vertrag mit Sterling Music und danach mit dem gerade gegründeten MGM Label. 1947 hatte er seinen ersten Top-10 Hit "Move Over", der es bis auf Platz 4 in den Charts schaffte. Wenn auch der zweite Hit "Honky Tonkin" im Jahr 1948 nur auf Platz 14 kam, begann in diesem Jahr für Hank eine atemberaubende Musikerkarriere.

Der Erfolg bekam ihm selbst aber nicht gut. Sein Drogen- und Alkoholkonsum stieg und er trat oftmals betrunken in Shows auf. Trotz etlicher Auseinandersetzungen mit Hank hielt Fred Rose zu ihm und ermöglichte ihm den Auftritt als Stammgast in der „Lousiana Hayride“, einer Samstagnachtsendung, die ein Radiosender in Shreveport regelmäßig veranstaltete.

Die Radioauftritte erhöhten Hanks Bekanntheitsgrad erheblich und 1949 hatte er mit "Lovesick Blues" endlich seinen ersten Nummer-1-Hit in den Country & Western Charts. Damit beschleunigte sich das Erfolgskarussell erheblich, Ruhm und Geld bescherten ihm eine Freiheit, die sich der einfache Junge vom Land nie hatte vorstellen können. In den nächsten Jahren schrieb er große Hits, wie "Cold, Cold Heart", "Your Cheatin' Heart", "Hey Good Lookin'" oder "Lost Highway". In dieser Zeit begann er auch unter dem Pseudonym "Luke the Drifter" religiöse Lieder zu verfassen.

Mit dem Erfolg verstärkten sich aber auch seine Selbstzweifel, seine innere Zerrissenheit und leider auch seine Abhängigkeit von Morphium und Alkohol. Die nahm noch zu, als Anfang 1952 seine Ehe mit Audrey scheiterte. Er heiratete noch im Oktober des gleichen Jahres Billie Jean Jones Eshlimar und machte aus der Hochzeit ein riesiges Spektakel. Sein Gesundheitszustand und aber auch sein Aussehen verschlechterten sich in dieser Zeit rapide. Er verlor viele Haare und nahm etwa 30 Kilo zu.

Am 30. Dezember 1952 brach er vor einem Konzert in einem Hotelzimmer in Knoxville, Tennessee zusammen. Der Arzt, der ihn daraufhin untersuchte, hatte keine großen Bedenken und gestattete ihm die Reise zum geplanten Neujahrskonzert in Canton, Ohio. Da das Wetter keinen Flug zuließ, heuerte er den Studenten Charles Carr an, der ihm mit Hanks blauem Cadillac nach Canton fahren sollte. In der Nähe von Oak Hill, West Virginia, wurde Carr an einer Polizeikontrolle angehalten und man fand Hank leblos auf dem Rücksitz des Wagens. Die Todesursache war ein Herzinfarkt, ausgelöst wohl durch den übermäßigen Alkoholkonsum zusammen mit den eingenommenen Tabletten.

Sein früher Tod verstärkte eher noch den Hype um seine Musik und machte ihn zur Legende. Eine ganze Reihe seiner in die Charts aufgestiegenen Singles wurden erst nach seinem Tod veröffentlicht. Sein großes Vorbild Roy Acuff soll einmal zu ihm gesagt haben: "Junge, Deine Stimme ist Millionen wert, aber Verstand hast Du nicht für 10 Cent!" Diese Millionen war auch noch sein Erbe wert, aber auch sein Musiktalent hat sich weiter vererbt. Sein Sohn Hank Williams Jr. wurde ein sehr bekannter Country-Musiker und auch dessen Kinder Hank Williams III und Holy Williams arbeiten als Musiker.

Seine immer vorhandene innere Traurigkeit spiegelt der Song "I'm So Lonesome I Could Cry" wohl am besten wider. Als B-Seite seines Hits "My Bucket's Got A Hole In It" im November 1949 veröffentlicht, war dem Song kein Charterfolg beschieden, aber es wurde dennoch eines seiner bekanntesten Lieder. Für mich spiegelt darin die Seele dieses genialen Musikers, der Zeit seines Lebens trotz allen Erfolges ein tieftrauriger Mann war.
/AME


Mittwoch, 16. Januar 2019

COVER.INFO mal wieder beim Fernsehen

Als ProSieben im vergangenen November eine Sendung namens Cover The Hits ankündigte, weckte das unser Interesse, denn Fernsehsendungen, in denen es hauptsächlich um Coverversionen geht, sind für uns grundsätzlich reizvoll.

Was in der Show passiert, ist schnell erklärt. Drei prominente Musiker sitzen auf einem Sofa, jeder von ihnen steht einmal im Mittelpunkt. Dann interpretieren zwei bisher unbekannte Gruppen oder Einzelkünstler zuerst nacheinander denselben Hit des Stars live in einer verkürzten Version. Anschließend trägt jeder der beiden Kandidaten – wieder live – eine vollständige Coverversion eines weiteren Liedes des Promis vor. Danach entscheidet der Stargast, wer ins Finale kommt. In diesem Finale stimmt das Studiopublikum darüber ab, wer von den drei übrig gebliebenen Teilnehmern Gesamtsieger ist.

Der Charme besteht darin, dass die Coverversionen sich stark von den Originalen und, wenn anfangs noch dasselbe Lied gesungen wird, auch voneinander unterscheiden.

Nun ist es im Jahr 2019 wenig originell, noch unentdeckte Musiktalente von Jurys oder Publika beurteilen zu lassen. Trotzdem begab sich ein Mitglied der COVER.INFO-Redaktion inkognito und auf eigene Kosten zu einer der Aufzeichnungen.

Die fanden statt in Grünwald-Geiselgasteig, dem Hürth-Kalscheuren Bayerns. Hier, vor den Toren Münchens, hat die Bavaria Film ihren Sitz und betreibt sie Fernsehstudios.

Aus dem englischsprachigen Arbeitstitel Cover The Hits wurde schließlich der englischsprachige Titel My Hit. Your Song..

Während sich an einem Dienstagnachmittag im Dezember Teile des Publikums zum Treffpunkt, dem Foyer 2, begeben, fahren schwarze Kleinbusse mit abgedunkelten Scheiben an ihnen vorbei. Es liegt Schnee. Im Foyer sind Jacken und größere Taschen abzugeben. Außerdem bekommt man hier seine gebuchte Eintrittskarte in die Hand gedrückt. Wer mag, kann jetzt noch was trinken. Später, wenn die Kameras laufen, wird das nicht mehr möglich sein. Zeit zur Flüssigkeitsaufnahme ist genug. Auf einem Schild steht, der Einlass sei voraussichtlich ab 18 Uhr. Ausgabe der Tickets ist von 16 Uhr 30 bis 17 Uhr 30.

Tatsächlich darf man (schon) ab 17 Uhr 55 ins Studio, muss sich aber erst abtasten lassen. Besonders gründlich geschieht das nicht. Wer eine weite Hose trägt, bekommt eine an den Unterschenkel gebundene Pistole unentdeckt durch die Sicherheitskontrolle.

Der Aufnahmeraum, das Studio 12, ist eine große Halle. Die mehrstündigen Shows mit Joko & Klaas werden darin produziert. Im Studio 9 nebenan lässt der SWR Verstehen Sie Spaß? fürs Erste herstellen.

Von unten, am Eingang, sieht die Tribüne aus wie ein Baugerüst. Man könnte glatt meinen, auf einer Baustelle gelandet zu sein, bei der eine ordentliche Menge Beton in Form gegossen wird. Erst nach dem Hinaufsteigen und dem Erblicken der Kulisse besteht Gewissheit, dass hier Hochglanzfernsehen entsteht. Das Publikum wird auf die vorhandenen Plätze verteilt und optisch passend angeordnet. Gleichzeitig läuft Musik von Jason Derulo, Olly Murs und Sasha. Über Strickleitern begeben sich vier Mitarbeiter der Produktion an die Hallendecke über der Bühne, um dort später sogenannte Spots zu bedienen. Das Tragen von Windeln oder das Vorhandensein starker Blasen sind für so eine Tätigkeit vermutlich obligatorisch.

Es ist kurz nach halb sieben, als der Warm-Upper loslegt. Er begrüßt das Publikum, bringt es in Schwung und übt mit ihm fleißig das Beifallklatschen. Der Applaus wird teilweise schon mitgeschnitten, um ihn später, in der Nachbearbeitung an geeigneter Stelle einsetzen zu können – ein übliches Vorgehen.

Der Aufwärmer verrät auch, wer eigentlich die Stargäste des Abends sind. Es handelt sich um – Überraschung – Jason Derulo, Olly Murs und Sasha. Bald darauf erscheint Moderatorin Jeannine Michaelsen und spricht ein paar Worte zu den Besuchern. Natürlich muss nochmal geklatscht werden, um ja nicht aus der Übung zu kommen.

Die eigentliche Aufzeichnung beginnt um 19 Uhr 10. Das Publikum zeigt nach dem Aufwärmen noch keine Ermüdungserscheinungen. Die Stimmung bleibt bis zum Ende gut und das Geklatsche kraftvoll, erinnert aber manchmal auf unangenehme Weise an den ZDF-Fernsehgarten.

Die Stars auf der Couch sind von den Interpretationen ihrer eigenen Hits schon überrascht und zeigen sich von den Leistungen der Kandidaten auf der Bühne durchaus begeistert. Derulo und Murs begeben sich jeweils sogar selber spontan nach vorne, um kurz gemeinsam mit dem Nachwuchs aufzutreten. Die Kommentare der Berühmtheiten fallen durchweg positiv formuliert und ermutigend aus. Bewertungen, wie man sie vom Kollegen Bohlen kennt, hört man hier nicht mal ansatzweise. Sie wären auch gar nicht gerechtfertigt. Im familienfreundlichen ProSieben-Programm ist dafür ohnehin kein Platz.

Nur wenn es um die Entscheidung geht, wer ins Finale kommt, bleibt jemand auf der Strecke und kommt man zwangsläufig um eine Enttäuschung nicht herum. Aber selbst für die Unterlegenen gibt’s nochmal einen kräftigen Applaus.

Wer genau was singt und wer am Ende den Gewinn in Höhe von 25000 Euro mit nach Hause nehmen darf, soll hier übrigens nicht verraten werden.

In den Unterbrechungen für die Werbepausen wird die Schminke der Sofabesetzer kontrolliert; selbige verschwinden auch schon mal für kurze Zeit. Sasha lässt die Leute in der ersten Reihe mal in den Behälter mit den Süßigkeiten greifen. Der Einheizer meldet sich nochmal, zum Beispiel weil jemand sein Kraftfahrzeug entfernen soll.

Während der Pausen wird auch Material für Einspieler und Programmvorschauen aufgenommen, sogar von den drei Herren Musiker. Das klappt selbst bei Unterhaltungsexperten nicht immer auf Anhieb. Jeder, der schon mal eine Anrufbeantworteransage eingesprochen hat, kennt das.

Die Verschnaufpausen dauern nicht länger als unbedingt nötig. Irgendwann möchten ja auch die Fernsehleute mal Feierabend machen. Auch bei Versprechern von Michaelsen wird einfach weitergedreht. Zu perfekt soll das alles nicht aussehen, vielleicht sogar zumindest ein bisschen der Eindruck einer Livesendung, in der man nichts herausschneiden kann, entstehen. Außerdem würde das Publikum irgendwann mal die Geduld verlieren, wenn ständig neu angesetzt werden müsste. Abgesehen davon halten es nicht alle stundenlang ohne Nahrung, Zigaretten und Toilettengänge aus. So wenige wie möglich sollen rausgehen, um Unruhe, leere Plätze und Verzögerungen, die bei den Aktivitäten derart vieler Menschen zwangsläufig entstehen, zu vermeiden.

So macht das alles einen recht ehrlichen Eindruck. Nur die Sache mit den Schildern, die man an vermeintliche Sasha-Fans verteilt, damit diese die Pappe mit Zuneigungsbekundungen in die Kamera halten, ist fingiert.

Vor der finalen Abstimmung des Publikums singt Olly Murs selber noch ein Lied, um ein wenig Werbung für sein neues Album zu machen. Die Musik kommt bei ihm im Gegensatz zu der von den Kandidaten vom Band.

Um 22 Uhr 15 ist der ganze Spaß vorbei. Aus dem, was bis dahin alles aufgezeichnet wurde, muss nun jemand eine ausstrahlbare Sendung der Bruttolänge von 105 Minuten anfertigen.

Jason Derulo, Olly Murs, Sasha und Jeannine Michaelsen lassen noch ein paar Fotos mit sich machen. Die Kameras werden abgebaut. Die Leute bei den Spots dürfen wieder herunterkommen. Die Menschen aus dem Publikum bekommen im Foyer ihre Jacken und Taschen zurück und begeben sich auf den Weg nach Hause oder ins Hotel. Gute Nacht.

ProSieben strahlt My Hit. Your Song. am 17., 24. und 31. Januar jeweils ab 20 Uhr 15 aus. Den COVER.INFO-Vertreter in der ersten Ausgabe erkennt ihr zum Beispiel am grünen Pullover.
/MBU

Montag, 7. Januar 2019

Plagiatsvorwürfe gegen Ed Sheeran

Am vergangenen Donnerstag hat ein US-amerikanischer Richter entschieden, dass eine Jury entscheiden muss, ob Ed Sheeran des Plagiats schuldig ist, weil er Teile von Marvin Gayes "Let's Get It On" in seinem Song "Thinking Out Loud" vom Album "X" (ausgesprochen: "Multiply") verwendet haben soll.

Ed Sheeran beantragte, die Klage abzuweisen, der Richter fand jedoch "wesentliche Ähnlichkeiten zwischen mehreren musikalischen Elementen der beiden Werke".

In der Tat haben die zwei Lieder zumindest einen sehr ähnlichen Rhythmus. Aber die Frage, die die Jury beantworten muss, ist, ob der harmonische Rhythmus von "Let's Get It On" einen urheberrechtlichen Schutz verdient oder doch nur Allgemeingut ist.

Aufgrund eines anderen Songs desselben Albums, "Photograph", gab es eine Klage von Matt Cardle, der Ed Sheeran des Plagiats hinsichtlich seines Songs "Amazing" beschuldigte. Die Parteien einigten sich auf einen Vergleich, dessen Inhalt der Öffentlichkeit nicht bekannt ist.

Sheeran war des Plagiats in seinem Song "Shape Of You" vom Album "÷" (ausgesprochen: "Divide") beschuldigt worden. Später gab er zu, Elemente des TLC-Songs "No Scrubs" verwendet zu haben. Außerdem erinnert der Anfang des Songs an den Anfang von Tracy Chapmans "Mountain O' Things". Einige hören auch Ähnlichkeiten mit Sias Hit "Cheap Thrills".
/TWA

Dienstag, 1. Januar 2019

Was hat COVER.INFO 2018 geschafft?

Bereits 2017 begannen die Programmierarbeiten für das neue COVER.INFO. Die schon in der Weihnachtszeit 2017 begonnene inhaltliche Überarbeitung der Datenbank haben wir 2018 intensiv fortgesetzt. Dabei geht es vor allem darum, die Daten an die neue Struktur anzupassen (zu Einzelheiten siehe unseren Artikel vom 19. Juni 2018).

Am 6. Mai 2018 begann die Betaphase des neuen COVER.INFO. Wir geben einen kleinen Überblick über die wesentlichen Änderungen, die wir seitdem vorgenommen haben.

Oberbegriffe

Wir haben den Begriff Ursprungs-Songs als Oberbegriff für Originale und die Quellen von Medleys, von Zitaten und von Samples eingeführt. Folge-Songs verwenden wir als Oberbegriff für Cover-Versionen, Medleys, Samples und Musikzitate.

Anzeige der Anzahl an Ursprungs- und Folge-Songs

Wir zeigen neben Songs die Anzahl von Ursprungs-Songs (grüner Pfeil nach oben) und Folge-Songs (orange Pfeil nach unten) an. Dadurch erkennt ihr sofort, auf wie vielen anderen Songs ein Song basiert bzw. ob und wie oft er für spätere Songs verwendet wurde.

Hilfe überarbeitet

Wir haben die Hilfe neu geschrieben, um sie kürzer und verständlicher zu machen.

Optimierung der Labels

Labels kennzeichnen, um welche Art von Beziehung zwischen zwei Songs es sich handelt. Um die Verständlichkeit zu erhöhen, haben wir die Texte und Farben der Labels optimiert. Zusammengehörige Begriffspaare ( Cover  Original ,  Sample  Sample-Quelle  usw.) tragen jetzt jeweils die gleiche Farbe. Bei den Ursprungs-Songs heißen die Labels jetzt nicht mehr teilweise genauso wie bei den Folge-Songs, sondern es wurde das Wort "‑Quelle" angefügt. Statt Zitat heißt es beim Ursprungs-Song jetzt beispielsweise Zitat-Quelle.

Tabellenansicht

Auf vielfachen Wunsch lassen sich jetzt wieder alle von einem Künstler performten Songs in einer Tabellenansicht anzeigen. Diese findet ihr (nur auf ausreichend breiten Displays) auf Künstler-Seiten oben rechts.

Sortier-Funktionen

Wir haben an vielen Stellen die Sortier-Funktionen erweitert, um Suchergebnisse in eine andere Reihenfolge bringen zu können und so das Gesuchte schneller zu finden. Wir glauben, dass das die meisten Anforderungen abdeckt. Die Entwicklung einer Expertensuche erscheint damit weniger wichtig. Wir sehen wegen fehlender Ressourcen erst einmal davon ab und warten ab, ob sich die Sortier-Funktionen bewähren.

Volkslieder

Wir haben die technischen Voraussetzungen geschaffen, um Volkslieder besser abbilden zu können (wie in diesem Beispiel). Bislang wurden Interpreten-Namen wie "Volkslied" als Platzhalter verwendet werden. Die bestehenden Einträge müssen wir nach und nach überarbeiten.

Wie geht es weiter?

COVER.INFO wird sich auch in Zukunft weiterentwickeln. So werden wir unsere Startseite informativer gestalten und Formulare einführen, mit denen ihr Korrekturen und Neu-Einträge für die Datenbank melden könnt.

Die Redaktion hat sich vorgenommen, in den nächsten Jahren möglichst viele Datensätze zu überprüfen, um die Datenqualität auf COVER.INFO deutlich zu verbessern. Heute ist Quellenlage im Internet viel besser als zu der Zeit, als die älteren Datensätze in die Datenbank gekommen sind.

Wenn ihr uns finanziell unterstützen möchtet, dann bitten wir euch um Spenden an unseren gemeinnützigen Verein.
/TWA