Mittwoch, 23. Dezember 2009

Datenschutzbeauftragter deckt Gesetzesverstöße der GEZ auf

Der sächsische Datenschutzbeauftragte Andreas Schurig weist in seinem aktuellen Tätigkeitsbericht auf Rechtsverletzungen der Gebühreneinzugszentrale (GEZ) der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten hin.

So überschritt die GEZ ihre Kompetenzen, als sie eine sächsische Gemeinde bat, eine Liste aller Einwohner zwischen 16 und 28 Jahren zu übermitteln. Die Liste werde benötigt, weil in dieser Bevölkerungsgruppe verhältnismäßig wenig Rundfunkgeräte angemeldet seien. Die GEZ darf bei Meldebehörden Daten aber nur unter bestimmten Voraussetzungen und nur von solchen Personen erheben, bei denen tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen, dass sie ein Rundfunkgerät zum Empfang bereithalten und dies nicht oder nicht umfassend angezeigt haben. Doch hat die GEZ einfach unzulässigerweise unter Berufung auf behauptete statistische Erfahrungswerte eine ganze Bevölkerungsgruppe unter Generalverdacht gestellt, ohne tatsächliche Anhaltspunkte zu haben.

Auch die Polizei wird missbraucht von freien GEZ-Mitarbeitern, die Bürger zu Rundfunkgerät-Anmeldungen bringen wollen, um Provisionen zu kassieren. So berichtet der Datenschutzbeauftragte beispielhaft von zwei GEZ-Mitarbeitern, die die Polizei riefen, um die Personalien des Pächters eines Kleingartens feststellen zu lassen. Als Beschäftigte des Mitteldeutschen Rundfunks sollen sie sich dabei ausgegeben haben, obwohl sie weder Behördenmitarbeiter noch Vertreter der Rundfunkanstalt gewesen seien, sondern lediglich selbständig auf erfolgsorientierter Provisionsbasis arbeiteten. Doch aus diesem Grund, so Schurig, hätten die freien Mitarbeiter der GEZ weder Anspruch auf Amtshilfe noch auf Vollzugshilfe von Seiten der Polizei. Die Beamten, die das Polizeigesetz falsch ausgelegt hatten, stellten die Personalien wunschgemäß für die GEZ fest. Schurig erarbeitete daraufhin mit der Polizeidirektion eine Handlungsanweisung für die dort beschäftigten Polizeibeamten, die klarstellt, dass entsprechenden Anfragen von Mitarbeitern der GEZ auf Unterstützung bei der Personalienfeststellung oder Ähnlichem durch die Polizei nicht entsprochen werden darf.

Quelle: 14. Tätigkeitsbericht des Sächsischen Datenschutzbeauftragten vom 16.12.2009, S. 44, 75.
Thomas Wagner

Dienstag, 27. Oktober 2009

Neues Interview mit Stephanie O'Hara & VERLOSUNG!

Die Sängerin des Dance-Projekts Harajuku, Stephanie O'Hara, gab uns ein erneutes Interview und hatte diesmal handsignierte CDs für Euch im Gepäck!

Rund fünf Jahre ist es schon wieder her, dass du uns Rede und Antwort gestanden hast. Damals hast du uns erzählt, dass du überwiegend Dance-Cover-Versionen von Songs aus Musicals und Disney-Filmen gemacht hast, dir aber auch vorstellen könntest, mal 70er- und 80er-Jahre-Songs zu singen.

Kam es inzwischen dazu? Wie hast du dich musikalisch in den letzten Jahren entwickelt?


Durch illegale Downloads geht es der Musikbranche immer schlechter. Das bekomme ich natürlich auch zu spüren. Plattenlabels gehen kein großes Risiko mehr ein.

Meine Produzenten und mein Plattenlabel haben daher mit mir sehr lange überlegt, wie es mit Harajuku weiter gehen soll.

Wir haben uns zum Schluss entschieden, einen neuen Schritt zu gehen und uns von den Musical- und Disney-Songs erstmal zu verabschieden und ein Album mit Cover-Versionen zu produzieren, wo für jeden was dabei ist. Es handelt sich beim neuen Album um Cover-Versionen, wo die Originalsongs aus verschiedenen Jahrzehnten bis heute released wurden, also ein sehr breites Spektrum. Ich hatte während der Aufnahmezeit im Studio echt Spaß, denn alle Songs des neuen Albums sagen mir zu 100 % zu.

Der Harajuku-Sound sollte dabei aber nicht ganz verloren gehen, sondern hat eine Generalüberholung bekommen. Mir war es auch total wichtig, Harajuku nicht zu stark zu verändern, da das meine Fans bestimmt nicht wollen. Zudem sind noch ein paar Songs drauf, die für mich produziert wurden, also keine Cover-Versionen sind.

Einige Künstler wechseln im Laufe ihrer Karriere das Genre. Kannst du dir vorstellen, andere Musikrichtungen als Dance einzuschlagen?

Eine andere Musikrichtung kann ich mir im Augenblick nicht vorstellen. Ich trete ja mit meiner Dance-Crew auf und so wie es ist, liebe ich es.

Klar mache ich auch zwischendurch mal immer wieder Balladen, aber der Schwerpunkt soll weiterhin bei der Dancemusic bleiben. Dance macht gute Laune und auch wenn für viele Menschen Dance sehr kommerziell rüberkommt, so denke ich, dass diese Musikrichtung den meisten Menschen doch ein gutes Feeling vermittelt.

Welche Musik hörst du privat gerne?

Ich bin da schon sehr flexibel. Was in den Charts vertreten, ist höre ich in der Regel gerne und da ist ja auch schon 'ne ganze Menge an verschiedenen
Musikrichtungen vertreten. Ich höre mir aber auch immer noch gerne mal ein gutes Musical an. Tanz der Vampire ist da zum Beispiel einer meiner Musical-Favoriten.

Hörst du dir in deiner Freizeit auch die Lieder im Original an, die du gecovert hast, oder kannst du diese Lieder manchmal schon gar nicht mehr hören?

Natürlich höre ich mir auch gerne die Lieder im Original an. Musste ich ja jetzt in der Phase der Albumaufnahme auch immer wieder machen. Ich versuche ja bei meinen Cover-Versionen die Emotionen des Originalinterpreten mit meinen Gefühlen zu verbinden. Da ich beim neuen Album, welches Anfang 2010 erscheinen wird, auch Mitspracherechte hatte, habe ich natürlich Songs gewählt, die ich auch privat gerne höre oder hörte. Zum Beispiel "Everlasting Love" von Love Affair, aber kennen gelernt habe ich den Song damals schon als Cover-Version veröffentlicht von Sandra. Ich glaube, Sandra wollte "Everlasting Love" schon damals als Kind singen und hat es dann als Sängerin später auch sehr erfolgreich getan. Und so wie Sandra habe ich früher auch gedacht. "Everlasting Love" von Sandra habe ich früher geliebt und darum habe ich es auch nochmal aufgenommen.

Wie ist das, wenn du einen Hit hast und diesen dann immer und immer wieder performen musst: Kommt dann nicht der Zeitpunkt, wo du dieses Lied einfach nicht mehr hören kannst?

Ist mir bis jetzt noch nie passiert. "Can You Feel The Love Tonight" war ja damals meine erste Harajuku-Produktion und bis heute fragen Veranstalter danach. Daher performe ich den Song auch immer noch. Harajuku wird immer noch mit diesem Song in Verbindung gebracht und das macht mich total stolz. Den Song performe ich daher auch immer noch gerne, weil da auch immer noch sehr viel vom Publikum zurückkommt.

In welchen Ländern bist du in letzter Zeit aufgetreten? Wo hat es dir am besten gefallen und warum?

Hauptsächlich hier in Deutschland, aber auch in England. Wo es mir am besten gefallen hat? Kann ich gar nicht so sagen. Ich kann sagen, dass ich am liebsten Open Air auftrete, denn da ist die Stimmung meistens viel besser und das Publikum ist in der Regel super gelaunt und locker drauf. Aber auch Discos oder andere Events haben Vorteile. Letztendlich liegt es immer viel daran, wie die Zuschauer drauf sind. Zum Glück wurde ich noch nie ausgebuht. Der Albtraum jedes Künstlers ist ein fehlendes oder negatives Feedback.

Zu meinen Favoriten der Auftrittsorte würde ich die Städte Berlin, London, Frankfurt und Köln zählen, da ich dort sehr viele Fans habe und somit auch traumhafte Auftritte erleben durfte.

Bist du stolz, wenn du deine Musik im Radio oder bei Veranstaltungen hören kannst?

Am Anfang war das echt immer total ungewohnt, mittlerweile bin ich da total stolz drauf. Es ist ein super Gefühl, wenn man sich selber hört und sieht, wie die Menschen daran Freude haben.

Worauf dürfen sich deine Fans als nächstes freuen?

Mein neues Album wird höchstwahrscheinlich im Januar 2010 erscheinen, voraussichtlich wird der Titel "Recovered Memories" heißen, das steht aber noch nicht zu 100 % fest. Neben "Everlasting Love" werden auch Cover-Versionen von ABBA und Timbaland enthalten sein.

Ein Geheimnis kann ich noch lüften. Vor ein paar Jahren war hier in Deutschland ein deutschsprachiger Song sehr erfolgreich. Diesen werde ich auf Englisch covern.

Die Albumaufnahmen haben 18 Monate gedauert und die Produktion ist immer noch nicht abgeschlossen, da dieses Album der absolute Hammer werden soll. Mit dem Release des Albums kommen dann auch garantiert eine Menge an Auftritten und ich freue mich darauf, meine Fans wiedersehen zu können.

GEWINNSPIEL (bereits beendet!)



coverinfo.de verlost in Zusammenarbeit mit dem Management von Harajuku feat. Stephanie O'Hara fünf von Stephanie handsignierte Exemplare ihres Albums "Come back and stay".

Beantwortet hierfür folgende Frage:

In welcher Showtanzgruppe begann Stephanie O'Hara ihre Karriere als Tänzerin, bevor sie bei Harajuku Sängerin wurde?

Schickt die Antwort bis spätestens Montag, 30. November 2009, 24 Uhr MEZ, in einer E-Mail mit Eurem Namen und Eurer E-Mail-Adresse an: gewinnspiel@coverinfo.de (es gelten nachfolgende rechtliche Hinweise)!

Ablauf des Gewinnspiels: Anfang Dezember ziehen wir die fünf Gewinner unter den Einsendern der richtigen Antwort und bitten sie per E-Mail um Mitteilung ihrer Postanschrift. Diese Anschrift muss uns dann binnen einer Woche mitgeteilt werden, anderenfalls wird der Gewinn neu verlost.

Hinweis zum Datenschutz: Namen und Postanschriften der Gewinner werden an das Management von Harajuku feat. Stephanie O'Hara übermittelt. Die erhobenen persönlichen Daten werden sowohl von coverinfo.de als auch vom genannten Management, den beiden Veranstaltern des Gewinnspiels, nur für Zwecke dieses Gewinnspiels verwendet und nicht an Dritte weitergegeben.

Ausschluss von Rechtsweg und Haftung: Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Soweit der Ausschluss des Rechtsweges nicht greift, ist die Haftung für durch Fahrlässigkeit eingetretene Schäden beim Gewinnspielteilnehmer ausgeschlossen; dies gilt nicht für eventuelle Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und für für sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Veranstalter beruhen.



Nachtrag vom 06.12.2009: Die richtige Antwort auf die Gewinnspielfrage ist Street Dancer.

Thomas Wagner, Herbert Zach

Dienstag, 13. Oktober 2009

Plagiatsvorwürfe gegen Guns N' Roses – Jackson-Erben einigen sich mit Paul Anka

Von zwei weiteren mutmaßlichen Plagiaten ist derzeit auf einschlägigen Internetangeboten zu lesen.

Da ist zum einen der in London lebende deutsche Musiker und Produzent Ulrich Schnauss. Dessen britisches Label Independiente und der US-Ableger von Domino Records verklagen die amerikanische Hard-Rock-Band Guns N' Roses, weil diese in ihrem Titel "Riad N' The Bedouins" vom Album "Chinese Democracy" (2008) Passagen aus den Schnauss-Songs "Wherever You Are" (2001) und "A Strangely Isolated Place" (2003) verwendet haben soll. Der Streitwert beträgt eine Million US-Dollar.

Laut Irving Azoff, Manager von Guns N' Roses, wurden die fraglichen Schnipsel von einem der Produzenten des Albums "Chinese Democracy" eingebracht. Dieser hatte versichert, die betreffenden Ausschnitte rechtmäßig erworben zu haben. Dies wird von Klägerseite allerdings bestritten.



Der zweite Fall betrifft das neue, erst vor Kurzem weltweit veröffentlichte Michael-Jackson-Stück "This Is It". Ursprünglich hatten Paul Anka und Michael Jackson 1983 an einem gemeinsamen Lied namens "I Never Heard" gearbeitet und bereits eine Demo-Version des Stückes aufgenommen. Michael Jackson entwendete diese Aufnahmen und brach die Zusammenarbeit ab. Anka gelang es danach mit Hilfe von Anwälten, die Demobänder zurückzubekommen. Er ist sich aber sicher, dass Jackson Kopien angefertigt und "I Never Heard" in "This Is It" umbenannt hat. "I Never Heard" verkaufte Anka an die R&B-Künstlerin Sa-Fire, die den Song 1991 veröffentlichte und sowohl Anka als auch Jackson als Verfasser nannte.

In besagter Demo-Version hört man Michael Jackson zu einer Klavierbegleitung singen. Produzent John McClain fügte Streicher und Hintergrundgesang von Jacksons Brüdern hinzu.

Direkt nach der Premiere des Resultats sagte Anka in einem Interview, dass man ihn nicht um Erlaubnis zur Veröffentlichung gefragt und ihn nicht als einen der Urheber genannt habe. Noch am gleichen Tag wurden ihm jedoch von Seiten McClains alle erforderlichen Namensnennungen und Tantiemen zugesichert. Er bekommt nun 50% aller Einnahmen – und bezeichnet "This Is It" als "sehr gelungen".



Quellen:
http://www.laut.de/vorlaut/news/2009/10/06/23263/index.htm
http://web.archive.org/web/20100115030826/http://www.cdinsight.com/news.php?readmore=2581

http://www.tutsi.de/michael-jackson-this-is-it-ein-plagiat-oder-rip-off-von-paul-anka-und-safire/2009/10/13/tutsi-blog-aktuell/
http://www.nytimes.com/2009/10/13/arts/music/13anka.html?_r=1&hp
http://www.laut.de/vorlaut/news/2009/10/13/23323/index.htm
Martin Busley

Sonntag, 20. September 2009

Prozess um Coldplays "Viva la Vida" beendet

Der Rechtsstreit zwischen Stargitarrist Joe Satriani und Coldplay ist beendet. Anfang Dezember 2008 hatte Satriani die englische Gruppe verklagt, weil deren Hit "Viva la Vida" seiner Meinung nach wesentliche Bestandteile seines Stückes "If I could Fly" aus dem Jahre 2004 enthält. Die Briten um Chris Martin hatten die Vorwürfe zurückgewiesen und die Ähnlichkeiten als Zufall bezeichnet. Am 14. September hat der United States District Court for the Central District of California in Los Angeles Satrianis Klage abgewiesen, beide Parteien aber aufgefordert, sich außergerichtlich zu einigen. Coldplay zeigten sich froh über das Ende der Auseinandersetzung und wollen offenbar einen Betrag auf Satrianis Konto überweisen. Beide Seiten müssen die angefallenen Gerichtskosten zudem selbst tragen.
 

 
Quellen:
laut.de
musikexpress.de
Wikipedia
 
Martin Busley

Mittwoch, 26. August 2009

Alle Jahre wieder ...

... Nein, es geht nicht um Weihnachten, sondern um das jährliche Geplänkel der selbsternannten Könige von Mallorca und Partinatoren derselben Insel.
Nach der mäßig erfolgreichen Promophase seines neuen Liedes "Düp Düp" entschloss sich Mickie Krause, eine Version zu veröffentlichen, die kein Cover ist. Er komponierte die Melodie um und veröffentlichte am Ende doch beide Versionen auf einer Maxi CD. Düp Düp (Chase The Moon Version) und Düp Düp (Radio Version). Wie es dann so ist, wurde die anfangs von den Fans verschmähte "Coverversion" doch erfolgreicher.
Scooter, nicht müde im Samplen und Aufbereiten bekannter Melodien und Lieder, nahm sich ebenfalls des Titels "Chase The Sun" an und verarbeitete ihn zum 2. Mal nach "The Shit That Killed Elvis" in dem Lied "J'adore Hardcore".
Es klingt erstaunlich nach Mickie Krauses "Düp Düp", basiert aber ebenfalls auf "Chase The Sun" von Planet Funk. Der Song hat auf der britischen Insel den Beinamen "The Darts Song". Des Weiteren hat Scooter sich bei dem Song "I Just Can't Stop" von den holländischen Kollegen "The Pitcher" bedient und deren eingängige Melodie ohne Nennung der Urheber verwendet.
Ein weiterer Kandidat für die "Hall Of Fame" der mehrfach veröffentlichten Songs ist Cidinho & Docas "Rap das Armas" aus Brasilien Anfang der 1990er Jahre. Für den Film "Tropa de Elite" wurde es neu im Jahre 2007 aufgenommen. Mitte Juli 2009 hat sich Loona den Song vorgenommen und unter dem Namen "Parapapapapa" veröffentlicht. Im August hat sich dann auch noch der "König von Mallorca" Jürgen Drews erinnert, dass er sein Geld mit Musik verdient und den Song "Paprika (Parapapapapa)" veröffentlicht.


Quellen:
Micki Krause.de
Interview
Jd-drews.de

Nicolas Barteld

Freitag, 26. Juni 2009

Michael Jackson überraschend gestorben

Der "King of Pop" Michael Jackson starb gestern im Alter von 50 Jahren, wie heute Nacht bekannt wurde.
 
Michael Jackson wurde am 29. August 1958 im US-Bundesstaat Indiana als siebtes von neun Geschwistern geboren. Er wuchs in einem schwarzen Arbeiterviertel auf. Sein Vater wollte unbedingt, dass die Kinder Musiker werden. Er gründete 1965 die Jackson 5, mit der Michael schon als 6-Jähriger durch die Clubs tourte.
 
Schon in den 1970ern begann Jacksons Solo-Karriere. Er machte im Laufe seiner Karriere viele berühmt gewordene Songs, darunter "Beat It", "Billie Jean", "Smooth Criminal", "Man In The Mirror" und "Dirty Diana".
 
Michael Jackson hat Musikgeschichte geschrieben. Unzählige Rekorde gehen auf sein Konto, darunter auch der teuerste Videoclip der Welt, "Black Or White" – ein Titel, den er später durch sein noch teureres Video "Scream" selbst übertrumpfte. Das Album "Thriller" von 1982 ist mit über 50 Millionen verkauften Exemplaren das meistverkaufte der Welt. Zum zugehörigen Titelsong "Thriller" wurde ein fast 14-mütiger Videoclip gedreht, in dem Jackson sich in einen Werwolf verwandelt. 1995 trat er mit seinem "Earth Song" in der Fernsehsendung "Wetten, daß..?" auf und bescherte der Show die höchste Einschaltquote des Jahrzehnts. Insgesamt brachte es Michael Jackson auf rund 750 Millionen verkaufte Platten.
 
Michael Jackson machte 1983 den Moonwalk populär, einen Tanz, bei dem die Beinbewegungen das Vorwärtslaufen imitieren, der Tänzer sich jedoch rückwärts bewegt. 1985 kaufte er die Rechte an den Beatles-Songs, was zum Abbruch der Freundschaft mit Paul McCartney führte, mit dem er in den Jahren zuvor zusammen Musik gemacht hatte.
 
1988 kaufte Jackson die "Neverland Ranch", ein großes Anwesen mit eigenem Vergnügungspark, in das er sozial schwache Kinder einlud. 1993 wurden deshalb erstmals Vorwürfe erhoben, er habe eines der Kinder missbraucht. Der kindliche Zeuge wurde mit einer Millionenabfindung dazu gebracht, nicht auszusagen, wodurch das Verfahren eingestellt werden musste. 2003 kam es zu einem erneuten Strafverfahren wegen Kindesmissbrauchs gegen Michael Jackson, das im Jahre 2005 mit einem Freispruch endete.
 
Das 1991 erschienene Lied "Will You Be There" gab Anlass zu einem Rechtsstreit mit Al Bano, weil einige Töne mit dessen gemeinsam mit Romina Power gesungenem Lied "I cigni di Balaka" von 1987 übereinstimmen. Nachdem Al Bano zunächst Recht bekam, wurde das Urteil aber in einer höheren Instanz wieder aufgehoben. 1997 hatte Jackson mit "Blood On The Dancefloor" seinen letzten großen Hit. Das letzte Album "Invincible" von 2001 hatte nicht mehr den erhofften Erfolg.
 
Jacksons Aussehen war immer wieder Anlass für Gesprächsstoff. Der ursprünglich schwarze Musiker wurde zunehmend weißer, was Anlass zu Spekulationen dahingehend gab, Jackson habe seine Haut aufhellen lassen. Der Musiker erklärte hingegen, an der Weißfleckenkrankheit, einer Pigmentstörung der Haut, zu leiden. Auch machte er wegen einiger Schönheitsoperationen von sich reden, besonders hinsichtlich seiner Nase. Zeitweise ging Jackson nur noch mit Mundschutz aus dem Haus.
 
Negative Schlagzeilen machte er auch, als er 2002 sein drittes Kind "Blanket" über eine Balkonbrüstung hielt, um es den Fans zu zeigen.
 
In den letzten Jahren war es auf der musikalischen Ebene ruhig um Jackson geworden. Für 2009 plante er jedoch ein Comeback mit 10 Konzerten in London. Wegen der riesigen Nachfrage wurde auf 50 Konzerttermine erhöht. Doch wegen seines überraschenden Todes nach einem Herzstillstand am 25. Juni 2009 kann es zu diesem Comeback bedauerlicherweise nicht mehr kommen. Die Welt hat einen der bedeutendsten Musiker ihrer Zeit verloren.
 

 
Quellen: Wikipedia; Radio Fritz vom rbb, Nachruf bei den RadioFritzen am Morgen, 26.06.2009, ca. 7:50 Uhr
 
Thomas Wagner

Samstag, 9. Mai 2009

Wieder Plagiatsvorwürfe gegen Coldplay

Coldplay kommt wegen seines Songs "Viva La Vida" nicht aus den Schlagzeilen heraus. Zu Beginn des Songs dürfte vielen Hörern eine Ähnlichkeit zu Alizées "J'en ai marre" aufgefallen sein. Dann findet sich ein Zitat aus "If I Could Fly" von Joe Satriani aus dem Jahre 2004 in dem Song.
Nun aber hat auch Yusuf Islam, besser bekannt unter seinem früheren Namen Cat Stevens, den im vergangenen Jahr erschienenen Coldplay-Song entdeckt. Er wirft Coldplay vor, in "Viva La Vida" Teile seines Songs "Foreigner Suite" (1973) verwendet zu haben.

Plagiatsvorwürfe scheinen ein gutes Mittel für Künstler zu sein, um mal wieder in die Schlagzeilen zu kommen. Besondern in den Artikeln auf coverinfo.de ist das ja ein häufiges Thema. Wir sind gespannt, wer noch Rechte an dem Coldplay-Song reklamieren wird.

Quelle:
Blick.ch
Thomas Wagner 

Freitag, 3. April 2009

Rückblick auf 10 Jahre coverinfo.de

Wir feiern unser 10-jähriges Jubiläum. Seit April 1999 sammeln wir Cover-Versionen und Musikzitate, erst unter http://cover.here.de und seit Juni 2001 unter http://www.coverinfo.de.

Doch dazu später mehr, zuerst folgen die Kurzinfos für unsere englisch- und französischsprachigen Freunde.

We are celebrating our 10th anniversary. We collect cover versions and musical quotations since April 1999, at the beginning at http://cover.here.de and since June 2001 at http://www.coverinfo.de.

Nous célébrons notre dixième anniversaire. Depuis le mois d'avril 1999, nous collectons reprises et citations musicales, tout d'abord sur http://cover.here.de et depuis juin 2001 sur http://www.coverinfo.de.

Mitte April 1999 startete unter der Adresse http://cover.here.de der Vorläufer von coverinfo.de mit einer Auflistung von ungefähr 50 Cover-Versionen. Kurz zuvor hatte ich überlegt, zu welchem Thema man eine Homepage machen könnte. Es sollte etwas sein, das im Internet noch fehlte. Als dann mal wieder eine Cover-Version im Radio lief, kam die Idee für eine Cover-Versionen-Homepage. In einem Brainstorming überlegte ich zusammen mit einem Freund, welche Covers uns einfallen, und dann durchsuchten wir die damaligen Top-100-Single-Charts nach Cover-Versionen. Anschließend listeten wir die Ergebnisse auf, kamen auf rund 50 Cover-Versionen und stellten diese Liste online. Schon nach wenigen Tagen erhielt ich die ersten Mails mit Ergänzungen zu der Liste.

In der Anfangszeit der Cover-Versionen-Homepage gab es noch keine Datenbank im technischen Sinne, sondern die Homepage bestand einfach aus einer Auflistung von Cover-Versionen auf einer HTML-Seite. Am 5. März 2000 erhielt die Homepage schließlich eine Suchmaschine, da die Liste immer umfangreicher wurde und sich mittlerweile über mehrere HTML-Seiten erstreckte, so dass man mit der bloßen Suchfunktion eines Browsers nicht mehr nach einem bestimmten Cover fündig wurde. Schon nach einem Jahr waren aus den anfangs 50 Cover-Versionen in der Auflistung über 2.000 Einträge geworden.

Seit Ende Mai 2001 war ich nicht mehr alleine mit der Pflege der Homepage beschäftigt. Ich holte Herbert Zach mit ins Boot, der mir eine deutliche Arbeitsentlastung bescheren konnte. Später kamen dann weitere Redakteure hinzu, zuletzt im März 2009.

Seit 27. April 2001 kooperiert coverinfo.de (damals noch cover.here.de) mit der Homepage Coverversion.de.

Eine eigene Domain bekam diese Homepage am 9. Juni 2001, als ich begann, Webspace für die Homepage zu mieten. Bisher war die Homepage auf den Servern kostenfreier werbefinanzierter Anbieter untergebracht. Ich entschied mich für www.coverinfo.de, denn die .info-Domains waren noch nicht verfügbar und wären zu teuer gewesen, ansonsten hätten wir von da an www.cover.info geheißen.

Zwei Wochen später eröffneten coverinfo.de und Coverversion.de das gemeinsame Cover-Versionen-Forum.

Nicht nur Cover-Versionen fanden Eingang in die Auflistung. Es stellte sich heraus, dass manche Fälle wohl nur als Sample oder sonstiges Musikzitat anzusehen waren, da sie einen Song nicht 1:1 von vorne bis hinten übernahmen. Am 29. September 2001 begannen wir damit, diese Fälle auseinanderzuhalten. Noch heute findet sich diese Unterscheidung in der Datenbank: Die Datensätze tragen entweder ein "C" für Cover oder ein "Z" für Zitat.

Im April 2002, 3 Jahre nach dem Start der Homepage, brachten wir es schon auf über 19.400 Einträge.

Am 1. Juli 2002 war dann Schluss mit den immer größer gewordenen, kaum noch zu bändigenden HTML-Seiten voller Cover-Versionen: Unsere MySQL-Datenbank ging an den Start. Das verbesserte nicht nur die Suchfunktion. Auch wurden Änderungen an der Cover-Versionen-Datenbank, die die Redaktion durchführte, sofort für die Besucher sichtbar und nicht erst, wenn wir mal wieder aktualisierte HTML-Dateien auf den Server hochluden.

Unsere vom Redakteur Holger Kung betreute Liste der verwechselbaren Interpreten startete am 3. Juni 2004 (siehe News vom 03.06.2004).

Im News-Artikel vom 14.04.2006 lässt coverinfo.de hinter seine Kulissen blicken und schildert ein paar Geschichten aus dem Redaktionsalltag.

Am 4. Oktober 2007 stellte unser Programmierer Holger Kung das aktuelle Layout der Homepage fertig. Damit gingen einher die Vereinfachung und Verbesserung der Datenbank-Suchfunktion, die deutlichere Unterscheidung in der Datenbank zwischen Covern und Musikzitaten durch Fettdruck der ersteren und die Übersetzung wesentlicher Teile der Website ins Englische und Französische, um nicht-deutschsprachigen Besuchern die Benutzung der Website zu erleichtern (siehe News-Artikel vom 04.10.2007).

Zehn Tage später stellten wir unser Forum auf eine neue Board-Software um (siehe News-Artikel vom 14.10.2007).

Während wir es übrigens nach 5 Jahren Redaktionstätigkeit im April 2004 auf knapp 57.000 Datenbank-Einträge gebracht hatten, kamen nach inzwischen 10 Jahren dank der Hinweise der Homepage-Besucher und dank der unzähligen Freizeitarbeitsstunden unserer Redakteure über 181.000 Einträge zusammen. Und es werden noch viele folgen ...

Mehr zur Geschichte dieser Homepage findet ihr in folgenden Artikeln:
– 1 Jahr cover.here.de – News vom 16.04.2000
– 3 Jahre coverinfo.de! – News vom 20.04.2002
– 5 Jahre Cover-Versionen-Homepage! – News vom 04.04.2004
Thomas Wagner

Mittwoch, 1. April 2009

Streit mit der GEMA – Youtube Deutschland sperrt Musikvideos

Youtube ist zur Stunde dabei, alle Musikvideos für deutsche Benutzer zu sperren. "Dieses Video ist in deinem Land nicht verfügbar" heißt es beim Versuch, gesperrte Videos aufzurufen. Hintergrund ist ein Streit mit der Verwertungsgesellschaft GEMA.

Der GEMA geht es darum, für die durch sie vertretenen Urheber Vergütungen für abgespielte Musik einzutreiben. Dass Youtube aus der Musikvermarktung kaum noch wegzudenken ist, weil diese Plattform den Konsumenten dazu dient, Musik zu entdecken, ist auch der GEMA klar. Daher gab es zwischen Youtube-Betreiber Google und der GEMA einen Vertrag, der die Bereitstellung von Musik auf Youtube erlaubte und Youtube zur Zahlung einer Vergütung verpflichtete. Über deren Höhe wurde Stillschweigen bewahrt.

Dieser Vertrag lief zum 31. März 2009 aus. Einer Verlängerung stand vor allem im Wege, dass sich Youtube und die GEMA nicht auf ein neues Vergütungsmodell einigen konnten. Berichten zufolge soll die GEMA 12 Cent pro Musikvideo als Vergütung gefordert haben, was die GEMA jedoch dementierte. Sie habe eine Vergütung von lediglich einem Cent pro Videoclip zur Diskussionsgrundlage gemacht. Youtube beklagt hingegen, dass dies deutlich mehr sei als die von der britischen Verwertungsgesellschaft "PRS for Music" geforderten 0,23 Cent pro Video, die schon für Youtube wirtschaftlich nicht tragbar seien.

Ein zweiter Streitpunkt zwischen der GEMA und Youtube liegt darin, dass Youtube zutreffend festgestellt hat, dass die GEMA nicht alle Künstler vertritt, weshalb das Unternehmen von der GEMA eine Auflistung der von ihr vertretenen Künstler haben möchte. Dem gegenüber verlangt die GEMA von Youtube Zugriffstatistiken über die einzelnen Videos, um festzustellen, wie häufig diese angesehen wurden.

Da sich die beiden Parteien bislang nicht einigen konnten, ist Youtube dabei, alle Musikvideos für deutsche Nutzer zu sperren. Inzwischen sollen sich die Parteien wieder an einen Verhandlungstisch gesetzt haben.

Quellen:
InformationWeek
CHIP Online
Klatschmagazin
WELT ONLINE
Thomas Wagner

Sonntag, 8. Februar 2009

Plagiatsvorwürfe gegen Rihanna

"Please Stop The Music" verlangt Manu Dibango gewissermaßen von Rihanna. Ihm gefällt nämlich nicht, dass ihr Song "[Please] Don't Stop The Music" eine Passage aus seinem Song "Soul Makossa" von 1972 enthält, ohne dass Rihanna vorher um Erlaubnis gefragt hätte.

Doch genau das hat sie getan! Weil diese Songstelle 1982 in Michael Jacksons Song "Wanna Be Startin' Somethin'" vorkam, fragte Rihanna Michael Jackson um Erlaubnis. Jackson erteilte ihr 2007 die Erlaubnis.

Was Rihanna nicht wusste, ist, dass Jackson diese Passage selbst nur unerlaubterweise von Manu Dibango übernommen hatte. Vor einigen Jahren einigten sich Jackson und Dibango außergerichtlich über eine Entschädigung wegen dieser Urheberrechtsverletzung.

Dies aber verschwieg Jackson Rihanna. Und dass sich Jackson hier als Urheber der Passage ausgab und Rihanna damit so viel Geld verdiente, ärgerte verständlicherweise Dibango. Dieser verklagt nun Rihanna und Jackson auf eine halbe Million Euro Schadensersatz. Am 17. Februar soll ein Pariser Gericht über den Fall urteilen.

Quellen:
EXPRESS online
laut.de
hiphop.de

Nachtrag vom 20.02.2009: Der Nachrichtenagentur dpa zufolge hat das Pariser Gericht Manu Dibangos Antrag als unzulässig zurückgewiesen. Demnach wurde über die Begründetheit nicht entschieden.
Thomas Wagner

Donnerstag, 15. Januar 2009

Sänger Prince in Italien vorläufig des Plagiierens für schuldig befunden

Ein Gericht in Italien sieht es als erwiesen an, dass Prince bei seinem 1994 geschriebenen Song "The Most Beautiful Girl In The World" bei den italienischen Songwritern Bergonzi und Vicino abgekupfert haben soll. Der Originaltitel "Takin' Me To Paradise" wurde erstmals 1983 veröffentlicht und von Raynard J. gesungen. Diese Verurteilung ist in 2. Instanz gesprochen worden und wird jetzt in 3. Instanz erneut verhandelt. Beobachter rechnen damit, dass sich das Verfahren noch einige Jahre hinziehen wird. Sollte Prince endgültig für schuldig befunden werden, dann muss er den Verkauf des Liedes in Italien stoppen und die Einnahmen an die Italiener zurückzahlen.
 
Nicolas Barteld