Sonntag, 23. Mai 2004

Strafanzeige gegen Dieter Bohlen wegen Urheberrechtsverletzung

Komponist Frank Farian, der Mann hinter Boney M., behauptet in seinem Buch "Stupid dieser Bohlen", der Song "Für dich", den Dieter Bohlen für Yvonne Catterfeld geschrieben habe und der im letzten Jahr in Deutschland ein großer Hit war, sei von Babyface alias Kenneth Edmonds abgekupfert. Es handle sich um ein Plagiat seines 2001 erschienenen Songs "What If". Im April hatte das Sat.1-Magazin "Akte 04" darüber berichtet.
 
Auf diese Berichterstattung ist scheinbar ein Berliner Rechtsanwalt aufmerksam geworden. Dieser erstattete Strafanzeige gegen Dieter Bohlen wegen unerlaubter gewerbsmäßiger Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke (Vergehen strafbar nach §§ 106, 107, 108a UrhG).
 
Die Berliner Staatsanwaltschaft hat nun ein Ermittlungsverfahren gegen Bohlen eingeleitet. Dessen Anwalt hat nach Berichten der Yahoo!-Nachrichten erklärt: "Ich halte alle Plagiatsvorwürfe gegen meinen Mandanten für nichtig."
 
Thomas Wagner