Mit diesem Artikel soll es einen weiteren Einblick in die Recherchetätigkeit unserer Redaktion geben, nachdem wir bereits im Artikel vom 14. April 2020 unsere wichtigsten Quellen benannt und im Artikel vom 14. Juli 2020
erläutert haben, mit welchen Quellen wir älteren Songs auf die Spur
kommen. Im letzten Artikel ging es um Veröffentlichungen auf Platten –
Schellack, Vinyl usw. Dann lasst uns nun doch einmal das Augenmerk auf
rein digitale Veröffentlichungen legen.Solche Veröffentlichungen haben wir generell sehr lange links liegen lassen. Lange hatten wir uns gesträubt, rein digitale Veröffentlichungen in die Datenbank aufzunehmen, weil es nichts Physisches zum Nachlesen und Anhören gab. Und doch war von Anfang an klar, dass der Trend zu den digitalen Vertriebswegen gehen würde und wir uns dem nicht ewig würden verschließen können.
2012 entfiel der Tonträger als Voraussetzung für einen Datenbankeintrag
Am 16. April 2012 gaben wir schließlich bekannt, dass wir unsere Datenbank für Songs öffnen, die nur als Download in einem (legalen) digitalen Shop käuflich erhältlich sind oder nachweislich waren. Unsere Befürchtung, dass manche Einträge irgendwann einmal nicht mehr nachvollziehbar sein würden, weil die Songs nach Aufnahme in die Datenbank wieder aus den Shops verschwinden, sollte wahr werden. In Einzelfällen kam es vor, dass wir Songs aus der Datenbank gelöscht haben, weil wir im Netz keinen einzigen Anhaltspunkt mehr wiederfinden konnten, dass es den Song wirklich einmal gegeben hat. Wir mussten also lernen, dass es nicht reicht, sich einen Link zu einem Musikdownload zu vermerken, um später Zugriff auf Einzelheiten zu dem Song zu haben. Ebenso wenig, wie wir es uns leisten können, jede Platte, die wir in der Datenbank benennen, zu kaufen und einzulagern, können wir jede Digitalveröffentlichung erwerben und intern archivieren. Wenn eine Platte vergriffen ist, gibt es heutzutage oft noch viele Webseiten, die ihre Existenz dokumentieren. Digitalveröffentlichungen, die man ohne nennenswerten Aufwand auf den Markt bringen kann, gehen manchmal so schnell wieder, wie sie gekommen sind, fanden in der Zwischenzeit kaum Beachtung und verschwinden völlig in der Versenkung. Wir können sie zwar dokumentieren, aber mehr als ein Eintrag bei uns und manchmal noch in der WayBack Machine bleibt davon manchmal nicht übrig.
Mit der Neuentwicklung von coverinfo.de zu COVER.INFO sind wir dazu übergegangen, Eckdaten zur Veröffentlichung wie das Label systematisch strukturiert zu erfassen. Aber das schützt natürlich auch nicht davor, dass ein Song irgendwann nirgends mehr zu finden ist. Uns geht es in dieser Artikelreihe ja um Quellen. In den Fällen der Digitalveröffentlichungen muss man simpel feststellen, dass die Quellen die jeweiligen Downloadshops wie Amazon sind. Leider sind in den Shops nicht immer zureichende Metadaten zu den Songs zu finden. Manche Songs erscheinen unter gängigen Vornamen oder anderen nichtssagenden Interpretenbezeichnungen, bei denen man nicht weiß, wer sich dahinter verbirgt.
Gut ist es natürlich, wenn die Songs zusätzlich bei YouTube verfügbar sind, damit wir sie für euch einbetten können. YouTube-Videos verschwinden oft aber noch schneller wieder, manchmal sogar, wenn sie von den Musiklabels selbst hochgeladen wurden. Dennoch steht somit natürlich auch YouTube auf unserer Liste der wichtigen Quellen.
Songs von namhafte Streamingplattformen kamen ab 2024 dazu
Diese neue Eintragungspraxis von 2012 setzte aber immerhin eines voraus: Es muss die Möglichkeit gegeben haben, die Songs offiziell, ohne technische Tricks, herunterzuladen. Der Musikkonsument muss also zumindest die Möglichkeit gehabt haben, seinen gekauften Song dauerhaft aufzubewahren. In der Folgezeit wurde das Musikstreaming auf Portalen wie Spotify immer populärer. Wer ein Abo dort und einen ständigen Internetzugang hat, der hat natürlich wenig Interesse, sich Songs auf eigene Geräte herunterzuladen. Erstaunlich ist aber, dass es in den 2020er Jahren immer häufiger vorkam, dass digitale Veröffentlichungen nicht mehr sowohl in Downloadshops als auch auf Streamingplattformen verfügbar gemacht wurden, sondern nur noch per Streaming. Offiziell konnte man diese Songs also gar nicht mehr zum unbeschränkten Besitz erwerben, sondern nur so lange hören, wie man ein Abo des Streamingdienstes besaß und der Song dort verfügbar war. Songs verschwanden nämlich nicht nur in wenigen Einzelfällen wieder von Streamingplattformen. Somit ist eine Streamingplattform als Quelle eine sehr problematische, weil besonders vergängliche Quelle. Da aber die Veröffentlichung ausschließlich auf Streamingplattformen inzwischen zu einer gängigen Vertriebsform geworden ist, konnte sich COVER.INFO dieser trotz der Bedenken nicht mehr länger verschließen. Die Redaktion beschloss schließlich im August 2024, nun auch Songs in der Datenbank zu akzeptieren, die zumindest bei den namhaften kommerziellen Streamingdiensten Spotify, Deezer, Soundcloud, Amazon Music und/oder Apple Music ausschließlich erschienen sind.
Das Problem spärlicher Metadaten zu den Songs besteht bei den Streamingplattformen genau wie bei den Downloadshops. Nicht selten fehlen Informationen zu Urheberangaben, was unsere Arbeit erschwert. Da hilft dann nur: anhören und mit gleichnamigen Songs vergleichen, um herauszufinden, ob es sich um eine Cover-Version handelt.
Trotz der Nachweisschwierigkeiten, die sich bei Digitalveröffentlichungen nach ihrem Verschwinden aus den entsprechenden Portalen ergeben, stellt sich die Dokumentation durch COVER.INFO als wichtig heraus: Wenn wir nämlich solche Veröffentlichungen unbeachtet ließen, würde dies nicht nur dem Umstand, dass Vertriebsformen sich im Laufe der Zeit wegen technischer Innovationen wandeln, nicht gerecht, sondern Cover-Versionen der neueren Zeit würden bei uns nur noch sehr unvollständig abgebildet werden. Das sich dadurch ergebende verzerrte Bild wäre nicht in unserem Sinne.
Wir beenden diesen Einblick in unsere Arbeit mit dieser Folgefrage, die wir in unserer Redaktion immer wieder mal diskutieren, ohne dass wir uns bisher auf eine Leitlinie einigen konnten: Wie sollen wir mit Songs umgehen, die ausschließlich in Videos auf YouTube – was keine Musikplattform ist – veröffentlicht wurden? Gerade auf YouTube werden Musikveröffentlichungen häufig wieder entfernt. Unter welchen Voraussetzungen sind solche Videos relevant und sollten durch uns als Songs dokumentiert werden?
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