Fast überall auf der Welt werden musikalische Werke, die öffentlich aufgeführt werden, bei Rechtegesellschaften angemeldet, um Vergütungen für diese Nutzung zu erhalten. Urheber können für ihre Kompositionen, Liedtexte, aber auch für die Bearbeitung bereits vorhandener Werke ihre Rechte registrieren lassen. In Deutschland ist für die Erfassung und Abwicklung solcher Rechte die GEMA (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte) zuständig, in Österreich die AKM, in der Schweiz die SUISA und in den USA gleich mehrere: ASCAP, BMI und SESAC. Die Rechtegesellschaften vertreten gleichzeitig in ihrem Land auch die Interessen von Urhebern aus anderen Teilen der Welt.
In der musikalischen Welt gibt es eine fast grenzenlose Vielfalt an Ideen und Möglichkeiten, Stilen und Gelegenheiten, Musik zu machen und zu hören. Alles basiert aber letztlich auf den gleichen Tönen, die zu Akkorden, Melodien und Rhythmen zusammengefügt werden, von jedem Menschen unterschiedlich als mehr oder weniger schön empfunden. Das Grundgerüst für Melodien und Harmonien sind Tonleitern, die simpel Töne in einer aufsteigenden oder absteigenden Folge anordnen. Zum Beispiel findet man im Lied von Nina Simone "My Baby Just Cares For Me" von 1959 gleich am Anfang eine einfache Tonleiter: eine mit Klavier gespielte, absteigende Folge von 7 Tönen in A-Dur.
So könnte man auch auf eine Idee kommen: Kann man eine Tonleiter als eigenes Musikwerk bei einer Rechtegesellschaft anmelden? Spontan würden die meisten wohl antworten: Nein, so ein musikalisches "Allgemeinplätzchen" kann man nicht als eigene Idee registrieren lassen.
Diese Frage stellten sich Anfang 1985 auch die damals noch eher unbekannten deutschen Autoren Hugo Egon Balder und Jacky Dreksler. Da sie vermuteten, dass die GEMA eine einfache Tonleiter nicht akzeptieren würde, schrieben sie das Lied "The Scale Song" (Das Tonleiterlied), in welchem die in C-Dur gespielte Tonleiter verpackt wurde, versehen mit einem englischen Text: "Yes, from now on you go to jail, playing the diatonic scale" ("Ja, ab jetzt kommst du ins Gefängnis, wenn du die diatonische Tonleiter spielst"). Und sie konnten es selbst nicht glauben: Die GEMA schickte ihnen nach 3 Wochen eine Bestätigung für das Werk mit einer Werknummer, wodurch sowohl die Komposition, als auch der Text für sie verbrieft waren. Sie sahen darin die Möglichkeit, in den folgenden Jahren für unzählige Werke gegen deren Urheber klagen zu können, wenn diese nach diesem Zeitpunkt ebenfalls einfache Tonleitern, ob ganz oder nur in Teilen, verwenden – man sah sich im Gedanken schon in einem luxuriösen Lebensstil.
Nun fühlten sich die beiden Autoren ermutigt, auch andere musikalische Banalitäten bei der GEMA anzumelden – und sie reichten das Stück "The Pause" ein, das tatsächlich keine Noten, sondern nur Pausenzeichen enthielt. Allerdings kam ihnen die Rechtegesellschaft wohl auf die Schliche und antwortete mit einem sehr humorvoll gehaltenen Brief, dass dieses Werk leider nicht anerkannt werden kann, da es sich um keine vertonte Pause handele und alle Noten verloren gegangen seien, nach denen ein Experte bereits vergebens gesucht hätte.
In einem anderen Brief stellte die GEMA kurz zuvor fest, dass die erfolgte Eintragung für "The Scale Song" als ungültig anzusehen ist, da die Melodie identisch sei mit einem bereits bestehenden Werk, deren Urheber aber noch ermittelt werden müssten.
Da hatten es die beiden Herren wohl übertrieben und ärgerten sich sehr, dass sie am Ende mit gar keiner Eintragung mehr dastanden – aber mit der Erkenntnis: Man kann nichts als eigenes ausgeben, was Allgemeingut ist.
Man könnte sich zum Beispiel auch vorstellen, eine bloße Abfolge eines immer gleichen Tones als eigenes Werk schützen zu lassen. Solche Tonfolgen kommen nicht selten vor und manchmal wurde ein Ton schon über 20-mal nacheinander gespielt, besonders bei Begleitungen. Auch ein solches Unterfangen würde von den Rechtegesellschaften sehr wahrscheinlich abgelehnt.
/ULE



