Samstag, 20. August 2011

Neues Urteil in Sachen Kraftwerk gegen 3p: "Nur mir" verletzt Urheberrechte

In dem jahrelangen Streit um das Sample im 1997 erschienenen Sabrina-Setlur-Song "Nur mir", das aus "Metall auf Metall" von Kraftwerk stammt, kam das Hanseatische Oberlandesgericht (OLG) in Hamburg am 17. August 2011 zu einem Urteil. Der aus dem Hause 3p stammende, von Martin Haas, Moses Pelham, Thomas Hoffmann und Sabrina Setlur geschriebene Song verletzt die Urheberrechte der Autoren von Kraftwerk und darf daher in der bestehenden Aufnahme nicht mehr verkauft werden.

Wie der Pressemitteilung des Gerichts vom 19.08.2011 zu entnehmen ist, unterlagen die Beklagten – Pelham, Haas und die Pelham GmbH – bereits in erster Instanz vor dem Landgericht Hamburg, gingen dann aber in Berufung. Das Hanseatische Oberlandesgericht wies die Berufung zurück, doch die Leute von 3p gingen in Revision zum Bundesgerichtshof (BGH).

Der BGH stellte Kritierien auf, unter denen Sampeln erlaubt ist (coverinfo.de berichtete am 20.11.2008). Danach greift Sampeln in die Rechte des Tonträgerherstellers ein, kann aber im Einzelfall vom Recht zur freien Benutzung gedeckt sein. Der BGH stellte aber fest, dass, wenn derjenige, der die auf dem fremden Tonträger befindlichen Töne oder Klänge benutzen will, befähigt und befugt ist, diese selbst einzuspielen, er sie nicht sampeln darf. Der BGH hob das Urteil des OLG Hamburg auf, weil dieses nicht geprüft hat, ob die Möglichkeit bestand, die in "Nur mir" verwendeten Töne neu einzuspielen.

Das hat das OLG Hamburg nun geprüft und entschieden, dass die Beklagten in der Lage gewesen wären, die gesampelte Sequenz selbst herzustellen.

Nach Ansicht des OLG Hamburg kommt es für diese vom BGH aufgeworfene Frage darauf an, ob ein mit durchschnittlichen Fähigkeiten und technischen Möglichkeiten ausgestatteter Musikproduzent im Zeitpunkt der Entnahme der fremden Tonaufnahme in der Lage gewesen wäre, eine gleichwertige Sequenz zu produzieren. Maßgebend für die Gleichwertigkeit ist der Eindruck des konkret angesprochenen Abnehmer- bzw. Hörerkreises.

Zwei sachverständige Zeugen sagten in dem Prozess aus, es sei möglich, das Sample mit schon 1997 erhältlichen Synthesizern und freien Samples bzw. mit selbst aufgenommenen Hammerschlägen auf Metallschubkarren und Zinkregalen nachzuproduzieren.

Übrigens schrieb, wie coverinfo.de herausfand, Moses Pelham schon am 15. September 2008 über das Sample aus dem Stück von Kraftwerk in sein Weblog: "Ich hätte anbieten können das Sample, von dem ich nicht mal wusste, dass es ihrer Aufnahme entstammte, auszutauschen, Martin hatte das Ding wirklich innerhalb von zwei Minuten nachprogrammiert, aber all das kam für mich zu diesem Zeitpunkt überhaupt nicht in Frage." Man beließ es dann beim Original-Sample und das führte in den jahrelangen Rechtsstreit. Pelham fragt sich in seinem Blog, warum angesichts der vielen Songs, die Kraftwerk sampeln, ausgerechtet er verklagt wurde.

Und der Streit ist noch nicht zu Ende. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die unterlegenen Kläger müssen nun prüfen, ob sie gegen die Entscheidung des OLG abermals Revision einlegen, nämlich wenn sie der Auffassung sind, dass das OLG Hamburg die vom BGH entwickelten Grundsätze falsch angewendet hat.

Zum Vergleich:

hier eine Hörprobe des Originals von Kraftwerk

sowie

hier das Video von Sabrina Setlur bei YouTube.
Thomas Wagner

Mittwoch, 10. August 2011

"Juda" vs. "Judas" - Plagiatsvorwurf gegen Lady Gaga

Rebecca Francescatti wirft Lady Gaga vor, dass diese den Song "Judas" von Francescattis "Juda" abgekupfert habe. Angeblich hat sie deshalb sogar Klage eingereicht. Das einzige, das übereinstimmt, sind jedoch vier Buchstaben in den Songtiteln. Angesichts der Länge des Titels ist das nicht wenig, doch scheint Frau Francescatti übersehen zu haben, dass es auf Übereinstimmungen in der Melodie ankommt. Und die lassen sich hier nicht finden. Aber ihren Bekanntheitsgrad hat Francescatti mit den Vorwürfen definitiv gesteigert. Ging es etwa nur darum?
 
Die Ähnlichkeiten zwischen "Judas" von dem Loli-Lux-Song "Wannabe" sind demgegenüber viel deutlicher.
 
Quelle: naanoo.com
 
Thomas Wagner