Montag, 4. Oktober 2004

Verfahren gegen Dieter Bohlen eingestellt

Dieter Bohlen wird vorgeworfen, der von ihm für Yvonne Catterfeld geschriebene Song "Für dich" sei ein Plagiat von "What If" von Babyface. Ein Berliner Rechtsanwalt hatte daraufhin Strafanzeige erstattet. coverinfo.de berichtete am 23.05.2004.
 
Die Berliner Staatsanwaltschaft hat das Verfahren gegen Dieter Bohlen jedoch am 30. September 2004 eingestellt. Strafbar ist eine Urheberrechtsverletzung nur bei vorsätzlichem Handeln. Die Staatsanwaltschaft hält es nicht für möglich, vor Gericht Bohlen den nötigen Vorsatz nachzuweisen, so daß es nicht zur Anklage kommt.
 
Quelle:
laut.de
 
Thomas Wagner 

Freitag, 1. Oktober 2004

Quote für deutsche Musik im Radio gefordert

Über 500 Künstler haben eine Quote für deutsche Musik im Radio gefordert, darunter Heinz Rudolf Kunze, Yvonne Catterfeld, Udo Lindenberg, Xavier Naidoo und Reinhard Mey. Nur noch 1,2 Prozent der im öffentlich-rechtlichen Rundfunk gespielten Musik sei deutschsprachig, im Privatradio sei es sogar noch weniger. Damit hätten deutsche Künstler kaum eine Chance, ihre Musik über das Medium Radio bekannt zu machen.
 
Uneinig ist man sich in dieser Kampagne, die sich für eine solche Quote einsetzt, aber darüber, ob eine Quote für deutsche oder für deutschsprachige Musik gefordert werden soll, sprich ob die Radiosender verpflichtet werden sollen, einen bestimmten Prozentanteil an Musik von deutschen Künstlern in beliebiger Sprache zu spielen oder an Musik in deutscher Sprache von Künstlern beliebiger Nationalität. Ersteres wird sich wohl kaum durchsetzen lassen, weil nicht einzusehen ist, warum die Staatsangehörigkeit eines Künstlers ausschlaggebend sein soll. Eine solche Quote für deutsche Musik wird sich unter dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland wohl nicht durchsetzen lassen. Auch eine Quote für deutschsprachige Musik ließe sich wohl nur schwer gesetzlich erzwingen. Viele Sender sind dagegen und sehen in dieser Quote einen Eingriff in die Rundfunkfreiheit. Eine freiwillige Selbstverpflichtung des Rundfunks wäre aber denkbar.
 
Vorbild für die Forderung nach einer solchen Quote ist übrigens Frankreich. Dort müssen die Radiosender schon seit Jahren 40 Prozent Musik aus dem eigenen Land spielen.
 
Quelle:
derStandard.at
 
Thomas Wagner

Sonntag, 5. September 2004

Experiment der BMG: Musikalben im 3-Klassen-Modell

Die Plattenfirma BMG hat am Montag (30.8.) ein neues Experiment gestartet. In den nächsten sechs Monaten sollen Alben in 3-facher Ausführung auf den Markt kommen.
Den Anfang macht das Album "Es wird Morgen" der 2raumwohnung. Das gibt es nämlich in einer Basic-, einer Standard- und einer Premium-Version.

Für den kleinen Geldbeutel gedacht ist die Basic-Version für 9,99 EUR. Dafür bekommt man 12 Tracks auf einer bunt bedruckten CD, jedoch ohne Booklet. Dafür liegt ein Zettel mit der Tracklist bei. Immerhin gibt es diese Ausführung in einer Plastik-CD-Hülle! Im Vergleich zu so mancher Software, die in einem viel zu großen Karton voller Füllmaterial geliefert wird, welches dazu benötigt wird, die CD-ROM in ihrer Papierhülle zu polstern, ist das doch ein Luxus!

Wem das aber zu spartanisch ist, der kann ja zur Standard-Version für 12,99 EUR greifen. Aber auch hier gibt es nur eine Plastikhülle, zu der CD gibt es jedoch immerhin ein Booklet. Und die CD enthält in dieser Version zusätzlich noch ein Interview und den Videoclip zu "Spiel mit".

Wer es luxuriös liebt, für den gibt es die Premium-Version für 16,99 EUR. Für dieses Geld bekommt man nämlich zusätzlich einen Pappschuber, ein umfangreiches Booklet mitsamt Gitarrenakkorden und Bonustracks.

Da auch die Autohersteller Wagen in verschiedenen Preisklassen für verschieden große Geldbeutel anbieten, wolle nun BMG dieses Konzept auf den Musikmarkt anwenden. Die Basic-Version solle dabei die Hörer vom Kopieren von CDs abbringen. Schließlich seien diese nun bezahlbar, wenn man auf Booklet und Bonustracks verzichtet.

Da bleibt nur die Empfehlung: Wenn Ihr schon CDs kopiert – unter gewissen Umständen ist das ja zulässig, Stichwort Privatkopie –, dann kopiert die Premium-Version: Dann lohnt sich die Investition in einen CD-Rohling umso mehr.

Quellen:
stern.desz-online.

Thomas Wagner

Sonntag, 11. Juli 2004

"Dragostea Din Tei" – Sommerhit des Jahres 2004

Ein Song entpuppt sich offenbar als Sommerhit 2004 – auch wenn man vom Wetter her wohl kaum von Sommer sprechen kann –, nämlich "Dragostea Din Tei". Aufmerksamen Radiohörern dürfte aufgefallen sein, daß immer wieder zwei verschiedene Versionen zu hören sind: nämlich meistens die von O-Zone und die von Haiducii.

Daß das Original von O-Zone stammt und schon 2003 veröffentlicht wurde, ist ja kein Geheimnis. Das steht schließlich schon seit 1. April 2004 in unserer Datenbank. Aufgrund der großen Bekanntheit von "Dragostea Din Tei" erscheint es jedoch angemessen, sich einmal etwas näher mit diesem Song zu beschäftigen.

Die Sprache, in der da gesungen wird, ist die rumänische. "Dragostea Din Tei" heißt übersetzt "Lindenblüten-Liebe" und bezieht sich auf eine rumänische Redewendung, mit der die Problematik eingebildeter Gefühlswelten beschrieben wird. Laut O-Zone-Mitglied Dan Balan, Komponist und Texter der Gruppe, handelt der Song von Sex unter Bäumen.

Die Frage, die sich im Rahmen der "Cover-Versionen-Problematik" stellt, ist: Wie kommt es, daß man 2003 in Deutschland diesen Song gar nicht kannte und daß plötzlich im darauffolgenden Jahr zwei Versionen gleichzeitig in den Charts auftauchten? Zeitweise teilten sich O-Zone und Haiducii die Plätze 1 und 2 der deutschen Charts. O-Zone veröffentlichten "Drogestea Din Tei" schon 2003 und boten den Song auch großen Plattenfirmen an, damit diese ihn in Westeuropa vermarkten könnten. Doch die Plattenfirmen lehnten ab; sie gingen unzutreffend davon aus, daß ein Song in rumänischer Sprache in Westeuropa keinen Erfolg haben könne. 2004 coverte Haiducii diesen Song und landete damit in den italienischen Charts. Daraufhin begannen die Plattenfirmen, nun doch O-Zones Version in Westeuropa zu vermarkten. Die Chart-Plazierungen zeigen, daß sowohl die Version von Haiducii als auch die von O-Zone in Deutschland sehr gut ankommen.
Nachahmer gibt es natürlich auch: Antonia und Bangman versuchen zum Beispiel, mit dem gleichen Song, jedoch mit anderem Text, noch ein paar Euro zu verdienen. Weitere Cover-Versionen von "Dragostea Din Tei" findet Ihr hier.

Quellen:
Siebenbürgische Zeitung onlinedie tageszeitung (taz).

Thomas Wagner

Donnerstag, 3. Juni 2004

Holzauge sei wachsam! Oder: Bands mit Verwechslungsgefahr

Eigentlich hätte die Überschrift auch "Bands, die man verwechseln kann, aber nicht soll" lauten können. Hätte ... können ..., egal! Der Fakt ist: In unserer Datenbank tauchen vermehrt Kommentare wie "britische Rock-Band" oder "amerikanische Grunge-Band" auf. Warum das denn? Da fährt man nichtsahnend auf Arbeit und hört im Autoradio: "Der nächste Song ist von Nirvana ...", und dann dudelt da ein Song, den man noch nie gehört hat. Kurt Cobains Stimme fehlt auch irgendwie. Hat sich der Radiomoderator geirrt? Nein, denn es gab noch eine zweite, seinerzeit sogar recht bekannte, britische Band namens Nirvana. Und um das Kuddelmuddel noch perfekt zu machen, haben die amerikanischen Nirvana, richtig, die mit Kurt Cobain, ihre Karriere damals als Skid Row begonnen. Moment, da gibt es aber noch die Metal-Band Skid Row und Gary Moore und Phil Lynott gründeten in den Sechzigern doch auch eine Band, die sich Skid Row nannte! Wer jetzt noch nicht verwirrt auf den Monitor guckt, kennt sich mit Musik gut aus.
 
Der Rest muß aber nicht verzweifeln [...]. Klickt [...] einfach auf "Liste mit mehrfach existierenden Band- und Interpreten-Namen", und Ihr bekommt eine kleine Liste auf den Bildschirm, in der Bands und Interpreten aufgelistet sind, die man, wie schon gesagt, verwechseln kann, aber nicht soll! Auch ähnlich klingende Bandnamen, bei denen Verwechslungsgefahr bestehen könnte, sind dort aufgeführt. Und zuguterletzt bitten wir auch hier um Mithilfe. Wenn Ihr mehrfach vorkommende Band- oder Interpreten-Namen kennt, die nicht in unserer Liste aufgeführt sind, schickt uns einfach eine kleine Mail [...].
 
Holger Kung




Anmerkung: Diese Liste stellen wir 2018 ein.

Sonntag, 23. Mai 2004

Strafanzeige gegen Dieter Bohlen wegen Urheberrechtsverletzung

Komponist Frank Farian, der Mann hinter Boney M., behauptet in seinem Buch "Stupid dieser Bohlen", der Song "Für dich", den Dieter Bohlen für Yvonne Catterfeld geschrieben habe und der im letzten Jahr in Deutschland ein großer Hit war, sei von Babyface alias Kenneth Edmonds abgekupfert. Es handle sich um ein Plagiat seines 2001 erschienenen Songs "What If". Im April hatte das Sat.1-Magazin "Akte 04" darüber berichtet.
 
Auf diese Berichterstattung ist scheinbar ein Berliner Rechtsanwalt aufmerksam geworden. Dieser erstattete Strafanzeige gegen Dieter Bohlen wegen unerlaubter gewerbsmäßiger Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke (Vergehen strafbar nach §§ 106, 107, 108a UrhG).
 
Die Berliner Staatsanwaltschaft hat nun ein Ermittlungsverfahren gegen Bohlen eingeleitet. Dessen Anwalt hat nach Berichten der Yahoo!-Nachrichten erklärt: "Ich halte alle Plagiatsvorwürfe gegen meinen Mandanten für nichtig."
 
Thomas Wagner

Freitag, 30. April 2004

Interview mit der Cover-Sängerin Stephanie O'Hara

Stephanie O'Hara, Sängerin des Dance-Projekts Harajuku, stand coverinfo.de Rede und Antwort, um von ihrem Projekt zu erzählen, von den Cover-Versionen, die sie gemacht hat, und von ihren größten Erfolgen.

Wie entstand die Formation Harajuku, und wer steckt dahinter?

Harajuku entstand erstmal als einmaliges Projekt. Ziel war, ein Musicalstück im Dancefloorstyle zu covern. Man entschied sich für "Phantom Of The Opera", damals noch gesungen von Kristina Bach. Der Erfolg, insbesondere in Amerika, war so groß, daß man sich entschloß weiterzumachen. Da die Nachfrage immer größer wurde, löste ich die damals zweite Harajuku-Sängerin Natalie Grant ab und nahm die Cover-Version des Soundtracks "The Lion King" auf. "Can You Feel The Love Tonight" schoß in 12 Ländern in die Charts.

Wieso änderte man danach die Bezeichnung auf Harajuku pres. Stephanie O'Hara?

Die Nachfragen nach Auftritten und Performance für die Harajuku-Hits wurden immer größer. Das Plattenlabel Dance Street wollte diesem Projekt ein Gesicht geben. Ich als Sängerin des Harajuku-Projektes bekam den Künstlernamen Stephanie O'Hara. Harajuku wird also durch den Zusatznamen Stephanie O'Hara personifiziert. Da es sich um Dance-Lieder handelt, toure und performe ich seitdem mit zwei Tänzern.

Warum hat man beschlossen, überwiegend Cover-Versionen zu machen?

Das ist nunmal das Harajuku-Projekt. Ich konnte viele Fans gewinnen, die natürlich auch Musicals oder Disney-Filme lieben. Da es sich aber meistens im Original um Balladen handelt, dachte man sich, die Songs auch für Diskotheken zugänglich zu machen. Andrew Llyod Webber und auch die Disney-Studios begrüßten diese Entscheidung und bedankten sich mit einem persönlichen Schreiben. Cover-Versionen auf Dance haben natürlich auch einen hohen Grad an Wiedererkennungswert, dies ist ein enormer Vorteil für Künstler.

Würde man sich musikalisch nicht mehr gefordert fühlen, wenn man versucht, eigene Lieder zu singen?

Nein, ganz und gar nicht. Jeder Produzent und jeder Künstler bringt in seine Lieder einen hohen Grad von eigenen Emotionen hinein. Da Cover-Versionen aber sozusagen zweimal produziert und eingesungen werden, liegt hier das Vierfache an Gefühlen drin. Ich darf ja nicht zu sehr von den Stimmen der Originalkünstler abweichen, will aber trotzdem meinen eigenen Charakter hineinbringen. Es ist oft sehr schwer, diese Emotionen zusammen unter einen Hut zu bringen. Ein Singen ohne Gefühl hört jeder sofort. Gefühle geben den Songs ja erst das Leben.

Wonach entscheiden Sie, welche Songs Sie covern?

Die Entscheidung hat immer etwas mit der Nachfrage zu tun. Amerika spielt da als Vorreiter des Musical-, Kino- und auch Musikgeschäftes immer eine sehr große Rolle. Bei den Disney-Filmen ist es da schon leichter. Dort kann man sich bei Gefallen den Titelsong nehmen. Natürlich müssen da die Rechte immer wieder abgeklärt werden. Wichtig sind mir natürlich auch meine Fans. Ich kann natürlich nicht alle Lieder covern, die mir vorgeschlagen werden, aber den einen oder anderen guten Ratschlag habe ich schon in die Tat umsetzen können.

Welche sind die nächsten Ziele von Harajuku und Stephanie O'Hara?

Der Musikbranche geht es zur Zeit bekanntlich sehr schlecht, daher muß man schon gut überlegen, was man den Plattenlabels vorstellt. Meine Fans wünschen im Augenblick, daß ich mich etwas von den Musicals und Disney-Covers löse. Die Nachfrage hier ist auch sehr gering geworden. Am liebsten würde ich es allen recht machen. Ich könnte mir sehr gut vorstellen, auf 70er- oder 80er-Cover-Versionen umzusatteln, beziehungsweise diese Coversongs zusätzlich zu machen. Eigene Stücke werden zur Zeit neben neuen Cover-Versionen auch produziert. Dieses Jahr werde ich auf vielen Großveranstaltungen mein neues Konzept vorstellen und hoffe, daß es die Zuschauer und Fans genauso annehmen werden wie meine Musical- und Disney-Covers.

Wie sieht es mit einer Solokarriere von Stephanie O'Hara aus?

Im Grunde hatte ich diese Solokarriere von Anfang an. Harajuku verbinden heute sehr viele Leute mit Stephanie O'Hara, der Unterschied ist nur, daß ich damals als Harajuku angesagt wurde und jetzt als Harajuku presents Stephanie O'Hara oder auch einfach nur als Stephanie O'Hara. Geändert hat sich immer nur der Name.

Welche waren die bedeutensten Erfolge? Welche Songs schafften es in die Charts?

Ich war nach meiner ersten Maxi-Veröffentlichung selber sehr erschrocken. "Can You Feel The Love Tonight" schaffte innerhalb kürzester Zeit den Einstieg in die Charts, und das gleich in 12 Ländern. Amerika, England, Japan, Australien und so weiter. In Deutschland selber blieb ich zunächst sehr unbekannt, was sich aber durch viele Auftritte oder TV-Aufzeichnungen sehr schnell änderte. Die Folgesingle "Colors Of The Wind" überholte diesen Erfolg der ersten Single sogar, und bis heute erfahre ich immer wieder, daß meine Songs irgendwo auf der Welt in den Charts stehen. Meine Singles haben bis heute alle die Top 10 der amerikanischen Dancecharts erreicht. Aber auch von spanischen oder holländischen Fans erfahre ich zum Beispiel oft, daß ich dort in den Radio- oder Dancecharts vertreten bin. Mir persönlich sind die Charterfolge mittlerweile nicht mehr so wichtig, auch wenn es toll ist zu erfahren, daß meine Lieder in Ländern gehört werden, wo ich selber noch nie war. Das wichtigste für mich ist, daß man die Umsetzung meiner Lieder mag und gerne hört. Das ist für mich immer das schönste Geschenk.

Wir danken für das Interview!

Herbert Zach, Thomas Wagner

Sonntag, 4. April 2004

5 Jahre Cover-Versionen-Homepage!

Zwar sind wir erst seit 09.06.2001 unter der Domain coverinfo.de zu erreichen – vorher gab es uns unter cover.here.de –, aber diese Cover-Versionen-Homepage gibt es nun schon seit 5 Jahren, nämlich seit April 1999. Damals starteten wir mit etwa 50 Cover-Versionen in einer Liste auf einer einzigen Seite. Daraus ist inzwischen dank der fleißigen und unentgeltlichen Hilfe einiger unserer Besucher eine Datenbank mit über 50.000 Einträgen geworden, wovon nicht alle Cover-Versionen sind. Auch musikalische Zitate bzw. Samples sind darunter.

Weitere Informationen zur Geschichte von coverinfo.de findet Ihr in den folgenden Artikeln unseres News-Archives:

– 1 Jahr cover.here.de – News vom 16.04.2000
– 3 Jahre coverinfo.de! – News vom 20.04.2002

Zwei Jahre sind seit der Redaktion dieses letztgenannten Artikels vergangen. Daher will ich an dieser Stelle an die Höhepunkte der letzten zwei Jahre, bezogen auf coverinfo.de, erinnern.
Seit 01.07.2002 ist unsere MySQL-Datenbank online, die überwiegend Björn Hutzler für uns erstellt hat. Nach wie vor hilft er uns bei Problemen technischer Natur. Herzlichen Dank hierfür!

– Neue Datenbank online – News vom 01.07.2002

Am 18.05.2003 wurden die Suchfunktionen der Datenbank verbessert. So kam zum Beispiel die Expertensuche hinzu.

– Verbesserte Datenbank-Suchfunktionen – News vom 18.05.2003

Am 01.09.2003 kam unser derzeitiges Layout, das Marcel C. für uns entworfen hat. Vielen Dank hierfür! Dank geht auch an Mike Wilhelm, der das Kontaktformular für uns programmiert hat. Seit 01.09.2003 ist es nämlich möglich, Neueinträge und Korrekturen zur Datenbank ohne Zuhilfenahme eines E-Mail-Programms an die Redaktion zu schicken.

– Neues Layout und neues Webformular – News vom 01.09.2003

Ein Highlight des letzten Jahres lieferte uns Chart-Radio: Dort wurden Informationen aus unserer Datenbank für die Rubrik "Cover of The Day" verwendet. Und das nicht nur ohne Quellenangabe, sondern auch noch falsch: Cover-Versionen und musikalische Zitate wurden da durcheinandergeworfen. coverinfo.de klärte den Irrtum auf für Chart-Radio unangenehme Weise auf ...

– Der Coverhit heute: Chart-Radio covert coverinfo.de – News vom 07.10.2003

Nun geht es also ins sechste Jahr, in dem wir Euch mit Cover-Versionen-Informationen versorgen werden. Oder sollte man lieber sagen: Ihr uns? Ja, sollte man. Denn nur dank Eurer Leserzuschriften ist es möglich, die Datenbank aktuell zu halten und stets Neuerscheinungen des Musikmarktes in die Datenbank einzutragen. Die Redaktion kann ihre Ohren schließlich nicht überall haben ...

Thomas Wagner

Donnerstag, 1. April 2004

Chaos Computer Club ruft zum Boykott der Musikindustrie auf

Die deutschen Phonoverbände wollen nun rechtlich gegen die Anbieter von Musik in Tauschbörsen im Internet vorgehen. Das haben sie in einer Pressemitteilung bekanntgegeben. Sie wollen Schadensersatz von Anbietern illegaler Downloads verlangen. Dies sei nötig, weil aufgrund der Downloads in Tauschbörsen der Musikindustrie "immens[e]" Schäden entstünden.

Der Chaos Computer Club (CCC) sieht die Ursachen für den Umsatzrückgang woanders: Die Qualität der Musik sei gesunken, die Preise für CDs seien zu hoch, Kopierschutzmechanismen verärgerten die Käufer, die Auswahl in Plattenläden sei zu gering. Die Musikindustrie habe versäumt, rechtzeitig legale kostenpflichtige Download-Angebote im Internet zu schaffen.

Die Einnahmen der Musikindustrie würden jetzt genutzt, um Klagen gegen Tauschbörsennutzer zu finanzieren und um die Entwicklung von Kopierschutzmechanismen zu bezahlen. Dabei halten gerade letztere potentielle Kunden vom Kauf einer CD ab. Damit müsse jetzt Schluß sein, meint der CCC. Daher ruft er zu einem Boykott der Musikindustrie auf, damit dieser das nötige Geld fehlt, um die Kunden diffamierende Anzeigenkampagnen zu starten, in denen der Kundschaft vorgeworfen wird, Straftäter zu sein.

Ausführliche Informationen zum Boykott-Aufruf des CCC gibt es auf der CCC-Website unter http://www.ccc.de/campaigns/boycott-musicindustry.
Thomas Wagner 

Mittwoch, 31. März 2004

coverinfo.de nach Webhosterpleite wieder da

Nachdem unser Webhoster Webhosting-Energy.de, nachdem er unsere Homepage nur 49 Tage gehostet hatte, wie er erklärte, "wegen technischer und finanzieller Schwierigkeiten [...] die Tätigkeit eingestellt" hatte, reagierte ich sofort und eröffnete einen Account bei all-inkl.com (Neue Medien Münnich). Ein Ausfall war aber leider nicht mehr zu verhindern, da die Domain nicht rechtzeitig umkonnektiert werden konnte. Webhosting-Energy.de hat nämlich seine Einstellung der Tätigkeit an einem Sonntag erst etwa 12 Stunden vorher angekündigt.
 
Thomas Wagner

Mittwoch, 18. Februar 2004

coverinfo.de ist nach mehrtägigem Ausfall wieder da

Seit 6. Februar 2004 war coverinfo.de durchgehend offline, nachdem es bereits in den Wochen zuvor zu Ausfällen gekommen war. Der alte Server lief nach Angaben unseres damaligen Webhosters NetBiest Internetservice SRL nicht mehr stabil, der Server sollte daher gewechselt werden. Wegen dieses Umzuges wurde die Homepage am 6. Februar vom Netz genommen.
 
Anstatt den Serverumzug vorzunehmen, brach NetBiest allerdings den Kontakt mit uns (und nach Berichten aus dem Usenet und aus Internetforen auch den mit anderen Kunden) ab und war folglich wie vom Erdboden verschluckt. Am 9. Februar schloß ich daraufhin einen Webhostingvertrag mit Webhosting)Energy.de, allerdings dauerte es seine Zeit, bis die Domain coverinfo.de umziehen konnte, da normalerweise der alte Webhoster einer Umkonnektierung zustimmen muß. Da der aber nicht zu erreichen war, mußten wir über den Domainregistrar gehen, was leider alles seine Zeit dauerte.
 
Wir bedauern die lange Ausfallzeit, die aber mangels ausreichender Kommunikation der Firma NetBiest nicht vermeidbar war.
 
Thomas Wagner

Montag, 26. Januar 2004

RIAA-Klagegegner werben für Musikdownloads

Für den Super Bowl hat Pepsi Cola einen Werbespot gedreht, in dem mehrere Jugendliche auftreteten, die von der RIAA, der Recording Industry Association of America, verklagt worden sind, weil sie illegal urheberrechtlich geschützte Musik in sogenannten Tauschbörsen heruntergeladen hatten. Das berichtet heise.de unter Berufung auf Medienberichte aus den USA.
In dem Werbespot, in dessen Hintergrund eine von Green Day eingespielte Cover-Version des Songs "I Fought The Law" von The Crickets aus dem Jahre 1959 läuft, heißt es: "Wir werden auch weiterhin kostenlos Musik aus dem Netz herunterladen!" Pepsi wirbt damit für eine Aktion, bei der Codes auf Getränkeflaschen gegen einen kostenlosen (legalen) Musikdownload eingetauscht werden können.

Thomas Wagner

Sonntag, 4. Januar 2004

Ein Cover-Versionen-bezogener Rückblick auf das Jahr 2003

Das Jahr 2003 ist vorüber, was mich veranlaßt hat, einen Blick in die Top 50 der Single-Jahrescharts 2003, ermittelt von media control, zu werfen, um festzustellen, wie viele Cover-Versionen es im vergangenen Jahr eigentlich an die Spitze der Charts geschafft haben.

Ich fange mit den unteren Plätzen an und arbeite mich dann zur in Deutschland erfolgreichsten als Single erschienenen Cover-Version des Jahres 2003 vor.

1. "Libertine" von Kate Ryan steht auf Platz 49 der Jahrescharts. Das Original stammt von Mylène Farmer (1986).

2. Scooters "Weekend" (Platz 44) stammt ursprünglich von Earth & Fire aus dem Jahre 1979.

3. Auf Platz 33 finden wir erneut Scooter, diesmal mit dem Song "Maria (I Like It Loud)", der ursprünglich "I Like It Loud" heißt, von Marshall Masters feat. The Ultimate MC stammt und 1998 veröffentlicht wurde.

4. Einen Platz höher finden wir Nena und Kim Wilde mit "Anyplace, Anywhere, Anytime", einem Remake von Nenas "Irgendwie, irgendwo, irgendwann" (1984). Das Wort Remake verwende ich hier bewußt anstelle des Begriffs Cover-Version, da die coverinfo.de-Redaktion einen solchen Song, bei dem der "Hauptinterpret" des Remakes mit dem Original-Interpreten identisch ist, nicht als Cover-Version ansieht (siehe FAQ, Frage 2.2). Es gibt aber auch eine andere Auffassung, siehe hierzu Frage 1.1 unserer FAQ.

5. Der "Burger Dance" von DJ Ötzi basiert auf einem Kinderlied unbekannten Ursprungs. DJ Ötzi erreichte damit Platz 26 der Jahrescharts.

6. Für Platz 24, "Sorry Seems To Be The Hardest Word" holte sich Blue den Original-Interpreten Elton John mit ins Boot. Der veröffentlichte seine Version solo im Jahre 1976. Da der Hauptinterpret hier Blue und nicht Elton John ist, ist der Song auch in unserer Datenbank zu finden.

7. Kate Ryans erste Mylène-Farmer-Cover-Version, "Désenchantée", schaffte es auf Platz 21. Das 1991er Original war bei weitem nicht so erfolgreich.

8. "Der Steuersong (Las Kanzlern)" vom Kanzlerimitator Elmar Brandt (unter der Interpretenbezeichnung Die Gerd Show) sprach Ende 2002 den Deutschen aus der Seele. Auf der Melodie von Las Ketchups "Aserejé", auch bekannt als "The Ketchup Song", des Sommerhits 2002, freut sich eine dem Bundeskanzler Gerhard Schröder sehr ähnliche Stimme darüber, die Wähler hereingelegt zu haben und entgegen seiner Wahlversprechen die Steuern erhöhen zu können. In den Jahrescharts von 2003 schaffte es dieses Lied auf Platz 19.

9. Mit Platz 7 sind wir auch schon bei der erfolgreichsten Cover-Version 2003 angekommen: "Aïcha" von Outlandish, die englische Version von Khaleds gleichnamigen 1996er Song, von dem es eine französische und eine französisch-arabische Version gibt.

In den Top 50 der Single-Charts des Jahres 2003 konnte ich also neun Cover-Versionen finden. Nicht berücksichtigt wurden in dieser Auflistung natürlich Songs, die andere Stücke zitieren oder sampeln.

Der Gewinner des Jahres 2003 in Sachen Musik dürfte in Deutschland "der Gitarrist von Thomas Anders" sein, auch bekannt als Dieter Bohlen. Modern Talking hat er aufgelöst, dafür aber fleißig für gecastete "Superstars" aus zahlreichen Musikstücken Ideen für Songs zusammengesucht. Auf Platz 3 der Jahrescharts findet sich Yvonne Catterfeld mit "Für dich", ein Song, an dem Dieter Bohlen mitgeschrieben hat. Daß die RTL-Show "Deutschland sucht den Superstar" ("DSDS") ihrem Namen alle Ehre gemacht hat, zeigt Platz 2 der Jahrescharts – "Take Me Tonight" von DSDS-Sieger Alexander – und auch Platz 1: "We Have A Dream" von den DSDS-Finalisten. Auch bei diesen beiden Songs hatte Dieter Bohlen seine Finger im Spiel.

Und wenn man jetzt noch einmal nachdenkt ... "'We Have A Dream', 'We Have A Dream', da war doch was!" Richtig! Bereits vor mehr als 10 Jahren schrieb Dieter Bohlen diese Melodie. Man könnte auch sagen, er arrangierte sie, denn sie ähnelt sehr dem "Blue Tango" von Leroy Anderson von 1952. Den Text lieferte Joachim Horn-Bernges, und fertig war "Zusammen gehen", Tony Wegas' österreichischer Beitrag zum Grand Prix d'Eurovision de la Chanson von 1992. Ein Jahr später erschien eine Version von Al Martino mit neuem Text; "Auf Wiedersehen!" hieß das Ergebnis. 2003 kramte Bohlen diesen Song noch einmal heraus, schrieb höchstpersönlich einen englischen Text und ließ seine "Superstars" den Song als "We Have A Dream" auf den Markt werfen. Also handelt es sich hier doch um eine Cover-Version. Es gibt folglich nicht neun, sondern zehn Cover-Versionen in den Top 50 des Jahres 2003. Und die erfolgreichste davon hat es auf Platz 1 gebracht!

Dafür, daß Dieter Bohlens zweites Buch "Hinter den Kulissen" wegen der darin enthaltenen Persönlichkeitsverletzungen nicht verkauft werden durfte, hat er also scheinbar eine ausreichend große andere Einnahmequelle gefunden: sogenannte Superstars. Unübersehbar dominierten sie den deutschen Musikmarkt im Jahre 2003.

Thomas Wagner