Donnerstag, 22. September 2005

Hommage: Deutsche Electro-Waver covern a-ha

Heutzutage sind Cover-Versionen bekanntermaßen keine Besonderheit mehr, man muß sich ja nur mal die aktuellen Charts oder auch unsere Datenbank anschauen. Doch justament in diesen Tagen geht ein besonderes Schmeckerchen über den Ladentisch, ein Gemeinschaftswerk der Bands In Strict Confidence und Melotron.

Die Electro-Waver von In Strict Confidence sind nicht gerade bekannt dafür, einfach die Songs anderer Bands zu covern. Sie veröffentlichten in ihrer Bandgeschichte bisher nur zwei Cover-Versionen, "Stripped" von Depeche Mode und "Sad But True" von Metallica. Doch jetzt schnappte sich ISC-Mastermind Dennis Ostermann seinen Kumpel Andy Krüger, seines Zeichens Sänger der Synthpop-Band Melotron, und ging ins Studio, um zusammen mit der ISC-Sängerin Antje Schulz den a-ha-Klassiker "The Sun Always Shines On TV" neu aufzunehmen.

Doch diese Cover-Version ist keinesfalls als Chart-Breaker und Massenprodukt konzipiert, sie soll eine Hommage an die Norweger sein, denn Dennis Ostermann, Antje Schulz und Andy Krüger haben eine Gemeinsamkeit: Sie sind große a-ha-Fans.

"In Strict Confidence feat. Melotron: The Sun Always Shines On TV" kam vor wenigen Tagen zusammen mit dem Instrumental "Channel Stretcher" in limitierter Auflage von 2000 Stück in den Handel. Als Besonderheit wurde zusammen mit der Mini-CD ein Bildbetrachter im Fernseherlook in den durchgestylten Pappkarton gepackt. Das dürfte alle Fans von a-ha, In Strict Confidence und Melotron freuen, die eines der raren Exemplare ergattern konnten.

(Anmerkung: Diese Bildbetrachter waren sozusagen das Daumenkino der 80er und gehörten damals für kurze Zeit neben dem Rubik-Zauberwürfel und der aktuellen Ausgabe der Bravo in jede Schultasche.)

Quellen:
www.instrictconfidence.de
Orkus Ausgabe 10/2005

Holger Kung

Donnerstag, 15. September 2005

Vanilla Ninja: Video zu "Cool Vibes" bringt wieder nur Ärger ein

Im Videoclip zum Song "Cool Vibes" der estnischen Band Vanilla Ninja wurden ungefragt Teile eines Deine-Lakaien-Videoclips benutzt.
 
Da die Video-Dreharbeiten für den Clip zu "Cool Vibes" angeblich durch widrige Umstände ins Wasser fielen, wurde stattdessen schnell ein Clip aus alten Vanilla-Ninja-Videoclips und einem Live-Auftritt zusammengestoppelt.
 
Zusätzlich wurden aber auch ungefragt wesentliche Sequenzen aus dem 1994er Video "Mindmachine" der Band Deine Lakaien eingefügt, in denen die Gesichter der Lakaien-Protagonisten Ernst Horn und Alexander Veljanov einfach durch das Gesicht der Vanilla-Ninja-Sängerin ausgetauscht wurden.
 
Nico Beyer, der Regisseur des "Mindmachine"-Videos, und das damalige Plattenlabel Chrome Records sind ziemlich überrascht und schockiert über diese Selbstbedienung. Die rechtlichen Möglichkeiten gegen das Vanilla-Ninja-Management werden derzeit noch geprüft.
 
Die genauen Umstände, die zum Ausfall des geplanten Videodrehs führten und weitere Hintergrundinformationen erfahrt Ihr auf de.wikipedia.org/wiki/Vanilla_Ninja.
 
Quellen:
Sonic Seducer Ausgabe 10/2005
Wikipedia
 
Holger Kung  

Mittwoch, 6. Juli 2005

GEMA will rechteverletzende Websites durch Provider sperren lassen

Der Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA), die in Deutschland die Rechte vieler Musiker vertritt, sind Websites, die Urheberrechte ihrer Mitglieder verletzen, natürlich schon lange ein Dorn im Auge.
 
Um dagegen vorzugehen, hat sie sich etwas Außergewöhnliches ausgedacht: Zahlreiche Internet Service Provider (ISP) beschuldigt sie als "Mitstörer", die die urheberrechtlich unzulässige Verbreitung von Musik ermöglichen, indem sie den technischen Zugang zu entsprechenden Servern bzw. Websites eröffnen. Die GEMA ließ eine Kanzlei strafbewehrte Unterlassungserklärungen an ISP schicken, in denen sie sie aufforderte, binnen einer bestimmten Frist jene Websites, deren Adressen (URLs) in dem Schreiben genannt werden, zu sperren. Die ISP sollen sich desweiteren verpflichten, den Zugang zu den betroffenen Websites auch nicht wieder zu eröffnen. Für den Fall, daß diesen Verpflichtungen nicht nachgekommen wird, wird der Zivilrechtsweg angedroht.
 
Diese Vorgehensweise ist scharf zu kritisieren. Zwar ist klar, daß gegen solche Websites vorgegangen werden muß. Aber wenn dies nicht oder nur schwer gelingt, weil die Betreiber zum Beispiel im Ausland sitzen, darf nicht in der Folge eine Sperrung betreffender Server durch die ISP gefordert werden. Denn dies käme einer Zensur gleich. Vom ISP wird vonseiten der GEMA erwartet, daß er bestimmte Inhalte seinen Kunden vorenthält, indem er sie durch Manipulation der Domain Name Serverunerreichbar macht. Auf diese Art und Weise könnte man auch versuchen, Peer-to-Peer-Netzwerke, sogenannte Tauschbörsen, lahmzulegen. Letztendlich könnten so aber beliebige Internetinhalte gesperrt werden. Ein ISP könnte beispielsweise die Websites seiner Konkurrenten sperren, damit sich seine Kunden nicht via Internet über die Angebote der anderen ISP informieren können. Es ist zu fordern, daß ISP grundsätzlich verpflichtet sind, Zugang zum gesamten Internet zu gewährleisten. Nur so kann einer Zensur entgegengewirkt werden.
 
Quelle:
Onlinekosten.de
 
Thomas Wagner

Montag, 30. Mai 2005

Klingelton von 0 auf 1 in die britischen Charts

Erstmals landet auf Platz 1 der britischen Single-Charts ein Klingelton! Und der ist dann auch noch eine "Cover-Version". Jambas "Crazy Frog" wurde mit Harold Faltermeyers "Axel F" zusammengemixt. Dieser Klingelton verkaufte sich so gut, daß Jamba – in Großbritannien heißen sie Jamster – gleich eine CD-Single dazu veröffentlichen ließ. Und siehe da – diese schaffte den Sprung direkt auf Platz 1 der Charts. Ob dieses Beispiel Schule machen wird in Zeiten, in denen man mit Klingeltönen mehr Umsatz macht als mit ordentlich produzierter Musik?
Thomas Wagner

Freitag, 13. Mai 2005

Urheberrechtsverletzung? Songwriter verklagt Britney Spears

Der Songwriter Steve Wallace klagt gegen Britney Spears. Der Text ihres Songs "Sometimes" sei nahezu identisch mit dem Text eines Songs, den er 1990 geschrieben habe. Britney Spears hatte 1999 das Copyright für den Text nach dessen Anmeldung erhalten. Denn das Copyright entsteht in den USA nicht kraft Gesetzes, sondern erst nach Anmeldung.
 
Der Songwriter habe den Text in einem versiegelten Umschlag an sich selbst geschickt, um den Zeitpunkt des Entstehens des Werkes nachweisen zu können. 1994 habe er den Song an verschiedene Verlage geschickt und 1997 bei einem Lyrikwettbewerb verwendet.
 
Britney Spears soll in einer Mail an Wallace zugegeben haben, daß er der Urheber des Textes sei.
 
Quelle:
RP Online
 
Thomas Wagner

Freitag, 22. April 2005

Chartmanipulationsvorwürfe gegen Brandes bestätigt

Die Vorwürfe der Chartmanipulation gegen David Brandes, den Produzenten von Grand-Prix-Kandidatin Gracia, von Vanilla Ninja und von Virus Incorporation, von denen coverinfo.de in den News vom 12.04.2005 berichtet hat, haben sich nach Berichten des Bundesverbandes der Phonographischen Wirtschaft bestätigt. Dies hat eine Untersuchung der Verkaufsdaten ergeben.

Daraus resultieren folgende Konsequenzen: Zum einen werden die betroffenen Musikprodukte für drei Monate aus der Charterhebung ausgeschlossen. Zum anderen werden David Brandes' Produkte zukünftig nur noch für die Charts berücksichtigt, wenn er sie für die Ermittlung der Verkaufszahlen für eine besondere Prüfroutine anmeldet, die ihn rund 600 EUR pro Titel kostet.

Der Bundesverband der Phonographischen Wirtschaft stellt ausdrücklich klar, daß die betroffenen Künstler Opfer der Manipulationsversuche ihres Produzenten seien. Gracia will trotzdem auch weiterhin mit David Brandes zusammenarbeiten.

Quellen:
IFPI
RP Online

Thomas Wagner  

Dienstag, 12. April 2005

Manipulation: Gracia und andere Künstler aus den Top 100 verbannt

Die Songs "Run & Hide" von Gracia, "I Know" und "Blue Tatoo" von Vanilla Ninja sowie "Heaven Is A Place On Earth" von Virus Incorporation wurden für zunächst drei Wochen aus den Top 100, den von media control ermittelten Single-Charts, ausgeschlossen. Grund dafür ist der Verdacht einer Chart-Manipulation durch gezielte CD-Aufkäufe. David Brandes, der Produzent der drei genannten Künstler, wird verdächtigt, hinter dieser Aktion zu stehen.
 
Gracia soll für Deutschland beim Grand Prix d'Eurovision de la Chanson (Eurovision Song Contest) des Jahres 2005 antreten. Für die Vorentscheidung wurde sie nur durch ihre Chart-Plazierung qualifiziert: Sie mußte am 8. Februar 2005 innerhalb der Top 40 plaziert sein. Daß auch die an diesem Tag gültigen Charts manipuliert worden sein könnten, ist nicht ausgeschlossen. Der Norddeutsche Rundfunk will Gracia, die den Vorentscheid zum Eurovision Song Contest, der am 21. Mai 2005 in Kiew stattfinden wird, gewonnen hat, in jedem Fall antreten lassen, weil sie mit deutlicher Mehrheit die Abstimmung gewonnen habe und kein Zusammenhang zwischen dieser Abstimmung und einer eventuellen Chartmanipulation bestehe.
 
Ob an den Manipulationsvorwürfen wirklich etwas dran ist, sollen Untersuchungen innerhalb der nächsten Wochen zeigen.
 
Quelle:
stern.de
 


 
Thomas Wagner

Freitag, 4. März 2005

Plagiatsprozeß um "Still Got The Blues" von Gary Moore

Der Welthit "Still Got The Blues" von Gary Moore aus dem Jahre 1990 ist offenbar ein Plagiat. Es gibt deutliche Parallelen zu der Passage ab 8:15 Minuten in dem Stück "Nordrach" von Jud's Gallery. Jürgen Winter hat dieses Stück geschrieben, er war Mitglied dieser inzwischen aufgelösten Band. Am 29.03.1974 wurde dieses Stück in den Rundfunkstudios des damaligen Südwestfunks (SWF) aufgenommen und anschließend auch im Radio gespielt. Auf Tonträger veröffentlicht wurde das Stück jedoch erst im Jahr 2000.

In jenem Jahr, zehn Jahre nach Erscheinen des Hits von Gary Moore, sollen Winters Lebenspartnerin die Parallelen zwischen den Songs aufgefallen sein. Winter strengte deshalb noch im selben Jahr einen Prozeß gegen die Virgin Schallplatten GmbH an. Urheberrechtsverletzung lautet der Vorwurf.

Im Jahr 2001 wird das Verfahren vor dem Landgericht I in München eröffnet. Seitdem zieht sich die Sache hin.

Ein gerichtlich bestellter Gutachter kommt zu dem Ergebnis: "Die Wahrscheinlichkeit, dass ein so hoher Übereinstimmungsgrad zwischen zwei Melodien auf Zufall beruht, muss als sehr gering eingeschätzt werden." Virgin stellt sich auf den offenbar nicht weiter nachgewiesenen Standpunkt, die Melodie sei musikalisches Allgemeingut, da sie schon oft in der Musikgeschichte vorgekommen sei.

Am 02.03.2005 erging vor dem Landgericht der Beschluß, daß es die begründete Vermutung gebe, daß ein Teil von "Still Got The Blues" in Anlehnung an das Stück "Nordrach" entstanden sei. Daher müsse die beklagte Partei nun nachweisen, daß der Urheber Gary Moore keine Gelegenheit hatte, das Stück "Nordrach" zu hören. Gelingt dieser Nachweis nicht, wird das Gericht in einem Urteil voraussichtlich zu dem Ergebnis kommen, daß eine Urheberrechtsverletzung vorliegt.



Quellen:
http://www.juds-gallery.com/
mz-web.de

Thomas Wagner

Buchbesprechung: Aspekte zum Cover-Versionen-Phänomen

Mit "Von der Coverversion zum Hit-Recycling" von Marc Pendzich liegt erstmals ein Buch vor, das sich ausführlich dem Thema Cover-Version widmet.

In dem Buch wird auf rechtliche, historische und wirtschaftliche Aspekte eingegangen. Zu erwähnen ist da zum Beispiel der Unterschied zwischen dem US-amerikanischen Copyright und dem deutschen Urheberrecht, der im wesentlichen darin besteht, daß, während in Deutschland der Schöpfer eines Werkes kraft Gesetzes mit seiner Person verbundene Rechte an dem Werk erwirbt, in den USA ein Copyright erst durch eine Anmeldung des Werkes erfolgt. Das Copyright ist veräußerlich; es diente ursprünglich der Sicherung des Geldgebers, der ein Kunstwerk vermarkten wollte.

Das Phänomen der Cover-Version entstand in den 1950er Jahren. Zwar gab es schon vorher Songs in den verschiedensten Interpretationen, doch in einem Zeitalter der Entwicklung der Tonträgertechnik fing man langsam an, Songs mit einer bestimmten Aufnahme durch einen bestimmten Interpreten zu verbinden: Das war dann die Original-Version. Wurde diese von anderen Künstlern nachgesungen, so hatte man es mit einer Cover-Version zu tun, die aber damals selten so bezeichnet wurde. Der Begriff stammt ursprünglich wohl aus der Musikbranche: In den 50er Jahren begann man in den USA damit, momentan erfolgreiche Songs in anderen Musikstilen zu veröffentlichen, um den Markt abzudecken (englisch: "to cover"), um auch Liebhaber anderer Musikstile als Käufer zu gewinnen. Auch Rassismus spielte hier eine Rolle: Da kaum Weiße eine Aufnahme eines schwarzen Künstlers kaufen wollten, half es hier, den Song durch einen Weißen neu aufnehmen zu lassen, denn dann wurde er besser verkauft. Die Cover-Version diente also den Plattenfirmen zur Abschöpfung des Musikmarktes. Den Songschreibern konnte dies egal sein: Egal, wer ihren Song interpretierte – sie verdienten in jedem Fall daran.
Cover-Versionen können auch dazu dienen, Songs Hörern aus einem anderen Sprachraum zugänglich zu machen, indem man den Songs einen anderssprachigen Text verpaßt. Im Schlagerbereich ist dies vielfach geschehen.

Die Cover-Flut der 50er Jahre ebbte aber ab, in den 70er Jahren gab es wenige bedeutende Cover-Versionen. Im Zeitalter des Punk-Rocks kam es jedoch zu sogenannten destruktiven Cover-Versionen: Songs wurden parodiert, um politische Aussagen zu machen. Daneben kam es vermehrt zu Adaptationen von klassischer Musik. Berühmt sind in diesem Zusammenhang Stücke wie "Song Of Joy" von Miguel Rios oder "A Fifth Of Beethoven" von Walter Murphy. In die Kritik geraten sind solche modernen Versionen, weil ihnen vorgeworfen wird, daß sie eine Entstellung der ursprünglichen Werke darstellten.

Während in den 50er und 60er Jahren Cover-Versionen üblich waren, ging ihr Anteil anschließend zurück, und sie waren in den 70er und 80er Jahren als reiner Kommerz verpönt, als der Versuch, mit fremdem Material ohne eigene Inspirationen Geld verdienen zu wollen. In den 90er Jahren wurden jedoch "recyclinglastige" Musikstile populär: Hip Hop und Fun Techno. Hier wurde oft gecovert und gesampelt. Die Medien, insbesondere Jugendmusikzeitschriften wie die BRAVO und -fernsehsender wie MTV und VIVA, wiesen die Jugendlichen durchaus ab und zu auf die Herkunft des kompositorischen Materials hin, so daß der aufmerksame Musikkonsument wissen konnte, daß die Hits, die er von den Medien präsentiert bekam, oftmals schon einmal dagewesen waren. Cover-Versionen wurden von den Jugendmedien aber als etwas ganz Gewöhnliches dargestellt, so daß die Cover-Version ihren schlechten Ruf, den sie noch bis Ende der 80er Jahre hatte, weitgehend verlor. Eine Cover-Version hat für die Musikindustrie viele Vorteile: Zum Beispiel haben die Songs bei Musikredaktionen von Sendern den Vorteil, einen Bekanntheitsbonus zu besitzen, so daß sie deshalb vielleicht eher in die Rotation gelangen. Ältere Hörer erinnern sich an gute alte Zeiten, aus denen sie den Song kennen, und fühlen sich deshalb nicht abgeneigt, eine Version dieses Songs zu kaufen. Und die Jugend bekommt etwas ihr Neues präsentiert – sie kannte ja die Original-Version nicht. Ein Rückgang der neuen Cover-Flut, die in den 90ern begonnen hat, ist bislang nicht abzusehen.

Neben diesen historischen Aspekten schreibt Pendzich auch über den musikökonomischen Bereich. So ist die aktuelle Krise der deutschen Musikindustrie seiner Meinung nach auf viele verschiedene Faktoren zurückzuführen, jedoch nicht in dem Maße auf Raubkopien durch CD-Brennen und Internettauschbörsen, wie dies von der Musikbranche dargestellt wird. Die Umsatzeinbußen lägen auch an fehlender emotionaler Bindung des Hörers zu den Künstlern; es finde kaum mehr ein Künstleraufbau statt, das heißt, es gebe kaum noch große Stars, statt dessen zu viele Eintagsfliegen, die nach wenigen Hits und ein bis zwei Alben wieder vom Markt verschwunden sind.

In Kapiteln über juristische Aspekte der Cover-Version wird geklärt, welche Voraussetzungen das deutsche Urheberrecht an eine Cover-Version knüpft. Außerdem wird gezeigt, daß die Rechtswirklichkeit oft anders aussieht: Beispielsweise werden für genehmigungspflichtige Bearbeitungen oft keine Genehmigungen eingeholt, statt dessen verzichtet der Bearbeiter auf die Teile der Tantiemen, die ihm durch die Bearbeitung bei erfolgter Genehmigung zustehen würden. Die Plattenfirmen verdienen dennoch ausreichend an diesen Versionen. Oftmals lassen sich auch Beteiligte als Urheber eintragen, die gar nicht Urheber sind, die die Melodie beispielsweise Volksliedern entnommen haben oder sie Musikern aus der Dritten Welt gestohlen haben, von denen sie relativ sicher sein können, daß diese nicht in der Lage sein werden, die Verletzung ihrer Rechte gerichtlich geltend zu machen.

Ausführliches zu diesen und vielen anderen Aspekten des Phänomens Cover-Version und zahlreiche Beispiele aus der Musikgeschichte findet der geneigte Leser in dem besagten Buch:

Marc Pendzich
Von der Coverversion zum Hit-Recycling
Historische, ökonomische und rechtliche Aspekte eines zentralen Phänomens der Pop- und Rockmusik

Reihe: Populäre Musik und Jazz in der Forschung
Band 11, 464 Seiten, mit CD-ROM inklusive Register, Preis: 49,90 EUR, LIT Verlag, ISBN 3-8258-8118-0.

Thomas Wagner

Mittwoch, 19. Januar 2005

Gebührenerhöhung und mehr: Droht vielen Internetradios das Aus?

Hörfunk- und Fernsehsender, die Musik spielen wollen, müssen dafür bezahlen. Das ist nichts Neues, und das betrifft natürlich auch Internetradios. Dagegen ist ja auch grundsätzlich nichts einzuwenden: Wer sein Programm mit fremder Musik füllen möchte, darf den Rechteinhaber, also den Künstler, nicht leer ausgehen lassen. In Deutschland nimmt diesen Rechtsanspruch der Künstler auf Vergütung von im Rundfunk gesendeter Musik die Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten (GVL) wahr, kassiert die Vergütungen ein und leitet sie an die Künstler weiter. Wer also in seinem Internetradio Musik der von der GVL vertretenen Künstler spielen möchte, muß Verträge mit der GVL schließen, die vereinbarten Gebühren bezahlen und die Nutzungsbedingungen befolgen. Das Problem liegt nun darin, daß die GVL zum April 2005 eine Erhöhung der Gebühren, die für die Ausstrahlung von Musik zu zahlen sind, angekündigt hat. Zudem hat sie die Nutzungsbedingungen zuungunsten der Internetradiosender geändert.

Gezahlt werden muß unabhängig davon, ob es sich um einen kommerziellen Sender handelt oder nicht. Auch wer mit seinem Internetradio keinen Gewinn macht, sondern vielleicht sogar für das Hobby Radiomachen noch Geld auf den Tisch legt, muß Lizenzen bei der GVL einholen. Bisher richtete sich die Höhe der Lizenzgebühren bei Internetradios nach der Anzahl der Hörer, die maximal dieses Programm empfangen können. So zahlte nach Auskunft von gvl-protest.de ein Sender, dessen Server maximal 25 Radiohörer gleichzeitig versorgen konnte, jeweils 25 Euro monatlich an die GVL und an die GEMA, bei 250 Hörern jeweils 200 Euro.

Künftig sollen nun auch Internetradios pro Hörer und gespieltem Titel zahlen müssen, wobei nichtkommerzielle Sender weniger zahlen müssen als kommerzielle. Dazu kommen soll eine pauschale Mindestvergütung, die in jedem Fall zu zahlen ist, sowie Verwaltungsgebühren. Für viele kleine Internetradios bedeute dies laut gvl-protest.de dreimal höhere Kosten als bisher, für einige sogar zehnmal höhere Kosten. Viele Sender werden sich das nicht leisten können, insbesondere nicht die, die von einigen Hobbyradiomoderatoren betrieben werden.

Nicht nur die Gebühren will die GVL zum April 2005 ändern, sondern auch die Nutzungsbedingungen. Hier wird klar erkennbar, daß die Änderungen zugunsten der Musikindustrie vorgenommen werden sollen. Es dürfen nach den neuen Regelungen keine Programmvorschauen mehr veröffentlicht werden, in denen Songtitel genannt werden. Allenfalls darf angekündigt werden, daß innerhalb der nächsten Zeit, innerhalb eines nicht näher bestimmten Zeitrahmens, Musik von einem bestimmten Künstler laufen werde. Hiermit soll wohl verhindert werden, daß sich jemand auf das Mitschneiden eines Songs, der ihm gefällt, vorbereiten kann. Außerdem müssen, soweit dies nicht mit unverhältnismäßig hohen Kosten verbunden ist, technische Vorkehrungen dafür getroffen werden, daß die Radiohörer das Programm, insbesondere die Musik, nicht mitschneiden können. Statt dessen aber sollen Informationen über Titel und Interpret der gespielten Musik gesendet werden, so daß sie im Player des Hörers angezeigt werden können. Das soll dem Hörer wohl das Wiederfinden der Musik im Plattenladen erleichtern. Des weiteren dürfen die Sender künftig innerhalb von drei Stunden nicht mehr als drei verschiedene Titel von einem bestimmten Album spielen und nicht mehr als vier verschiedene Titel eines bestimmten Künstlers oder einer Compilation spielen, davon nicht mehr als drei aufeinanderfolgend, außerdem dürfen nicht mehr als zwei verschiedene Titel von einem bestimmten Album hintereinander gespielt werden. Spezialsendungen über bestimmte Künstler werden damit kaum mehr möglich sein. Es sieht so aus, als sollen hier die Sender dazu gezwungen werden, eine breite Palette des Musikangebots zu bewerben.

Die neuen Nutzungsbedingungen sollen nach meinem Eindruck die Internetradiosender zum Marketinginstrument der Musikindustrie machen. Dabei sollen sie dann auch noch höhere Lizenzgebühren als bisher entrichten. Um gegen diese Entwicklung zu protestieren, die aus finanziellen Gründen das Aus vieler Internetradios bedeuten würde, wurde von RMNradio, einem der führenden Internetradiosender Deutschlands, und seinen Partnern, neben anderen Radio Megastar, die Website gvl-protest.de ins Leben gerufen. Hier gibt es ausführlichere Informationen zu den neuen Konditionen der Lizenzierung durch die GVL, und es wird der Protest gebündelt, in Form eines Protestgästebuches und einer Protestliste. Damit die Aktion Erfolg haben kann, ist wichtig, die Öffentlichkeit auf dieses Problem aufmerksam zu machen. coverinfo.de wollte mit diesem Artikel einen Beitrag dazu leisten.



Thomas Wagner

Montag, 10. Januar 2005

Jahresrückblick 2004

2004 ist vorbei, und wie jedes Jahr fragt man sich, was eigentlich passiert ist. Viel Schlechtes, wenig Gutes und eine Menge uninteressantes Zeug.

Aber was hat sich im Bereich Musik getan? Im Vergleich zum letzten Jahr wohl einiges Positives. Die meisten Menschen finden Handyklingelton-Werbung à la Jamba wohl extrem nervig, aber immerhin sieht die Musikindustrie wieder Licht am Ende des Tunnels, denn schließlich geht ein nicht geringer Teil, von manchmal bis zu 50 %, an die MP3-geschädigten Plattenfirmen. In Zeiten, wo vermeintliche Stars, wie Ronan Keating, mit ganzen 214 verkauften Exemplaren deutschlandweit den Eintritt in die Albumcharts schaffen, ist jede Einnahmequelle, auch wenn es anscheinend auf Kosten der Qualität geht, recht. Schließlich muß ja auch das neue deutsche Musikbewußtsein finanziert und auf CDs gebannt werden. Allerdings nicht für die u. a. von Altrocker Udo Lindenberg geforderte deutsche Quote, bei der ein bestimmter Teil aller im Radio und Fernsehen gespielten Titel in deutscher Sprache sein muß, sondern für Bands wie Wir sind Helden, Oomph! und Rosenstolz, die schon seit geraumer Zeit Musik machen, aber erst jetzt Popularität erlangt haben. Geschlagene 23 deutsche Titel haben es in die Top 100 von 2004 geschafft, was prozentual gesehen einer Quote schon recht nahe kommt. Im Vergleich zu 2003 sind es neun Titel mehr.

Abgesehen von diesen statistischen Erhebungen, werden uns die Charts lange im Gedächtnis bleiben, denn das Lied über die "Lindenblüten-Liebe" und vermutlich der erste rumänisch gesungene Titel, der jemals die Top 100 erreichte, ist europaweit unangefochten die Nummer 1 der Charts. Die Rede ist von "Dragostea Din Tei". O-Zone veröffentlichte den Titel bereits 2003, aber keine Plattenfirma wollte ihn in Westeuropa vermarkten, da die Befürchtung bestand, die rumänische Sprache könnte die Hörer abschrecken und der Song ein Flop werden. 2004 veröffentlichte Haiducii eine Cover-Version in Italien, die erfolgreich verkauft wurde. Deshalb startet man den Versuch, das Lied auch in Deutschland zu vermarkten. Fazit ist ein Platz 1 für O-Zone und ein Platz 9 für Haiducii in den ewigen deutschen Single-Verkaufscharts 2004 (hier in den News vom 11.07.2004 noch mal genauer nachzulesen).

Der zweite Titel, der für Furore sorgte, war "Lebt denn dr alte Holzmichl noch ...?" von De Randfichten. Die Nation ist gespalten. Der eine Teil liebt ihn, der andere haßt ihn. Trotzdem steuert die Cover-Version eines alten Volksliedes auf die magische Grenze von 52 Wochen Top 100 zu! In den Jahrescharts hat es zu einem guten 2. Platz gereicht.

Für alle, die VIVA mochten, wird 2004 eine Welt zusammengebrochen sein, denn MTV hat sich den ersten deutschen Musiksender einverleibt. VIVA PLUS wurde ganz gestrichen und VIVA verliert aus Kostengründen seine ganzen Eigenproduktionen wie "Sarah Kuttner - Die Show", "Interaktiv" oder "Fast Forward", und anstatt den gar nicht mehr so lebendigen Sender in letzter Würde Musikvideos spielen zu lassen, kommen zur Hauptsendezeit alte "Big Brother"-Wiederholungen.

Was erwartet uns im Jahr 2005 neben Schnappi, dem kleinen Krokodil, noch? Zumindest können wir von coverinfo.de mit Sicherheit sagen, daß uns die Arbeit nicht ausgehen wird.
In diesem Sinne wünschen alle Redakteure den Besuchern ein erfolgreiches Jahr 2005.

Falko "Frab" Rickmeyer