Montag, 31. Dezember 2018

Das Ende von VIVA

Vermutlich wird fast niemand mehr den Musik-TV-Sender vermissen: VIVA hat heute um 14:00 Uhr seinen Sendebetrieb eingestellt.

Am 1. Dezember 1993 ging VIVA als deutsche Konkurrenz des englischsprachigen MTV Europe an den Start. Es ging darum, vor allem auch deutschsprachiger Musik eine Plattform zu geben. Shows wurden unter anderem von Stefan Raab, Heike Makatsch und Mola Adebisi moderiert. Durch VIVA bekannt wurden auch Jessica Schwarz, Matthias Opdenhövel, Klaas Heufer-Umlauf, Oliver Pocher, Nils Bokelberg, Sarah Kuttner, Enie van de Meiklokjes, Charlotte Roche und Tobias Schlegl.

2004 wurde der Sender von Viacom übernommen, der auch die Konkurrenz MTV gehörte.
Nachdem MTV ins Pay-TV gewechselt war, gab es bei VIVA ab 2011 auch Sendungen von MTV als Wiederholungen zu sehen. Seit 2014 sendete VIVA nicht mehr 24 Stunden am Tag, sondern teilte sich seinen Kanal überwiegend mit Comedy Central. Von 2 bis 14 Uhr erreichte VIVA seine Zielgruppe kaum noch.

Laut Viacom sei VIVA zwar profitabel gewesen, Viacom wolle sich aber auf seine drei Kernmarken MTV, Comedy Central und Nickelodeon konzentrieren.

"Der Sender, gestartet als deutscher Gegenentwurf zu MTV, prägte die Jugend der 90er Jahre und 2000er. VIVA war das YouTube und Spotify einer Generation von Jugendlichen, die Internetzugang noch pro Minute bezahlte", schreibt das Medienmagazin DWDL.de. Der Abschied von VIVA kam unscheinbar daher: keine Live-Show, sondern mit "VIVA Forever - Die Show" nur eine Sendung aus der Konserve.
/TWA

Donnerstag, 8. November 2018

Wird YouTube wegen "Artikel 13" nächstes Jahr gelöscht?

Ein Thema ist derzeit bei YouTube Deutschland im Trend: der Entwurf einer neuen Richtlinie der Europäischen Union zum Urheberrecht, die YouTube dazu zwingen könnte, seine Geschäftstätigkeit in Europa einzustellen. Zumindest sagen das manche Leute.
Zurzeit schlägt YouTube Deutschland schon bei Eingabe des Suchbegriffs "y" die Abfrage "youtube wird gelöscht" vor.

Dieser Pessimismus basiert auf einem Blogeintrag von YouTube-CEO Susan Wojcicki vom 22. Oktober 2018, in dem es heißt:
"... das EU-Parlament stimmte für Artikel 13 der Urheberrechtsgesetzgebung, die das Internet, das ihr heute kennt, drastisch verändern könnte.
Artikel 13, wie er geschrieben steht, droht Millionen von Menschen – von Machern wie euch bis hin zu alltäglichen Benutzern – die Fähigkeit zu nehmen, Inhalte auf Plattformen wie YouTube hochzuladen. Und er droht, Benutzer in der EU daran zu hindern, Inhalte anzusehen, die sich bereits anderswo auf den Kanälen von Erstellern befinden."
Am 2. November veröffentlichte der deutsche YouTube-Kanal WissensWert ein Video mit dem Titel "Warum es Youtube nächstes Jahr nicht mehr gibt". In diesem Video behauptete er, dass in einigen Monaten alle Kanäle, die wir lieben, außer denen einiger großen Firmen, gelöscht werden.

Die Wahrheit ist: Artikel 13 ist Teil des Vorschlags für eine RICHTLINIE DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES über das Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt. In den Institutionen der Europäischen Union wird er jedoch immer noch diskutiert. Es ist immer noch unklar, welche die endgültige Version werden wird.

Zum Beispiel regelt der Text des Rates in Artikel 13, dass ein Anbieter von Online-Diensten, die Inhalte teilen, eine Genehmigung von den Rechteinhabern einholen muss, um öffentliche Werke oder andere Inhalte zu verbreiten oder zur Verfügung zu stellen. Wenn keine solche Genehmigung erteilt wurde, muss der Diensteanbieter die Verfügbarkeit dieser Werke und anderen Inhalte für seine Dienste verhindern.

YouTube erkennt, dass es nicht möglich ist, von jedem Rechteinhaber eine Genehmigung zu erhalten. Daher würde YouTube Gefahr laufen, von Rechteinhabern in Anspruch genommen zu werden. Eine Möglichkeit, dies zu verhindern, wäre das Löschen europäischer YouTube-Kanäle – außer einiger größerer, denen YouTube vertraut.

Die Folge dieses Szenarios wäre, dass die meisten Musikclips aus YouTube verschwinden, sodass sie nicht mehr in COVER.INFO eingebettet werden können.

YouTube startete die Kampagne #SaveYourInternet, um YouTuber zur Erstellung von Videos zu diesem Thema aufzufordern:
"Artikel 13 kann für uns alle umfassende, unerwünschte Folgen haben. Wir müssen gemeinsam eine bessere Lösung finden."
Wenn Diensteanbieter, die Online-Inhalte teilen, Filter verwenden, um hochgeladene Inhalte zu blockieren, die möglicherweise urheberrechtlich geschützte Werke verwenden, kann dies zur Zensur führen. Der Filter kann Inhalte blockieren, auch wenn ein Werk auf erlaubte Weise zitiert wird, beispielsweise wenn ein Foto gezeigt werden soll, um es zu erörtern. Die Wahrheit ist jedoch, dass Upload-Filter nichts Neues sind. YouTube verwendet sie bereits; sie werden als "Content ID" bezeichnet.

Wenn sich Social-Media-Unternehmen aus Europa zurückziehen, um sich der Haftung zu entziehen, gibt es wahrscheinlich keine zeitgenössischen Plattformen mehr, um Meinungen zu verbreiten.

Während es oberflächliche Petitionen auf change.org gibt und viele YouTube-Videos auf gleichem Niveau Missstimmung gegen die Europäische Union verbreiten, hat ein Sprecher der Europäischen Kommission die Kritik an Artikel 13 am 6. November als Unsinn bezeichnet, wie das deutsche Online-Magazin heise.de berichtet. Die Europäische Union sei nicht gegen das Internet, sagte er. Die Position der Rechteinhaber solle gestärkt und ihre sollten Inhalte besser vergütet werden.

Aufgrund ihrer Tragweite ist es sehr wichtig, sorgfältig einen angemessenen Wortlaut für die neue Urheberrechtsrichtlinie zu finden. Die Europäische Kommission begrüßt entsprechende Vorschläge.
/TWA

Sonntag, 30. September 2018

Neuer Plagiatsprozess um "Stairway To Heaven"

Randy California, ein Mitglied von Spirit, einer Psychedelic-Rock-Band aus Los Angeles, hat immer darauf hingewiesen, dass das Riff im Intro des 1971er Rockhits "Stairway To Heaven" von Led Zeppelin Ähnlichkeiten mit dem Instrumentalstück "Taurus" seiner Band aufweist, das er 1966 geschrieben und 1968 veröffentlicht hatte. Aber Randy California hatte nie das Geld, um eine Klage gegen Jimmy Page und Robert Plant, die Led-Zeppelin-Mitglieder, die "Stairway To Heaven" geschrieben hatten, einzureichen. Er starb 1997, als er mit einem Sohn im Meer schwamm, nachdem es ihm gelungen war, seinen Sohn vor der reißenden Strömung zu retten.



Schließlich hat Randy Californias Nachlassverwalter Michael Skidmore Jimmy Page und Robert Plant 2016 vor ein US-Bezirksgericht zitiert. Er möchte erreichen, dass Randy California als einer der Autoren von "Stairway To Heaven" anerkannt wird, damit seine Erben einige der Tantiemen bekommen. Es wird geschätzt, dass die Erben rund 40 Millionen US-Dollar erhalten würden. Obwohl Robert Plant 1970 ein Spirit-Konzert besuchte, bei dem er nach seiner Aussage nicht auf die Musik gehört, sondern stattdessen an der Bar Getränke zu sich genommen haben will, gewannen die Led Zeppelin-Mitglieder die Klage, weil das Gericht erhebliche Unterschiede zwischen den beiden Liedern feststellte.



Ein Berufungsgericht in San Francisco hat gerade einen neuen Prozess zu diesem Fall angeordnet, weil der Richter des ersten Gerichts die Geschworenen über den Urheberrechtsschutz kurzer Tonfolgen falsch informiert hat. Ein weiteres Problem war, dass der Richter die Originalaufnahmen von Spirit und Led Zeppelin nicht einführte, sondern nur die Notenblätter berücksichtigte, die für den Rechtsstreit neu eingespielt wurden.

/TWA

Samstag, 4. August 2018

Wir wollen nur euer Geld – für einen guten Zweck!

Zum Unterhalt von COVER.INFO könnt ihr unserem gemeinnützigen Verein Spenden zukommen lassen, die in Deutschland von der Steuer absetzbar sind.

Ohne ganz viel ehrenamtliche Arbeit würde es COVER.INFO nicht geben. Dabei geht es aber nicht nur darum, die Datenbank zu pflegen und mit neuen Einträgen zu befüllen. Ohne die dahinterliegende Technik und die erforderlichen Administrations- und Programmiertätigkeiten gäbe es gar keine Datenbank.

Das Problem

Nicht nur das Hosting des Servers kostet Geld. Solange keine ehrenamtlichen Programmierer mit den erforderlichen Kenntnissen zur Verfügung stehen, werden auch immense Kosten für die Weiterentwicklung von COVER.INFO anfallen. Glücklicherweise haben wir aktuell noch Falko, der sich in den letzten Monaten die Zeit nehmen konnte, das neue COVER.INFO zu entwickeln. In Kürze wird sich Falko aber anderen Tätigkeiten zuwenden müssen.

COVER.INFO muss auf dem jeweiligen Stand der Technik gehalten werden. Das ist einerseits wichtig, damit die Website auf gängigen Browsern zuverlässig funktioniert. Andererseits erfordert dies aber auch die IT-Sicherheit. Soweit wir hier auf externen Sachverstand zurückgreifen müssen, entstehen hier hohe Kosten.

Außerdem soll die Website ja nicht auf dem aktuellen Stand bleiben, sondern auch hinsichtlich der Funktionen weiterentwickelt werden, um sie für euch noch nützlicher und benutzerfreundlicher zu machen.

Der Verein

Wir haben am 1. Juni den COVER.INFO n. e. V. als nicht eingetragenen Verein gegründet, der nun die Website COVER.INFO betreibt. Seine Gemeinnützigkeit wurde bereits vom zuständigen Finanzamt anerkannt. Deshalb können Spenden an den Verein in Deutschland von der Einkommen- bzw. Körperschaftsteuer abgesetzt werden. Der Verein darf entsprechende Spendenquittungen (Zuwendungsbestätigungen) ausstellen.

Dadurch kann der Verein steuerbegünstigte Spendengelder sammeln und so die Website COVER.INFO unterhalten, um zur Förderung der Volksbildung im Bereich der Unterhaltungsmusik beizutragen. Mehr zum Verein und seine Satzung findet ihr hier.

Spenden

Wenn ihr COVER.INFO finanziell unterstützen möchtet, könnt ihr uns derzeit per Banküberweisung oder über PayPal Geld zukommen lassen. Alle hierfür nötigen Infos findet ihr auf dieser Seite. Wir hoffen, dass ihr diese Datenbank genauso unterstützenswert findet wie unser Team.

Donnerstag, 19. Juli 2018

Zurück zu den Wurzeln: Die erweiterte Interpret-Ansicht

Viele Nutzer haben sich die alte Version von COVER.INFO mit der Tabellendarstellung zurückgewünscht. Sie schätzten daran, dass man auf einer Seite sehen konnte, welche Originale ein Künstler gecovert hat oder welche Interpreten welche Songs eines bestimmten Künstlers gecovert haben. Das neue COVER.INFO mit seiner songbezogenen Darstellungsweise zeigt dies nicht direkt an.

Deshalb ist nun eine interpretbezogene Tabellendarstellung zurück, die wir mit euch testen. Klickt auf den Button mit dem Tabellensymbol, den ihr oben auf Künstler-Seiten findet, außer in der mobilen Version.


Ihr seht nun eine Tabellendarstellung, wobei ihr links die Ursprungs-Songs (Originale) und rechts die Folge-Songs (Cover-Versionen, Samples, Medleys, Musikzitate) findet. Wir haben das im Vergleich zum alten coverinfo.de vertauscht, um das Prinzip der chronologischen Abbildung beizubehalten.


Die Tabelle könnt ihr nach Spalten auf- und absteigend sortieren. Künstler und Titel lassen sich anklicken, um zur normalen Ansicht mit weiteren Informationen zu gelangen.
/TWA

Dienstag, 19. Juni 2018

Was ist in den letzten Monaten bei COVER.INFO passiert?

Auch wenn sich oberflächlich an der Seite seit Wochen nicht viel getan hat, arbeiten wir nach wie vor intensiv am neuen COVER.INFO. Die Datenbank wurde in den letzten Monaten komplett neu designt und die alten Daten wurden überarbeitet, migriert und werden nun erneut einer Überprüfung unterzogen. Als Nutzer bekommt ihr davon wenig mit. Darum wollen wir an dieser Stelle berichten, was es alles im Hintergrund zu tun gab und gibt.

In der Datenbank des alten coverinfo.de wurden fast alle Zusatzinformationen hintereinander in den Kommentar geschrieben, zum Beispiel "Liveversion. 1978 aufgenommen. Deutscher Text: Max Mustermann / Sarah Muster. Von Sarah existiert auch eine französische Version mit dem Titel "Exemple" aus dem Jahre 1980".

Für die neue Seite haben alle diese Informationen ihren eigenen Platz in der Datenbank. Dies vermeidet Fehler, und Daten können viel einfacher eingetragen und verwaltet werden. Zudem kann man eine zusätzliche komplett englischsprachige Version von COVER.INFO umsetzen. Auch wenn ein Großteil der Daten automatisiert ausgewertet werden konnte, war eine Menge manueller Arbeit nötig. In fast 20 Jahren kommen viele interessante Tippfehler zustande – wie "Framzösich" oder "Deusch".

In der alten Datenbank konnte ein Song immer nur ein Original haben. Hatte ein Song mehrere Originale, musste er mehrfach angelegt werden. Dem einen oder anderen aufmerksamen Besucher sind sicherlich diesbezüglich gelegentlich Ungereimtheiten aufgefallen. In der neuen Datenbank existiert ein Song wirklich nur einmal.

Für die neue Seite wurden Songbeziehungen hinzugefügt. Neben Cover und Zitat gibt es nun auch Sample, Medley und Alternativversion. Alternativversionen bilden insbesondere anderssprachige Fassungen des Originals ab. Die waren bisher zwar als Bemerkung erfasst, aber sind nun eigenständige Songs.

Einem Song können nun mehrere Urheber und Interpreten zugeordnet werden. Das war vorher anders. Ein Song konnte nur einen einzigen Interpreten haben. Madonna feat. Justin Timberlake war für die Datenbank ein Interpret. Und wenn ihr auf Madonna oder Justin Timberlake geklickt habt, um alle ihre Songs anzeigen zu lassen, waren die Songs von Madonna feat. Justin Timberlake nicht dabei. Wir mussten deshalb über 100.000 Interpreten überarbeiten und in rund 120.000 trennen. Das ging nicht vollautomatisch, denn das System kann nicht wissen, ob zum Beispiel Kool & The Gang ein oder zwei Interpreten sind.

Urheber stellen ein gesondertes Problem dar, weil diese sehr unterschiedlich in Quellen oder auf Platten erfasst sind. Teilweise ist der Künstlername angegeben, teilweise der bürgerliche Name; teilweise der Vor- und Nachname, teilweise nur der Nachname. All dies muss manuell geprüft werden – bei knapp 90.000 Songs mit Urhebern eine zeitintensive Aufgabe.

Ihr ahnt es: Die neue Seite ist viel komplexer, aber deutlich schneller als die alte. Außerdem ist die neue auf mobilen Geräten nutzbar.

Auf COVER.INFO ist jetzt auf einen Blick zu sehen, welche Songs ein Künstler performt und geschrieben hat und in welchen Bands er Mitglied war bzw. ist.

Zu rund 55 % der Songs konnte unser System insgesamt etwa 230.000 YouTube-Videos finden, die es ermöglichen, diese Songs anzuhören – eine enorme Verbesserung im Vergleich zur alten Seite.

Die Implementierung der Sprachen der Songs ist auch nicht so trivial, wie es auf den ersten Blick scheint. Die Redakteure benötigen eine Auswahlliste für Sprachen. Doch welche Sprachen gibt es überhaupt? Es gibt hier ISO-Standards, aber auch die sind nicht unumstritten. Und so kommt es dann, dass Sprachen in der Auswahlliste zu fehlen scheinen und zu klären ist, warum das so ist. Ist es vielleicht keine Sprache, sondern ein Dialekt? Dialekte wollen wir nämlich nicht erfassen.

Über 66.000 Songs sind bereits mit einer Sprache versehen. Dabei stand bei uns ursprünglich sogar zur Diskussion, diese Information aus der Datenbank zu streichen, weil sie nur bei einer Minderheit der Songs überhaupt erfasst war. Doch euer Feedback zeigte uns, dass euch die Information für eure Recherchen wichtig ist, weshalb wir nun anstreben, allen Songs eine Sprache zuzuweisen.

Schon seit vielen Jahren erfassen wir die Quellen für unsere Datenbankeinträge im Hintergrund. Sehr oft sind das Webseiten. Wir haben schon viele Musikseiten im Internet kommen und gehen sehen. Das heißt, viele der Quellen sind schon gar nicht mehr erreichbar. Manchmal ist eine seriöse Website einer gefährlichen gewichen, weil der Domain-Inhaber gewechselt hat. Wir haben uns nun entschieden, ausgewählte langjährige seriöse Quellen mit euch zu teilen und öffentlich anzuzeigen, darunter Discogs.com und Wikipedia. Außerdem erfassen wir immer öfter zum Beispiel auch Plattenlabels und Bestellnummern. Aber auch diese Angaben bedürfen nun einer Überführung in strukturierte Datenfelder.

Neben diesen ganzen Aufgaben spielen sich im Hintergrund weitere Dinge ab: Es müssen Konzepte erstellt und umgesetzt werden, um die Inhalte der vielen neuen Datenfelder sinnvoll und möglichst übersichtlich auf COVER.INFO anzuzeigen. Außerdem muss ein Ticketsystem geschaffen werden, das es ermöglicht, eure Einsendungen zur Datenbank durch die Redaktion prüfen und in die Datenbank aufnehmen zu lassen. Kontaktformulare gab es bei coverinfo.de zwar auch schon, aber sie generierten lediglich E-Mails, die komplett manuell in die Datenbank übertragen werden mussten. Derzeit versuchen wir, so viel wie möglich zu automatisieren, damit die Datenbank so schnell wie möglich unter der Aufsicht unserer Redaktion wachsen kann.

Zudem gab es eine ganze Reihe von technischen Herausforderungen, die gelöst werden mussten. Insofern haben wir uns in letzter Zeit primär damit beschäftigt, technisch und fachlich eine solide Grundlage für die Zukunft zu schaffen.

Schlussendlich wird COVER.INFO derzeit noch einmal einem Redesign unterzogen, um die Darstellung der Daten zu optimieren und den Nutzen und den Bedienkomfort zu erhöhen.
/TWA, FRI

Freitag, 15. Juni 2018

Wie dreiste Diebe mit fremder Musik Geld verdienen – Urheberrechtsansprüche bei YouTube

Als YouTuber ist es mir in der Vergangenheit öfter mal passiert, dass Jahre nach der Veröffentlichung eines Videos auf einmal Urheberrechtsansprüche wegen der Musik erhoben wurden. Das Video durfte weiterhin gezeigt werden, aber der Urheberrechtsinhaber schaltete bei YouTube Werbung und verdiente an den Aufrufen auf mein Video. Man spricht von Monetarisierung.

So weist YouTube Videokünstler auf vermeintliche Urheberrechtsverletzungen hin.

Wie kam es dazu? Ich verwendete Musik aus dem Free Music Archive. Auf dieser Website findet man unter anderem rechtefreie Musik, die man für YouTube-Videos nutzen darf. Aber nicht alle Tracks sind wirklich rechtefrei. Bei manchen überlegen sich die Urheber im Nachhinein, sie doch zu Geld zu machen. So melden sie ihre Tracks an das Content-ID-System von YouTube. Und wenn der Algorithmus von YouTube diese Musik in Videos findet, dann werden sie zugunsten des Anspruchstellers monetarisiert. Insgesamt ist das ja noch recht fair, schließlich bekommt der YouTuber lizenzkostenfrei Musik, mit der er sein Video bereichern kann. Dennoch wäre es besser gewesen, der Urheber hätte sich in seinen Nutzungsbedingungen von Anfang an deutlich das Recht auf Monetarisierung vorbehalten.

Richtig überrascht war ich aber Anfang des Monats, als mir [Merlin] Altafonte Music Distribution vorwarf, ich hätte in meinem Video ab 1:04 Minuten die von ihr verwaltete Tonaufnahme "maz-Buena Vibra" verwendet. Ich dürfe das zwar weiter tun, aber sie würde jetzt mein Video monetarisieren, also mit Werbung versehen und daran verdienen.


Ich kannte überhaupt keinen Track namens "Buena Vibra" und einen Interpreten namens maz auch nicht! Die von mir verwendete Musik ist das Stück "Cute" von Bensound, einem Künstler, der YouTubern erlaubt, die Stücke unverändert in ihren Videos zu verwenden, wenn sie die Quelle angeben, nämlich seine Website bensound.com.

Ich googelte nach dem Track von maz und wurde letzten Endes bei Spotify fündig. Dort gibt es einen Song "Buena Vibra" von diesem Interpreten.

Bei Spotify wurde der geklaute Song ebenfalls verbreitet.

Die ersten zweieinhalb Minuten lang fragte ich mich, was dieser Track mit "Cute" zu tun haben soll und wie YouTube das in meinem Video erkannt haben will. Doch dann fiel ich aus allen Wolken: Ab 2:30 lief in dem Track einfach Bensounds "Cute" in voller Länge. Ein 100%iges Sample sozusagen! Bensound habe ich darüber informiert. Er hatte das nicht gestattet.

Was war also passiert? Jemand hat ein fremdes Musikstück (oder vielleicht auch zwei; wer weiß, wo die ersten zweieinhalb Minuten her waren?) bei einem Anbieter namens CD Baby als eigenes vermarktet. CD Baby kümmert sich um die Verbreitung digitaler Musik in gängigen Portalen wie Amazon und Spotify und zieht hierfür die Tantiemen ein – offenbar auch über das Content-ID-System von YouTube.

CD Baby ermöglicht es Musikern, ihre Werke als Stream oder auch auf Vinyl oder CD zu vermarkten.

CD Baby war, als es vermeintliche Rechte der [Merlin] Altafonte Music Distribution geltend machte, sicherlich in dem guten Glauben, ich hätte das Musikstück von maz ungefragt in meinem Video verwendet. Tatsächlich hatte maz den aber dreist bei Bensound geklaut, um damit Geld zu verdienen.

In solchen Fällen sollte der betroffene YouTuber Einspruch bei YouTube einlegen und angeben, dass er eine Lizenz oder eine Erlaubnis für die Verwendung der Musik hat. Dann wird die Monetarisierung erst einmal ausgesetzt und der Anspruchsteller muss auf den Einspruch reagieren. Im vorliegenden Fall hat [Merlin] Altafonte Music Distribution seinen behaupteten Anspruch wieder fallengelassen.

Zur Nachahmung ist dieses Geschäftsmodell nicht empfohlen. Das Ganze hat nämlich nicht nur zivilrechtliche Folgen, sondern ist auch strafbar. CD Baby wird den Track von maz nun auf Wunsch von Bensound löschen lassen.
/TWA

Montag, 7. Mai 2018

Wofür das neue Design von COVER.INFO gut ist


Die neue Darstellung auf COVER.INFO erfordert eine Umgewöhnung. Warum wir euch diese zumuten, möchten wir an dieser Stelle erläutern.

Wir haben intensiv überlegt, wie man die komplexen Zusammenhänge anzeigen kann, die in unserer modernisierten Datenbank abgebildet sind. Dafür taugt die alte Tabellendarstellung nicht.

Die alte Darstellung geht davon aus, dass es nur Cover und Originale gibt. Cover links, Original rechts. So sind wir 1999 naiv gestartet.

Inzwischen wissen wir: So einfach ist die Musikwelt nicht. Es gibt zwar Cover und Originale, aber Originale können wiederum z. B. Samples aus anderen Songs enthalten. So ein gesampelter Song kann seinerseits eine Cover-Version sein, die wiederum ein Original hat. Es gibt also ganze Ketten von Songbeziehungen. Die lassen sich mit einer zweispaltigen Ansicht nicht abbilden.

Wir haben uns daher für eine aus zwei bis drei Kästen bestehende Darstellung entschieden. Diese erfolgt chronologisch von alt (oben) nach neu (unten).

Man betrachtet stets einen Song. Die beiden Fälle mit zwei Kästen auf der Website sind folgende:

Wenn vom betrachteten Song nichts abgeleitet ist, er z. B. eine Cover-Version ist, die ihrerseits nichts zitiert oder sampelt – wie im nachfolgenden Beispiel –, dann steht dieser betrachtete Song unten und über ihm seine Originale (Original-Version, Zitat- und Samplequellen).

(Hinweis: Die nachfolgenden Informationen über die Farben und Texte der Labels sind teilweise nicht mehr aktuell. Wir haben inzwischen die Labels optimiert. Siehe die Beschreibung der Song-Beziehungen im Hilfe-Bereich.)
Fiktives Beispiel: Daraus, dass der betrachtete Song "Volé" ein Original (grünes Label) hat, folgt, dass er eine Cover-Version ist.
Wenn es nichts Älteres gibt, steht der betrachtete Song ganz oben und seine Cover, Zitate usw. darunter.

Der dritte Fall ist folgender: Beruht der betrachtete Song selbst auf anderen Songs (zitiert sie zum Beispiel), wurde aber seinerseits auch gecovert, ist er einer von drei Kästen und steht in der Mitte.
In diesem fiktiven Beispiel enthält der betrachtete Song "Stolen" ein Zitat aus "What A Nice Song" und "Stolen" ist das Original zu der Cover-Version von The Original Samples. Außerdem wird "Stolen" im "Sample Song" gesampelt.
Für die neuen nützlichen Zusatzinformationen wie Sprachen der Songs, Quellen und YouTube-Videos (weitere werden folgen) war zudem im alten Design kein Platz.

Wahrscheinlich wird jeder nach kurzer Einarbeitungsphase von den Vorzügen der neuen Darstellung überzeugt sein. Die Anstrengungen des Hineindenkens in die neue Darstellung können wir leider niemandem abnehmen, aber sie lohnen sich.

Sonntag, 6. Mai 2018

Was ihr über das neue COVER.INFO wissen solltet

Wir heißen euch willkommen zur Betaversion des neuen, vollständig modernisierten COVER.INFO!

Vieles ist noch nicht fertig. Wir sind uns bewusst, dass im Web niemand Baustellenseiten mag. Das neue COVER.INFO hat aber schon jetzt Mehrwerte im Vergleich zum alten coverinfo.de, das im Bereich der Suchfunktion schon lange nicht mehr stabil lief. Wir haben uns gegen einen Parallelbetrieb zwischen der alten und der neuen Seite entschieden, um alle Aufwände in das neue COVER.INFO stecken zu können.

Folgende wesentliche Neuerungen solltet ihr kennen:

Entweder Künstler oder Song suchen

In die Suche ist entweder genau ein Künstler (Interpret oder Urheber) oder Songtitel einzugeben. Es ist nicht mehr möglich, eine Kombination aus Interpret und Titel oder aus mehreren Interpreten (z. B. Künstler 1 feat. Künstler 2) zu suchen.

Als Suchergebnis erhaltet ihr links (auf schmalen Displays oben) eine Liste gefundener Songs und rechts (auf schmalen Displays darunter) eine Liste gefundener Künstler.

Ein Klick auf einen Song führt direkt zu seiner Song-Seite, ein Klick auf einen Künstler zur Künstler-Seite mit Songs, die er performt und geschrieben hat. Diese Songs könnt ihr anklicken und seid spätestens dann auf einer Song-Seite.

Chronologische Songbeziehungen

Um die Darstellung auf Song-Seiten zu verstehen, muss man wissen, dass die neue Datenbank gepaarte Songbeziehungen (z. B. Cover – Original oder Zitat – Zitatquelle) chronologisch anzeigt.

Ein Original steht oben, darunter stehen dessen Cover-Versionen, nach Jahreszahlen aufsteigend geordnet. Wenn das Original seinerseits aber fremde Songs zitiert, sind diese natürlich älter und stehen als Zitatquellen noch über dem Original.

(Hinweis: Die nachfolgenden Informationen über die Farben und Texte der Labels sind teilweise nicht mehr aktuell. Wir haben inzwischen die Labels optimiert. Siehe die Beschreibung der Song-Beziehungen im Hilfe-Bereich.)

Farbige Labels – z. B.  Cover ,  Original  bzw.  Zitat  und  Zitat  – zeigen euch, in welcher Art von Beziehung der andere Song in Bezug auf den jeweils betrachteten Song steht, dessen Titel ihr angeklickt habt und auf dessen Song-Seite ihr daher gerade seid. Orange bzw. gelbe Labels stehen dabei für Songs, die von anderen abgeleitet sind, grüne oder türkis Labels für die Originale, auf denen die betrachteten Songs basieren.
Fiktives Beispiel: Daraus, dass der betrachtete Song "Volé" ein Original (grünes Label) hat, folgt, dass er eine Cover-Version ist.
Ist der andere Song ein Cover (und steht darunter), ist folgerichtig der betrachtete Song ein Original. Ist der andere ein Original (und steht darüber), ist der betrachtete Song ein Cover (wie im obigen Beispiel). Entsprechend gilt: Enthält der andere (darunter stehende) Song ein Zitat, ist der betrachtete Song die zugehörige Zitatquelle. Und schließlich, wenn der (darüber stehende) andere Song das Label für den Beziehungstyp Zitat trägt, enthält der betrachtete Song ein Zitat aus diesem Song.
In diesem fiktiven Beispiel enthält der betrachtete Song "Stolen" ein Zitat aus "What A Nice Song" und "Stolen" ist das Original zu der Cover-Version von The Original Samples. Außerdem wird "Stolen" im "Sample Song" gesampelt.

Neue Kategorien von Einträgen

Wir haben neue Kategorien von Songs neben Cover-Versionen und Musikzitaten eingeführt:

Ein  Medley , oft auch Potpourri genannt, ist eine Aneinanderreihung von eigenständigen Teilen mehrerer Songs, die meistens ineinander übergehen.

Ein  Sample  ist ein Unterfall des Musikzitats, bei dem bei dem das Zitat nicht neu eingespielt, sondern im Originalton aus der ursprünglichen Aufnahme entnommen wurde.

Als Alternativversion (Label:  Alternative ) bezeichnen wir eine Version des Originals, die vom selben Interpreten stammt, insbesondere eine Version in einer anderen Sprache. Man könnte sie auch Eigencover oder Selbstcover nennen. Um sie vom Cover zu unterscheiden, trägt sie ihr Label ausnahmsweise auch dann, wenn sie betrachteter Song ist.

Getrennte Interpreten

In der alten Datenbank waren technisch gesehen
  • Künstler 1,
  • Künstler 2,
  • Künstler 1 feat. Künstler 2
drei verschiedene Interpreten, was dazu führte, dass, wenn man sich alle Songs von Künstler 1 oder Künstler 2 anzeigen ließ, die Songs von Künstler 1 feat. Künstler 2 nicht dabei waren.

Für das neue COVER.INFO haben wir die Interpreten komplett überarbeitet und getrennt, sodass man jetzt sinnvollerweise nach einzelnen Künstlern suchen kann, auch wenn diese nur in Kooperation mit anderen vorkommen.

Aliasse von Künstlern

Für jeden Künstler sind jetzt auch Aliasse erfasst, also Namen, unter denen er auch bekannt ist. So könnt ihr den Künstler unter jedem seiner Aliasse finden und so auf seine Künstler-Seite gelangen.

YouTube-Videos

Der wohl größte Mehrwert des neuen COVER.INFO ist, dass wir für jeden Song, also jede Version, ein Video bei YouTube mit diesem Song suchen, das ihr im Erfolgsfall direkt ansehen könnt, um zu erfahren, wie der Song klingt. Zum größten Teil erfolgt die Zuordnung der Videos zu den Songs automatisiert. Sie kann im Falle eines Fehlers redaktionell angepasst werden.

Quellenangaben

Die letzte hier erwähnenswerte Neuerung ist, dass wir bezogen auf Songs jetzt viele unserer Webquellen öffentlich verlinken. So gelangt ihr bequem zu anderen Musikdatenbanken, falls ihr eure Recherche vertiefen möchtet.

Wie geht es weiter?

Wie eingangs erwähnt, läuft vieles noch nicht rund. Deshalb freuen wir uns auf euer Feedback, auf Hinweise auf Funktionsstörungen und Anregungen zur Verbesserung der Website. Kommentiert diesen Artikel oder schreibt uns an feedback@cover.info.

Als weitere Funktionen sind Kontaktformulare zur Einsendung von Vorschlägen für Korrekturen und Neueinträgen und eine erweiterte Suche schon in Planung.

Sonntag, 18. März 2018

Presseschau (I)

Nicht alles, was mit Musikzitaten zu tun hat, wird schließlich zu einem unserer Datensätze. Manchmal passiert bezüglich des Themas etwas, das für unsere Besucher parallel zu den Informationen aus unserem umfangreichen eigenen Datenbestand interessant sein könnte. In diesem Sinne sei hier auf zwei fremde Artikel über Geschehnisse in der jüngeren Vergangenheit hingewiesen: