Montag, 24. November 2008

Bushido und die Urheberrechte

Wie Ende letzter Woche bekannt wurde, hat die französische Band Dark Sanctuary Bushido beschuldigt, für sein Album "Von der Skyline zum Bordstein zurück" bei mehreren Liedern Melodien unerlaubt benutzt zu haben.
Der Anwalt der Band bestätigte nach Zeitungsangaben, dass im Januar 2009 vor dem Landgericht Hamburg der Prozess beginnen soll.
Ein Berliner Musikwissenschaftler hat von einer "drastischen Ausplünderung" gesprochen.

Ebenfalls hat die amerikanische Band Nox Arcana einen Plagiatsprozess gegen Bushido eröffnet. In diesem Fall soll sogar schon die GEMA Zahlungen an Bushido zurückhalten.
In mehreren Internetforen sowie bei Youtube können zahlreiche Musikvideos gefunden werden, in denen von bis zu 50 Liedern gesprochen wird, für die Bushido sich unerlaubt bei anderen Künstlern bedient haben soll, darunter auch bei der Band Dimmu Borgier aus Norwegen.

Quellen:
NoxArcana.com
www.bild.de
Nicolas Barteld

Donnerstag, 20. November 2008

Bundesgerichtshof entscheidet über Sampling

Ausweislich seiner Pressemitteilung Nr. 214/2008 hat der Bundesgerichtshof (BGH) heute ein Urteil (Az.: I ZR 112/06) über Sampling gesprochen. Es geht um den Song "Nur mir" von Sabrina Setlur aus dem Jahre 1997, der ein ca. zweisekündiges Sample aus dem 20 Jahre älteren Stück "Metall auf Metall" von Kraftwerk als Loop, d. h. immer wiederkehrend, verwendet.

Kraftwerk werfen Sabrina Setlur vor, in ihr Tonträgerherstellerrecht aus § 85 Abs. 1 des Urheberrechtsgesetzes (UrhG) eingegriffen zu haben. Danach hat der Hersteller eines Tonträgers das ausschließliche Recht, den Tonträger zu vervielfältigen, zu verbreiten und öffentlich zugänglich zu machen. Die Bestimmung des § 85 Abs. 1 UrhG schützt nach Auffassung des BGH die zur Festlegung der Tonfolge auf dem Tonträger erforderliche wirtschaftliche, organisatorische und technische Leistung des Tonträgerherstellers. Diese Leistung erbringe der Hersteller für den gesamten Tonträger, so dass jeder Teil des Tonträgers und somit jedes noch so kurze Sample geschützt sei.

Jedoch gibt es nach § 24 Abs. 1 UrhG ein Recht zur freien Benutzung. Dort ist geregelt: "Ein selbständiges Werk, das in freier Benutzung des Werkes eines anderen geschaffen worden ist, darf ohne Zustimmung des Urhebers des benutzten Werkes veröffentlicht und verwertet werden." Doch gilt dies gemäß Abs. 2 "nicht für die Benutzung eines Werkes der Musik, durch welche eine Melodie erkennbar dem Werk entnommen und einem neuen Werk zugrunde gelegt wird". Eine Melodie hat Sabrina Setlur mit ihrem kurzen Sample jedoch nicht übernommen.

Nach § 24 Abs. 1 UrhG kann nach Auffassung des BGH auch die Benutzung fremder Tonträger ohne Zustimmung des Berechtigten erlaubt sein, wenn das neue Werk zu der aus dem benutzten Tonträger entlehnten Tonfolge einen so großen Abstand hält, dass es als selbständig anzusehen ist.
Das Gericht schränkt diese Aussage aber wieder wie folgt ein: Wenn derjenige, der die auf dem fremden Tonträger befindlichen Töne oder Klänge benutzen will, befähigt und befugt ist, diese selbst einzuspielen, dann darf er sie nicht sampeln, denn dann fehlt es an einer Rechtfertigung für die Übernahme der unternehmerischen Leistung des Tonträgerherstellers.

Damit ist zu dem konkreten Fall Kraftwerk gegen Sabrina Setlur noch nichts gesagt. Das Berufungsgericht hat nicht geprüft, ob sich Sabrina Setlur im Rahmen des Rechts zur freien Benutzung bewegt hat. Der BGH hat daher das Urteil des Berufungsgerichts aufgehoben und an dieses Gericht zurückverwiesen, damit es dieser Frage unter Zugrundelegung der Erkenntnisse des heutigen BGH-Urteils nachgehen kann.

Thomas Wagner 

Mittwoch, 19. November 2008

Schandmaul live in Wien

Am 06.11.2008 spielten Schandmaul nach einiger Zeit Pause wieder mal live in Wien – in der Arena. Diese 800 Leute umfassende Halle war gesteckt voll und warteten geduldig fast 1 Stunde auf den Konzertbeginn.
 
Obwohl Schandmaul vermutlich in anderen Städten größere Hallen und eine größere Zuschauerzahl gewohnt ist, war die Stimmung von Beginn gut und auch kleine technische Probleme mit der Tonanlage und einzelnen verstimmten Musikinstrumenten konnten diese nicht trüben. Die Band war bemüht und auch voll Einsatz und man merkte ihnen nicht an, dass sie vor nur 800 Zuschauern spielten und jeder einzelne Musiker wirkte voll motiviert und boten eine tolle Liveshow.
 
Das Publikum dankte es der Band und sang lautstark mit und schlussendlich spielten Schandmaul beachtliche 160 Minuten und verabschiedeten sich mit der „Walpurgisnacht“ und noch lange antwortenden Gesängen der Fans ...
 
Herbert Zach