Samstag, 20. Oktober 2007

Diskussion über neues Rundfunkgebührenmodell

Die Bundesländer diskutieren aktuell über ein neues Rundfunkgebührenmodell. Nach der aktuellen Rechtslage muss jeder, der ein Rundfunkgerät bereithält, Gebühren entrichten, die zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks dienen. Privat genutzte Zweitgeräte sind dabei gebührenfrei, wenn man sie nicht in einer weiteren Wohnung betreibt. Leben in der Wohnung der Ehegatte oder aber Personen, die kein Einkommen über dem einfachen Sozialhilfegelsatz haben, so können auch sie anmeldefreie Zweitgeräte besitzen. Die Einzelheiten sind in § 5 des Rundfunkgebührenstaatsvertrages (RGebStV) geregelt. Weitere Informationen zur aktuellen Rechtslage sowie Kritik daran finden sich im News-Artikel vom 28.10.2006 – "Rundfunkgebühr für Internet-PCs".

Nun wird darüber nachgedacht, ebendiesen Gebührenpflichttatbestand neu zu regeln. Der Vorschlag, den Rundfunk mittels Steuergeldern zu finanzieren, ist Medienberichten zufolge vom Tisch. Also wird überlegt, ob jeder, der Rundfunkgeräte besitzt, für sein Erstgerät bezahlen sollte, ohne z. B. die Ausnahme für Ehegatten. Nach einem anderen Vorschlag sollte es eine Prokopfabgabe geben. Manche wollen die Gebühreneinzugszentrale (GEZ) mit ihren unseriösen Methoden gänzlich abschaffen, was zu begrüßen wäre. Die Abgabe soll dann von den Finanzämtern einzogen und an die Rundfunkanstalten weitergeleitet werden. So laufe das schließlich bei den Kirchensteuern und deren Weiterleitung an die Kirchen auch. Ein anderes Modell in der Diskussion ist eine Abgabe pro Haushalt, wobei noch nicht klar ist, was als Haushalt definiert werden soll.

Auf jeden Fall muss sich irgendwas tun, denn die jetzige Lage ist unbefriedigend: Es ist zu leicht, "schwarz zu sehen", d. h. Rundfunk zu empfangen, ohne seiner Zahlungspflicht nachzukommen. Die GEZ hat nicht die nötigen Befugnisse, um Schwarzseher zu ermitteln. Denn der beste Weg, um sie zu überführen, ist das Betreten von Wohnungen zu dem Zweck, nach Rundfunkgeräten zu suchen. Doch die Wohnung ist nach Artikel 13 des Grundgesetzes unverletzlich. Ohne richterlichen Durchsuchungsbefehl kommt man da grundsätzlich nicht gegen den Willen des Bewohners hinein. Zumindest nicht rechtmäßig. Es gibt immer wieder Berichte über rechtswidriges Vorgehen der GEZ. Kein Wunder, dass sich Bürger dann gegenüber der GEZ auch rechtswidrig verhalten und ihre Geräte nicht melden.

Da die neuen Gebührenmodelle aber aus Gerechtigkeitserwägungen überwiegend auch davon abhängig gemacht werden sollen, ob jemand tatsächlich Rundfunk empfängt, ist fraglich, ob die Fahndungstätigkeiten der GEZ dann entfallen könnten. Denkbar wäre es, gesetzlich zu vermuten, dass Bürger Rundfunk empfangen und damit zahlungspflichtig sind, ihnen aber den Gegenbeweis zu erlauben. Zum Zwecke der Beweisführung obläge es dann dem Bürger, ob er Kontrolleure der GEZ bzw. des Finanzamtes in seine Wohnung lässt, damit diese sich davon überzeugen können, dass er wirklich kein Rundfunkgerät besitzt bzw. zu besitzen scheint (Radios können ja klein und leicht zu verstecken sein). Bei einer solchen Regelung wäre jedenfalls mehr Gerechtigkeit zu erwarten als bei der jetzigen.

Schließlich wird noch diskutiert, ob die Gebührenpflicht nur Privatleute treffen soll oder auch Unternehmen und wie ggf. die Rundfunkgebühr der Unternehmen berechnet werden soll.

Quellen:
Rundfunkgebührenstaatsvertrag
Frankfurter Rundschau online: "AusGEZahlt?", Artikel vom 16.10.2007
PC-WELT online: "Länder wollen vereinfachte Rundfunkgebühr oder Abgabe pro Haushalt", Artikel vom 19.10.2007



Thomas Wagner 

Sonntag, 14. Oktober 2007

Neues Cover-Versionen-Forum für mehr Komfort

Heute haben wir für euch eine neue Boardsoftware in Betrieb genommen, um euch deutlich mehr Komfort als bisher in unserem Forum bieten zu können.


Zahlreiche neue Funktionen

Das neue Cover-Versionen-Forum erfüllt mit seinen zahlreichen Fuktionen die Anforderungen an ein modernes Diskussionsforum. So habt ihr nach einer Registrierung in unserem Forum jetzt die Möglichkeit, anderen Nutzern private Nachrichten zu schicken. Ihr könnt euch ein übersichtliches Bild von den Meinungen in unserer Community machen, indem ihr in euren Themen eine Umfrage startet. Ihr könnt euch per E-Mail über Antworten auf eure Beiträge informieren lassen oder sogar ganze Unterforen abonnieren, damit ihr stets über neue Beiträge im Forum im Bilde seid, ohne ständig das Forum selbst aufrufen zu müssen. Diese und andere nützliche Funktionen warten darauf, von euch genutzt zu werden. Allerdings müsst ihr euch, wenn ihr bereits Mitglied in unserem alten Forum wart, neu anmelden, da die alten Benutzerdaten nicht in das neue Forum importiert werden können.

Inhalte des neuen Forums

Nach wie vor steht euch das Forum für beliebige Themen offen. Bevorzugt werden natürlich Themen aus dem Bereich der Musik, insbesondere der Cover-Versionen, Samples, Musikzitate und Plagiate. Aber wenn ihr gerne etwas zu einem anderen Thema los werden möchtet, könnt ihr hierfür das Off-Topic-Unterforum benutzen.

Damit in Zukunft diskussionswürdige Themen nicht – wie des Öfteren in der Vergangenheit – in einer Vielzahl von im Forum geposteten Ergänzungen zur Cover-Versionen-Datenbank untergehen, ist das Forum nunmehr für Ergänzungen und Korrekturen zur Datenbank tabu. Hierfür gibt es unter dem Menüpunkt "Kontakt" das Neueintragsformular bzw. im Datenbankbereich den Korrekturknopf hinter jedem Eintrag. Die Möglichkeit, derartige Meldungen im Forum zu machen, war damals eingeführt worden, als es die Kontaktformulare noch nicht gab, um uns schnell und unkompliziert und auf Wunsch auch anonym kontaktieren zu können. Da dies schon seit langer Zeit über die Kontaktformulare gewährleistet ist und weil sich Einsendungen über die Formulare für uns ohnehin leichter bearbeiten lassen als Forumpostings, besteht für ein Unterforum für Datenbank-Ergänzungen kein Bedürfnis mehr.

Diskussionen nun auch in englischer Sprache

Seit 04.10.2007 stehen die wichtigsten Inhalte von coverinfo.de auch auf englisch und französisch zur Verfügung. Daher haben wir uns entschlossen, im neuen Cover-Versionen-Forum auch Unterforen für Diskussionen zumindest in englischer Sprache einzurichten. Auf französische Unterforen haben wir jedoch verzichtet, da uns nur selten Zuschriften in französischer Sprache erreichen und da unsere Datenbank anders als den deutschen und teilweise den US-amerikanischen den französischen Musikmarkt kaum abdeckt.


Wir hoffen auf eine rege Beteiligung in unserem neuen Forum und wünschen euch und uns viel Spaß beim Diskutieren!
Thomas Wagner

Donnerstag, 4. Oktober 2007

coverinfo.de in neuem Layout und mit Änderungen an der Datenbank-Suchfunktion

Wir haben einige Verbesserungen an unserer Website vorgenommen und sie bei dieser Gelegenheit neu gestaltet.

Deutlichere Unterscheidung von Cover-Versionen und Musikzitaten

Die Cover-Versionen sind in der Datenbank jetzt leichter von den Musikzitaten zu unterscheiden, da Cover-Versionen von nun an in fetter, Musikzitate in normaler Schrift dargestellt werden. Es muss also nicht mehr zwecks Unterscheidung der Buchstabe C bzw. Z in der rechten Spalte gesucht werden.

Englische und französische Übersetzungen

Um die Website für nicht-deutschsprachige Benutzer leichter benutzbar zu machen, haben wir die wichtigsten Inhalte in die englische und französische Sprache übersetzt.

Änderungen an der Datenbank-Suchfunktion

Des Weiteren haben wir die Suchfunktion für die Datenbank vereinfacht. Die vorige Version von coverinfo.de umfasste mit Schnell-Suche, Standard-Suche und Expertensuche drei verschiedene Suchfunktionen, die sich alle unterschiedlich verhielten und von zahlreichen Benutzern auf Grund dieser Kompliziertheit nicht begriffen wurden.

Wir haben unsere Datenbank daher nun auf zwei Suchfunktionen reduziert: eine Standard-Suche, die ihr im Kopf der Seite findet, und eine neue Expertensuche, die übersichtlicher als die alte ist.
Wichtig zu wissen ist, dass die Standard-Suche alle Suchbegriffe mit UND verknüpft, also jedes eingegebene Wort in der Fundstelle als Wort oder Wortteil in beliebiger Reihenfolge vorkommen muss. Um die Suche einzugrenzen, ist auch die Suche nach einem feststehenden Ausdruck möglich, indem dieser in Anführungszeichen (") gesetzt wird, z. B. »"London Bridge"«. Es ist auch eine Kombination beider Funktionen möglich, z. B. »Fergie "London Bridge"« oder »"Udo Jürgens" "Griechischer Wein"«. Mit vorangestelltem Minus (-) lassen sich Suchbegriffe ausschließen, z. B. »"Hey Baby" -"Bruce Channel"«, wenn man den u. a. von DJ Ötzi gecoverten Song gar nicht mehr hören kann und andere Songs sucht, die diesen selben Titel tragen.
Damit verhält sich unsere Standard-Suche in wesentlichen Punkten so, wie viele es von der wohl beliebtesten Suchmaschine Google gewöhnt sein dürften. Für Einzelheiten und weitere Beispiele schaut bitte im Datenbankbereich in die Hilfe. Dort wird auch die neue Expertensuche erläutert.

Empfehlt uns bitte weiter!

Wir hoffen, euch gefällt das neue coverinfo.de. Wenn ja, findet ihr unsere Banner in der Rubrik "Zum Verlinken", falls ihr uns weiterempfehlen möchtet.
Thomas Wagner

Samstag, 22. September 2007

Erneute Reform des deutschen Urheberrechts beschlossen

Bundestag und Bundesrat haben eine erneute Änderung des Urheberrechts beschlossen, die voraussichtlich am 01.01.2008 in Kraft treten wird. Ziel dieses so genannten Zweiten Korbs des Urheberrechtsgesetzes (zum Ersten Korb siehe den News-Artikel vom 12.09.2003) ist es, das deutsche Urheberrecht an die Entwicklungen im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologie anzupassen. Auf einige wesentliche Änderungen der Rechtslage soll im Folgenden eingegangen werden.




PAUSCHALVERGÜTUNG


Neu geregelt wurde zunächst einmal die Pauschalvergütung nach den §§ 54 ff. des Urheberrechtsgesetzes (UrhG). Dabei geht es um einen finanziellen Ausgleich für die Fälle, in denen Urheber kraft Gesetzes einer Vervielfältigung nicht widersprechen können (so genannte Schranken des Urheberrechts), zum Beispiel bei Privatkopien (§ 53 I UrhG, siehe unten) und bei wissenschaftlichem Gebrauch (§ 53 II Nr. 1 UrhG). Derartige Vergütungsansprüche können nach wie vor nur über eine Verwertungsgesellschaft wie beispielsweise die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) geltend gemacht werden. Neu geregelt wurde insbesondere die Höhe der Pauschalvergütung, die zu entrichten ist von Herstellern von Geräten und Leermedien, die das Kopieren von urheberrechtlich geschützten Werken ermöglichen, also z. B. CD-Brennern und CD-Rohlingen. Für die Höhe der Vergütung soll es nunmehr darauf ankommen, in welchem Umfang ein Gerät tatsächlich zur Nutzung von urheberrechtlich geschütztem Material verwendet wird und nicht mehr nur darauf, ob man mit einem solchen Gerät kopieren kann. Dies soll für mehr Gerechtigkeit sorgen.




PRIVATKOPIEN

Einzelne Kopien aus nicht offensichtlich rechtswidrigen Quellen


Die für den Verbraucher sicherlich wichtigste Frage ist die nach der Zulässigkeit von Privatkopien. Bestehen bleibt die Befugnis von Privatleuten, einzelne Vervielfältigungen eines Werkes zum privaten Gebrauch auf beliebigen Trägern anzufertigen oder sich unentgeltlich anfertigen zu lassen, soweit dies nicht Erwerbszwecken dient (§ 53 I UrhG). War seit dem Ersten Korb die Privatkopie bei Verwendung von "offensichtlich rechtswidrig hergestellte[n] Vorlage[n]" verboten, so umfasst dieses Verbot nun auch die Verwendung zwar rechtmäßig hergestellter, aber rechtswidrig öffentlich zugänglich gemachter Vorlagen. Der Download von Werken in Peer-to-Peer-Tauschbörsen ist also jetzt auch dann unzweifelhaft verboten, wenn die Anfertigung der entsprechenden Datei durch denjenigen, der sie bereitgestellt hat, rechtmäßig war, er aber nicht das Recht hatte, die Datei in eine Tauschbörse einzustellen. Durch die Verwendung des Begriffs "offensichtlich" will der Gesetzgeber deutlich machen, dass den User keine Nachforschungs- bzw. Prüfpflicht trifft. Vielmehr kommt es darauf an, ob "die öffentliche Zugänglichmachung für den jeweiligen Nutzer nach seinem Bildungs- und Kenntnisstand offensichtlich rechtswidrig" erscheint (Bundestags-Drucksache Nr. 16/1828, S. 26).

Nach wie vor nicht geregelt ist, wie viele Kopien ein Privatmann machen darf, das Gesetz spricht ja lediglich von "einzelnen". Das Bundesjustizministerium vertritt hierzu die Auffassung, dass dies vom Einzelfall abhänge, etwa von der Familiengröße (Onlinekosten.de, Artikel "Urheberrecht: Wann das Kopieren künftig erlaubt ist" vom 10.07.2007).

Keine Umgehung von Kopierschutzmechanismen

Weiterhin bleibt nach § 95a UrhG das Kopieren aber dann verboten, wenn zu diesem Zweck ein technischer Kopierschutzmechanismus umgangen werden müsste. Der Rechteinhaber entscheidet also, ob eine digitale Privatkopie seines Werkes erlaubt ist oder nicht, indem er entweder auf eine Kopierschutzvorrichtung verzichtet oder eine solche einrichtet. (Für analoge Kopien ist eine Umgehung eines etwaigen Kopierschutzes nicht erforderlich, so dass einzelne analoge Privatkopien stets erlaubt sind.)
Unverändert bleiben die Strafvorschriften der § 106 ff. UrhG, insbesondere wurde keine Bagatellklausel eingeführt, was ursprünglich diskutiert worden war. Dadurch können auch eher unbedeutende Urheberrechtsverstöße weiterhin strafrechtlich verfolgt werden.

Kein vollständiges Verbot digitaler Kopien


Dem Vorschlag der phonographischen Wirtschaft, digitale Privatkopien gänzlich zu verbieten und nur analoge Vervielfältigungen zuzulassen, ist der Gesetzgeber bewusst nicht gefolgt. Er ist der Meinung, "[e]in solches Verbot würde die soziale Realität ignorieren und die Autorität und Glaubwürdigkeit der Rechtsordnung untergraben. Digitale Vervielfältigungsgeräte würden damit für überwiegend rechtswidrige Zwecke angeboten und genutzt [... und] auch digitale Mitschnitte von Rundfunk- und Fernsehsendungen der öffentlich-rechtlichen Sendeunternehmen [wären] verboten" (Bundestags-Drucksache Nr. 16/1828, S. 19). Auch würde damit Timeshifting – zeitversetzter Rundfunkempfang, bei dem eine Sendung aufgezeichnet wird und schon wiedergegeben wird, noch bevor die Aufnahme beendet ist – unzulässig. Viele Leute hätten sich aber schon an Timeshifting gewöhnt, so dass sie sich an das Verbot ohnehin nicht halten würden.

Keine "Kulturflatrate"


Ebenso wenig wurde dem Vorschlag von privatkopie.net entsprochen, die Onlinenutzung von Werken generell zu erlauben und den Urheber dafür nur pauschal zu entschädigen (vgl. oben "Pauschalvergütung"). Damit würde die normale Auswertung von Werken, insbesondere Vermarktung, im Internet unmöglich gemacht. Dies würde die berechtigten Interessen des Urhebers unzumutbar verletzen, denn dieser muss – insbesondere im Hinblick auf die Eigentumsgarantie von Artikel 14 des Grundgesetzes – das Recht haben, sein Werk umfassend zu verwerten. Da die Internetverwertung von Werken keinen Sonder-, sondern einen Regelfall darstellt, wäre eine solche Regelung wohl verfassungsrechtlich auch nicht haltbar, denn Urheberrechtsschranken darf es nur in Ausnahmefällen geben. Zu einer so genannten Kulturflatrate, also einer pauschalen Zwangsabgabe für Inhaber von Internetanschlüssen, mit deren Entrichtung digitale Kopien über das Internet abgegolten wären, kommt es also nicht.

Befugnis zur Privatkopie gibt kein Recht auf Privatkopie


"Der Gesetzgeber des Jahres 1965 hat die Privatkopie zugelassen, weil ein Verbot mangels Durchsetzbarkeit für den Urheber ohne Nutzen gewesen wäre und der Gesetzgeber dem Urheber über die Gerätevergütung wenigstens einen finanziellen Ausgleich für die unkontrollierbare Nutzung seiner Werke sichern wollte." (a. a. O., S. 20) "Den Verbrauchern ist aus der Befugnis zur Privatkopie, die 1965 aus der Not der geistigen Eigentümer geboren wurde, kein Recht erwachsen, das sich heute gegen das geistige Eigentum ins Feld führen ließe." (ebenda) Ein Recht auf digitale Privatkopien auch bei Vorhandensein von technischen Schutzmaßnahmen darf es nach Ansicht des Gesetzgebers nicht geben. Der von der Verfassung verlangte Schutz des Urhebers erfordert eine Möglichkeit für den Urheber, digitale Kopien zu unterbinden, sonst wäre eine kommerzielle Verwertung von Werken in den neuen Medien kaum noch möglich. Der Gesetzgeber stellt klar: "Es darf nicht sein, dass ein kostenloser Genuss von geistigem Eigentum für den Verbraucher zur Regel wird. Es gilt vielmehr, auch durch die Regelung der Privatkopie zu vermitteln, dass geistiges Eigentum – wie Sacheigentum – seinen Preis hat. Gerade Deutschland als rohstoffarmes Land ist auf einen entsprechenden gesellschaftlichen Konsens angewiesen. Nur wenn das Ergebnis von Kreativität angemessen bezahlt wird, wird es auch künftig Inhalte geben, die vom Verbraucher genutzt werden können." (ebenda)





DIGITALISIERUNG VON BIBILIOTHEKSBESTÄNDEN

Der neue § 52b UrhG erlaubt die Digitalisierung von Bibliotheksbeständen. Öffentlichen Bibliotheken, Museen und Archiven wird zur Erfüllung ihres Bildungsauftrags erlaubt, ihre Bestände auch in digitaler Form an eigens dafür eingerichteten elektronischen Leseplätzen zu Zwecken der Forschung und für private Studien zugänglich zu machen. Allerdings muss auch hierfür über eine Verwertungsgesellschaft eine Vergütung an die Urheber bezahlt werden. Diese Vorschrift gestattet aber nur das Anbieten einer digitalen Version von solchen Werken, die die entsprechende Einrichtung tatsächlich in ihrem Bestand hat, und dies auch nur in den Räumen der Einrichtung, nicht etwa von außen über das Internet. Der Gang in die Bibliothek wird dem Interessierten damit nicht erspart. "Eine Beschränkung dahingehend, dass nicht mehr Exemplare eines Werkes gleichzeitig an den elektronischen Leseplätzen zugänglich gemacht werden dürfen, als die Sammlung der jeweiligen Einrichtung umfasst, erscheint [dem Gesetzgeber] nicht erforderlich." (a. a. O., S. 26) Damit können also zum Beispiel auch vier oder fünf Besucher einer Bibliothek gleichzeitig in einem digitalisierten Buch stöbern, von dem die Bibliothek nur drei Exemplare hat. Dies könnte einen Anreiz schaffen, künftig von jedem Buch nur noch ein Exemplar zu erwerben. Der Gesetzgeber vertraut aber darauf, dass sich "das Anschaffungsverhalten der Bibliotheken ... aufgrund dieser Schrankenbestimmung [gemeint ist der neue § 52b UrhG] nicht ändern [wird]. Die Bibliotheken werden dazu entsprechende Selbstverpflichtungserklärungen abgeben." (ebenda)





NEUE NUTZUNGSARTEN

§ 31 IV UrhG wird aufgehoben und durch eine Neuregelung, den § 31a UrhG, ersetzt. Erstere Vorschrift erklärte bisher die Einräumung von Nutzungsrechten für noch nicht bekannte Nutzungsarten für unwirksam. Hatte beispielsweise vor etlichen Jahren ein Verlag vom Urheber vertraglich das Recht erworben, einen bestimmten Text als Buch herauszugeben, bezog sich diese Erlaubnis nicht auf E-Books, die es damals noch gar nicht gab und an die daher die Vertragsparteien noch nicht denken konnten. Wegen § 31 IV UrhG wäre eine Vertragsklausel, wonach eine "buchähnliche" Verwertung im Rahmen des neuesten Standes der Technik auch erlaubt sein würde, zum Schutz des Urhebers, der ja nicht wissen konnte, was die Zukunft an Technologien bringt und worauf er sich damit einlässt, unwirksam. Diese Regelung wird für nicht mehr zeitgemäß gehalten. Denn sie sorgte dafür, dass ein Verwerter für neue Medien Nutzungsrechte nacherwerben musste und dafür den Urheber oder seine Erben ausfindig machen musste, was oft faktisch nicht möglich oder mit hohen Kosten verbunden war. Unter bestimmten Voraussetzungen sind solche Vertragsvereinbarungen daher nunmehr möglich (§ 31a UrhG).




FAZIT UND KLARSTELLUNG

Die geplante Reform des Urheberrechts bringt für den Normalverbraucher kaum Änderungen.

Die Befugnis zur Privatkopie bleibt bestehen; digitale Vervielfältigungen sind aber nur bei nicht kopiergeschützten Werken erlaubt. An dieser Stelle sei klargestellt, dass das Urheberrechtsgesetz in den §§ 69a ff. Sonderregelungen für Computerprogramme enthält. Eine Befugnis zur Privatkopie besteht demnach bei Software nicht!

Der Gesetzgeber hat deutlich gemacht, dass Downloads von kommerziellen Werken (z. B. Musik, Filme) über Peer-to-peer-Tauschbörsen grundsätzlich nicht zulässig sind und dass man dafür bestraft werden kann. Der Rahmen der Privatkopie ist nämlich überschritten, wenn man Musik mit wildfremden Menschen tauscht.

Die Änderung der Regelungen über die Höhe der Pauschalvergütung könnte zu Preisänderungen bei Vervielfältigungsgeräten und -medien wie CD-/DVD-Brennern, Druckern, CD-/DVD-Rohlingen und Fotokopierern führen.

In öffentlichen Bibliotheken und Museen werden die Besucher in Zukunft elektronische Leseplätze vorfinden.



Nachtrag vom 02.11.2007: Das neue UrhG wurde am 31.10.2007 verkündet und tritt tatsächlich wie angekündigt am 01.01.2008 in Kraft.

Thomas Wagner 

Mittwoch, 27. Juni 2007

Georg Danzer – Abschied von einer österreichischen Legende

Am 21.06.2007 verstarb der österreichische Liedermacher Georg Danzer, der auch in Deutschland bekannt und beliebt war, im 60. Lebensjahr an Lungenkrebs.
 
Nach einigen erfolglosen Anläufen betätigt er sich in den 70er Jahren als Songschreiber für Musiker wie Wolfgang Ambros, Marianne Mendt, Erika Pluhar, Wilfried oder Margot Werner.
 
1971 wird er kurzfristig Mitglied der Gruppe "Madcaps" und hat dort mit "Schneemensch" einen kleinen Hit.
 
Der große Durchbruch erfolgt 1975 mit der Single "Jö schau" über den Nackerten im Hawelka, die Single wird 1976 auch vergoldet.
 
Es folgen Schallplattenverträge und Aufnahmen in Deutschland sowie zahlreiche Tourneen durch Österreich und Deutschland. Höhepunkt ist eine Open-Air-Tournee mit Ludwig Hirsch, Konstantin Wecker, Chris de Burgh und Georges Moustaki.
 
Danzer zieht sich nach Spanien zurück und 1984 erscheint das Album "Weiße Pferde" mit der gleichnamigen Single. Bei einem Motorradunfall in Spanien trägt er lebensgefährliche Verletzungen davon und wird nach Wien gebracht. Doch er hat weiter Probleme und 1985 erfolgt die Scheidung von seiner Frau, sein Steuerberater geht in Konkurs, sein Manager taucht unter und Danzer steht vor einer Menge Schulden und auch die Plattenfirma gibt ihm keinen neuen Vertrag.
 
Ende der 80er Jahre zieht er zurück nach Deutschland, widmet sich der spanischen Sprache und fertigt professionell spanische Übersetzungen.
 
In den 90ern folgen weitere Veröffentlichungen und Auftritte, Danzer erhält zahlreiche in- und ausländische Ehrungen und 1995 erscheint mit seiner neuen Band (mit u. a. Ulli Bäer und Gary Lux) die LP "Große Dinge" und die Hitsingle "Anplagged".
 
1997 steht Danzer erstmals mit Rainhard Fendrich und Wolfgang Ambros als "Austria 3" auf der Bühne – das geplante Konzert (ein Benefiz für Obdachlose) wird derart erfolgreich, dass eine Tournee und in den kommenden Jahren drei CD-Veröffentlichungen sowie Auftritte beim Donauinselfest in Wien folgen.
 
Aufgrund seines Engagements im sozialen Bereich wird Danzer 2000 zum Vorsitzenden von SOS-Mitmensch gewählt, neben seinen Platten betätigt er sich weiterhin als Liederschreiber, tritt als Gruppe DBB (Danzer/Bäer/Baum) auf und im September 2005 erschien das letzte Album "Von Scheibbs nach Nebraska". Am 28.07.2006 wird – nach der Abschlusstournee von Austria 3 – bei Danzer Lungenkrebs festgestellt und wegen seiner Behandlung werden die Termine verschoben. So findet erst am 16.04.2007 in der Wiener Stadthalle sein nachgeholtes Jubiläumskonzert "Georg Danzer & Freunde" statt und am 17.05.2007 erhält er für sein musikalisches Schaffen den "Amadeus", den Musikpreis Österreichs, den er aber nicht persönlich entgegennehmen kann.
 
Seinen Auftritt beim Donauinselfest 2007 kann er nicht mehr machen, denn wenige Tage zuvor verstirbt der sozial engagierte, nie abgehobene und immer am Boden gebliebene Austro-Pop-Star Georg Danzer.
 
"Jetzt wo ollas wachst und ollas bliad
daß ma im herzn drin ganz damisch wiad
wüll i mi ned in gruabn einelegn
laß mi amoi no dsunn aufgeh segn"

 
Herbert Zach

Montag, 21. Mai 2007

Eurovision Song Contest 2007

Am Samstag, den 12. Mai, war es wieder so weit. Der Eurovision Song Contest fand in Helsinki statt. 2006 hatte ihn die finnische Band Lordi mit dem Titel "Hard Rock Hallelujah" in das Land der tausend Seen geholt. Von den ursprünglich 43 Ländern traten letztendlich nur 42 an, weil Monaco seine Teilnahme zurückzog. Italien, das seit 1998 durch Abwesenheit aufgrund von mangelnden Einschaltquoten glänzte, war auch dieses Jahr nicht dabei.
 
Am 10. Mai fand das so genannte Halbfinale statt. DJ BoBo, der für die Schweiz antrat, schied zu Recht mit seinem Titel "Vampires Are Alive" aus. Mit einer Mischung aus dem Star Wars Theme und 90er-Jahre-Pop, der irgendwie an Chipz und Banaroo erinnert, kein Wunder. Neben der Schweiz schieden auch Belgien, die Niederlande, Polen und Österreich aus. Auch der israelische Beitrag, der im Vorfeld für Kritik sorgte, konnte sich nicht durchsetzen.
 
Unter den 24 Finalteilnehmern waren somit nur noch neun westeuropäische Länder. Wobei die "vier Großen", Deutschland, England, Frankreich und Spanien, von vorne rein qualifiziert waren. Das Gleiche galt für den Vorjahresgewinner Finnland. Das Halbfinale wurde im Übrigen vom serbischen Beitrag gewonnen.
 

 
Am 12. Mai war es nun so weit. Im Prinzip war alles wie jedes Jahr. Nervige Moderatoren und dauernd diese kleinen Einspielungen zwischen den Beiträgen.
 
Nach dem ersten Beitrag kam die spanische Gruppe D'Nash – "I Love You Mi Vida". Mal davon abgesehen, dass sich das Lied verdammt nach East 17 anhörte, sahen sie auch noch so aus. Gleich im Anschluss kam der weißrussische Beitrag. Ein Mann namens Koldun und mit verblüffender Ähnlichkeit mit Ken (von Barbie), wie Peter Urban passend bemerkte, sang "Work Your Magic". Nach ein paar normalen Auftritten kam The Ark aus Schweden. Irgendwie erinnerte einen der Sänger an Tokio Hotel oder war es doch der Psychopath aus "Schweigen der Lämmer"? Zumindest lieferten sie eine guten Auftritt mit ihrem Song "The Worrying Kind" ab. Was für das Auge bot der 15. Beitrag aus Russland. Drei hübsche Mädels räkelten sich lasziv am Mikrofon und sangen unter dem Namen Serebro das gar nicht mal so schlechte Lied "Number One Song".
 
Es folgte der deutsche Beitrag. Entgegen der Erwartungen sang Roger Cicero eine Strophe des Stückes "Frauen regier'n die Welt" auf Englisch. Es war ein solider, unauffälliger Auftritt.
 
Wer behauptete, nur schöne, großbrüstige Frauen können diesen Wettbewerb gewinnen, wurde dieses Jahr eines besseren belehrt. Ein Wesen, halb Angela Merkel, halb Daniel Küblböck mit dem Namen Marija Šerifovic sang inbrünstig "Molitva". Das mag jetzt vielleicht sehr hart klingen, aber was der armen Frau mit diesem Outfit angetan wurde, war einfach grausam.
 
Was dann folgte, grenzt an die Vorstellungskraft des menschlichen Geistes. Wer sich Werka Serdjutschka – "Dancing Lasha Tumbai" doch einmal zu Gemüte führen will, sollte einfach mal bei youtube danach suchen. Der ukrainische Beitrag blieb aber im Ohr, auch wenn man das Genre als Techno-Polka beschreiben kann.
 
Startnummer 19 hatte die englische Gruppe Scooch. Ihr Titel "Flying The Flag (For You)" gehörte in die Kategorie "seelenloser Plastikpop", der einen schon beim ersten Hören langweilt.
 
Nachdem alle 24 Interpreten ihre Auftritte hatten, folgte eine gute Bühnenshow mit Apocalyptica. Im Anschluss kam es wie immer zum eigentlichen Highlight dieser Veranstaltung: der Punktevergabe. Stimmberechtigt waren alle 42 Teilnehmerländer. Die ersten 7 Punkte wurden nicht vorgetragen, sondern eingeblendet. Punkte 8, 10 und 12 wurden wie immer verlesen.
 
Am Ende stand Serbien mit 268 Punkten, gefolgt von der Ukraine mit 235 vorne. Den dritten Platz belegte Russland mit 207 Zählern. Letzter wurde Irland mit nur 5 Punkten.
 
Vorletzte wurden England und Frankreich mit je 19 Punkten. Platz 20 belegte Spanien. Deutschland wurde 19. und hat es somit wieder geschafft, bester "der großen Vier" zu sein! Bester westeuropäischer Teilnehmer war die Türkei mit 163 Punkten auf Platz 4.
 
Nun wurde Kritik laut. Die osteuropäischen Staaten würden sich gegenseitig die Punkte zuschieben und es drehe sich alle nur am Patriotismus.
 
Diese Behauptung ist bei näherer Betrachtung nicht haltbar. Werfen wir als erstes einen Blick auf "die großen Vier". Jedem realistisch denkendem Mensch war klar, dass Roger Cicero keine Chance hatte, unter die ersten 10 zu kommen. Dafür ist Swing einfach zu unpopulär, vor allem auf Deutsch. Etwas enttäuscht darf man wohl über die Stimmen aus Österreich und der Schweiz sein. Jeweils gab es nur 7 Punkte. Selbst wenn sie uns aber wie in alten Zeiten 12 Punkte gegeben hätten, wäre kein Platz unter den ersten 10 dabei herausgekommen. Nun stellt sich natürlich die Frage, inwiefern uns Monrose oder Heinz Rudolf Kunze weitergebracht hätten.
 
Die Titel der anderen Großen haben genau den Platz erreicht, den sie verdient haben. Spanien bekam interessanterweise aus Albanien die Höchstpunktzahl, aus dem Nachbarland Portugal nur 8 Zähler und keinen einzigen aus Andorra. England traf musikalisch genau den Geschmack in Malta und bekam 12 von ihren insgesamt 19 Punkten. Irland steuerte die restlichen 7 bei. Im Gegenzug gab es von England keinen einzigen Zähler für Irland.
 
Aus Deutschland kamen natürlich 12 Punkte für die Türkei. Einige Dinge werden sich wohl nie ändern. Gewinner Serbien bekam aus fünf Ländern keine und aus neun 12 Punkte. Ansonsten waren so gut wie alle Wertungsstufen vertreten, wobei die 12 aus ost- wie westeuropäischen Ländern kamen. Die 12 Zähler aus Montenegro fallen an dieser Stelle nicht ins Gewicht.
 
Punktemagnet Russland kann man eigentlich nur den "12-Punkte-Tausch" mit Weißrussland vorwerfen. Die Sowjetunion mag zwar noch den einen oder anderen Zähler gebracht haben, allerdings gab es auch hier eine gleichmäßige Verteilung von West und Ost. Die kulturellen Gemeinsamkeiten sollte man auch nicht vergessen. Russland hat einfach viele Nachbarn.
 
Es lässt sich entgegen der Kritik sogar das Fazit ziehen, dass die patriotische Punktevergabe immer weiter zurückgeht und am Ende wirklich das beste Lied gewinnt. Zudem hätte sich kaum etwas an der Platzverteilung geändert, wenn nur die 21 westeuropäischen Länder abgestimmt hätten.
 
Die Welt könnte so schön sein, doch eine riesige, tiefschwarze Wolke verdunkelt auf einen Schlag alles. Das Gewinnerlied ist ein Plagiat! Wollen wir nicht zu voreilig sein. Die Vorlage stammt von der Sängerin Soni Malaj. 2006 trat sie auf dem albanischen Musikfestival "Top Fest" auf. Vergleicht man den Titel "Ndarja" mit dem Song-Contest-Gewinnertitel, so fällt doch eine verblüffende Ähnlichkeit auf, die vor allem im Refrain deutlich wird. Außerdem sieht die Albanerin wesentlich besser aus. Dass es sich um einen Zufall handelt, ist wohl ziemlich unwahrscheinlich, da Serbien und Albanien Nachbarländer sind. Von offizieller Seite wurde sich noch nicht geäußert.
 
Falko "Frab" Rickmeyer

Freitag, 20. April 2007

Neuer Server trotz sinkender Werbeeinnahmen – oder: Wie Werbeblocker Websites töten

Umzug auf leistungsfähigeren Server
 
Wer in den letzten Monaten unsere Datenbank benutzt hat, dem wird eines nicht entgangen sein: Die zunehmende Größe unserer Datenbank hat den Server in die Knie gezwungen; es dauerte bei Suchanfragen sehr lange, bis die Datenbank ein Ergebnis auswarf. Zur Behebung dieses Problems zogen wir heute auf einen leistungsfähigeren Server um.
 
Ein solcher Umzug war längst überfällig. Es war aber nicht leicht für uns, einen neuen Server zu finden. Denn dieser musste nicht nur leistungsfähig genug, sondern auch bezahlbar für uns sein. Steigende Servermietkosten auf dem Markt, die nicht etwa nur auf der Mehrwertsteuererhöhung basieren, und vor allem sinkende Werbeeinnahmen waren der Grund dafür, dass wohlüberlegt sein musste, bei welchem Anbieter wir einen Server mieten würden. Verzögert hat sich das alles auch noch dadurch, dass viele Server-Anbieter es nicht für nötig hielten, auf Anfragen von Neukunden zu antworten oder Vertragsverhandlungen mit einer Ablehnung zu beenden. Offenbar ist es heutzutage üblich, einfach nicht mehr zu antworten, um zum Ausdruck zu bringen, dass man nicht mehr am Geldverdienen interessiert ist.
 
coverinfo.de macht mit Werbung keinen Gewinn
 
Bezüglich der Werbung sei gesagt, dass viele Homepages, so auch diese, mittels Werbung finanziert oder mitfinanziert werden. coverinfo.de macht allerdings, entgegen dem Eindruck einiger Besucher, die sich bei uns über zu viel Werbung auf unserer Website beschweren, mit den Werbeeinnahmen keinen Gewinn! Die Werbung dient dazu, die Serverkosten und teilweise die Internetzugangskosten unserer Redakteure zu decken. Den Differenzbetrag zahlt jeder Redakteur aus eigener Tasche. Erst recht bleibt kein Geld übrig, um die Redakteure für ihre Arbeitsleistung zu bezahlen. Unsere Redakteure arbeiten also gänzlich unentgeltlich in ihrer Freizeit an diesem Projekt.
 
Über Internetwerbung im Allgemeinen
 
Internetwerbung wird meist pro Einblendung oder – der Regelfall bei Bannerwerbung – pro Klick auf ein Werbebanner bezahlt. Viele Surfer aber wollen keine Werbung im Internet zu sehen bekommen; sie verwenden Werbeblockersoftware. Diese verhindert, dass der Surfer Werbung ausgeliefert bekommt. Folglich kann dem Website-Betreiber auch keine Werbeeinblendung vergütet werden; erst recht sieht der Surfer kein Banner, das er anklicken könnte, woran der Betreiber etwas verdienen würde.
 
Wenn aber die Webseiten-Betreiber nichts verdienen, verdienen auch die Vermarkter nichts. Das sind diejenigen Unternehmer, die Werbekunden akquirieren, deren Kampagnen dann auf den Websites zu sehen sind, die sich außerdem um die für die Anzeige der Werbung und für die Abrechnung nötige Technik kümmern und die das Geld von den Werbekunden eintreiben und anteilig an die Website-Betreiber weiterleiten – ein Teil der Einnahmen verbleibt bei den Vermarktern als Vergütung für ihre Tätigkeit.
 
Also kommt es zu einem Wettlauf zwischen Werbeblocker-Herstellern und Vermarktern: Die Vermarkter versuchen, immer neue Werbeformen zu entwickeln, die nicht geblockt werden, und die Werbeblocker-Hersteller versuchen, ihre Werbeblocker entsprechend zu aktualisieren, damit auch diese neuartigen Werbeformen herausgefiltert werden. Das ist vergleichbar mit dem Bereich der Fahrraddiebstähle: Es kommen immer bessere Fahrradschlösser auf den Markt, also müssen sich die Diebe mit noch besseren Werkzeugen ausrüsten, um die Schlösser zu knacken.
 
Dass die Werbeblocker-Hersteller nicht schlafen, merken wir an unseren Werbeeinnahmen. Die sind in den letzten Monaten zurückgegangen, ohne dass es einen entsprechenden Besucherrückgang gegeben hätte. Im Monat März 2007 aber sind sie stark eingebrochen. Offenbar gehört die von uns seit Januar 2005 erfolgreich eingesetzte Werbeform des Layers jetzt auch zu denen, die geblockt werden. Wir werden daher sehr bald andere Werbeformen einsetzen müssen, um überhaupt die Miete für unseren neuen Server aufbringen zu können.
 
Folgen des Einsatzes von Werbeblockern
 
Wer als Surfer Werbeblocker einsetzt, sollte sich bewusst sein, dass er damit kostenlosen Webangeboten auf lange Sicht den Garaus macht! Solche Surfer verursachen durch ihren Besuch Kosten, insbesondere Traffickosten, wie jeder andere Besucher auch; aber sie bringen den Website-Betreibern kein Geld ein. Die Folge ist, dass die Betreiber denjenigen Besuchern, die keine Werbeblocker verwenden, umso mehr Werbung zeigen müssen, um diesen Ausfall auszugleichen. Mit zunehmender Verbreitung von Werbeblockern bei den Surfern wird eine solche Kompensation nicht mehr möglich sein.
 
Die zunehmende Verbreitung von Werbeblockern könnte folgende Konsequenzen haben: Entweder wird man versuchen, Technologien zu entwickeln, die Besucher mit Werbeblockern von der Benutzung einer Website ausschließen – der Internetauftritt eines großen deutschen Nachrichtenmagazins hat Berichten im Internet zufolge so etwas schon einmal vorübergehend getestet. Oder aber es könnte dazu kommen, dass die Anzahl kostenloser Webangebote zurückgeht.
 
Projekte wie z. B. umfangreiche Musikdatenbanken, die eine gewisse Serverhardware erfordern, kommen nicht mit Webhostingangeboten aus, wie man sie aus der Werbung kennt: "eigene Homepage ab 1,95 Euro im Monat". Und wenn solche Projekte die Freiwilligen, die ihre Freizeit dafür aufwenden, neben der vielen Zeit auch noch einen Haufen Geld kosten sollen, dann werden sich die Betreiber überlegen müssen, ob das Projekt weiterbetrieben wird.
 
Diese Hintergründe sollten sich auch unsere Besucher klarmachen, bevor sie sich – was aber bisher nur ganz vereinzelt vorkam – bei uns über die Werbung auf unserer Website beschweren. Man sollte nicht vergessen: Man bekommt zwar Werbung anzeigt, die auch lästig sein kann, man erhält aber auch eine kostenlose Dienstleistung. Privatfernsehen oder -radio z. B. funktioniert auch nicht anders. Und im Kino bekommt man sogar meistens Werbung zu sehen, obwohl es Eintritt kostet ...
 
Thomas Wagner 

Sonntag, 14. Januar 2007

coverinfo.de-Jahresbericht 2006

Nun haben wir 2007 und es wird wieder Zeit für meinen alljährlichen musikalischen Bericht. Fangen wir diesmal von hinten an.
 

 
1991 veröffentlichte Denzil Slemming unter dem Namen L.A. Style den Titel "James Brown Is Dead". Noch im selben Jahr erschien "James Brown Is Still Alive" von Holy Noise auf dem Markt. 15 Jahre lang hatte diese Richtigstellung auch tatsächlich Bestand. Aber wie es das Leben so an sich hat, steht am Ende nun mal der Tod. James Brown starb am 25. Dezember im Alter von 73 Jahren an einer Lungenentzündung.
 

 
Am 23.11.2006 wurde die Welt um eine Castingband reicher. Die fünfte "Popstars"-Staffel hatte auf ProSieben seine drei Mitglieder für die Girlband Monrose gefunden. Wie es sich gehört, stieg die dazugehörige Single "Shame" auf der 1 ein. In die Jahrescharts haben sie es allerdings noch nicht geschafft. Man darf dieses Jahr damit rechnen. Schließlich hat "Shame" mit 150.000 verkauften Exemplaren schon Goldstatus, das Album hat Platin.
 
Am 8. März 2007 werden sie uns mit einem Auftritt beim Vorentscheid für den Eurovision Song Contest beglücken. Aufgrund der guten Einschaltquote hat ProSieben für 2007 gleich eine sechste "Popstars"-Staffel geplant.
 

 
Im Sommer war sie endlich da. Die Fußball-WM 2006 im eigenen Land. Natürlich hatte dies auch Einfluss auf die Musikwelt in Deutschland.
 
Insgesamt haben sechs Songs der deutschen Top 20 des Jahres mit der WM zu tun. Auf Platz 17 steht Oliver Pocher mit "Schwarz und weiss" (sic!), im Original übrigens als "Black & White" von Frameless aus dem Jahr 2004.
 
Auf Platz 15 folgt Xavier Naidoo mit "Danke". Ein "Danke" hat unsere Mannschaft schon verdient, aber musste es wirklich so ein Song sein? Es läuft einem doch jedes Mal ein Schauer über den Rücken, wenn es heißt "Christoph Metzelder war Feuermelder und Feuerlöscher der Spielfelder". Gab es jemals ein gutes Lied, in dem "Feuerlöscher" verwendet wurde?
 
Der dritte hier zu erwähnende WM-Song ist auch von Xavier Naidoo. "Dieser Weg" wurde eigentlich schon Ende 2005 veröffentlicht und ist bis heute in den Charts verblieben (58 Wochen)! Damit hat er die Randfichten geschlagen, welche 54 Wochen mit "Lebt denn dr alte Holzmichl noch…?" in den Top 100 vertreten waren. Dass der Song so lange überlebt hat, ist wohl auch dem Film zur WM "Deutschland ein Sommermärchen" geschuldet, in dem "Dieser Weg" oft genug auftaucht.
 
Auf Platz steht 6 steht Herbert Grönemeyer mit der Unterstützung von Amadou und Mariam. "Zeit, dass sich was dreht" beginnt philosophisch und wird durch Trommeln und Ethnogesänge zur offiziellen Hymne der Fußball-WM 2006.
 
Mit "54, 74, 90, 2006" schafften es die Sportfreunde Stiller auf die 5. Nachdem am 4. Juli der Traum vom Weltmeistertitel platzte, wurde der Titel kurzerhand in "54, 74, 90, 2010" umbenannt.
 
Kommen wir nun zur offiziellen Hymne des WM-Maskottchens (nicht zu verwechseln mit der offiziellen WM-Hymne) und zum Hit des Jahres: Goleo VI presents Bob Sinclar feat. Gary Pine mit "Love Generation". Im Video dieses Gute-Laune-Liedes hatte das Maskottchen, Goleo VI, seinen ersten großen Auftritt. Es folgte Goleo VI presents Lumidee & Fatman Scoop mit "Dance!". Dieser Song basiert auf Whitney Houstons "I Wanna Dance With Somebody" und brachte es sogar noch auf Platz 33 der Jahrescharts. Danach kam "All Together Now", wobei Goleo Atomic Kitten präsentierte. Das ist im Übrigen eine Coverversion von The Farm und basiert auf Pachelbels Kanon. Den letzten Auftritt in den Charts hatte Goleo VI mit Patrizio Buanne. Unter dem Titel "Stand Up! (Champions' Theme)" wurde wenig erfolgreich "Go West" von den Village People verarbeitet. Jetzt stellt sich natürlich die Frage, was diese Lieder mit Fußball zu tun haben. Die Antwort kann einfach nur Kommerz heißen. Dem Franzosen Christophe Le Fraint, bei uns bekannt als Bob Sinclar, dürfte es allerdings egal sein, was aus Goleo wurde. Obwohl er bei uns zu Lande unbekannt ist, hat der Mann im letzten Jahr sein 19. Studioalbum veröffentlicht und wurde bei den World Music Awards als derzeit bester DJ der Welt ausgezeichnet.
 
Damit genug zur Fußball-WM 2006 in Deutschland.
 

 
Ein wirklich musikalisches Highlight lieferte der Eurovision Song Contest. Lordi, eine finnische Monster-Heavy-Metal-Band, gewann vor Russland und Rumänien. Neben der Tatsache, dass sie den Contest hoch in den Norden, nach Helsinki, geholt haben, darf sich die fünfköpfige Band über einen Platz 27 in den deutschen Jahrescharts freuen. Auch das Album "The Arockalypse" verkaufte sich gut. Sänger Lordi heiratete zudem seine persönliche Assistentin. Ein durchaus erfolgreiches Jahr für die Finnen.
 
Schlecht schnitt der deutsche Beitrag ab. Mit 36 Punkten belegte Texas Lightning nur Platz 15. Trotz eines guten Auftritts kam "No No Never" nicht beim Publikum an und selbst aus unseren Nachbarländern gab es nicht mehr als 7 Punkte. Zudem war Österreich schon in der Vorrunde ausgeschieden und im Finale beim Telefonvoting nicht dabei. Als weiterer Grund wird eine schlechte Promotion genannt. Nicht besser erging es den anderen "Großen". Großbritannien wurde 19., Spanien 21. und Frankreich 22. Immerhin muss man anerkennen, dass es besser als letztes Jahr lief, wo geschlossen die letzten vier Plätze belegt wurden.
 
Trotzdem sollte sich der Ärger bei Texas Lightning in Grenzen halten. "No No Never" wurde hinter "Love Generation" die meistverkaufte Maxi in Deutschland. Die drei goldenen Schallplatten für über 450.000 verkaufte Exemplare dürften über den Schmerz hinwegtrösten.
 

 
Am 18. März stand Tobias Regner als Sieger der 3. Staffel "Deutschland sucht den Superstar" ("DSDS") fest. Über 7 Millionen Fernsehzuschauer erlebten mit, wie er sich knapp gegen Mike-Leon Gosch durchsetzte. Die dazugehörige Single "I Still Burn" stieg auf der 1 ein, hielt sich 6 Wochen in den Top 10, stürzte dann allerdings ziemlich schnell ab. Die beiden Nachfolge-Singles "She's So" und "Cool Without You" brachten keinen großen Erfolg.
 
Für Ersatz ist aber bald wieder gesorgt. Die vierte Staffel startete bereits am 10. Januar 2007.
 

 
Neben dem Eurovison Song Contest fand am 9. Februar 2006 zum zweiten Mal der Bundesvision Song Contest statt. Bei der von Stefan Raab initiierten Veranstaltung treten die 16 Bundesländer gegeneinander an, wobei die jeweiligen Interpreten mehr oder weniger an ihr Land gebunden sind. Obwohl dem Ganzen eher ein humoristischer Charakter zuzuschreiben ist, liefert dieser Wettbewerb doch einen kleinen Einblick in das deutsche Popgeschehen des Jahres. 2006 gewann Seeed mit "Ding". Tatsächlich schaffte es der Titel auf Platz 22 der Jahrescharts.
 

 
Bei all diesen Betrachtungen fällt allerdings auf, dass die Charts in der bisherigen Form immer mehr an Bedeutung verlieren. Wohl noch nie haben sich so wenige Interpreten die 100 Plätze unter sich aufgeteilt. Vier Songs brachten die Pussycat Dolls in die Charts. Dreimal vertreten waren Xavier Naidoo, Tokio Hotel und Pink. Das Doppel schafften: Christina Aguilera, Christina Stürmer, Lafee, Nelly Furtado, Bob Sinclar, Black Eyed Peas, Shakira, Madonna, Eminem, Silbermond, Rosenstolz, Beyoncé, Robbie Williams, Kelly Clarkson, Rihanna, Justin Timberlake und US5. Zusammengefasst: 74 Interpreten teilen 100 Songs. Allerdings hat der Anteil der deutschensprachigen Lieder auf 27% zugenommen. Darunter auch Tic Tac Toe, die mit "Spiegel" ihr Comeback feierten. Der Anteil von in Deutschland produzierten Stücken ist noch höher.
 

 
Kommen wir nun zum eigentlichen Inhalt dieser Seite: Cover-Versionen und Zitate.
 
Der Clou des Jahres gelang Karmah. "Just Be Good To Me" wurde ursprünglich schon 1998 veröffentlicht, schaffte es aber erst jetzt in die Charts und landete auf der 20. Das Lied wurde ursprünglich von Gabry Ponte (Mitglied von Eiffel 65) als Bootleg für seine Liveshows produziert. Wiederentdeckt wurde es von einem Moderator des MDR-Radiosenders "Jump". Andere Stationen fingen ebenfalls an, den Song zu spielen und machten ihn bekannt.
 
Die erfolgreichste Coverversion stammt von Shakira und Wyclef Jean. "Hips Don't Lie" ist ein Cover von "Dance Like This" aus dem Jahre 2004. Damals hatte Wyclef Jean den Titel mit Claudette Ortiz veröffentlicht. "Hips Don't Lie" schaffte Platz 3 in den Jahrescharts.
 
Das bekannteste Sample verwendete wohl Madonna für "Hung Up". Die Quelle stammt hierbei von ABBA – "Gimme Gimme Gimme". Erfolgreicher war allerdings Gnarls Barkley. In seinem Stück "Crazy" sampelte er das völlig unbekannte Stück "Nel cimitero de tucson" aus dem Jahre 1968. Gianfranco Reverberi, ein Schützling von Ennio Moricone, komponierte das Stück damals für einen italienischen Western.
 
Interessanterweise schaffte es wieder mal Pachelbels Kanon in die Top 10. 2005 war es die Firma mit "Die eine 2005", 2006 Mattafix mit "Big City Life". Das Zitat ist eindeutig am Anfang zu hören und liegt dem ganzen Stück zu Grunde.
 

 
Wie wird es mit coverinfo.de weitergehen?
 
Den Besuchern sei versichert, dass uns das Problem mit unserer langsamen Datenbank bekannt ist. Auch wir Redakteure leiden darunter. Somit steht auf dem Plan für 2007, neben dem Eintragen sehr vieler Cover-Versionen und Zitate, die Behebung dieses Problems.
 
Ich wünsche allen Besuchern von coverinfo.de in meinem Namen und im Namen der gesamten Redaktion ein erfolgreiches Jahr 2007.
 
Falko "Frab" Rickmeyer