Mittwoch, 23. Dezember 2009

Datenschutzbeauftragter deckt Gesetzesverstöße der GEZ auf

Der sächsische Datenschutzbeauftragte Andreas Schurig weist in seinem aktuellen Tätigkeitsbericht auf Rechtsverletzungen der Gebühreneinzugszentrale (GEZ) der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten hin.

So überschritt die GEZ ihre Kompetenzen, als sie eine sächsische Gemeinde bat, eine Liste aller Einwohner zwischen 16 und 28 Jahren zu übermitteln. Die Liste werde benötigt, weil in dieser Bevölkerungsgruppe verhältnismäßig wenig Rundfunkgeräte angemeldet seien. Die GEZ darf bei Meldebehörden Daten aber nur unter bestimmten Voraussetzungen und nur von solchen Personen erheben, bei denen tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen, dass sie ein Rundfunkgerät zum Empfang bereithalten und dies nicht oder nicht umfassend angezeigt haben. Doch hat die GEZ einfach unzulässigerweise unter Berufung auf behauptete statistische Erfahrungswerte eine ganze Bevölkerungsgruppe unter Generalverdacht gestellt, ohne tatsächliche Anhaltspunkte zu haben.

Auch die Polizei wird missbraucht von freien GEZ-Mitarbeitern, die Bürger zu Rundfunkgerät-Anmeldungen bringen wollen, um Provisionen zu kassieren. So berichtet der Datenschutzbeauftragte beispielhaft von zwei GEZ-Mitarbeitern, die die Polizei riefen, um die Personalien des Pächters eines Kleingartens feststellen zu lassen. Als Beschäftigte des Mitteldeutschen Rundfunks sollen sie sich dabei ausgegeben haben, obwohl sie weder Behördenmitarbeiter noch Vertreter der Rundfunkanstalt gewesen seien, sondern lediglich selbständig auf erfolgsorientierter Provisionsbasis arbeiteten. Doch aus diesem Grund, so Schurig, hätten die freien Mitarbeiter der GEZ weder Anspruch auf Amtshilfe noch auf Vollzugshilfe von Seiten der Polizei. Die Beamten, die das Polizeigesetz falsch ausgelegt hatten, stellten die Personalien wunschgemäß für die GEZ fest. Schurig erarbeitete daraufhin mit der Polizeidirektion eine Handlungsanweisung für die dort beschäftigten Polizeibeamten, die klarstellt, dass entsprechenden Anfragen von Mitarbeitern der GEZ auf Unterstützung bei der Personalienfeststellung oder Ähnlichem durch die Polizei nicht entsprochen werden darf.

Quelle: 14. Tätigkeitsbericht des Sächsischen Datenschutzbeauftragten vom 16.12.2009, S. 44, 75.
Thomas Wagner