Donnerstag, 24. April 2008

Verfassungsbeschwerde gegen Rundfunkgebühr abgeschmettert

Im News-Artikel vom 28.10.2006 habe ich von der Rundfunkgebühr für Internet-PCs berichtet, die seit 2007 zu entrichten ist. Meines Erachtens ist sie verfassungswidrig. So sah es – wie berichtet – auch die Vereinigung der Rundfunkgebührenzahler (VRGZ) und hatte Verfassungsbeschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) eingelegt. Ich möchte daher an dieser Stelle vom Ausgang des Verfahrens berichten.
 
Mit Beschluss vom 30. Januar 2008 hat das Bundesverfassungsgericht erklärt, die Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung anzunehmen, weil der Rechtsweg nicht erschöpft sei, und beruft sich damit auf § 90 II 1 BVerfGG (Bundesverfassungsgerichtsgesetz). Ein Bürger, der die Rundfunkgebühr angreifen möchte, könne ja – und dies sei ihm zuzumuten – die Rundfunkgebühr zunächst rechtstreu entrichten und dann wegen ungerechtfertigter Bereicherung gemäß § 7 IV RGebStV (Rundfunkgebührenstaatsvertrag) zurückfordern und, wenn seiner Forderung nicht entsprochen wird, vor dem Verwaltungsgericht (VG) klagen (vgl. Randnummer 25 der unten zitierten Entscheidung). Dieses müsse zunächst einmal klären, was "neuartige Rundfunkempfangsgeräte (insbesondere Rechner, die Rundfunkprogramme ausschließlich über Angebote aus dem Internet wiedergeben können)" i.S. d. § 5 III RGebStV überhaupt sind (der Klammerzusatz gehört zum Gesetzestext), und den RGebStV dann dem Bundesverfassungsgericht vorlegen, falls das VG zu der Überzeugung gelangt, dass der RGebStV verfassungswidrig ist.
 
Zwar kann das BVerfG gemäß § 90 II 2 BVerfGG in Fällen "von allgemeiner Bedeutung" auch ohne vorhergehende Rechtswegerschöpfung entscheiden, doch hält es dies hier nicht für sachgerecht, weil die Verwaltungsgerichte noch nichts zur Reichweite des Begriffs "neuartige Rundfunkempfangsgeräte" entschieden haben (Randnummer 30 der Entscheidung). Meines Erachtens ist dies eine fadenscheinige Begründung, um sich vor einer Entscheidung in dieser Frage drücken zu können.
 
Quelle:
BVerfG, 1 BvR 829/06 vom 30.01.2008
 
Thomas Wagner

Freitag, 11. April 2008

Legale Musikdownloads auf Rekordniveau

Während die illegalen Musikdownloads zurückgehen (siehe News-Artikel vom 09.03.2008), teilt media control mit, dass die Zahl der legalen Musikdownloads in Deutschland gestiegen ist. Im ersten Quartal 2008 stieg der Absatz um 38,1 Prozent im Vergleich zum ersten Quartal 2007 auf 11,3 Millionen Downloads. 20,4 Millionen Euro wurden dadurch umgesetzt, das ist eine Umsatzsteigerung von 45,2 Prozent.

"Legaler Musikdownload ist konsequent auf dem Vormarsch", sagt die Geschäftsführerin von media control, Ulrike Altig. "Die letzten drei Monate brachten eine neue Bestmarke. Noch nie war die Nachfrage in einem Quartal höher."

Übrigens war media control zufolge "Bleeding Love" von Leona Lewis sowohl im Netz als auch auf CD der meistverkaufte Song zwischen Januar und März 2008, gefolgt von Timbaland pres. One Republic mit "Apologize". Platz 3 geht bei den Downloads an Stefanie Heinzmann mit "My Man Is A Mean Man" und bei den CDs an Schnuffel mit dem "Kuschel Song".

Im besagten Zeitraum war die bestverkaufte Album-CD "Back To Black" von Amy Winehouse, gefolgt von "Vom selben Stern" von Ich + Ich auf Platz 2 und dem Soundtrack zum Kinofilm "Keinohrhasen" auf Platz 3.

Die CD-Verkäufe sind allerdings weiterhin rückläufig. Nach Auskunft von media control sanken die Menge der verkauften CDs im Vorjahresvergleich um 9,4 Prozent und das Umsatzvolumen um 8,1 Prozent.

Die Zunahme der Musikdownloads sieht Last.fm teilweise als seinen Verdienst an. Bei diesem Internetradio können die Besucher seit Januar 2008 bestimmte Songs auf Abruf in voller Länge anhören und über einen Link zu einem MP3-Downloadshop oder CD-Verkäufer auch gleich kaufen. Die CD- und Download-Verkäufe beim Partner Amazon.com seien, seit Songs bei Last.fm in voller Länger auf Abruf anhörbar sind, um 119 Prozent gestiegen und hätten sich damit also mehr als verdoppelt. Seit dem Start dieses "On-Demand-Streamings" sollen zudem 66 Prozent mehr Last.fm-Nutzer Alben und Download-Tracks kaufen. Die Zahlen unterstreichen die These, dass Musikkonsumenten überwiegend Songs kaufen, die sie kennen und für gut befunden haben. Daher sei die Möglichkeit, Musik im Internet kostenlos anhören zu können, nicht schädlich für die Verkaufszahlen, sondern kurble im Gegenteil das Geschäft an.

Quelle: media-controlMusikmarkt – das Branchenmagazin
Thomas Wagner