Einer Pressemitteilung des Landgerichts München I zufolge hat das Gericht heute die Klage des Komponisten der McDonald's-Werbemelodie "Ich liebe es" abgewiesen. | |
Im April 2003 beauftragte ihn eine Werbeagentur mit dem Werbejingle für eine neue weltweite Werbekampagne. Der Komponist soll nach Ablieferung einer CD mit seiner Arbeit 1500 EUR und zwei Flaschen Champagner erhalten haben. | |
Die Melodie "McDonald's – Ich liebe es", die fortan weltweit zu hören war, gehe, so der Kläger, auf ihn zurück, er habe sie aber nicht zur Veröffentlichung freigegeben. | |
McDonald's hingegen meinte, es liege dennoch keine Urheberrechtsverletzung vor, denn für den durchschnittlichen Hörer sei es nahezu unmöglich, aus dem vom Kläger geschaffenen Rap eine Tonfolge herauszuhören. Kein einziger Ton des klägerischen Werkes stimme zudem mit dem Audio-Logo von McDonald's überein. | |
Das Landgericht München I kam in seinem Urteil zu dem Ergebnis, dass der Werbemelodie die nötige Schöpfungshöhe fehle und sie daher keinen urheberrechtlichen Schutz genieße. Im Urteil heißt es: | |
"Die Kammer, die das aufgrund ihrer musikalischen Allgemeinbildung ohne Hinzuziehung eines Sachverständigen beurteilen kann, ist ... der Auffassung, dass die 'Melodie', auf die in der Produktion des Klägers der Text 'McDonalds – Ich liebe es' gerapt wird, keine persönliche geistige Schöpfung im Sinne von § 2 Abs. 1 Nr. 2 UrhG darstellt, weil ihr die hierfür erforderliche Schöpfungshöhe fehlt. ... Beide Melodiefolgen, auf die bei der Komposition des Klägers der Text "Ich liebe es" gerapt wird, sind ... so sehr von dem natürlichen Sprechduktus vorgegeben, dass sie nicht die erforderliche Schöpfungshöhe aufweisen. Was die drei Töne angeht, auf die in der Komposition des Klägers der Textteil 'McDonalds' gerapt wird, so ist diese, da sie lediglich aus einer Terz und einer Sekunde besteht, zu simpel, um die erforderliche Gestaltungshöhe zu erreichen." | |
Den Werbejingle verwenden übrigens die Songs "I'm Loving It" von Justin Timberlake und "Ich liebe es" von Dra-q. | |
Thomas Wagner |
Mittwoch, 18. August 2010
Keine Urheberrechtsverletzung durch McDonald's-Werbe-Jingle "Ich liebe es"
Labels:
Landgericht München I,
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