Montag, 30. Mai 2005

Klingelton von 0 auf 1 in die britischen Charts

Erstmals landet auf Platz 1 der britischen Single-Charts ein Klingelton! Und der ist dann auch noch eine "Cover-Version". Jambas "Crazy Frog" wurde mit Harold Faltermeyers "Axel F" zusammengemixt. Dieser Klingelton verkaufte sich so gut, daß Jamba – in Großbritannien heißen sie Jamster – gleich eine CD-Single dazu veröffentlichen ließ. Und siehe da – diese schaffte den Sprung direkt auf Platz 1 der Charts. Ob dieses Beispiel Schule machen wird in Zeiten, in denen man mit Klingeltönen mehr Umsatz macht als mit ordentlich produzierter Musik?
Thomas Wagner

Freitag, 13. Mai 2005

Urheberrechtsverletzung? Songwriter verklagt Britney Spears

Der Songwriter Steve Wallace klagt gegen Britney Spears. Der Text ihres Songs "Sometimes" sei nahezu identisch mit dem Text eines Songs, den er 1990 geschrieben habe. Britney Spears hatte 1999 das Copyright für den Text nach dessen Anmeldung erhalten. Denn das Copyright entsteht in den USA nicht kraft Gesetzes, sondern erst nach Anmeldung.
 
Der Songwriter habe den Text in einem versiegelten Umschlag an sich selbst geschickt, um den Zeitpunkt des Entstehens des Werkes nachweisen zu können. 1994 habe er den Song an verschiedene Verlage geschickt und 1997 bei einem Lyrikwettbewerb verwendet.
 
Britney Spears soll in einer Mail an Wallace zugegeben haben, daß er der Urheber des Textes sei.
 
Quelle:
RP Online
 
Thomas Wagner