Samstag, 28. Oktober 2006

Rundfunkgebühr für Internet-PCs

Wer in Deutschland Rundfunk empfangen will und hierfür entsprechende Geräte bereithält, muss Rundfunkgebühren entrichten, aus denen der öffentlich-rechtliche Rundfunk zu einem Großteil finanziert wird – ein anderer Teil wird z. B. mit nerviger Werbung bestritten. Diese Gebührenpflicht sieht der Rundfunkgebührenstaatsvertrag (RGebStV) vor. Für die Regelung des Rundfunkrechts sind in der Bundesrepublik nämlich die Länder zuständig. Ein solcher Staatsvertrag dient dazu, eine bundeseinheitliche Regelung herbeizuführen, indem sich die Länder darauf einigen, dass in jedem Bundesland das Gleiche gelten soll.

Dieser RGebStV sieht in seiner im Oktober 2004 verkündeten Fassung eine Rundfunkgebührenpflicht für Rechner vor, die Rundfunkprogramme ausschließlich über Angebote aus dem Internet wiedergeben können. Gemäß einer Übergangsregelung sind aber bis 31. Dezember 2006 für solche Rechner keine Gebühren zu entrichten. Bemerkenswert ist, dass nicht schon 2004, sondern erst kürzlich in der Öffentlichkeit eine Diskussion um die Frage entbrannt ist, ob eine solche Gebühr für Internet-PCs sinnvoll und ob sie rechtmäßig ist.

Die Rundfunkgebührenpflicht ist in Deutschland mangelhaft umgesetzt. Wer Rundfunkgeräte bereithält, muss dies bei der zuständigen Landesrundfunkanstalt anzeigen, wobei umstritten ist, ob ein Bereithalten schon gegeben ist, wenn Omas alter Fernseher eingestaubt im Keller in einer Kiste ruht (die Rechtsprechung bejaht dies). Wenn alle Rundfunkgeräte, die der Teilnehmer besitzt, irreparabel ihren Geist aufgegeben haben und nicht durch neue ersetzt wurden, muss und sollte der Teilnehmer auch das anzeigen. Denn erst durch die Abmeldung aller Geräte endet die Gebührenpflicht. Wer seine Geräte nicht anmeldet und sie trotzdem "bereithält", ist zwar theoretisch trotzdem gebührenpflichtig und begeht eine Ordnungswidrigkeit, kommt praktisch aber kostenlos an seinen gewünschten Rundfunkempfang. Übrigens ist das Ganze nicht mit einem Bußgeld "von 1000 Euro" bewehrt, wie die GEZ zu Zwecken der Einschüchterung auf ihrer Website behauptet, sondern mit einer Geldbuße von "höchstens eintausend Euro" (das ergibt sich aus §§ 9 II RGebStV, 17 I OWiG (Ordnungswidrigkeitengesetz)). Hier handelt es sich um eines der vielen Beispiele, die zeigen, dass die GEZ, die sich als Verwaltungsbehörde versteht, sich entgegen Art. 20 III Grundgesetz nicht an Gesetz und Recht gebunden fühlt. Bei der GEZ handelt es sich um die Gebühreneinzugszentrale, die als gemeinsame Einrichtung von ARD, ZDF und Deutschlandradio für die Landesrundfunkanstalten die Einziehung und Verteilung der Rundfunkgebühren übernimmt. Ihr stehen praktisch kaum Möglichkeiten zur Verfügung, Schwarzseher zu identifizieren. Schließlich ist niemand ohne Weiteres verpflichtet, die GEZ-Mitarbeiter zwecks Kontrolle in seine Wohnung zu lassen. Nicht zu Unrecht wird daher diskutiert, ob man nicht eine pauschale Rundfunkabgabe von einem jeden Haushalt fordern sollte. Dadurch würde der Gerechtigkeit besser genüge getan als mit der aktuellen Regelung, weil fast jeder Radio hört, aber momentan bei weitem nicht alle ordnungsgemäß dafür bezahlen.

Wenn übrigens einmal ein solcher GEZ-Mitarbeiter auftaucht, muss man aufpassen, dass man nichts Falsches sagt, was eine Rundfunkgebührenpflicht auslösen könnte. Die Rechtsprechung meint nämlich, die Anmeldung von Rundfunkgeräten sei eine Wissenserklärung und keine Willensklärung und damit nicht wegen Irrtums anfechtbar. Wer z. B. im November 2006 seine Rundfunkgeräte, die er im Monat zuvor gekauft hat, anmelden will und statt "10/2006" durch einen Tippfehler "01/2006" schreibt, muss auch für die Monate Januar bis September zahlen. Würde einem solch ein Tippfehler z. B. bei einer Vertragserklärung passieren – man wollte den Fernseher ab Oktober und nicht ab Januar mieten –, könnte man anfechten und damit die Erklärung beseitigen. (Allerdings muss man Schadensersatz leisten, wenn der andere auf die Gültigkeit der Erklärung vertraut hat.) Zwar sprechen die besseren Gründe dafür, Wissenserklärungen wie Willenserklärungen zu behandeln, weil die Interessenlage im Falle eines Irrtums in beiden Fällen die gleiche ist, aber die Rechtsprechung ist eben leider GEZ-freundlich.

So ist z. B. das Bundesverfassungsgericht der Meinung, dass auch derjenige, der nur private Sender hört oder sieht, die Rundfunkgebühr entrichten müsse. Ein kostenloser Rundfunkempfang werde nicht grundrechtlich gewährleistet, darum dürfen die Länder den Rundfunkempfang von der Zahlung einer Gebühr für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk abhängig machen, unabhängig davon, ob man auch solche Sender nutzt oder nicht. Immerhin schaffe ja das Bereithalten eines Rundfunkgerätes die Möglichkeit, solche Sender zu empfangen, und das genüge zur Begründung der Gebührenpflicht.

Die öffentlich-rechtlichen Sender haben nun eine neue Einnahmequelle entdeckt: Schließlich ermöglichen ja auch Internet-PCs einen solchen Rundfunkempfang: Die meisten Sender können nämlich über einen Internet-Livestream emfangen werden. Die Rundfunkanstalten drängen uns Internetnutzern also eine Möglichkeit des Rundfunkempfangs auf, die wir gar nicht haben wollen. Wer der Rundfunkgebührenpflicht entgehen will, muss nicht nur Radio und Fernseher, sondern auch seinen Internetzugang abschaffen. Da im Gegensatz zu einem Radio oder Fernseher ein Internet-PC aber nicht vorrangig dem Rundfunkempfang, sondern tausenden anderen Zwecken dient, erscheint es unverhältnismäßig, für das Bereithalten solcher Geräte eine Gebühr zu fordern. Die Vereinigung der Rundfunkgebührenzahler (VRGZ) hat daher Verfassungsbeschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht erhoben, weil sie die entsprechende Regelung im RGebStV für verfassungswidrig hält. Es bleibt zu hoffen, dass das Bundesverfassungsgericht die Auffassung der VRGZ teilt, denn sonst könnte man die Rundfunkgebührenpflicht in Zukunft noch weiter auf die Spitze treiben: Wenn es genügen soll, dass die Rundfunkanstalten das Internet als Sendeeinrichtung benutzen, um Gebühren für PCs erheben zu dürfen, dann könnte man den RGebStV auch dahingehend ändern, dass jeder, der irgendwo Rundfunk zur Kenntnis nehmen kann, zahlen muss. Dann bräuchten die Radiosender nur noch an jeder Hauptstraße irgendwelche Lautsprecher mit Radioprogramm aufzustellen und schon müsste jeder Passant zahlen. Aufgedrängter Rundfunkempfang darf aber richtigerweise keine Zahlungspflichten auslösen.

Eine weitere Frage, die sich in diesem Zusammenhang stellt, ist: Wie sieht es mit Internet-PCs ohne Lautsprecher aus? Mit denen lässt sich ja nun wahrlich nicht Radio hören. Und wie sieht es aus, wenn man einen Provider wählt, der den Zugriff auf Internetangebote der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten sperrt, so dass man deren Websites gar nicht besuchen kann? Nach Auffassung der GEZ ändert das nichts daran, dass der PC grundsätzlich ein Rundfunkempfangsgerät ist. Daher müsse sogar ein Webhoster zahlen, der Rootserver in seinem Rechenzentrum stehen hat. Eine solche Argumentation ist im Hinblick auf die Grundrechte in der Verfassung nicht haltbar. Man darf also gespannt sein, wie die Rechtsprechung ab 2007 mit Rundfunkgebühren-Zahlungsverweigerern umgehen wird.

Quellen:
- Rundfunkgebührenstaatsvertrag 2005
BVerfG: Verfassungsmäßigkeit von Rundfunkgebühren, Urteil vom 06.09.1999, Az.: 1 BvR 1013/99
- VRGZ-Website (nicht mehr verfügbar, da Vereinigung inzwischen aufgelöst)
GEZ: No-GEZ-Internetzugang zählt nicht
Keine GEZ-Gebühr für Root-Server (missverständliche Artikel-Überschrift)



Nachtrag vom 24.04.2008:
Die Verfassungsbeschwerde gegen die Rundfunkgebühr für Internet-PCs wurde nicht zur Entscheidung angenommen. Näheres im News-Artikel vom 24.04.2008.

Thomas Wagner

Dienstag, 23. Mai 2006

Eurovision Song Contest 2006

Am Samstagabend um 21:00 Uhr begann er: der Eurovision Song Contest 2006 in Athen. Bereits am Donnerstag fand das Halbfinale statt, bei dem sich die ersten 10 Platzierten qualifizierten. Finnland gewann kurz vor Bosnien-Herzegowina, Russland und Schweden. Der Beitrag von der wohl bekanntesten polnischen Band Ich Troje landete auf Platz 11 und schied somit aus. Einen Punkt dahinter kam Kate Ryan, die mit Cover-Versionen von Mylène Farmer bekannt wurde und mit dem Titel "Je t'adore" für Belgien antrat. Die 24 Kandidaten für die Endrunde waren komplett. Eine Änderung im Vergleich zu den Vorjahren trat in Kraft. So wurden bei der Punktevergabe nur die höchsten drei Platzierungen verlesen.
 
Der Abend begann mit der Ralph-Siegel-Formation six4one, die für die Schweiz antrat. Wieder einmal bewies Siegel, dass er vor vielen Jahren hätte aufhören sollen. Letztendlich reichte es mit 30 Punkten für Platz 17.
 
An sechster Stelle schickte Spanien einen großen Namen in den Ring. Las Ketchup traten mit ihrem Song "Bloody Mary" auf. Allerdings brachte es ihnen herzlich wenig. Zu Recht kamen sie mit 18 Punkten auf Platz 21.
 
Nun war es soweit. Mit der Starnummer 8 erschienen Texas Lightning. Der deutsche Beitrag, der im Vorfeld oft als Geheimfavorit tituliert wurde, lieferte eine gute Show und war bis zu diesem Zeitpunkt das Beste, was die Bühne betreten hat. Trotz der Tatsache, dass sie seit einiger Zeit in Deutschland die Singlecharts anführen, hat es leider mit 36 Punkten nur für 15 Platz gereicht. Ein Grund dafür ist vielleicht, dass uns unsere Nachbarn ziemlich im Stich gelassen haben und Österreich nicht dabei war. So gab es als Höchstpunktzahl 7 aus der Schweiz. Allgemein lässt sich Kritik am Punktevergabesystem äußern. So steht es nicht in Relation, dass Monaco mit seinen 32.000 Einwohnern das gleiche Stimmrecht wie Deutschland mit 82.000.000 Menschen hat. Als Anmerkung sei hierbei erwähnt, dass die 12 Punkte aus Deutschland natürlich in die Türkei gingen. Ein Gutes hatte der Abend trotzdem. Obwohl wir so schlecht abschnitten, landeten Spanien, Frankreich und Großbritannien noch hinter uns. Auch die beiden Grand-Prix-Nationen Malta und Israel enttäuschten stark und belegten den letzten und vorletzten Platz.
 
Als Startnummer 10 begrüßte uns Dima Bilan aus Russland. Letztendlich sollte er im Vergleich zum Vorentscheid noch einen Platz gut machen. Wie man am Beispiel von t.A.t.U gesehen hat, sind die Russen durchaus in der Lage, gute Popmusik zu machen. Auch "Never Let You Got" ist ein guter Song. Allerdings kann man den mit 248 erreichten Punkten zweiten Platz etwas skeptisch sehen. Aus vielen Ländern der ehemaligen Sowjetunion kam die Höchstpunktzahl, so dass Russland wohl auch ohne anzutreten in die Top 10 gekommen wäre.
 
Auf Startnummer 13 folgte Hari Mata Hari für Bosnien-Herzegowina. Mit der Ballade "Lejla", die einen ein Gefühl von melancholischen Sonnenuntergängen am Mittelmeer verleiht, konnte er sich letztendlich 229 Punkte ersingen, was für den dritten Platz reichte.
 
Danach folgte ein kleines Highlight. LT United traten mit ihren Song "We Are The Winners" für Litauen an. In dem Lied geht es darum, dass sie den Song Contest gewinnen. Das Publikum buhte sie aus. Trotzdem kamen sie mit 162 Punkten auf Platz 6.
 
Starnummer 17 sollte nun die klaren Sieger präsentieren, Lordi. Finnland ist ja nicht gerade dafür bekannt beim Song Contest gut abzuschneiden. Allerdings stammen viele namhafte Bands wie HIM, Apocalyptica, The Rasmus und Nightwish aus Finnland. Allesamt machen sie Gothic-/Hardrock und somit war es nicht verwunderlich, dass das finnische Auditorium gerade Lordi nach Athen schickte. Im Gegensatz zu den oben genannten Bands fallen Lordi aber durch ihre Aufmachung auf. Eine Textzeile in ihrem Gewinnersong "Hard Rock Hallelujah" lieferte eine gute Selbstbeschreibung: "Wings on my back / I got horns on my head / My fangs are sharp / And my eyes are red." (Ich habe Flügel auf meinem Rücken. Ich habe Hörner auf meinem Kopf. Meine Klauen sind scharf und meine Augen sind rot.) Tatsächlich fuhren beim Auftritt zwei große Flügel aus. Auch die anderen Bandmitglieder stehen dem in nichts nach. Im Großen und Ganzen sehen sie aus, als wären sie der dunklen Seite von "Herr der Ringe" entsprungen. Nichtsdestotrotz performten sie ein Lied, was durchaus Hitpotential hat. Wie sich das in den Charts bemerkbar machen wird, bleibt abzuwarten. Zumindest waren die letzten beiden Alben in den deutschen Charts vertreten und die Single "Hard Rock Hallelujah" belegte für mehrere Wochen die 1 in Finnland.
 
Im Nachhinein gab es viel Kritik. Der Chef von Radio Hamburg bezeichnete den Gewinnertitel als "Scheiße" und allgemein wurde beanstandet, dass der Wettbewerb an Würde verloren habe und einfach nicht mehr so sei wie früher. Teilweise mag das zutreffen. Allerdings wird es dem Song Contest gut tun. Schließlich hat sich gezeigt, dass es nicht immer Pop à la ABBA sein muss, um zu gewinnen. Die musikalische Vielfalt wird weiter steigen und um die Einschaltquoten im nächsten Jahr brauchen sich die Finnen keine Sorge machen. Da bleibt eigentlich nur noch zu sagen: auf nach Hel(l)sinki.
 
Falko "Frab" Rickmeyer

Freitag, 14. April 2006

Hinter den Kulissen unserer Redaktion: Von seltsamen Einsendern

Uns erreichen täglich Zuschriften von Besuchern unserer Homepage – mal mehr, mal weniger. Warum es mal mehr und mal weniger sind, die an einem Tag eintreffen, wird dieser Artikel deutlich machen. Aber auch sonst soll dieser Artikel mal einen kleinen Einblick hinter die Kulissen der Redaktion, genauer gesagt in unsere Mailbox, geben. Da gibt es nämlich gelegentlich ungewöhnliche Zuschriften von noch ungewöhnlicheren Leuten. Vielleicht werden sich einige unserer Pappenheimer in diesem Artikel wiedererkennen. Allzu schwer dürfte das nicht sein, auch wenn wir die Namen abkürzen. Wir wünschen jedenfalls viel Spaß beim Lesen dieses Berichts.
 
Zuschriften erreichen uns zu den verschiedensten Tageszeiten, entweder per E-Mail oder über unser Kontaktformular. Aus jeder Einsendung, die dort gemacht wird, wird eine E-Mail erstellt und an die E-Mailbox geschickt, in der auch die sonstigen Mails an die Kontaktadresse der Redaktion, die z. B. im Impressum zu finden ist, ankommen. All dies landet also in einer zentralen Mailbox, die wir Zentrale nennen und auf die jeder Redakteur Zugriff hat. Wer gerade Zeit und Lust hat – schließlich haben wir es bei coverinfo.de mit einem Freizeitprojekt zu tun – verschiebt also Mails aus der Zentrale in seinen eigenen Ordner und bearbeitet sie.
 
Der eine oder andere wird vielleicht gemerkt haben, dass eine E-Mail bei uns mal nach wenigen Minuten, meist innerhalb weniger Tage, manchmal auch innerhalb weniger Wochen bearbeitet wird, und mancher wundert sich vielleicht, warum die Bearbeitung seiner Mails manchmal Monate auf sich warten lässt. Die unterschiedlichen Bearbeitungszeiten hängen natürlich zum einen davon ab, ob, wenn eine Mail eingeht, gerade ein Redakteur online ist, der Zeit hat. Zum anderen hängt das davon ab, wie groß der Bearbeitungsaufwand einer Mail ist. Eine kleine Jahreszahlkorrektur z. B., die mit drei zuverlässig wirkenden Quellen belegt ist, kann daher manchmal schon nach fünf Minuten durchgeführt sein. Eine Mail ohne Quellenangaben ist da in der Regel schwieriger zu bearbeiten, so dass wir uns nicht gleich auf sie stürzen, insbesondere nicht, wenn es sich um einen Neueintrag handelt. Denn bei uns hat zunächst die Bearbeitung von Korrekturen Priorität, weil wir eine möglichst fehlerarme Datenbank haben möchten. Wenn aber alle Korrekturen und mit Quellen belegten Mails bearbeitet sind, also auch zwischenzeitlich keine neuen solchen Mails hereingekommen sind, machen wir uns dann schließlich auch an die ungeliebten Mails ran ...
 
Natürlich hängt die Bearbeitungszeit von Mails auch davon ab, wie viele Mails in einem bestimmten Zeitraum gerade eintreffen. Es gibt Tage, an denen zehn Zuschriften kommen, aber auch solche, an denen viele Dutzend Zuschriften kommen. Wenn so viele Mails kommen, dann stammt meist ein Großteil von denen von derselben Person. Es gibt nämlich Besucher, die sich alle paar Tage oder Wochen wieder einmal Zeit für die Suche nach Cover-Versionen nehmen und uns dann mit einer regelrechten Lawine von Mails beglücken. Bei manchen dieser Einsendungen ist man dann sehr froh, weil sie gut mit Quellen belegt sind, sich sehr leicht nachvollziehen und schnell abarbeiten lassen. Aber es gibt leider auch Leute, die sich einen Song oder einen Interpreten vornehmen und dann im Ein- bis Zwei-Minuten-Takt Cover-Versionen-Einsendungen machen und die diese geringe Taktfolge dadurch erreichen, dass sie auf Quellenangaben gänzlich verzichten. Einer dieser Leute ist Ulrich B. Sein Rekord liegt bei 124 Mails an einem einzigen Nachmittag. Nur ein Bruchteil der Mails, die dieser Herr schickt, ist aber brauchbar. Manche der Einsendungen lassen sich nicht überprüfen. Und dass man nicht dennoch auf die Richtigkeit der Angaben vertrauen kann, erkennt man daran, dass sich bei unseren Recherchen auch manche der Einsendungen als falsch herausstellten. Ein weit verbreiteter Irrtum scheint zu sein, dass, nur weil zwei Interpreten einen Song mit dem gleichen Titel veröffentlicht haben, das zwangsläufig der gleiche Song, also mit der gleichen Melodie, sein muss. Anfangs haben wir uns ja noch die Mühe gemacht, Herrn B. nach der Quelle einer Information zu fragen, die wir nicht nachvollziehen konnten. Doch wir bekamen fast nie eine Antwort. Die Kommunikation mit Herrn B. war also unidirektional. Es gab dann aber auch einmal Tage, an denen sich Herr B., nachdem er sich am Vortag die Mühe gemacht hatte, Dutzende Einsendungen bei uns zu machen, die Zeit nahm, auch unsere Rückfragen zu beantworten. Wir erhielten dann patzig formulierte Antworten, aus denen auch nur die Hälfte von dem hervorging, was wir eigentlich wissen wollten. Auf jeden Fall verstanden wir die Mails so, als sollten wir ihn doch bitte mit solch lästigen Mails verschonen, die sein Postfach vollmüllen. Danach war monatelang nichts mehr von Ulrich B. zu hören, bis es jeweils im Abstand einiger Wochen oder Monate dann erneute Mail-Lawinen gab. Die Mails von Ulrich B. zählen zu denen, die oft monatelang bei uns liegen bleiben, bevor sie sich überhaupt ein Redakteur auch nur ansieht. Das liegt daran, dass es nicht immer leicht ist, die Informationen nachzuvollziehen und dass Rückfragen bei diesem Herrn ziemlich aussichtslos sind.
 
Vielleicht mag es manchmal gar nicht so leicht zu sein, seine Informationen mit Quellen zu belegen. Zum Glück aber gibt es Wikipedia. Da kann ja jedermann Artikel schreiben und abändern. Und wenn einem eine Quelle dafür fehlt, dass ein Song nicht erst 1964, sondern schon 1962 veröffentlicht wurde, weil man sich sicher ist, dass man den Song damals im August 1962 auf der alljährlichen Sommerparty des Nachbarn gehört hat und dass das nicht erst auf der Party von 1964 war, dann kann man ja bei Wikipedia die Bearbeiten-Funktion nutzen, aus der Jahreszahl "1964" "1962" machen und uns dann den eigenhändig veränderten Wikipedia-Artikel als Quelle benennen. Auf diese Weise macht das zum Beispiel Stephan K. aus Belgien, und zwar seit er feststellen musste, dass seine vorige Methode, Veröffentlichungsjahre zu beweisen, bei uns nichts bewirkte: Er schickte Scans von Schallplatten oder ihren Hüllen, auf die mit Bleistift eine Jahreszahl geschrieben worden war. Vermutlich hat er die Jahreszahlen selbst da hingeschrieben, was für ihn Beweis genug wäre, weil er sich für allwissend hält. Wenn er eine Information hat, dann ist die richtig. Zumindest in seinen Augen. Dass man ihm dann sieben Quellen aus dem Web nennen kann, die etwas anderes sagen, lässt ihn daran nicht zweifeln. Die irren sich alle, heißt es dann. Wir ziehen es vor, denjenigen Quellen zu glauben, die uns am zuverlässigsten erscheinen. Das sind dann meistens nicht die, denen Herr K. vertraut, er glaubt z. B. natürlich lieber Forum-Postings seiner Freunde. Oder stammen die etwa sogar von ihm selbst? Wie dem auch sei, jedenfalls stellt Herr K. dann nach einigen Tagen fest, dass ja immer noch die in seinen Augen falsche Information in der Datenbank steht. Dann schickt er die Korrektur mit der fragwürdigen (oder auch ganz ohne) Quellenangabe einfach noch mal. Und noch mal und noch mal, bis man ihm unmissverständlich zu erkennen gibt, dass man nicht gewillt ist, den Datensatz abzuändern. Dann kommt es schon mal vor, dass er beleidigt ist und uns antwortet, dass er es mit uns satt habe. Aber nach ein paar Tagen ist der Ärger dann wieder verflogen und er stellt neue Recherchen an. So schreibt er dann beispielsweise, um sich ein Veröffentlichungsjahr bestätigen zu lassen, den Fanclub des entsprechenden Künstlers an, redet die Damen und Herren dort mit dem Namen des Künstlers an und gibt sich in diesem Zusammenhang als Mitarbeiter einer Website namens "disCOVERtheoriginal (discoverinfo.de)" aus. Wir wissen das daher, weil er uns eine Kopie dieser Mail zukommen ließ, zusammen mit ein paar anderen Mails, die denselben Fall betrafen, was dazu führt, dass man bei Einsendungen des Herrn K. zu allererst einmal damit beschäftigt ist, herauszufinden, in wie viele Einzelmails er seine Korrektureinsendung überhaupt aufgeteilt hat.
 
Auch eine Möglichkeit, um Quellenangaben bieten zu können, falls man einmal mit uns in Kontakt treten möchte, ist das Unterhalten einer eigenen Homepage. Da kann man ja die gewünschte Information veröffentlichen und das dann als Quelle angeben. So hat es Hans H. gemacht. Wenn seine Website sich jedoch als die einzige Quelle für eine Information herausstellt, scheuen wir nicht, gewisse Zweifel zu äußern und nachzufragen, woher er diese Information hat. Schließlich ist ja unsere Datenbank für alle Nutzer nur etwas wert, wenn sie sorgfältig recherchierte Informationen enthält. Als Antwort auf eine solche Rückfrage hat Hans H. dann einmal unter anderem darauf verwiesen, dass seine Homepage "die zuverlässigste Quelle überhaupt" sei. Eine der Korrektureinsendungen von Hans H. begann mit den Worten: "Was soll denn dieser Blödsinn?" Trotz der frechen Anrede, und nur weil wir bemüht sind, so viele Fehler wie möglich aus der Datenbank zu eliminieren, sind wir der Sache nachgegangen. Unser Datensatz stellte sich als korrekt heraus, was wir H. mitteilten. Der verwies darauf, dass die Einsendung nicht von ihm gewesen sei, dass aus seiner Homepage außerdem hervorgehe, dass unser Eintrag korrekt ist und dass sein Computer nicht nur von ihm benutzt werde und wir es "irgendwie [...] fertiggebracht" hätten, einen Cookie mit seinen Absenderinformationen auf seinem Computer zu setzen (was stimmt), der nicht wegzubekommen sei, auch wenn man alle Cookies lösche (was natürlich nicht stimmt). Später stellte sich übrigens die eine oder andere Information auf der Homepage des Herrn H. als falsch heraus, was wir ihm mitteilten. Wir schrieben ihm auch, dass wir seine Homepage, weil sie teilweise nachweislich falsche Informationen enthält, nun keinesfalls mehr als alleinige Informationsquelle benutzen können. Seitdem haben wir nichts mehr von Hans H. gehört.
 
Eines Tages erreichte uns bezüglich unseres Eintrages zu 2 Young – "Crimson And Clover" eine Einsendung von einem gewissen Herrn Marcus B. Er schrieb, er wolle "folgendes loswerden. ... die Cover-Version von "Crimson & Clover" ist von mir geschrieben. Es sind sogar Textauszüge aus meiner Version vollständig übernommen worden. Und nur weil ich damals keine Chance hatte gegen das Sing Sing Label bzw. BMG zu klagen, heißt das nicht, daß ich jemals vergessen werde, was mir angetan wurde." Tatsächlich enthält die Cover-Version von 2 Young Rap-Parts mit Textpassagen, die in der Original-Version nicht auftauchen. An der Sache hätte also durchaus etwas dran sein können, so dass man dann Marcus B. als einen Textdichter der Cover-Version hätte in der Datenbank nennen können. Es lohnte sich also, hier etwas nachzuforschen. Im Internet war dazu natürlich nichts zu finden. Wir wandten uns daher an BMG und an EMI Music Publishing, die inzwischen Inhaberin der Rechte an dem Song ist. Den beiden Plattenfirmen war natürlich nach eigenen Auskünften nichts über eine Urheberschaft des Herrn B. an dem Text der Cover-Version bekannt. Ihnen war aber nicht einmal der Name Marcus B. bekannt. Es scheint also, als hätte sich dieser Mann nie an BMG gewandt! Scheinbar wollte er nur mit einer ausgedachten Geschichte Furore machen oder testen, wie leicht sich eine Fehlinformation in unsere Datenbank einschleicht. Aus seiner Mail an uns ging jedoch nicht hervor, dass wir unseren Datenbankeintrag abändern sollten. Vielmehr schrieb er, dass er davon ausgehe, dass ihm "in dieser Sache kein Glauben geschenkt" werde. Wir antworteten ihm, dass wir nicht so recht wüssten, was wir mit seiner Einsendung anfangen sollten und nannten ihm die zuständige Ansprechpartnerin im Hause der EMI Music Publishing, an die er sich in diesem Fall wenden könnte. Wir haben aber nie eine Rückantwort von Herrn B. bekommen. Angemerkt sei an dieser Stelle noch, dass die besagte Ansprechpartnerin bei EMI Music Publishing uns verbieten wollte, Marcus B. als Urheber in unserer Datenbank zu nennen, falls unsere Recherchen ergäben, dass er der Urheber sei. Wir dürften nur solche Leute als Urheber nennen, die von den Plattenfirmen als Urheber bezeichnet und daher in der GEMA-Datenbank verzeichnet sind. Das ist natürlich – insbesondere rechtlich betrachtet – völliger Unsinn, weil Urheberrechte in Deutschland kraft Gesetzes entstehen und nicht durch einen Eintrag in der GEMA-Datenbank. Urheber wird man dadurch, dass man einen Text schreibt, und nicht dadurch, dass irgendjemand in eine Datenbank schreibt, dass man Urheber sei. Ist man im Gegenteil nicht Urheber, wird man es selbstverständlich auch nicht dadurch, dass in einer Datenbank etwas anderes steht. Und die Musikgeschichte lehrt, dass Plattenfirmen oft Urheber bei den Verwertungsgesellschaften eintragen lassen, die gar keine Urheber sind. Dadurch wird nämlich das Geldkassieren erleichtert, denn die Verwertungsgesellschaften zahlen Tantiemen an diejenigen, die als Urheber eingetragen sind. Will also eine Plattenfirma die Lohnzuschüsse für ihre Putzfrau nicht selbst überweisen müssen, lässt sie sie einfach als Urheber eines Songs in die GEMA-Datenbank eintragen. Dann erhält sie direkt Geld von der GEMA.
 
Wir hoffen, dass dieser Artikel lesenswert war und dass er euch verständlich gemacht hat, warum wir bei euren Einsendungen manchmal so intensiv nach Quellenangaben fragen und grundsätzlich alles, was sich nicht belegen lässt, anzweifeln. Wir wollen nicht grundsätzlich jedem unserer Einsender misstrauen, aber Erlebnisse wie die eben geschilderten machen deutlich, dass man nicht alles und nicht jedem glauben darf. Und wenn ihr Misstrauen bezüglich einer Information auf unserer Website habt, forscht ruhig nach. Auch wir sind nicht perfekt. Wenn ihr einen Fehler findet, teilt ihn uns dann bitte auch mit – mit Quellenangaben natürlich, aber das versteht sich ja jetzt von selbst.
 
Thomas Wagner

Mittwoch, 22. März 2006

Texas Lightning: Einmal wie immer bitte!

Es gibt mindestens drei feste Termine im Kalender eines ordentlichen Bürgers: Ostern, Weihnachten und den Eurovision Song Contest, den alle aus purer Gewohnheit nur kurz Grand Prix nennen. Eine Variable bleibt allerdings der Zeitraum zwischen dem deutschen Vorentscheid zum Eurovision Song Contest und den nachfolgenden Plagiatsvorwürfen. Doch daß solche Vorwürfe kommen, ist meist vorhersehbar.

Auch die Band Texas Lightning mit dem diesjährigen Siegersong "No No Never" bleibt davon nicht verschont. So soll der Refrain des Songs fast komplett der Strophe des Songs "Never Ever Let You Go" von Rollo und King entsprechen. Und das war immerhin der dänische Grand-Prix-Beitrag des Jahres 2001. Der Musikproduzent Marco Delgardo behauptet, daß neun von elf Tönen identisch seien. Laut einer Boulevardzeitung wollen nunmehr auch die Komponisten des dänischen Songs prüfen lassen, ob ihre Rechte verletzt wurden. Texas Lightning und der Bandmanager Tim Schurig bestreiten diese Vorwürfe und beteuern, daß der Song "No No Never" eine komplette Eigenkomposition ist.

Quelle:
www.gmx.de

Nachtrag vom 26.03.2006: Das Hamburger Abendblatt vom 22.03.2006 stellt den Sachverhalt in einem ausführlichen Artikel dar. Darin wird auch der Macher unserer Partnerseite Coverversion.de, Dr. Marc Pendzich, zitiert, der sich im erwähnten Artikel mit interessanten Worten zum Thema "Sind denn vier zitierte Takte nicht eigentlich genehmigungsfrei?" äußert. (siehe auch unsere FAQ, Punkt 1.7)

zum Artikel des Hamburger Abendblatts

Holger Kung

Mittwoch, 1. Februar 2006

Plagiatsvorwürfe: Ex-Anwälte der 2 Live Crew verklagen 50 Cent

Die Anwälte Joseph Weinberger und Richard Wolfe, ehemals die Anwälte der 2 Live Crew, haben den Rapper 50 Cent verklagt, weil er sich in seinem Hit "In Da Club" unerlaubterweise bei einem Klassiker der 2 Live Crew bedient hätte. Die Rapper der 2 Live Crew beteuern aber, nichts mit der Sache zu tun zu haben und distanzieren sich vehement. So sagte Luke Campbell, Mitglied der 2 Live Crew, sinngemäß, daß sich die Ex-Anwälte der Crew die Urheberrechte an den Songs ergaunert hätten und seitdem ständig irgendwelche Leute verklagen würden.
 
Quellen:
www.mtv.de
www.kino.de
 
Holger Kung 

Donnerstag, 26. Januar 2006

coverinfo.de-Jahresbericht 2005

Das Jahr 2005 ist vorbei und wie jedes Jahr ist einiges passiert. Viel Schlechtes, wenig Gutes und unglaublich viel Uninteressantes. Auch für diesen Bericht stellt sich eine gewisse Regelmäßigkeit ein.
 
Als Highlight 2005 kann man ohne Übertreibung das Überschreiten der 100.000-Einträge-Marke bei coverinfo.de sehen. Dies ist aber kein Grund sich auszuruhen. Schon befinden sich wieder zusätzlich 6000 Einträge in der Datenbank.
 
Musikalisch blieb es ruhig. Schon Ende des letzten Jahres etablierte sich Schnappi mit "Schnappi, das kleine Krokodil" in den Charts und schaffte es 2005 an die Spitze der meistverkauften Singles. Das Stück von Iris Gruttmann und Rosita Blissenbacher, noch naiv, kindlich gesungen von Joy Gruttmann, war eigentlich nur als Kinderlied gedacht, doch durch die zufällige Verbreitung im Internet, gelangte es zu enormer Popularität. Schließlich sicherte sich Universal die Vermarktungsrechte an dem Song und macht ihn zu einem weltweiten Hit. Die Betreiber der Internetseiten, die den Song eigentlich erst bekannt gemacht hatten, bekamen eine Abmahnung, die sie 500 EUR ärmer machte.
 
Ähnlich erging es auch diversen deutschen Lyrics-Seiten. Da Musiktexte urheberrechtlich geschützt sind, darf man sie nicht, ohne eine entsprechende Verwertungsgebühr entrichtet zu haben, irgendwo anbieten (siehe auch http://www.heise.de/newsticker/meldung/58666).
 
Insgesamt schafften es vier deutschsprachige Titel in die Top 10 der Jahrescharts. Ein durchaus beachtliches Ergebnis, da es in den letzten Jahren im Schnitt nur zwei Titel waren. In den gesamten Top 100 war jedes vierte Lied wenigstens teilweise deutschsprachig.
 
Nachdem 2003 die "Castingstars" ihren Zenit erreicht hatten, hält der negative Trend, der sich 2004 schon bemerkbar machte, weiter an. So manch einer wird sich sagen: "Zum Glück!"
 
So schafften es 2005 nur Nu Pagadi mit "Sweetest Poison" und US5 mit "Maria" in die Top 25. Die zweite US5-Single "Just Because Of You" kam auf Platz 67. Nu Pagadi, die erst Ende 2004 gegründet worden sind, werden uns 2006 aber nicht mehr beglücken. Die Retortenband löste sich bereits im September auf.
 
Allerdings ist Dieter Bohlens Einwegstar-Produktion wieder angelaufen. Die dritte Staffel von "Deutschland sucht den Superstar" startete im November. Nachdem die erste ein durchschlagender Erfolg war und mehr oder weniger populäre "Interpreten", wie Alexander Klaws und Daniel Kübelbock hervorbrachte, muss, nachdem Elli aus der zweiten Staffel ein Flop war, wieder ein "Superstar" her. Ansonsten kann es sein, dass "DSDS" 2006 das letzte Mal über den Bildschirm flimmert.
 
Der kommerzielle Coup des Jahres gelang wohl dem Produzententeam von Tokio Hotel. Ein Blick auf die Urheber verrät eigentlich schnell, dass Bill und Anhang wenig mit "Durch den Monsun" zu tun haben. Für viele junge, meist weibliche, Menschen sind sie trotzdem zu Idolen geworden, womit sie Platz 2 der Jahrescharts erreichten. Die Nachfolgesingle "Schrei" konnte sich zwar kurzzeitig in den Top 10 etablieren, aber war doch nur was für eingefleischte Fans. Ob man 2006 noch etwas von den Jungs hört, bleibt fraglich.
 
Flop des Jahres war wohl Gracia mit "Run And Hide". Die ausgemusterte "Deutschland sucht den Superstar"-Kandidatin wurde mit Hilfe von Chartmanipulationen zum "Eurovision Song Contest" geschickt und belegte, zu Recht, den letzten Platz. Produzent David Brandes war es wohl egal. Er hatte noch ein zweites Eisen im Feuer und belegte mit Vanilla Ninja, die für die Schweiz antraten, Platz 8.
 
Den Sommerhit 2005 hatte Juanes mit "La Camisa negra". Es war aber nicht zu erwarten, dass irgendein Song an den Erfolg von O-Zone aus dem vorletzten Jahr hätte anknüpfen können. In Sachen Popularität spielen die beiden Titel in verschiedenen Ligen.
 
Die Krawallmacher von Aggro Berlin konnten im Vergleich zu 2004 noch einen drauflegen. Nach Sidos "Mein Block" auf Platz 51 2004 waren es 2005 DJ Tomekk feat. Fler & G-Hot mit "Jump Jump" auf 45 und Fler mit "NDW 2005" auf der 49. Die Alben verkauften sich auch bestens.
 
Die Krone für die schlechteste und wirklich unnötigste Cover-Version bekommt Jessica Simpson. Sie vergriff sich an "These Boots Are Made For Walkin'" – dem Klassiker von Nancy Sinatra aus dem Jahre 1966. In der Datenbank nur ein Eintrag von über 50 Cover-Versionen, in einer Interpretation, die die Bezeichnung Interpretation eigentlich gar nicht verdient hat. Gereicht hat es zum Glück nur für Platz 98.
 
Wer sich fragt, warum der Crazy Frog nicht diesen Titel für "Axel F" gewann, dem sei gesagt, dass diese Version, doch eigentlich nichts Besonderes darstellt. Klingelton hin oder her, hört es sich doch wie jede zweite Cover-Version des Harold-Faltermeyer-Originals an. Vielleicht mit dem Unterschied, dass die meisten anderen Versionen etwas besser produziert sind. Das Stück kam trotz des weltweiten Erfolges auch "nur" auf Platz 28.
 
Ein viel größeres Damoklesschwert baumelt in Form von Chipz, Banaroo und Schnappi über uns. Nachdem "Schnappi, das kleine Krokodil" noch ein guter Song war, lässt sich die Qualität der Schnappi-Nachfolgesingles, "Chipz In Black" und "Dubi Dam Dam" doch ernsthaft anzweifeln. Anscheinend scheint die Industrie die Kaufkraft von Kindern entdeckt zu haben. Die Älteren halten sich an VIVA und MTV und die Kleinen werden bei Super RTL mit Musik versorgt. Auffällig ist, dass die jeweils die zweite Single von Banaroo und Chipz "Space Cowboy" bzw. einfach "Cowboy" hieß. Insgesamt gesehen ergibt sich ein sehr beunruhigendes Bild. Dass uns 2006 ein Monsun von Kinderliedern überkommt, bleibt nicht zu hoffen.
 
Nicht mehr unter uns weilt, neben vielen anderen, der Frontmann des Kölner Eurodance-Projekts Captain Jack. Franky Gee starb am 22. Oktober 2005 an einem Schlaganfall. Vor allem in den Jahren 1995/96 erlangte er mit Liedern wie "Captain Jack", "Drill Instructor" und "Soldier, Soldier" Popularität. Alle späteren Singles konnten nicht mehr an diese Erfolge anknüpfen.
 
Einen schlechten Einstieg in das Jahr 2006 lieferte der Tod von Markus Löffel, besser bekannt als Mark Spoon. Die eine Hälfte von Jam & Spoon starb am 11. Januar im Alter von 39 Jahren an Herzversagen.
 
coverinfo.de wird vermutlich die 125.000 Einträge schaffen. Die Industrie und manchmal auch echte Musiker liefern uns zum Glück genug Material. Somit solle man durchaus positiv in die Zukunft auf ein gutes Jahr 2006 blicken.
 
Falko "Frab" Rickmeyer