Freitag, 31. Dezember 2010

Besinnliches zum Jahresende – Boney-M.-Frontmann Bobby Farrell verstorben

Er war eines der bekanntesten Gesichter auf Musikvideos und auf der Bühne – und ihm war man nicht böse (anders als bei Milli Vanilli), als man erfuhr, dass er nicht selbst sang, sondern dass Frank Farian ihm seine Stimme „borgte“.
 
Die Rede ist von Bobby Farrell, dem Frontmann der Kult-Band Boney M.
 
Er war mit seinen Tanzeinlagen das Aushängeschild von Boney M. in der 70er Jahren und auch nach dem Ende der Band war er weiter auf den Bühnen unterwegs.
 
Gestern starb er nach einem Auftritt in St. Petersburg (Russland) im 61. Lebensjahr.
 

 
Aber auch wir von coverinfo.de haben in diesem Jahr zwei gute Freunde verloren – zum einen unseren Redaktionskollegen und Datenbankbetreiber Holger Kung, der völlig überraschend und viel zu jung an einer Krankheit verstorben ist.
 
Zum anderen möchte ich hier mal einen lieben Freund nennen – Alfred Geis. Neben seinem Ehrgeiz, mir in seinem Urlaub aus seinem schier endlosen Fundus an LPs seltene Coverversionen aus Australien und alten deutschen Bands zu übermitteln, war auch eine private Mail-Freundschaft entstanden. Leider ist auch er heuer im Frühjahr bei der Rückkehr nach einem Urlaub am Flughafen überraschend verstorben.
 
Auch wenn heute ein Tag zum Feiern ist, sollte man nicht die Leute und deren Familien aus den Gedanken verlieren, denen es nicht so gut geht oder die schwere Schicksalsschläge zu verkraften haben.
 
Herbert Zach

Mittwoch, 29. Dezember 2010

Hapes geklautes Weihnachten

Dass in diesem Jahr eine neue Coverversion von Wham!s Last Christmas, dem kommerziell erfolgreichsten Weihnachtslied der letzten Jahre in Deutschland, auf den Markt kam, bedarf normalerweise kaum einer Meldung. Auch dann nicht, wenn der Interpret Uschi Blum, eine Figur des Komikers Hape Kerkeling, ist. Allerdings wurde nicht einfach der ursprüngliche Text neu eingesungen, sondern vielmehr eine andere Coverversion kopiert. Und dann wird die Sache interessant.

Im Jahr 2006 veröffentlichte die Gruppe Erdmöbel aus Köln ihre Coverversion Weihnachten. Deren deutscher Text wurde von Gründungsmitglied Markus Berges völlig neu verfasst. Und genau diesen Text hört man, wenn man sich auf Kerkelings jüngster Veröffentlichung, dem Album Hapes zauberhafte Weihnachten, den neunten Titel anhört. Nun wäre auch dies keine Meldung wert, denn ähnliche Fälle gab es in der Vergangenheit ebenfalls schon. Nur wurde da meist angegeben, wer der eigentliche Urheber des entsprechenden Titels ist. Im CD-Booklet wird nur George Michael erwähnt, kein Hinweis auf Markus Berges oder Erdmöbel.

Die Band selbst erfuhr von dem Klau erst bei Veröffentlichung des Albums. Ihre Fans brachten ihren Unmut unterdessen in sozialen Netzwerken und Produktbewertungen hervor.

Erdmöbel konnten Weihnachten nur veröffentlichen, weil sie auf ihr Urheberrecht verzichteten, auch auf das für den eigenen Text. Der gefiel Kerkelings Produzent Christian Geller. Als Reaktion auf die Fanproteste schrieb er einen Kommentar auf den Seiten des Versandhauses Amazon: »Als wir beschlossen, dieses Album zu machen, stand für uns fest, dass der Titel ›Last Christmas‹ Teil dieses Albums sein sollte. Ich fand in iTunes die Erdmöbel-Version dieses Klassikers und war spontan begeistert davon! Hape fand diese Version ebenfalls so gut, dass wir uns entschlossen, den Titel mit Uschi Blum neu aufzunehmen.« Zum Vorwurf, er hätte wenigstens eine Erlaubnis zu Wiederverwertung von Berges Text einholen können, meint er: »Rechtlich ist es dann so, dass man keine Anfrage stellen muss, da es sich um allgemeines Kulturgut handelt. Hier wurde also NICHT geklaut! Neben der rechtlichen Seite gibt es natürlich noch eine andere. Und hier muss ich sagen: SORRY!!! Ich hätte die Jungs fragen sollen, aber wir standen unter enormem Zeitdruck, daher wurde einfach vergessen, anzufragen.« Hape Kerkeling nimmt er indes in Schutz. Dieser sei hier nur der Interpret und habe nichts »mit der formalen und administrativen Umsetzung des Albums zu tun.«

Erdmöbel-Produzent Ekki Maas sieht eine Wiederholungsgefahr: »Nächstes Jahr ist unser Text dann wieder auf irgendeiner Platte, und wir können nichts dagegen tun.« In einem Newsletter der Band schreibt diese, es sei »aber auch alles zu und zu ärgerlich. da fehlt es einfach deutlich an herzenswärme und takt in der welt des kommerziellen musikgeschäfts. wir bleiben am ball. aber glaubt uns, am lieber wäre uns, all das wäre gar nicht erst passiert.«

Quellen:
http://www.rollingstone.de/news/article.php?article_file=1291994883.txt
http://www.rollingstone.de/news/article.php?article_file=1292319831.txt
http://web.archive.org/web/20110103092415/http://www.wdr.de:80/radio/wdr2/zweiamsonntag/586001.phtml
http://www.amazon.de/review/R2LTJYP4DQM2Y2/
http://www.amazon.de/gp/product/B0044VXAMQ/
Martin Busley 

Samstag, 20. November 2010

Herbstgebäck mit über 350 Inhaltsstoffen

Dass heutzutage Künstler in ihren musikalischen Werken Samples aus Stücken von Kollegen verwenden, ist keine Seltenheit, innerhalb mancher Genres geradezu üblich. Handelt es sich bei einer Veröffentlichung um eine komplette Musikcollage, für die Ausschnitte aus Material eines oder verschiedener Interpreten zusammengemischt, aber sonst (fast) nichts weiter hinzugefügt wurde, spricht man auch von Mash-up. Ein aus insgesamt 372 verschiedenen Zutaten bestehendes Kunstwerk legte nun der hinter dem Namen Girl Talk steckende Gregg Michael Gills vor. Das Album heißt All Day und steht im Netz unter einer Creative-Commons-Lizenz zum kostenlosen Download bereit.
 
Gills listet auf, wo er sich bediente, fleißige Wikipedia-Autoren konnten einen Großteil der Quellen bereits den Einzelteilen des Endprodukts zuordnen.
 
Vor dem 71 Minuten und vier Sekunden langen All Day brachte Girl Talk schon vier andere Mash-Up-Alben heraus. Verklagt wurde er – trotz der Nutzung des Ausgangsmaterials namhafter Musiker – deswegen bis heute nicht.
 

 
Quellen:
http://www.laut.de/Girl-Talk/Mash-Up-Wahnsinn-als-Gratis-Album/18-11-2010
http://illegal-art.net/allday/
http://en.wikipedia.org/wiki/All_Day_(album)
 
Martin Busley 

Mittwoch, 27. Oktober 2010

Neues zur Rundfunkgebühr

Die Verfassungsmäßigkeit der geplanten Haushaltsabgabe ist zweifelhaft. Unterdessen entschied heute das Bundesverwaltungsgericht, dass auch PCs unter die Gebührenpflicht fallen.


Die Rundfunkgebührenpflicht

Die derzeitige Regelung besagt, dass, wer Rundfunkgeräte bereithält, sie bei der Gebühreneinzugszentrale (GEZ) anmelden muss, damit diese dann die hierfür zu entrichtenden Rundfunkgebühren kassiert. Durch bloße Verletzung der Anmeldepflicht lässt sich die Zahlung faktisch aber leicht umgehen. Details zur derzeitigen Regelung findet ihr in unserem Newsartikel vom 28.10.2006. Das ist natürlich höchst ungerecht, besonders für diejenigen, die sich rechtstreu verhalten. Daher soll nun die lange geforderte Haushaltsangabe kommen, die besagt, dass jeder Haushalt einen pauschalen Rundfunkgebührenbetrag entrichten muss, unabhängig davon, ob er tatsächlich Rundfunkgeräte hat. Es wird gewissermaßen unwiderlegbar vermutet, dass heutzutage jeder ein Rundfunkgerät besitzt.

Haushaltsabgabe verfassungswidrig?

Was erst einmal grundsätzlich gerecht klingt, dürfte aber mit der Verfassung, dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland (GG), nicht zu vereinbaren sein. Das GG regelt nämlich, welche Steuerarten (Umsatzsteuer, Einkommensteuer, Biersteuer usw.) dem Bund und welche den Ländern zustehen. Daraus entnimmt man, dass ein Staat (sei es der Bund oder ein Land) nicht einfach eine neue Steuerart erfinden darf, um an weitere finanzielle Mittel zu kommen.*

So entstand die Idee, statt Steuern Abgaben zu erheben. Doch weil diese den Bürger in der Regel ebenso treffen wie Steuern, hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) die Zulässigkeit von Abgaben an strenge Voraussetzungen geknüpft, damit nicht das Verbot, weitere Steuerarten zu erfinden, ausgehebelt werden kann (siehe z. B. BVerfG, Beschluss vom 12. Mai 2009, Az.: 2 BvR 743/01, Randnummer 55 ff.). Das BVerfG formuliert das so: "Der Gesetzgeber darf sich der Abgabe nur im Rahmen der Verfolgung eines Sachzwecks bedienen, der über die bloße Mittelbeschaffung hinausgeht. Mit einer Sonderabgabe darf nur eine homogene Gruppe belegt werden, die in einer spezifischen Beziehung (Sachnähe) zu dem mit der Abgabenerhebung verfolgten Zweck steht und der deshalb eine besondere Finanzierungsverantwortung zugerechnet werden kann. Das Abgabenaufkommen muss gruppennützig verwendet werden" (ebenda, Rn. 58). Eine homogene Gruppe ist dabei eine gesellschaftliche Gruppe, die "durch eine gemeinsame, in der Rechtsordnung oder in der gesellschaftlichen Wirklichkeit vorgegebene Interessenlage oder durch besondere gemeinsame Gegebenheiten von der Allgemeinheit und anderen Gruppen abgrenzbar ist" (BVerfG, Urteil vom 06.11.1984, Az.: 2 BvL 19/83, Rn. 60, zitiert nach juris).

Genau hier liegt das Problem. Man wird sehen müssen, wie der Begriff "Haushalt" bei der Haushaltsabgabe exakt definiert sein wird. Versteht man darunter, wie die Wikipedia, eine "aus mindestens einer Person bestehende systemunabhängige Wirtschaftseinheit, die sich auf die Sicherung der Bedarfsdeckung ausrichtet", so gehört praktisch jeder in unseren Breiten lebende Mensch dazu, inklusive dem Obdachlosen, der auch seinen Bedarf an Nahrung und dergleichen decken und hierfür mit seinem wenigen Geld wirtschaften muss. Es erscheint also unmöglich, in Haushalten lebende Menschen von der Allgemeinheit abzugrenzen. Somit kann von einer homogenen Gruppe, wie sie das BVerfG fordert, damit der Staat von ihr eine Abgabe verlangen darf, keine Rede sein. Eine Haushaltsabgabe wäre mithin verfassungswidrig.

Ähnliche Bedenken hat auch das Land Thüringen, wie onlinekosten.de berichtet. Thüringen will dem derzeitigen Entwurf eines neuen Rundfunkgebührenstaatsvertrages nicht zustimmen.

Bundesverwaltungsgericht: Internet-PCs sind rundfunkgebührenpflichtig

Unterdessen entschied heute das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG), dass auch PCs Rundfunkgeräte sind und daher für sie nach dem derzeit geltenden Recht Rundfunkgebühren zu entrichten sind, siehe die BVerwG-Pressemitteilung Nr. 93/2010. Darin heißt es: "Bei internetfähigen PC handelt es sich um Rundfunkempfangsgeräte i.S.d. Rundfunkgebührenstaatsvertrags. Für die Gebührenpflicht kommt es nach dessen Regelungen lediglich darauf an, ob die Geräte zum Empfang bereit gehalten werden, nicht aber darauf, ob der Inhaber tatsächlich Radio- bzw. Fernsehsendungen mit dem Rechner empfängt. Ebenso wenig ist es erheblich, ob der PC mit dem Internet verbunden ist, wenn er technisch nur überhaupt dazu in der Lage ist." PCs seien insoweit nicht anders zu behandeln als klassische Rundfunkgeräte wie Fernseher oder Radios. Die Regelung verletzt nach Auffassung des BVerwG unter anderem auch deshalb keine Grundrechte, weil sie mit der Finanzierung der im Grundgesetz vorgesehenen Rundfunkanstalten zu rechtfertigen ist.

Allerdings ermahnt das BVerwG den Gesetzgeber: Er muss prüfen, ob die derzeitige Regelung die Gebührenpflichtigen rechtlich und tatsächlich gleich belastet. Das Gericht hält also die Regelung als solche für verfassungsgemäß, sieht den Gleichheitssatz, wonach alle Menschen vor dem Gesetz gleich sind, aber dann verletzt, wenn sich herausstellen sollte, dass rein tatsächlich nicht jeder Gebührenpflichtige auch wirklich zu den Gebühren herangezogen wird.


Das BVerwG gibt zu erkennen, dass es sich des Problems der Schwarzseher durchaus bewusst ist, ist aber nicht den Schritt gegangen, weiter zu prüfen, wie groß der Schwarzseher-Anteil in Deutschland sein dürfte. Denn sonst hätte es wohl festgestellt, dass der Gebührengerechtigkeit rein tatsächlich in keinster Weise Genüge getan wird und hätte den Rundfunkgebührenstaatsvertrag dem Bundesverfassungsgericht zur Überprüfung vorlegen müssen. Vielleicht hat das Gericht wegen der bevorstehenden Einführung der Haushaltsabgabe davon abgesehen. Jedenfalls verheißt diese geplante Neuregelung in puncto Verfassungsmäßigkeit, wie ausgeführt, ebenso wenig Gutes.


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*) [Nachtrag vom 14.11.2010:] Anderer Ansicht ist das Bundesverfassungsgericht (BVerfG): Die Bundesländer dürfen im Rahmen ihrer allgemeinen Gesetzgebungszuständigkeit auch neue Steuern erfinden und regeln (BVerfGE 16, 64). Eine Rundfunksteuer, die an die Leistungsfähigkeit des Steuerpflichtigen anknüpft, wäre damit (im Gegensatz zur Haushaltsabgabe) möglich.
Thomas Wagner

Montag, 25. Oktober 2010

Gregory Isaacs ist tot

Der 59jährige Reggae-Sänger Gregory Isaacs starb am 25.10.2010, vermutlich an Leberkrebs.
Der Jamaikaner entwickelte sich in den 70er Jahren zu einem der bekanntesten und – mit über 60 Alben – produktivsten Künstlern in seiner Heimat. Zu seinen Hits zählten unter anderem "Mr. Cop" und der Song "Night Nurse", der 1997 von Simply Red recht erfolgreich gecovert wurde.

Außerdem wurde das Instrumental, das auch unter "Doctor’s Darling Riddim" bekannt ist, 2002 von Seeed im Song "Waterpumpee" verwendet.

Infolge seiner Drogenprobleme hatte er massive Stimmprobleme, welche seinen Erfolg stark verringerten.
Sein letztes Album veröffentlichte er 2008 mit dem Titel "Brand new me". Er hinterlässt eine Frau und mehrere Kinder.
Herbert Zach 

Montag, 11. Oktober 2010

MTV wird Bezahlsender

Der Fernsehsender MTV wird ab Januar 2011 zum Pay-TV-Sender. MTV steht für Music Television. Ursprünglich war MTV ein Spartensender für Musik. MTV startete 1981 erfolgreich in den USA. 1987 begann MTV Europe, und seit 1997 produziert MTV ein eigenes Deutschland-Programm.
 
Doch die Musik sucht man auf diesem Sender heute fast vergeblich. Vielmehr laufen dort US-amerikanische Shows mit deutschen Untertiteln und Cartoon-Serien wie "Family Guy" und "South Park", die zigfach wiederholt werden.
 
MTV ist von seinem Programm so überzeugt, dass es meint, dass die Zuschauer dafür auch gerne bezahlen werden. So wird MTV im Januar 2011 aus den analogen Kabelfrequenzen verschwinden und fortan nur noch gegen Bezahlung im digitalen Kabel, per Satellit und Breitband zu empfangen sein. Von der Umstellung auf Pay TV erhofft sich MTV ein größes Wachstum dank der Unabhängigkeit von Werbung.
 
Hingegen soll der zum MTV-Netzwerk gehörende Sender VIVA ein Free-TV-Programm, also kostenlos empfangbar, bleiben. Er soll ein Musik- und Unterhaltungssender werden, der – so berichtet onlinekosten.de – "künftig erfolgreiche Formate aller Sender des Netzwerks ausstrahlen" wird. Da darf man gespannt sein, wie MTV wachsen will, wenn künftig nur noch erfolglose Sendungen dort laufen, für die der Zuschauer bezahlen soll.



 
Thomas Wagner

Mittwoch, 18. August 2010

Keine Urheberrechtsverletzung durch McDonald's-Werbe-Jingle "Ich liebe es"

Einer Pressemitteilung des Landgerichts München I zufolge hat das Gericht heute die Klage des Komponisten der McDonald's-Werbemelodie "Ich liebe es" abgewiesen.

Im April 2003 beauftragte ihn eine Werbeagentur mit dem Werbejingle für eine neue weltweite Werbekampagne. Der Komponist soll nach Ablieferung einer CD mit seiner Arbeit 1500 EUR und zwei Flaschen Champagner erhalten haben.

Die Melodie "McDonald's – Ich liebe es", die fortan weltweit zu hören war, gehe, so der Kläger, auf ihn zurück, er habe sie aber nicht zur Veröffentlichung freigegeben.

McDonald's hingegen meinte, es liege dennoch keine Urheberrechtsverletzung vor, denn für den durchschnittlichen Hörer sei es nahezu unmöglich, aus dem vom Kläger geschaffenen Rap eine Tonfolge herauszuhören. Kein einziger Ton des klägerischen Werkes stimme zudem mit dem Audio-Logo von McDonald's überein.

Das Landgericht München I kam in seinem Urteil zu dem Ergebnis, dass der Werbemelodie die nötige Schöpfungshöhe fehle und sie daher keinen urheberrechtlichen Schutz genieße. Im Urteil heißt es:
"Die Kammer, die das aufgrund ihrer musikalischen Allgemeinbildung ohne Hinzuziehung eines Sachverständigen beurteilen kann, ist ... der Auffassung, dass die 'Melodie', auf die in der Produktion des Klägers der Text 'McDonalds – Ich liebe es' gerapt wird, keine persönliche geistige Schöpfung im Sinne von § 2 Abs. 1 Nr. 2 UrhG darstellt, weil ihr die hierfür erforderliche Schöpfungshöhe fehlt. ... Beide Melodiefolgen, auf die bei der Komposition des Klägers der Text "Ich liebe es" gerapt wird, sind ... so sehr von dem natürlichen Sprechduktus vorgegeben, dass sie nicht die erforderliche Schöpfungshöhe aufweisen. Was die drei Töne angeht, auf die in der Komposition des Klägers der Textteil 'McDonalds' gerapt wird, so ist diese, da sie lediglich aus einer Terz und einer Sekunde besteht, zu simpel, um die erforderliche Gestaltungshöhe zu erreichen."



Den Werbejingle verwenden übrigens die Songs "I'm Loving It" von Justin Timberlake und "Ich liebe es" von Dra-q.
Thomas Wagner 

Dienstag, 6. Juli 2010

Gericht erkennt in "Down Under" ein Kinderlied

Wie zahlreiche Webseiten berichten, müssen die Songschreiber Colin Hay und Ron Strykert 5 % der seit 2002 für den Hit "Down Under" von Men At Work erhaltenen Tantiemen an das Musiklabel Larrikin Music abführen. Ein Gericht aus Sydney erkannte für Recht, dass der 1980 aufgenommene Song, der 1982 zum Hit wurde, teilweise auf ein australisches Pfadfinderlied namens "Kookaburra Sits In The Old Gum Tree" zurückgehe. Das Lied schrieb Marion Sinclair im Jahr 1934. Das Musiklabel, das die Rechte der inzwischen verstorbenen Komponistin innehat, hatte jedoch 60 % aller bisherigen Tantiemen verlangt.

Um den Flötenriff aus "Down Under" in dem Kinderlied, aus dem er angeblich stammt, wiederzuerkennen, braucht man aber etwas Fantasie:


Thomas Wagner

Montag, 14. Juni 2010

Nachruf auf Ronnie James Dio

Ronnie James Dio (eigentlich Ronald James Padavona) starb am 16.5.2010 an den Folgen einer Krebserkrankung.
 
Der wohl bekannteste Heavy-Metal-Sänger begann seine Karriere bei seiner eigenen Band Ronnie Dio and the Prophets, unter deren Namen auch sein erstes Album "Dio at Domino's" erschien. 1967 benannte sich die Band in Electric Elves um, dann später in ELF; unter diesem Namen wurden 1972-75 drei Platten veröffentlicht, unter anderem produziert von den Deep-Purple-Musikern Ian Paice und Roger Glover.
 
Währenddessen war ELF als Vorgruppe von Deep Purple bei deren US-Tournee 1972 zu hören und später spielte Ronnie James Dio auch auf einer Solo-LP von Roger Glover mit. Nach der Trennung von Deep Purple formierte Richie Blackmore Teile der Band ELF zur Gruppe Rainbow, wo Dio und Blackmore gemeinsam Songs wie "Sixteenth Century Greensleeves" oder "Black Sheep Of The Family" verfassten. 1978 verließen fast alle Musiker die Band Rainbow, und Ronnie James Dio schloss sich der Band Black Sabbath an, die einen Ersatz für Sänger Ozzy Osbourne suchte. Nach drei Jahren trennte er sich wieder von Black Sabbath und gründete mit dem genialen Drummer Vinny Appice die Band DIO und veröffentlichte mit dieser Band 10 Studioplatten.
 
Neben einigen Benefiz-Projekten war er zuletzt wieder mit Vinny Appice bei der Band Heaven & Hell tätig und im April 2009 veröffentlichte die Band ihr Album "The Devil You Know".
 
Im November 2009 gab seine Frau dessen Krankheit (Magenkrebs) bekannt – obwohl er im heurigen Frühjahr berichtete, er habe diese Krankheit besiegt, verstarb er nun an den Folgen dieser Erkrankung.
 
Herbert Zach

Freitag, 23. April 2010

Trauer um Holger Kung

Am Tod kommt niemand vorbei. Vereinzelt berichteten wir daher in unseren News-Artikeln über das Ableben bekannter Musiker. Doch nun hat es uns selbst getroffen. Wir haben unseren Webdesigner, Programmierer und Redakteur Holger Kung verloren.

Mit Electronic Body Music und Gothic fing im März 2004 alles an. Als Holger coverinfo.de entdeckt hatte, sendete er zahlreiche fundierte Informationen zu Cover-Versionen aus diesen und anderen Genres ein. Im Mai 2004 stieß er daraufhin zu unserem Team als Redakteur hinzu, weil er hierzu bestens geeignet war. Schon im Juni 2004 sorgte er für eine neue nützliche Rubrik auf der Website, die er pflegte: die Liste mit mehrfach existierenden Band- und Interpreten-Namen, kurz gesagt die Liste der verwechselbaren Interpreten (siehe Newsartikel vom 03.06.2004).

Damals war noch nicht zu erahnen, dass Holger dank seiner Computerkenntnisse ein sehr wichtiger Teil des coverinfo.de-Teams werden würde. Holger verbesserte eifrig hinter den Kulissen die Eingabemöglichkeiten in die Datenbank, um die Arbeit der Redakteure effizienter zu gestalten.

Holger programmierte das derzeitige Layout von coverinfo.de und verbesserte im Zusammenhang damit die Suchfunktion erheblich (siehe Newsartikel vom 04.10.2007). Auch war er für die technische Administration unseres Webservers und der Datenbank zuständig.

Viele Verbesserungsvorschläge sowohl für unsere redaktionsinterne Dateneingabesoftware als auch für die Website haben wir über die Jahre gesammelt. Gemangelt hat es also bisher nie an Ideen, sondern immer nur an der nötigen Freizeit, um sie programmiertechnisch umzusetzen.

Leider wird Holger zur weiteren Verbesserung der Homepage nichts mehr beitragen können. Heute Nacht verstarb er nach kurzer schwerer Krankheit im Alter von 44 Jahren.

Unser Mitgefühl liegt voll und ganz bei seinen nahen Angehörigen und Freunden.
Thomas Wagner

Dienstag, 23. März 2010

Bushido unterliegt vor Gericht gegen Dark Sanctuary

Bushido hat sich, wie aus unserer Datenbank ersichtlich ist, gleich bei etlichen Songs bei der französischen Gothic-Band Dark Sanctuary bedient. Das musste denen natürlich zwangsläufig irgendwann auffallen, und so wehrten sie sich gerichtlich gegen diese Urheberrechtsverletzungen. Denn Bushido hat sich nicht nur dort bedient, sondern verschweigt auch noch seine Quelle in den Credits.

Das Landgericht Hamburg fand rechtswidrige Übernahmen von urheberrechtlich geschützten Tonfolgen in 13 Bushido-Titeln sowie 16 Samples im Original-Ton und verbot deren weitere Auswertung. Die entsprechenden Tonträger müssen nun aus dem Handel genommen werden.

Für die bisherige Auswertung der Tonfolgen sprach das Gericht der französischen Band Schadensersatz zu. Um dessen Höhe berechnen zu können, muss Bushido nun Auskunft über den Umfang der Auswertung erteilen, insbesondere also darüber, wie viel er mit den betreffenden Songs verdient hat. Außerdem muss Bushido jetzt an seiner Stelle die wahren Komponisten bei der GEMA eintragen lassen. Ihnen stehen die GEMA-Ausschüttungen zu.

Weil Bushido nicht nur fremdes Material als eigenes ausgab, sondern darüber hinaus mit fragwürdigen Songtexten versah, mit denen sich Dark Sanctuary nicht identizieren konnte, muss Bushido auch noch neben dem Schadensersatz eine Entschädigung von 63.000 EUR zahlen, denn das Gericht sah die Persönlichkeitsrechte der Bandmitglieder von Dark Sanctuary verletzt.

Quelle: juris, Nachricht zur Entscheidung LG Hamburg, 23.03.2010, Az.: 308 O 175/08, 310 O 155/08
Thomas Wagner