Donnerstag, 4. Dezember 2008

Landgericht München I hält Gary Moores "Still Got The Blues" für Plagiat

Jürgen Winter – Urheber des Songs "Nordrach", den er 1974 mit seiner Band Jud's Gallery in einem Rundfunkstudio aufnahm, der anschließend im Radio lief und den die Band auch live aufführte – gewann den Prozess gegen die Virgin Schallplatten GmbH, der er vorwarf, das von ihr vertriebene Gary-Moore-Lied "Still Got The Blues" sei ein Plagiat. Seit 2001 war der Rechtsstreit vor dem Landgericht München I anhängig, wie coverinfo.de am 04.03.2005 berichtete.

Nach Anhörung eines Gutachters kam das Gericht nun zu der Auffassung, dass eine Urheberrechtsverletzung gegeben sei. Die streitgegenständlichen Passagen der beiden Songs seien sich so ähnlich, dass Gary Moore beim Schreiben seines Songs "Still Got The Blues" "Nordrach" zumindest unbewusst zugrunde gelegt haben muss. Eine solche Urheberrechtverletzung kann auch unbewusst passieren. Ausgeschlossen ist sie nur, wenn der Künstler das andere Werk nicht kannte. Den Nachweis hierfür hat Gary Moore nicht erbringen können.

Das Gericht hat die Plattenfirma Virgin daher verurteilt, Auskunft darüber zu erteilen, wie viel sie mit "Still Got The Blues" verdient hat. Anhand dieser Information soll dann ein Schadensersatzanspruch von Jürgen Winter berechnet werden.

Erfolglos war Winter hingegen mit seinem Antrag, Moore die weitere Aufführung und Verbreitung seines Songs "Still Got The Blues" zu untersagen. Es ist nach Ansicht des Gerichts widersprüchlich, einerseits dies zu verlangen, andererseits zu fordern, dass Winter als Miturheber von "Still Got The Blues" bei der GEMA gemeldet wird, damit er an den Tantiemen mitverdient.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Quelle:
Pressemitteilung des Landgerichts München I vom 03.12.2008


Thomas Wagner

Montag, 24. November 2008

Bushido und die Urheberrechte

Wie Ende letzter Woche bekannt wurde, hat die französische Band Dark Sanctuary Bushido beschuldigt, für sein Album "Von der Skyline zum Bordstein zurück" bei mehreren Liedern Melodien unerlaubt benutzt zu haben.
Der Anwalt der Band bestätigte nach Zeitungsangaben, dass im Januar 2009 vor dem Landgericht Hamburg der Prozess beginnen soll.
Ein Berliner Musikwissenschaftler hat von einer "drastischen Ausplünderung" gesprochen.

Ebenfalls hat die amerikanische Band Nox Arcana einen Plagiatsprozess gegen Bushido eröffnet. In diesem Fall soll sogar schon die GEMA Zahlungen an Bushido zurückhalten.
In mehreren Internetforen sowie bei Youtube können zahlreiche Musikvideos gefunden werden, in denen von bis zu 50 Liedern gesprochen wird, für die Bushido sich unerlaubt bei anderen Künstlern bedient haben soll, darunter auch bei der Band Dimmu Borgier aus Norwegen.

Quellen:
NoxArcana.com
www.bild.de
Nicolas Barteld

Donnerstag, 20. November 2008

Bundesgerichtshof entscheidet über Sampling

Ausweislich seiner Pressemitteilung Nr. 214/2008 hat der Bundesgerichtshof (BGH) heute ein Urteil (Az.: I ZR 112/06) über Sampling gesprochen. Es geht um den Song "Nur mir" von Sabrina Setlur aus dem Jahre 1997, der ein ca. zweisekündiges Sample aus dem 20 Jahre älteren Stück "Metall auf Metall" von Kraftwerk als Loop, d. h. immer wiederkehrend, verwendet.

Kraftwerk werfen Sabrina Setlur vor, in ihr Tonträgerherstellerrecht aus § 85 Abs. 1 des Urheberrechtsgesetzes (UrhG) eingegriffen zu haben. Danach hat der Hersteller eines Tonträgers das ausschließliche Recht, den Tonträger zu vervielfältigen, zu verbreiten und öffentlich zugänglich zu machen. Die Bestimmung des § 85 Abs. 1 UrhG schützt nach Auffassung des BGH die zur Festlegung der Tonfolge auf dem Tonträger erforderliche wirtschaftliche, organisatorische und technische Leistung des Tonträgerherstellers. Diese Leistung erbringe der Hersteller für den gesamten Tonträger, so dass jeder Teil des Tonträgers und somit jedes noch so kurze Sample geschützt sei.

Jedoch gibt es nach § 24 Abs. 1 UrhG ein Recht zur freien Benutzung. Dort ist geregelt: "Ein selbständiges Werk, das in freier Benutzung des Werkes eines anderen geschaffen worden ist, darf ohne Zustimmung des Urhebers des benutzten Werkes veröffentlicht und verwertet werden." Doch gilt dies gemäß Abs. 2 "nicht für die Benutzung eines Werkes der Musik, durch welche eine Melodie erkennbar dem Werk entnommen und einem neuen Werk zugrunde gelegt wird". Eine Melodie hat Sabrina Setlur mit ihrem kurzen Sample jedoch nicht übernommen.

Nach § 24 Abs. 1 UrhG kann nach Auffassung des BGH auch die Benutzung fremder Tonträger ohne Zustimmung des Berechtigten erlaubt sein, wenn das neue Werk zu der aus dem benutzten Tonträger entlehnten Tonfolge einen so großen Abstand hält, dass es als selbständig anzusehen ist.
Das Gericht schränkt diese Aussage aber wieder wie folgt ein: Wenn derjenige, der die auf dem fremden Tonträger befindlichen Töne oder Klänge benutzen will, befähigt und befugt ist, diese selbst einzuspielen, dann darf er sie nicht sampeln, denn dann fehlt es an einer Rechtfertigung für die Übernahme der unternehmerischen Leistung des Tonträgerherstellers.

Damit ist zu dem konkreten Fall Kraftwerk gegen Sabrina Setlur noch nichts gesagt. Das Berufungsgericht hat nicht geprüft, ob sich Sabrina Setlur im Rahmen des Rechts zur freien Benutzung bewegt hat. Der BGH hat daher das Urteil des Berufungsgerichts aufgehoben und an dieses Gericht zurückverwiesen, damit es dieser Frage unter Zugrundelegung der Erkenntnisse des heutigen BGH-Urteils nachgehen kann.

Thomas Wagner 

Mittwoch, 19. November 2008

Schandmaul live in Wien

Am 06.11.2008 spielten Schandmaul nach einiger Zeit Pause wieder mal live in Wien – in der Arena. Diese 800 Leute umfassende Halle war gesteckt voll und warteten geduldig fast 1 Stunde auf den Konzertbeginn.
 
Obwohl Schandmaul vermutlich in anderen Städten größere Hallen und eine größere Zuschauerzahl gewohnt ist, war die Stimmung von Beginn gut und auch kleine technische Probleme mit der Tonanlage und einzelnen verstimmten Musikinstrumenten konnten diese nicht trüben. Die Band war bemüht und auch voll Einsatz und man merkte ihnen nicht an, dass sie vor nur 800 Zuschauern spielten und jeder einzelne Musiker wirkte voll motiviert und boten eine tolle Liveshow.
 
Das Publikum dankte es der Band und sang lautstark mit und schlussendlich spielten Schandmaul beachtliche 160 Minuten und verabschiedeten sich mit der „Walpurgisnacht“ und noch lange antwortenden Gesängen der Fans ...
 
Herbert Zach

Montag, 25. August 2008

Austrop-Pop-Legende Hansi Lang überraschend gestorben!

Am 24.08.2008 verstarb die 53-jährige Austropop-Legende Hansi Lang im Wiener AKH an den Folgen eines Schlaganfalles.

Mit 13 Jahren war er als Schlagzeuger bei einer Amateurband tätig, wurde aber kurze Zeit später Sänger. Seine Karriere begann bei Peter Schleichers Band Plastic Drug.

Später war er bei verschiedenen Bands tätig und tourte durch Europa.

1975 stieg er bei Ludwig „Wickerl“ Adams berühmter Band Hallucination Company ein und blieb dort bis 1979 – lediglich kurz unterbrochen für einen Abstecher im Jahre 1978, wo er in Marianne Sägebrechts Musical-Travestie-Show „Opera Curiosa“ spielte.

1979 schrieb und sang er für die erste Harry-Stojka-Express-Mini-LP einen Song, und nachdem er wieder bis 1980 bei der Hallucination Company spielte, trennte er sich von der Band und startete eine Solokarriere.
Im gleichen Jahr noch erschien ein legendärer und rarer Live-Sampler (auf gelbem Vinyl), wo Hansi Lang mit der Hallucination Company und seinem eigenen Projekt New Dreamboat vertreten war.

1982 erschien eine Mini-LP „Keine Angst“. Diese Mini-LP legte auch den Grundstein für seinen Kultstatus. Im gleichen Jahr erschien sein 2. Album „Der Taucher“, wo u. a. auch der Song „Montevideo“ enthalten war, der auch in Ö3 gespielt wurde und erfolgreich in die Charts kam.

Es folgten Solo-Auftritte sowie gemeinsame Projekte mit der Hallucination Company oder Minisex.
In weiterer Folge widmete er sich mehr der Literatur und Schauspielerei und spielte in den Folgejahren bei einigen Filmen mit.

Wegen gesundheitlicher und privater Probleme gab es von 1986 bis 1989 eine Schaffenspause, danach spielte er eine englischsprachige LP ein.

Danach trat er als Schauspieler im Wiener Metropol sowie im Theater an der Josefstadt und in den Kammerspielen auf.

Er veröffentlicht auch weiterhin LPs, die aber wegen der fehlenden Unterstützung von Ö3 recht unbeachtet blieben. Nebenbei ist er als Musical-Akteur und Live-Künstler (mit Gastauftritten bei Hallucination Company und bei Benefiz-Konzerten) tätig.

Im Jahr 2000 spielte er im Wiener Theater Ronacher im Paulus-Manker-Musical „Falco Cyber Show“ und war in den Folgejahren wieder erfolgreich bei Film- und Musical-Auftritten.

Am 24.08.2008 jedoch endete seine Karriere ganz plötzlich mit einem tödlichen Schlaganfall. Die Fans trauern um eine Legende der österreichischen Musik.

Herbert Zach

Mittwoch, 20. August 2008

Ein Song mit 70.200 Samples

Der Musiker Johannes Kreidler will mit einem ungewöhnlichen Musikstück namens "Product Placement" auf Missstände im Urheberrecht aufmerksam machen. Die Verwertungsgesellschaft GEMA verlangt nämlich, dass alle Samples aus Songs, deren Urheber sie vertritt – und das ist die Mehrzahl der in Deutschland verkauften Musik –, bei ihr schriftlich angemeldet werden. Mittels eines Computerprogramms hat Kreidler einen Song von 33 Sekunden Länge geschaffen, in dem 70.200 Klangfetzen aus fremden Songs vorkommen. Diese Samples will er nun einzeln bei der GEMA anmelden und hat für jedes Sample ein Formular ausgefüllt. Die LKW-Ladung Papier, die sich daraus ergibt, will er am 12. September 2008 um 11 Uhr bei der der GEMA-Generaldirektion Berlin in der Bayreuther Straße 37 (direkt am U-Bahnhof Wittenbergplatz) einreichen. Schaulustige sind eingeladen vorbeizukommen.
 
Kreidler begründet sein Projekt wie folgt: „Die heutigen Technologien ermöglichen es, Kulturgüter in gigantischen Dimensionen zu verbreiten und kreativ weiterzuverarbeiten, leider steht dem auf rechtlicher Seite das veraltete Urheberrecht im Weg.“ Er ist der Auffassung, das Kopieren habe sich als Kulturtechnik durch die digitalen Medien zum allgemeinen Kunst- und Kommunikationsmittel entwickelt. Durch einen unsinnigen rechtlichen Schutz, der z. B. auch kürzeste Samples von Tonträgeraufnahmen umfasst, würde diesem Fortschritt nach Kreidlers Ansicht geradezu prohibitiv entgegengewirkt. Hinzu kommen antiquierte Arbeitsmethoden der GEMA, die den Künstlern einen unnötigen Verwaltungsaufwand und Papierkram bescheren und so das künstlerische Schaffen behindern.
 
Einer solchen Flut von Sample-Einsendungen für die Datenbank wäre die coverinfo.de-Redaktion nicht gewachsen. Es wird sich zeigen, wie die GEMA damit umgeht. Kreidler meint, dass die GEMA verpflichtet wäre, seine Eingaben zu bearbeiten.
 

 
Weitere Informationen:
 
Das Stück "Product Placement" kann man auf Kreidlers Website unter http://www.kreidler-net.de/productplacements.html hören.
 
In einem Video findet sich das Telefonat, in dem Kreidler einer GEMA-Sachbearbeiterin von seinem Werk berichtet hat, die mit dieser neuen Form von Kunst selbstverständlich überfordert war, ferner einige juristische Erläuterungen und eine Erklärung Kreidlers, was er mit dieser Aktion bezwecken will.
 
Thomas Wagner

Freitag, 18. Juli 2008

EU-Kommission schlägt Verlängerung der Musikrechte auf 95 Jahre vor

In Deutschland erlischt das Urheberrecht 70 Jahre nach dem Todesjahr des Urhebers. Das bedeutet, dass jemand, der ein Werk geschrieben bzw. komponiert hat, sein Leben lang die Rechte an dem Werk hält, anschließend für die genannte Frist seine Erben.
 
Anders ist das bei Tonaufnahmen. Die Frist der so genannten Leistungsschutzrechte beträgt nur 50 Jahre und beginnt mit Ablauf des Jahres der Veröffentlichung des Tonträgers. Der 20-jährige Sänger eines Songs verliert also im Alter von 70 oder 71 Jahren die Rechte an der Aufnahme.
 
Die EU-Kommission schlägt nun vor, die Schutzfrist für Tonaufnahmen und Tonträger auf 95 Jahre zu verlängern. Damit soll das Einkommen der Künstler gesichert werden. Auch die Plattenfirmen würden länger an den Aufnahmen verdienen und hätten damit mehr Geld zur Verfügung, um neue Künstler zu fördern.
 
Gegen die Verlängerung der Schutzfrist sprechen hingegen musikhistorische Gründe: Es müsste noch länger gewartet werden, bis historische Aufnahmen frei veröffentlicht werden dürfen. Musikexperten behaupten zudem, es würden von der Neuregelung nur jene Musiker profitieren, die es nicht nötig hätten, weil sie es bereits innerhalb der 50-Jahre-Frist zu genügend Wohlstand gebracht hätten. Die EU-Kommission entgegnet jedoch, dass ein Künstler durchschnittlich 150 bis 2000 Euro pro Jahr aus der Rechteverwertung erhalte, was für einen Wohlhabenden nicht spektakulär, für viele Musiker aber ein bedeutender Betrag sei.
 
Quelle:
heise online


 
Thomas Wagner

Montag, 23. Juni 2008

Gesundheitsrisiken durch Cover-Versionen?

Gute Frage. Die Krankenkassen werden sie vehement verneinen, echte Musikfans ebenso heftig bejahen.

Wenn es jedenfalls nach dem Musikmagazin Total Guitar geht, gehören manche Cover-Versionen definitiv verboten. So kürten sie "You Shook Me All Night Long" in der Version von Celine Dion und Anastacia (im Original von AC/DC) zur weltweit schlechtesten Cover-Version. Die Sugababes und Girls Aloud bekamen auch ihr Fett weg. Ihre Version von "Walk This Way" (im Original von Aerosmith) landete auf Platz 2.

Doch es geht auch besser. Jimi Hendrix' Version von "All Along The Watchtower" (im Original von Bob Dylan) wurde von Total Guitar zur besten Cover-Version gewählt.

Quelle:
GMX

Holger Kung

Montag, 9. Juni 2008

Will Prince seine Cover-Versionen verheimlichen?

Am 26. April 2008 trat der Sänger Prince auf dem Coachella-Festival mit einigen Cover-Versionen auf, darunter eine Performance von Radioheads "Creep". Einige Fans haben Prince' Auftritt mitgeschnitten und in das Videoportal Youtube eingestellt.

Youtube hat diese Videos unter Berufung auf eine Verletzung der Nutzungsbedingungen entfernt. Prince' Plattenlabel NPG Records soll diese Löschung gefordert haben, weil es in der Veröffentlichung eine Copyright-Verletzung sieht.

Radiohead-Mitglied Thom Yorke versteht den ganzen Ärger nicht. Schließlich sei "Creep" ein Radiohead-Song. Wenn hier jemand die Sperrung des Videos wegen Copyright-Verletzung fordern sollte, dann doch wohl Radiohead. Yorke findet Prince' live performte Cover-Version aber lustig und fordert die Entsperrung des Videos!

Radiohead sieht es mit dem Copyright nicht so eng wie manch anderer Künstler in der Musikbranche. Im Oktober 2006 boten Radiohead Songs ihres Studioalbums "In Rainbows" auf ihrer Website zum Download an und überließen es dem Hörer, welchen Preis er dafür zahlen möchte. Dieses Geschäftsmodell hat sich wohl ausgezahlt: 1,6 Millionen Euro soll Radiohead auf diese Weise eingenommen haben.

Quellen:
pressetext.deutschland
Billboard.com
Thomas Wagner

Samstag, 3. Mai 2008

Rekord-Wertung in den Album-Charts

Anfang Mai 2002:
Jacques Chirac gewinnt die 2. Runde der französischen Präsidentschaftswahl klar gegen Jean-Marie Le Pen und kurz darauf wird Nicolas Sarkozy französischer Außenminister; in Hilversum wird der Rechtspolitiker Pim Fortuyn auf offener Straße erschossen; Michael Schumacher gewinnt den Formel-1-GP von Österreich; Mad'House mit der Cover-Version von „Like A Prayer“ ist an der Spitze der österreichischen (vor Ben & Gil mit „Engel“) und deutschen Charts, während die Sugababes mit „Freak Like Me“ die englischen und Ashanti mit „Foolish“ die US-Charts anführen – und – Andrea Berg kommt in die Top-50-LP-Charts in Österreich mit dem Album „Best of“.
 
Die letzte Information scheint nicht von Interesse? Nun – während Jacques Chirac und Michael Schumacher abgedankt haben und Nicolas Sarkozy zu Höherem berufen wurde, zwar die Sugababes fallweise Songs in den britischen Charts platzieren, aber Ashanti und Mad'House und auch Ben & Gil in der Versenkung verschwunden sind, ist Andrea Berg mit diesem Album seit Anfang Mai 2002 bis jetzt ununterbrochen in den Top-50-LP-Charts in Österreich. In diesen 312 Wochen grundelt sie aber nicht am Ende der Wertung herum, sondern hält sich konstant im oberen Drittel der Charts und hat auch mittlerweile die eine oder andere CD von ihr selbst „überlebt“.
 
Die 1966 in Krefeld geborene Schlagersängerin begann 1992 mit ihrem ersten Album ihre Karriere. Ihr 3. Album „Träume lügen nicht“ erreichte Rang 71 der Charts und auch die folgenden weiteren zwei Alben fanden sich an der Spitze der ZDF-Hitparade wieder. Im Oktober 2001 veröffentlichte Andrea Berg das oben angeführte Album „Best of“, das fünfmal Platin erhielt und auch in Deutschland bis im Jänner 2008 (317 Wochen) in den Top-100-Album-Charts zu finden war. Damit war dieses Album das am längsten in den deutschen Charts befindliche Album und mit ziemlicher Sicherheit auch in Österreich.
 
Herbert Zach 

Donnerstag, 24. April 2008

Verfassungsbeschwerde gegen Rundfunkgebühr abgeschmettert

Im News-Artikel vom 28.10.2006 habe ich von der Rundfunkgebühr für Internet-PCs berichtet, die seit 2007 zu entrichten ist. Meines Erachtens ist sie verfassungswidrig. So sah es – wie berichtet – auch die Vereinigung der Rundfunkgebührenzahler (VRGZ) und hatte Verfassungsbeschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) eingelegt. Ich möchte daher an dieser Stelle vom Ausgang des Verfahrens berichten.
 
Mit Beschluss vom 30. Januar 2008 hat das Bundesverfassungsgericht erklärt, die Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung anzunehmen, weil der Rechtsweg nicht erschöpft sei, und beruft sich damit auf § 90 II 1 BVerfGG (Bundesverfassungsgerichtsgesetz). Ein Bürger, der die Rundfunkgebühr angreifen möchte, könne ja – und dies sei ihm zuzumuten – die Rundfunkgebühr zunächst rechtstreu entrichten und dann wegen ungerechtfertigter Bereicherung gemäß § 7 IV RGebStV (Rundfunkgebührenstaatsvertrag) zurückfordern und, wenn seiner Forderung nicht entsprochen wird, vor dem Verwaltungsgericht (VG) klagen (vgl. Randnummer 25 der unten zitierten Entscheidung). Dieses müsse zunächst einmal klären, was "neuartige Rundfunkempfangsgeräte (insbesondere Rechner, die Rundfunkprogramme ausschließlich über Angebote aus dem Internet wiedergeben können)" i.S. d. § 5 III RGebStV überhaupt sind (der Klammerzusatz gehört zum Gesetzestext), und den RGebStV dann dem Bundesverfassungsgericht vorlegen, falls das VG zu der Überzeugung gelangt, dass der RGebStV verfassungswidrig ist.
 
Zwar kann das BVerfG gemäß § 90 II 2 BVerfGG in Fällen "von allgemeiner Bedeutung" auch ohne vorhergehende Rechtswegerschöpfung entscheiden, doch hält es dies hier nicht für sachgerecht, weil die Verwaltungsgerichte noch nichts zur Reichweite des Begriffs "neuartige Rundfunkempfangsgeräte" entschieden haben (Randnummer 30 der Entscheidung). Meines Erachtens ist dies eine fadenscheinige Begründung, um sich vor einer Entscheidung in dieser Frage drücken zu können.
 
Quelle:
BVerfG, 1 BvR 829/06 vom 30.01.2008
 
Thomas Wagner

Freitag, 11. April 2008

Legale Musikdownloads auf Rekordniveau

Während die illegalen Musikdownloads zurückgehen (siehe News-Artikel vom 09.03.2008), teilt media control mit, dass die Zahl der legalen Musikdownloads in Deutschland gestiegen ist. Im ersten Quartal 2008 stieg der Absatz um 38,1 Prozent im Vergleich zum ersten Quartal 2007 auf 11,3 Millionen Downloads. 20,4 Millionen Euro wurden dadurch umgesetzt, das ist eine Umsatzsteigerung von 45,2 Prozent.

"Legaler Musikdownload ist konsequent auf dem Vormarsch", sagt die Geschäftsführerin von media control, Ulrike Altig. "Die letzten drei Monate brachten eine neue Bestmarke. Noch nie war die Nachfrage in einem Quartal höher."

Übrigens war media control zufolge "Bleeding Love" von Leona Lewis sowohl im Netz als auch auf CD der meistverkaufte Song zwischen Januar und März 2008, gefolgt von Timbaland pres. One Republic mit "Apologize". Platz 3 geht bei den Downloads an Stefanie Heinzmann mit "My Man Is A Mean Man" und bei den CDs an Schnuffel mit dem "Kuschel Song".

Im besagten Zeitraum war die bestverkaufte Album-CD "Back To Black" von Amy Winehouse, gefolgt von "Vom selben Stern" von Ich + Ich auf Platz 2 und dem Soundtrack zum Kinofilm "Keinohrhasen" auf Platz 3.

Die CD-Verkäufe sind allerdings weiterhin rückläufig. Nach Auskunft von media control sanken die Menge der verkauften CDs im Vorjahresvergleich um 9,4 Prozent und das Umsatzvolumen um 8,1 Prozent.

Die Zunahme der Musikdownloads sieht Last.fm teilweise als seinen Verdienst an. Bei diesem Internetradio können die Besucher seit Januar 2008 bestimmte Songs auf Abruf in voller Länge anhören und über einen Link zu einem MP3-Downloadshop oder CD-Verkäufer auch gleich kaufen. Die CD- und Download-Verkäufe beim Partner Amazon.com seien, seit Songs bei Last.fm in voller Länger auf Abruf anhörbar sind, um 119 Prozent gestiegen und hätten sich damit also mehr als verdoppelt. Seit dem Start dieses "On-Demand-Streamings" sollen zudem 66 Prozent mehr Last.fm-Nutzer Alben und Download-Tracks kaufen. Die Zahlen unterstreichen die These, dass Musikkonsumenten überwiegend Songs kaufen, die sie kennen und für gut befunden haben. Daher sei die Möglichkeit, Musik im Internet kostenlos anhören zu können, nicht schädlich für die Verkaufszahlen, sondern kurble im Gegenteil das Geschäft an.

Quelle: media-controlMusikmarkt – das Branchenmagazin
Thomas Wagner

Dienstag, 11. März 2008

Plagiatsvorwurf: No Angels vs. Steffi List

Kaum steht mal wieder ein Eurovision Song Contest bevor, gibt es schon wieder den ersten Plagiatsvorwurf. Die in der Sendung "Popstars" zusammengecasteten No Angels, die 2001 mit dem Victoria-Faiella-Cover "Daylight In Your Eyes" ganz groß herauskamen (siehe Artikel vom 03.03.2001), gewannen den deutschen Vorentscheid mit dem Song "Disappear". Dieser erinnert jedoch teilweise stark an den etwa sechs Wochen zuvor veröffentlichten Song "Break The Silence", gesungen von Steffi List, die ihn bei Stefan Raabs "TV total"-Projekt SSDSDSSWEMUGABRTLAD ("Stefan sucht den Superstar, der singen soll, was er möchte, und gerne auch bei RTL auftreten darf") aufführte.

Die Refrains der beiden Songs ähneln sich. Zwar stimmen die Melodien nur teilweise überein. Mike Wilhelm, Macher unserer Partnerseite Plagiat-Pranger, stellt jedoch zutreffend fest: "Dadurch dass Rhythmus und Phrasierung noch sehr ähnlich sind, lassen sich beide Refrains ganz gut übereinander legen und wirken so ähnlicher als sie rein von der Betrachtung der Melodie her sind."

Die Ähnlichkeit der beiden Songs könnte zufällig sein. Es gibt keinen Beweis dafür, dass hier eine bewusste Entlehnung vorliegt. Es ist gut möglich, dass die Komponisten des einen Songs vom jeweils anderen Songs gar nichts wussten. Für eine Disqualifizierung vom Eurovision Song Contest wird die Ähnlichkeit nicht genügen. An dem Contest durften schon Songs teilnehmen, die viel deutlicher andere zitieren. Man denke da z. B. an Stefan Raab mit "Wadda hadde dudde da?", den deutschen Beitrag des Jahres 2000 (siehe Artikel vom 23.03.2000).

Hörprobe der No Angels bei Youtube
Hörprobe von Steffi List bei Youtube

Detaillierte Informationen gibt es in folgendem FAZ-Artikel:
"Grand-Prix-Vorentscheid: Keine Engel – aber auch keine Plagiatoren" von Peter-Philipp Schmitt, 11.03.2008.
Thomas Wagner  

Sonntag, 9. März 2008

Zahl illegaler Musikdownloads rückläufig

Mit Hilfe einer Umfrage mit 10.000 Teilnehmern kam die Gesellschaft für Konsumforschung (GfK) zu dem Ergebnis, dass die Zahl der illegalen Musikdownloads in Deutschland im Jahr 2007 zurückgegangen sei. 2006 sollen 374 Millionen Musikdateien in rechtswidriger Weise heruntergeladen worden sein, 2007 dagegen nur noch rund 312 Millionen.

Dies kann auf den Druck zurückzuführen sein, den die Musikindustrie durch Strafanzeigen und Schadensersatzklagen gegen Tauschbörsennutzer ausgeübt hat. Seit 01.01.2008 gilt zudem eine Verschärfung des Urheberrechtsgesetzes, die im Ergebnis dazu führt, dass nicht nur rechtswidriges Hochladen, sondern auch rechtswidriges Herunterladen von Musikdateien unter Strafe gestellt ist (siehe hierzu unseren News-Artikel vom 22.09.2007). Dies könnte einen weiteren Rückgang illegaler Downloads zum Anfang des Jahres 2008 bewirkt haben.

Die legalen kostenpflichtigen Musikdownloads sind 2007 dagegen zahlreicher geworden. Im vergangenen Jahr sind 35 Millionen einzelne Songs verkauft worden, das entspricht rund zehn Millionen Downloads mehr. Nicht mitgezählt sind dabei die 2,6 Millionen so genannter Bundles, Pakete mit mehreren Songs wie beispielsweise Alben oder Compilations.

Auch fanden sich 2007 mehr CD-Käufer: Rund 41,4 Prozent der Bevölkerung soll 2007 Musik-CDs gekauft haben, das seien mehr als in den vergangenen fünf Jahren.

Quelle: PC-WELT online
Thomas Wagner

Mittwoch, 23. Januar 2008

Buchempfehlung: Oberstufenheft "Original & Bearbeitung"

Seit vielen Jahrhunderten ist es für unsere Musikkultur charakteristisch, dass musikalische Werke bearbeitet und in veränderter Form wiederverwendet werden. Das Oberstufenheft "Original und Bearbeitung. Coverversion, Remix, Sampling" von Christian Bielefeldt und Marc Pendzich setzt sich mit historischen, ästhetischen und kulturellen Aspekten dieses Phänomens auseinander.

Dazu werden im ersten Teil zentrale Beispiele aus unterschiedlichen Epochen der europäischen Musikgeschichte vorgestellt. Im zweiten stehen popkulturelle Varianten der Bearbeitung im Mittelpunkt – von den "White Covers" der Rock'n'Roll-Ära über das Prinzip "Riddim" des Dub bis hin zur jüngsten Recycling-Variante der Bastards. Das Heft bietet neben Texten, Bildmaterialien und Mitspielsätzen vielfältige musikpraktische Arbeitsvorschläge, Klangbeispiele sowie Audiosamples zur Produktion eigener Coverversionen.



Arbeitsheft (EUR 7,50)
Cornelsen Verlag ISBN 978-3-06-081233-2
Lugert Verlag ISBN 978-3-89760-324-0

Media-Paket (Heft u. CD, EUR 19,00)
Cornelsen Verlag ISBN 978-3-06-081031-4
Lugert Verlag ISBN 978-3-89760-323-3
 
Christian Bielefeldt, Marc Pendzich

Freitag, 11. Januar 2008

Jahresbericht 2007

Es war kurz nach Weihnachten und ich plante den diesjährigen Jahresbericht für coverinfo.de. Erst wollte ich kurz Bezug auf die Single-Charts nehmen und anschließend Schritt für Schritt die Album-Charts durchgehen und am Ende berichten, was sonst noch geschah.
 
Dazu kam es aber nicht, da ich nirgends die offiziellen Album-Charts 2007 finden konnte. Somit werde ich, in einem fast euphorischen Zustand, mit den Single-Charts beginnen.
 
Gleich eine Premiere zu Anfang. Ich habe die meistverkaufte Single 2007 noch nie gehört!
 
Ob sich alle glücklich schätzen können, die DJ Ötzi & Nik P. mit „Ein Stern“ (korrekt „Ein Stern, der deinen Namen trägt“) kennen, bleibt den Menschen überlassen, die Geld dafür ausgegeben haben. Immerhin hat es DJ Ötzi in dieser Dekade schon zweimal geschafft, die Jahrescharts anzuführen. 2000 lag er mit „Anton aus Tirol“ ganz vorne.
 
Auf Platz 2 und 3 findet sich gleich ein Dublette: Nelly Furtado. Die gute Frau hat inzwischen von ihrem 2006er Album „Loose“ geschlagene 8 Singles veröffentlicht. Letztes Jahr schafften es zwei Titel in die Jahreswertung, 2007 waren es „All Good Things“ vor „Say It Right“. Auf Platz 14 ist Frau Furtado zusammen mit Justin Timberlake, nicht zu verwechseln mit Timbaland, und dem Titel „Give It To Me“ zu finden. Ein Hoch auf die Kommerzialisierung der Musik. Wo sind die guten One-Hit-Wonder geblieben? Selbst Mark Medlock hat es mit „Now Or Never“ auf die Sieben geschafft. Zusammen mit Dieter Bohlen und „You Can Get It“ belegt er zudem noch die Acht.
 
Anscheinend werden inzwischen so wenige Singles verkauft, dass jeder Mensch ohne Freunde, der mal im Fernsehen aufgetaucht ist und seine Seele verkauft hat, in die Top 10 kommt. Eigentlich sollte man das Ganze hier aus Verzweiflung abbrechen, aber ich muss meiner journalistischen Verpflichtung nachkommen und werde schweren Herzens weitermachen ...
 
Auf Platz 9 kommt da genau das Richtige: Monrose – „Shame“. Außerdem belegen die drei Gören mit „Hot Summer“ die 15.
 
Nun zur Statistik: Fünf Titel der Top 20 sind deutschsprachig. 2006 waren es 7. Interessanterweise ist in beiden Jahren Silbermond – „Das Beste“ vertreten.
 
Die erfolgreichste Cover-Version stammt von Villa Valo und Natalia Avelon. Die beiden knöpften sich den Klassiker „Summer Wine“ von Lee Hazlewood und Nancy Sinatra aus dem Jahr 1966 vor und kamen insgesamt auf Platz 4 der Jahrescharts. Das vermeintlich erfolgreichste Zitat verwendeten Ich + Ich in ihrem Song „Vom selben Stern“. Deutlich ist dort der Refrain des NDW-Stückes „Codo (Düse im Sauseschritt)“ aus 1983 zu hören. Wer hierbei an dem genauen Interpreten interessiert ist, soll bitte in der Datenbank nachschauen. Auch 24 Jahre später reichen schöne Melodien noch für einen Platz 6.
 
Nun komme ich zu meiner ganz persönlichen Statistik: Wie viele Songs der Top 20 kenne ich nicht? Es sind 9. Dafür, dass ich früher die Top 20 aller Jahre mitsingen konnte, ein Armutszeugnis.
 
Wer herausfinden will, ob er dieses Jahr etwas verpasst hat, sollte besser auf die Jahrescharts größerer, unabhängiger Musikseiten vertrauen.
 
Jetzt aber genug von Charts bis zum nächsten Jahresrückblick.
 
Vom 10. bis zum 12. Mai fand in Helsinki der Eurovision Song Contest statt und endete mit einem Skandal (vgl. Artikel vom 21.05.2007). Der Gewinnertitel „Molitva“ von der serbischen Teilnehmerin Marija Serifovic gewann vor Verka Serduchka mit „Dancing Lasha Tumbai“ aus der Ukraine. Im Nachhinein stellt sich heraus, dass der Siegertitel eindeutig Teile eines Liedes einer albanischen Künstlerin enthielt (siehe Datenbank). Allerdings blieb dies ohne Folgen. Am 24. Mai 2008 wird regulär in Belgrad der diesjährige Contest stattfinden. Roger Cicero erreichte mit „Frauen regier’n die Welt“ für Deutschland nur Platz 19. Dies sorgte für medial aufgebauschte Kritik am Punktesystem, die sich aber als unhaltbar erwies.
 
Wie im letzten Jahresbericht angekündigt, wurde das Problem mit den langsamen Datenbankzugriffen durch einen Serverumzug angegangen (siehe Artikel vom 20.04.2007). Durch die steigende Anzahl von Zugriffen, wurde ein leistungsfähigerer Server unumgänglich. Am 4. Oktober bekam coverinfo.de zudem noch ein neues Gesicht (siehe Artikel vom 04.10.2007). Die Datenbank wurde außerdem noch modifiziert und leistungsfähiger gestaltet. Dem einen oder anderen mögen die Werbebanner und Pop-Ups sehr störend vorkommen, allerdings sind wir darauf angewiesen, da wir nur so unsere Serverkosten decken können (siehe auch hierzu den Artikel vom 20.04.2007). coverinfo.de erzielt keinen finanziellen Gewinn!
 
Am 14.10. wurde das neue Forum in Betrieb genommen (siehe Artikel vom 14.10.2007). Da wir auch eine hohe Anzahl an nichtdeutschsprachigen Besuchern haben, wurde ein Unterforum in Englisch eingerichtet. Ein Bedürfnis hierfür ließ sich aber bislang leider noch nicht feststellen.
 
An dieser Stelle möchte ich mich bei allen Besuchern und Einsendern von Zitaten und Cover.Versionen bedanken.
 
Ich wünsche allen Lesern, auch im Namen der gesamten Redaktion, ein erfolgreiches Jahr 2008.
 
Falko "Frab" Rickmeyer