In Deutschland erlischt das Urheberrecht 70 Jahre nach dem Todesjahr des Urhebers. Das bedeutet, dass jemand, der ein Werk geschrieben bzw. komponiert hat, sein Leben lang die Rechte an dem Werk hält, anschließend für die genannte Frist seine Erben. | |
Anders ist das bei Tonaufnahmen. Die Frist der so genannten Leistungsschutzrechte beträgt nur 50 Jahre und beginnt mit Ablauf des Jahres der Veröffentlichung des Tonträgers. Der 20-jährige Sänger eines Songs verliert also im Alter von 70 oder 71 Jahren die Rechte an der Aufnahme. | |
Die EU-Kommission schlägt nun vor, die Schutzfrist für Tonaufnahmen und Tonträger auf 95 Jahre zu verlängern. Damit soll das Einkommen der Künstler gesichert werden. Auch die Plattenfirmen würden länger an den Aufnahmen verdienen und hätten damit mehr Geld zur Verfügung, um neue Künstler zu fördern. | |
Gegen die Verlängerung der Schutzfrist sprechen hingegen musikhistorische Gründe: Es müsste noch länger gewartet werden, bis historische Aufnahmen frei veröffentlicht werden dürfen. Musikexperten behaupten zudem, es würden von der Neuregelung nur jene Musiker profitieren, die es nicht nötig hätten, weil sie es bereits innerhalb der 50-Jahre-Frist zu genügend Wohlstand gebracht hätten. Die EU-Kommission entgegnet jedoch, dass ein Künstler durchschnittlich 150 bis 2000 Euro pro Jahr aus der Rechteverwertung erhalte, was für einen Wohlhabenden nicht spektakulär, für viele Musiker aber ein bedeutender Betrag sei. | |
Quelle: heise online | |
Thomas Wagner |
Freitag, 18. Juli 2008
EU-Kommission schlägt Verlängerung der Musikrechte auf 95 Jahre vor
Abonnieren
Kommentare zum Post (Atom)
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen