Jürgen Winter – Urheber des Songs "Nordrach", den er 1974 mit seiner Band Jud's Gallery in einem Rundfunkstudio aufnahm, der anschließend im Radio lief und den die Band auch live aufführte – gewann den Prozess gegen die Virgin Schallplatten GmbH, der er vorwarf, das von ihr vertriebene Gary-Moore-Lied "Still Got The Blues" sei ein Plagiat. Seit 2001 war der Rechtsstreit vor dem Landgericht München I anhängig, wie coverinfo.de am 04.03.2005 berichtete. | |
Nach Anhörung eines Gutachters kam das Gericht nun zu der Auffassung, dass eine Urheberrechtsverletzung gegeben sei. Die streitgegenständlichen Passagen der beiden Songs seien sich so ähnlich, dass Gary Moore beim Schreiben seines Songs "Still Got The Blues" "Nordrach" zumindest unbewusst zugrunde gelegt haben muss. Eine solche Urheberrechtverletzung kann auch unbewusst passieren. Ausgeschlossen ist sie nur, wenn der Künstler das andere Werk nicht kannte. Den Nachweis hierfür hat Gary Moore nicht erbringen können. | |
Das Gericht hat die Plattenfirma Virgin daher verurteilt, Auskunft darüber zu erteilen, wie viel sie mit "Still Got The Blues" verdient hat. Anhand dieser Information soll dann ein Schadensersatzanspruch von Jürgen Winter berechnet werden. | |
Erfolglos war Winter hingegen mit seinem Antrag, Moore die weitere Aufführung und Verbreitung seines Songs "Still Got The Blues" zu untersagen. Es ist nach Ansicht des Gerichts widersprüchlich, einerseits dies zu verlangen, andererseits zu fordern, dass Winter als Miturheber von "Still Got The Blues" bei der GEMA gemeldet wird, damit er an den Tantiemen mitverdient. | |
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. | |
Quelle: Pressemitteilung des Landgerichts München I vom 03.12.2008 | |
Thomas Wagner |
Donnerstag, 4. Dezember 2008
Landgericht München I hält Gary Moores "Still Got The Blues" für Plagiat
Labels:
Gary Moore,
Landgericht München I,
Plagiat,
Urheberrecht,
Urteil
Abonnieren
Kommentare zum Post (Atom)
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen