Dienstag, 23. März 2010

Bushido unterliegt vor Gericht gegen Dark Sanctuary

Bushido hat sich, wie aus unserer Datenbank ersichtlich ist, gleich bei etlichen Songs bei der französischen Gothic-Band Dark Sanctuary bedient. Das musste denen natürlich zwangsläufig irgendwann auffallen, und so wehrten sie sich gerichtlich gegen diese Urheberrechtsverletzungen. Denn Bushido hat sich nicht nur dort bedient, sondern verschweigt auch noch seine Quelle in den Credits.

Das Landgericht Hamburg fand rechtswidrige Übernahmen von urheberrechtlich geschützten Tonfolgen in 13 Bushido-Titeln sowie 16 Samples im Original-Ton und verbot deren weitere Auswertung. Die entsprechenden Tonträger müssen nun aus dem Handel genommen werden.

Für die bisherige Auswertung der Tonfolgen sprach das Gericht der französischen Band Schadensersatz zu. Um dessen Höhe berechnen zu können, muss Bushido nun Auskunft über den Umfang der Auswertung erteilen, insbesondere also darüber, wie viel er mit den betreffenden Songs verdient hat. Außerdem muss Bushido jetzt an seiner Stelle die wahren Komponisten bei der GEMA eintragen lassen. Ihnen stehen die GEMA-Ausschüttungen zu.

Weil Bushido nicht nur fremdes Material als eigenes ausgab, sondern darüber hinaus mit fragwürdigen Songtexten versah, mit denen sich Dark Sanctuary nicht identizieren konnte, muss Bushido auch noch neben dem Schadensersatz eine Entschädigung von 63.000 EUR zahlen, denn das Gericht sah die Persönlichkeitsrechte der Bandmitglieder von Dark Sanctuary verletzt.

Quelle: juris, Nachricht zur Entscheidung LG Hamburg, 23.03.2010, Az.: 308 O 175/08, 310 O 155/08
Thomas Wagner 

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