Dieter Bohlen wird vorgeworfen, der von ihm für Yvonne Catterfeld geschriebene Song "Für dich" sei ein Plagiat von "What If" von Babyface. Ein Berliner Rechtsanwalt hatte daraufhin Strafanzeige erstattet. coverinfo.de berichtete am 23.05.2004. | |
Die Berliner Staatsanwaltschaft hat das Verfahren gegen Dieter Bohlen jedoch am 30. September 2004 eingestellt. Strafbar ist eine Urheberrechtsverletzung nur bei vorsätzlichem Handeln. Die Staatsanwaltschaft hält es nicht für möglich, vor Gericht Bohlen den nötigen Vorsatz nachzuweisen, so daß es nicht zur Anklage kommt. | |
Quelle: laut.de | |
Thomas Wagner |
Montag, 4. Oktober 2004
Verfahren gegen Dieter Bohlen eingestellt
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