Dienstag, 14. April 2020

Unsere wichtigsten Quellen

Im Artikel vom 26. März 2020 stand, wie neue Einträge bei uns zustandekommen. Zum Abschluss unserer Reihe von Artikeln anlässlich unseres Jubiläums 20 Jahre COVER.INFO möchten wir jetzt etwas den Schleier lüften, welche Quellen wir bei der Überprüfung neuer Songeinträge hauptsächlich nutzen.

Die mit Abstand wichtigste Quelle ist für uns die Discogs-Datenbank, schon allein weil sie zu den größten Tonträgerdatenbanken im Netz gehört. Hier beginnt meist die Suche und wenn ein entsprechender Tonträger gefunden wurde, versuchen wir die Angaben meist noch durch andere Quellen zu bestätigen. Was bei Discogs ganz ausgezeichnet funktioniert, ist die Interpreten- und Urheberdatenbank im Hintergrund. Die Mehrzahl der Angaben zu den Personen ist fundiert, oft mit zusätzlichen Informationen versehen und meist gibt es auch Links zu den entsprechenden Wikipedia-Artikeln. Und fast immer findet man Bilder des Covers, der Plattenlabel, oft auch des Back-Covers, bis hin zu Abbildungen von mehrseitigen Inlays.

Discogs bemüht sich, die Songtitel genau so darzustellen, wie sie auf den Tonträgern stehen, aber ein kontrollierender Blick auf die abgebildeten Cover oder Label ist immer angebracht. Es tragen ja in erster Linie musikbegeisterte User ihre Platten und CDs ein und denen unterlaufen mitunter einfach Tippfehler. Auch ist Vorsicht geboten bei den eingetragenen Jahreszahlen zu den Tonträgern. Darauf kann man sich nicht immer verlassen. Deshalb suchen wir oft nach weiteren Quellen.

Eine ganz wichtige Quelle um die Urheber zu ermitteln ist die Datenbank der GEMA. Die Bedienung ist zwar nicht ganz einfach, aber wenn man sich einmal in die Systematik hineingefunden hat, kann man hier natürlich mit hoher Sicherheit den richtigen Komponisten und Texter finden. Oft stehen diese auch mit dem kompletten bürgerlichen Namen in der Datenbank, so dass man den auf der Platte nur mit dem ersten Buchstaben des Vornamens abgekürzten Urheber für unsere Datenbank vervollständigen kann.

Seit der Neugestaltung unserer Website haben wir auch die Möglichkeit, als Hörbeispiele Videos einzubinden. Hierfür nutzen wir YouTube. Aber nicht immer findet man dort den Song, den man sucht, und so können wir mit den 30-Sekunden-Hörproben zum Beispiel bei Amazon, bei AllMusic oder der Schweizer Hitparade versuchen, Vergleiche zwischen Original und Cover anzustellen.

Nicht überschätzt werden dürfen die Angaben über Urheber von den Plattenfirmen selbst. Da erscheint dann plötzlich der Arrangeur oder der Produzent als Urheber auf dem Plattenlabel oder es werden völlig falsche Urheber angegeben. Hier hatten wir in letzter Zeit einen besonders kuriosen Fall. Ein User unserer Seite aus Texas schrieb uns, dass er bei einem Event die Tochter von T-Bone Walker getroffen habe. Sie habe sich darüber beklagt, dass bei dem Song „Stormy Monday Blues“ ihres Vaters auf vielen Platten Eckstine, Crowder und Hines als Urheber angegeben sind, die ebenfalls einen Song mit diesem Namen geschrieben haben. Wir haben das sofort für die Einträge in unserer Datenbank überprüft und natürlich waren auch hier eine ganze Reihe Songs falsch zugeordnet. T-Bone Walkers Werk heißt eigentlich "Call It Stormy Monday But Tuesday Is Just As Bad", aber weil viele Interpreten für ihre Coverversionen das einfach auf „Stormy Monday Blues“ verkürzt haben, kommen diese Verwechslungen zustande.

Man kann über dieses Thema noch sehr viel mehr schreiben, aber wir wollen es erst einmal mit diesem kleinen Blick in den Maschinenraum unserer Website bewenden lassen. In den nächsten Monaten möchten wir euch hier im Blog Einblicke in spezielle Bereiche der Musik geben und euch zeigen, wie wir dort recherchieren. Und zum Schluss unsere Bitte: Seid aufmerksam, und wenn ihr Fehler bei uns findet, meldet sie uns bitte!

/AME, RSC, TWA

Donnerstag, 26. März 2020

Wie neue Einträge zustande kommen

Ständig erweitern die COVER.INFO-Redakteure den Datenbestand. Jeder kann das Wachstum verfolgen: Die jüngsten Einträge werden zum Beispiel auf der Startseite angezeigt. Das Anlegen neuer Datensätze ist Handarbeit, auch wenn wir mittlerweile von Wertehilfen unterstützt werden. Aber woher bekommt COVER.INFO eigentlich Nachschub?

Was man vielleicht für die zuverlässigste Quelle halten könnte, ist keine. Direkt vom Erzeuger, also der Musikindustrie, bekommen wir nichts. Uns ist auch nicht bekannt, ob man von ihr relevante Daten gebündelt und maschinenlesbar, möglicherweise gegen Bezahlung, bekommen kann. Es ist noch nicht mal erwiesen, dass die Plattenfirmen überhaupt erfassen, welche ihrer Produkte Coverversionen sind oder Zitate (und dann welche) enthalten. Vermutlich gibt es aus betriebswirtschaftlicher Sicht kaum einen Grund, dafür Mittel einzusetzen.

Uns bleibt also nichts Anderes übrig, als die Sache selber in die Hand zu nehmen. Glücklicherweise sind wir nicht ganz auf uns allein gestellt. Im Laufe der vergangenen 20 Jahre haben uns viele wertvolle Hinweise unserer Besucher erreicht. Über weitere solche freuen wir uns sehr.

Inspirationen für neue Einträge kann man rasch durch Lesen der Wikipedia finden. Viele populäre Lieder werden in eigenen Artikeln beschrieben, in denen oft auch Coverversionen aufgeführt sind. Einfaches Abschreiben verbietet sich, da nicht alles wahr oder relevant ist. Als Basis für weitere Untersuchungen taugen die Angaben jedoch allemal.

Manchmal tut’s auch ein Blick in die eigene Tonträgersammlung. Manche der Titel, die auf den Scheiben in unseren heimischen Regalen zu finden sind, entpuppen sich als bisher noch nicht registrierte Coverversionen.

Alle Redakteure gehen sensibilisiert fürs Thema ihres Hobbys durch den Alltag. Da kann es durchaus vorkommen, dass einem Text oder Melodie im Radio bekannt vorkommen und man der Sache nachgeht. Idealerweise gibt der Moderator schon einen Hinweis, ansonsten recherchieren wir selbst. Da viele Hörfunksender Listen der von ihnen gespielten Titel im Netz bereitstellen, kommt man oft schnell zumindest an die Namen der Kandidaten und kann sich diese dann in Ruhe ansehen.

Natürlich stellen Sender auch schon mal ausdrücklich Coverversionen vor, egal ob neue oder alte. Da ist es für einen Redakteur dann selbstverständlich Ehrensache, zu prüfen, ob für die Veröffentlichung bereits ein Datenbankeintrag existiert. Falls nicht, wird er eben angelegt.

Wir lesen auch Rezensionen neuer und schon älterer Platten und finden darin durchaus den Hinweis, ein bestimmtes Lied sei eine Coverversion. Allgemein kann man den Medien immer wieder hilfreiche Informationen entnehmen.

Wenn von vornherein klar ist, dass ein reines Coveralbum vorliegt, ist die Sache nicht unbedingt gleich ein Selbstläufer, denn über die Originale weiß man nicht zwingend etwas. Das ist dann der Punkt, an dem Recherchen beginnen. Wie schnell ein Redakteur in so einem Fall alle Einzeltitel abgearbeitet hat, hängt vom eigenen Wissen, den publiken Detailinformationen wie etwa Urhebern und den schon in unserer Datenbank vorhandenen Daten ab. Sofern alle Stücke im Original erwiesenermaßen von einem bestimmten Künstler stammen, hat man zumindest schon mal einen klaren Ansatzpunkt.

Während der eigenen Ermittlungen passiert es nahezu zwangsläufig, dass man auf weiteres interessantes Material stößt. So versiegt der Zustrom an frischem Material nicht. Heißt aber auch: Das Ganze ist ein Fass ohne Boden. COVER.INFO versteht sich auch weiterhin als der Versuch, der Flut im Rahmen des Möglichen und unter Berücksichtigung unserer Regeln irgendwie Herr zu werden.
/MBU

Freitag, 20. März 2020

Urteil im Fall „Stairway To Heaven“

Ein jahrelanger Rechtsstreit, ob der Beginn des Songs „Stairway To Heaven“ von Led Zeppelin vom Song „Taurus“ der Band Spirit abgekupfert war, wurde nun zu Gunsten der britischen Band Led Zeppelin entschieden.

Ein Urteil aus dem Jahre 2016 war 2018 wegen eines formalen Fehlers aufgehoben worden und es ging in dieser Klage des Nachlassverwalters des 1997 verstorbenen Spirit-Gitarristen Randy Wolfe um Tantiemen in Millionenhöhe.

Der Klägeranwalt will nun aber prüfen, ob er das Urteil des Berufungsgerichtes anfechten kann.
/HZA