Die mit Abstand wichtigste Quelle ist für uns die Discogs-Datenbank, schon allein weil sie zu den größten Tonträgerdatenbanken im Netz gehört. Hier beginnt meist die Suche und wenn ein entsprechender Tonträger gefunden wurde, versuchen wir die Angaben meist noch durch andere Quellen zu bestätigen. Was bei Discogs ganz ausgezeichnet funktioniert, ist die Interpreten- und Urheberdatenbank im Hintergrund. Die Mehrzahl der Angaben zu den Personen ist fundiert, oft mit zusätzlichen Informationen versehen und meist gibt es auch Links zu den entsprechenden Wikipedia-Artikeln. Und fast immer findet man Bilder des Covers, der Plattenlabel, oft auch des Back-Covers, bis hin zu Abbildungen von mehrseitigen Inlays.
Discogs bemüht sich, die Songtitel genau so darzustellen, wie sie auf den Tonträgern stehen, aber ein kontrollierender Blick auf die abgebildeten Cover oder Label ist immer angebracht. Es tragen ja in erster Linie musikbegeisterte User ihre Platten und CDs ein und denen unterlaufen mitunter einfach Tippfehler. Auch ist Vorsicht geboten bei den eingetragenen Jahreszahlen zu den Tonträgern. Darauf kann man sich nicht immer verlassen. Deshalb suchen wir oft nach weiteren Quellen.
Eine ganz wichtige Quelle um die Urheber zu ermitteln ist die Datenbank der GEMA. Die Bedienung ist zwar nicht ganz einfach, aber wenn man sich einmal in die Systematik hineingefunden hat, kann man hier natürlich mit hoher Sicherheit den richtigen Komponisten und Texter finden. Oft stehen diese auch mit dem kompletten bürgerlichen Namen in der Datenbank, so dass man den auf der Platte nur mit dem ersten Buchstaben des Vornamens abgekürzten Urheber für unsere Datenbank vervollständigen kann.
Seit der Neugestaltung unserer Website haben wir auch die Möglichkeit, als Hörbeispiele Videos einzubinden. Hierfür nutzen wir YouTube. Aber nicht immer findet man dort den Song, den man sucht, und so können wir mit den 30-Sekunden-Hörproben zum Beispiel bei Amazon, bei AllMusic oder der Schweizer Hitparade versuchen, Vergleiche zwischen Original und Cover anzustellen.
Nicht überschätzt werden dürfen die Angaben über Urheber von den Plattenfirmen selbst. Da erscheint dann plötzlich der Arrangeur oder der Produzent als Urheber auf dem Plattenlabel oder es werden völlig falsche Urheber angegeben. Hier hatten wir in letzter Zeit einen besonders kuriosen Fall. Ein User unserer Seite aus Texas schrieb uns, dass er bei einem Event die Tochter von T-Bone Walker getroffen habe. Sie habe sich darüber beklagt, dass bei dem Song „Stormy Monday Blues“ ihres Vaters auf vielen Platten Eckstine, Crowder und Hines als Urheber angegeben sind, die ebenfalls einen Song mit diesem Namen geschrieben haben. Wir haben das sofort für die Einträge in unserer Datenbank überprüft und natürlich waren auch hier eine ganze Reihe Songs falsch zugeordnet. T-Bone Walkers Werk heißt eigentlich "Call It Stormy Monday But Tuesday Is Just As Bad", aber weil viele Interpreten für ihre Coverversionen das einfach auf „Stormy Monday Blues“ verkürzt haben, kommen diese Verwechslungen zustande.
Man kann über dieses Thema noch sehr viel mehr schreiben, aber wir wollen es erst einmal mit diesem kleinen Blick in den Maschinenraum unserer Website bewenden lassen. In den nächsten Monaten möchten wir euch hier im Blog Einblicke in spezielle Bereiche der Musik geben und euch zeigen, wie wir dort recherchieren. Und zum Schluss unsere Bitte: Seid aufmerksam, und wenn ihr Fehler bei uns findet, meldet sie uns bitte!
/AME, RSC, TWA
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