Montag, 25. August 2008

Austrop-Pop-Legende Hansi Lang überraschend gestorben!

Am 24.08.2008 verstarb die 53-jährige Austropop-Legende Hansi Lang im Wiener AKH an den Folgen eines Schlaganfalles.

Mit 13 Jahren war er als Schlagzeuger bei einer Amateurband tätig, wurde aber kurze Zeit später Sänger. Seine Karriere begann bei Peter Schleichers Band Plastic Drug.

Später war er bei verschiedenen Bands tätig und tourte durch Europa.

1975 stieg er bei Ludwig „Wickerl“ Adams berühmter Band Hallucination Company ein und blieb dort bis 1979 – lediglich kurz unterbrochen für einen Abstecher im Jahre 1978, wo er in Marianne Sägebrechts Musical-Travestie-Show „Opera Curiosa“ spielte.

1979 schrieb und sang er für die erste Harry-Stojka-Express-Mini-LP einen Song, und nachdem er wieder bis 1980 bei der Hallucination Company spielte, trennte er sich von der Band und startete eine Solokarriere.
Im gleichen Jahr noch erschien ein legendärer und rarer Live-Sampler (auf gelbem Vinyl), wo Hansi Lang mit der Hallucination Company und seinem eigenen Projekt New Dreamboat vertreten war.

1982 erschien eine Mini-LP „Keine Angst“. Diese Mini-LP legte auch den Grundstein für seinen Kultstatus. Im gleichen Jahr erschien sein 2. Album „Der Taucher“, wo u. a. auch der Song „Montevideo“ enthalten war, der auch in Ö3 gespielt wurde und erfolgreich in die Charts kam.

Es folgten Solo-Auftritte sowie gemeinsame Projekte mit der Hallucination Company oder Minisex.
In weiterer Folge widmete er sich mehr der Literatur und Schauspielerei und spielte in den Folgejahren bei einigen Filmen mit.

Wegen gesundheitlicher und privater Probleme gab es von 1986 bis 1989 eine Schaffenspause, danach spielte er eine englischsprachige LP ein.

Danach trat er als Schauspieler im Wiener Metropol sowie im Theater an der Josefstadt und in den Kammerspielen auf.

Er veröffentlicht auch weiterhin LPs, die aber wegen der fehlenden Unterstützung von Ö3 recht unbeachtet blieben. Nebenbei ist er als Musical-Akteur und Live-Künstler (mit Gastauftritten bei Hallucination Company und bei Benefiz-Konzerten) tätig.

Im Jahr 2000 spielte er im Wiener Theater Ronacher im Paulus-Manker-Musical „Falco Cyber Show“ und war in den Folgejahren wieder erfolgreich bei Film- und Musical-Auftritten.

Am 24.08.2008 jedoch endete seine Karriere ganz plötzlich mit einem tödlichen Schlaganfall. Die Fans trauern um eine Legende der österreichischen Musik.

Herbert Zach

Mittwoch, 20. August 2008

Ein Song mit 70.200 Samples

Der Musiker Johannes Kreidler will mit einem ungewöhnlichen Musikstück namens "Product Placement" auf Missstände im Urheberrecht aufmerksam machen. Die Verwertungsgesellschaft GEMA verlangt nämlich, dass alle Samples aus Songs, deren Urheber sie vertritt – und das ist die Mehrzahl der in Deutschland verkauften Musik –, bei ihr schriftlich angemeldet werden. Mittels eines Computerprogramms hat Kreidler einen Song von 33 Sekunden Länge geschaffen, in dem 70.200 Klangfetzen aus fremden Songs vorkommen. Diese Samples will er nun einzeln bei der GEMA anmelden und hat für jedes Sample ein Formular ausgefüllt. Die LKW-Ladung Papier, die sich daraus ergibt, will er am 12. September 2008 um 11 Uhr bei der der GEMA-Generaldirektion Berlin in der Bayreuther Straße 37 (direkt am U-Bahnhof Wittenbergplatz) einreichen. Schaulustige sind eingeladen vorbeizukommen.
 
Kreidler begründet sein Projekt wie folgt: „Die heutigen Technologien ermöglichen es, Kulturgüter in gigantischen Dimensionen zu verbreiten und kreativ weiterzuverarbeiten, leider steht dem auf rechtlicher Seite das veraltete Urheberrecht im Weg.“ Er ist der Auffassung, das Kopieren habe sich als Kulturtechnik durch die digitalen Medien zum allgemeinen Kunst- und Kommunikationsmittel entwickelt. Durch einen unsinnigen rechtlichen Schutz, der z. B. auch kürzeste Samples von Tonträgeraufnahmen umfasst, würde diesem Fortschritt nach Kreidlers Ansicht geradezu prohibitiv entgegengewirkt. Hinzu kommen antiquierte Arbeitsmethoden der GEMA, die den Künstlern einen unnötigen Verwaltungsaufwand und Papierkram bescheren und so das künstlerische Schaffen behindern.
 
Einer solchen Flut von Sample-Einsendungen für die Datenbank wäre die coverinfo.de-Redaktion nicht gewachsen. Es wird sich zeigen, wie die GEMA damit umgeht. Kreidler meint, dass die GEMA verpflichtet wäre, seine Eingaben zu bearbeiten.
 

 
Weitere Informationen:
 
Das Stück "Product Placement" kann man auf Kreidlers Website unter http://www.kreidler-net.de/productplacements.html hören.
 
In einem Video findet sich das Telefonat, in dem Kreidler einer GEMA-Sachbearbeiterin von seinem Werk berichtet hat, die mit dieser neuen Form von Kunst selbstverständlich überfordert war, ferner einige juristische Erläuterungen und eine Erklärung Kreidlers, was er mit dieser Aktion bezwecken will.
 
Thomas Wagner

Freitag, 18. Juli 2008

EU-Kommission schlägt Verlängerung der Musikrechte auf 95 Jahre vor

In Deutschland erlischt das Urheberrecht 70 Jahre nach dem Todesjahr des Urhebers. Das bedeutet, dass jemand, der ein Werk geschrieben bzw. komponiert hat, sein Leben lang die Rechte an dem Werk hält, anschließend für die genannte Frist seine Erben.
 
Anders ist das bei Tonaufnahmen. Die Frist der so genannten Leistungsschutzrechte beträgt nur 50 Jahre und beginnt mit Ablauf des Jahres der Veröffentlichung des Tonträgers. Der 20-jährige Sänger eines Songs verliert also im Alter von 70 oder 71 Jahren die Rechte an der Aufnahme.
 
Die EU-Kommission schlägt nun vor, die Schutzfrist für Tonaufnahmen und Tonträger auf 95 Jahre zu verlängern. Damit soll das Einkommen der Künstler gesichert werden. Auch die Plattenfirmen würden länger an den Aufnahmen verdienen und hätten damit mehr Geld zur Verfügung, um neue Künstler zu fördern.
 
Gegen die Verlängerung der Schutzfrist sprechen hingegen musikhistorische Gründe: Es müsste noch länger gewartet werden, bis historische Aufnahmen frei veröffentlicht werden dürfen. Musikexperten behaupten zudem, es würden von der Neuregelung nur jene Musiker profitieren, die es nicht nötig hätten, weil sie es bereits innerhalb der 50-Jahre-Frist zu genügend Wohlstand gebracht hätten. Die EU-Kommission entgegnet jedoch, dass ein Künstler durchschnittlich 150 bis 2000 Euro pro Jahr aus der Rechteverwertung erhalte, was für einen Wohlhabenden nicht spektakulär, für viele Musiker aber ein bedeutender Betrag sei.
 
Quelle:
heise online


 
Thomas Wagner