Sonntag, 14. April 2019

20 Jahre COVER.INFO – eine Zeitreise!

Wisst ihr noch, wie es hier vor 20 Jahren aussah? Wir sind stolz, euch seit zwei Jahrzehnten die Originale von Cover-Versionen zu liefern. Die Anfänge sind uns zwar heute etwas peinlich, aber wir blicken trotzdem mit euch auf sie zurück.

Die Anfänge

Im April 1999 wollten zwei Schüler, Thomas Wagner und Aaron Praktiknjo, eine Homepage ins Internet stellen, weil das gerade "in" war. Es sollte eine Seite sein, die der Allgemeinheit etwas nützt. Und weil gerade eine Cover-Version im Radio lief – was in den 90er Jahren nicht ungewöhlich war, weil zu der Zeit viele Cover-Versionen in den Charts waren –, war die Idee für das Thema der Homepage geboren: Cover-Versionen in den Charts.

Durch Brainstorming und zusätzlich eine Durchforstung der aktuellen Top 100 kamen rund 50 Cover-Versionen zusammen, die jeweils mit Interpret und Titel den (vermuteten) Originalen tabellarisch gegenübergestellt wurden. Alles Weitere setzte Thomas Wagner um. Am 14. April 1999 erstellte er dann abschließend ein Banner mit dem Schriftzug des Namens der Seite auf kunterbuntem Hintergrund und lud das Ganze auf den Webserver seines Internetzugangsproviders hoch. Weil sich der Pfad http://www1.inetmail.de/w9000185/cover/ nur schwer merken ließ, sollte eine kurze und leichter zu merkende Subdomain bei einem Anbieter her, bei dem man kostenlos zu dem komplizierteren Pfad umleiten lassen konnte. So wurde die Subdomain cover.here.de angelegt. Natürlich wurde diese Adresse auch bei zwei Dutzend Suchmaschinen angemeldet.

Die Besucher wurden auf der Website dazu aufgerufen, per E-Mail Ergänzungen zu melden. Und es dauerte nicht lange, bis nicht nur die Seite gefunden wurde, sondern nach einigen Tagen auch schon die ersten Leute Einsendungen machten, die Thomas Wagner in regelmäßigen Abständen eingepflegte.

Schnelles Wachstum

Aus alten Backups wissen wir heute, dass wir am 30. August 1999, also nur viereinhalb Monate später, schon 1.346 Einträge zusammen hatten. Während am ersten Tag noch alles unsortiert auf einer einzigen HTML-Seite mit olivgrünem Hintergrund gestanden hatte, wäre das angesichts der damaligen langsamen Internetleitungen nicht mehr sinnvoll gewesen, weil die Ladezeiten zu lang geworden wären. (Mit dem sog. 56k-Modem kam man faktisch auf rund 40 kbit/s, ähnlich wie wenn heute das mobile Internet gedrosselt wurde.) So wurde die Cover-Versionen-Liste in seinerzeit noch 5 Listen aufgeteilt, die interessanterweise nach Cover-Interpreten, nicht etwa nach Songs sortiert war. Eine echte Datenbank war das also nicht, sondern einfach eine Auflistung in Tabellen auf HTML-Seiten. Das sah dann – mit einem neu geschaffenen Navigationsframe – so aus:





Eine Suchfunktion gab es noch nicht. Man war vollständig auf die entsprechende Funktionalität seines Webbrowsers angewiesen. Mit zunehmendem Wachstum und fortschreitender Unterteilung der Cover-Versionen-Liste war es immer schwieriger, die richtige Liste zu finden, um darin zu suchen.

Am 5. März 2000 schließlich wurde die Sortierung auf eine solche nach Cover-Titeln umgestellt und jeder Anfangsbuchstabe (sowie die Ziffern 0-9 und der Rest) bekam eine eigene Liste. An diesem Tag kam aber auch endlich eine Suchfunktion, die alle gefundenen Einträge aus der Liste ausgab.

Mitte April 2000 wurde bereits die 2000. Cover-Version eingetragen. Es handelte sich um die Jetzendorfer Hinterhof-Musikanten mit "La Bamba", eine von ca. 40 weiteren zu jener Zeit in der Liste erfassten Versionen dieses Liedes. (Warum der Datensatz später neu erstellt wurde und heute mit dem Erstellungsdatum 7. März 2004 in der Datenbank steht, ist übrigens nicht überliefert.)



Seit Ende Mai 2001 war Thomas Wagner nicht mehr alleine mit der Pflege der Webseite beschäftigt. Herbert Zach gesellte sich dazu und ist der Redaktion bis heute als fleißiger Redakteur erhalten geblieben. Herbert hatte die Website am 28. Mai 1999 dank der Vorstellung in der Fernsehshow NBC GIGA kennengelernt und seither regelmäßig per E-Mail zum Datenbestand beigetragen.


Die neue Domain coverinfo.de

Am 9. Juni 2001 wurde erstmals kostenpflichtiger Webspace für den Betrieb der Website angemietet. Im Zuge dessen sollte die Website cover.here.de eine eigene Domain erhalten.


Die Wunsch-Domain wäre cover.de gewesen, doch die war an eine Cover-Band namens COVER vergeben. Aus den Schlagzeilen war bekannt, dass es bald eine neue Top-Level-Domain geben würde: .info, die aber erst am 26. Juni 2001 starten sollte. Im Bewusstsein dieser Nachricht kam der Wunsch auf, die Domain cover.info zu bekommen, doch die konnte man am 9. Juni ja noch nicht bestellen. Aus diesem Grund wurde als Domain die Kombination coverinfo.de gewählt. Zwei Wochen später stieg coverinfo.de in den Betrieb des Diskussionsforums von Coverversion.de mit ein.





Die Seite hieß seitdem auch nicht mehr "Cover-Versionen in den Charts", denn von der ursprünglichen Auflistung von Songs, die es in die Charts geschafft haben, hatten wir uns längst entfernt.

Am 29. September 2001 begannen wir damit, Musikzitate (Samples und nachgespielte Elemente) von den Cover-Versionen in der Auflistung zu unterscheiden. Datensätze, bei denen es sich um vollwertige Cover-Versionen handelt, trugen fortan in der rechten Spalte ein "C" für Cover und die anderen ein "S" für Sample (ab 28. April 2003 stattdessen ein "Z" für den Oberbegriff "Zitat", der Samples einschließt).

Überforderte Technik

Ab 2002 kam coverinfo.de etwas heller und etwas weniger bunt daher. Im April 2002, 3 Jahre nach dem Start der Website, brachten wir es schon auf über 19.400 Einträge.

Eine echte Datenbank war das Ganze zu dieser Zeit nach wie vor nicht, sondern eine Suche in HTML-Seiten, die alles andere als performant war, was irgendwann den Server in die Knie zwang.





Endlich eine echte Datenbank

Am 1. Juli 2002 war endlich Schluss damit, die Daten in einer großen Excel-Datei zu sammeln und mittels Virtual-Basic-Scripts in mehr oder weniger regelmäßigen Abständen in HTML-Dateien für den Webserver zu exportieren. Unsere MySQL-Datenbank ging an den Start. Dies verringerte die Antwortzeiten der Suchfunktion und Änderungen am Datenbestand gehen seitdem sofort live und nicht erst nach einigen Tagen.






Hinter den Kulissen arbeiteten wir mit Microsoft Access 2000, das über eine ODBC-Schnittstelle an die MySQL-Datenbank angebunden war. Für uns entwickelt wurden all die technischen Lösungen, die seit dem Jahr 2000 zum Einsatz gekommen waren, von ein paar fleißigen Nutzern der Website. Wir danken Achim Kaiser, Gerd Nachtsheim, Mike Wilhelm und Björn Hutzler. Ohne sie wäre coverinfo.de nie so weit gekommen, weshalb wir ihnen für ihre Arbeit danken.

Es wird professioneller

Am 1. September 2003 präsentierte sich die Website erstmals in einem professionell wirkenden Design, das uns von einem Nutzer der Seite, Marcel C., spendiert wurde.







Unser Team war in der Zwischenzeit durch weitere Redakteure bereichert worden, wodurch nach 5 Jahren, im April 2004, fast 57.000 Cover-Versionen und Zitate zusammengetragen werden konnten.

Holger Kungs Werk

Doch am 4. Oktober 2007 erhielt die Website erstmals eine vollständig von der Redaktion, genauer gesagt von deren Mitglied Holger Kung, selbst entwickelte Relaunch. Die wesentlichen Designelemente der von Marcel C. entworfenen Seite blieben dabei erhalten.





Technisch wurde die Seite dabei komplett neu entwickelt. Damit ging eine Verbesserung der Datenbank-Suchfunktion einher, die nun intuitiver zu bedienen war als zuvor. Eine andere Neuerung war, dass zur deutlicheren Unterscheidung auf den ersten Blick in der Datenbank nun Cover fett angezeigt wurden und Musikzitate mager.

Für die Redaktion gab es erstmals ein Web-Interface, mit dem die Datenbank bearbeitet werden konnte, sodass keine plattformabhängige Zusatzsoftware mehr erforderlich war, sondern ein Browser genügte. Heutzutage ist so etwas fast selbstverständlich.

Nach 10 Jahren kontinuierlicher Arbeit hatten wir im April 2009 mehr als 181.000 Einträge gesammelt. Einen herben Schlag mussten wir am 23. April 2010 hinnehmen, als wir durch seine Freundin von Holger Kungs Tod erfuhren. Sein Werk – die Neuentwicklung der Website und der Datenbank aus dem Jahre 2007 und eine von ihm begonnene Liste von Interpreten mit Verwechslungsgefahr – lebte lange Jahre weiter. Seine Einträge, die er zur Datenbank beigesteuert hat, werden hoffentlich ewig Bestand haben.

Leider hat Holger keine ausführliche Dokumentation seiner Entwicklungsarbeit hinterlassen. Es erwies sich daher nicht als praktikabel, sein Werk fortzuführen. Allerdings stieß mit zunehmender Datenbankgröße die von ihm entwickelte Lösung auf Grenzen. Am 14. September 2010 verzeichneten wir 200.000 Einträge, am 5. November 2012 schon 250.000, am 16. Juni 2015 bereits 300.000, am 15. Juli 2017 beeindruckende 350.000 Einträge. Mit Workarounds konnten die Grenzen, die dem System gesetzt waren, noch eine Zeitlang verschoben werden, sodass es mit für den Nutzer kaum bemerkbaren Einschränkungen weiterlief. Gegen Ende des Jahres 2017 war es aber nicht mehr möglich, eine zuverlässig funktionierende Suchfunktion aufrechtzuerhalten. Immer häufiger bekamen Nutzer nur noch einen Teil der zu ihrer Suche passenden Datensätze zu sehen.

Das heutige COVER.INFO

Glücklicherweise war zu dieser Zeit unser Redakteur Falko Rickmeyer, der sich zwischenzeitlich zum Software-Entwickler ausbilden ließ, bereits dabei, die Website komplett neu zu entwickeln – zusammen mit Adrian Semmler, der das Design mit entworfen hat, und Thomas Wagner, unterstützt durch den Rest der Redaktion, der Gedanken zu einer Neustruktierung der Datenausgabe beisteuerte. Erstmals in der Geschichte der Website gab es keine Tabellendarstellung mehr mit Cover-Versionen links und Originalen rechts, sondern eine chronologische Darstellung, die es ermöglicht, Ketten abzubilden wie Cover-Versionen, die ein Original haben, das einen anderen Song sampelt, der wiederum einen anderen Song zitiert. Erstmals wird in diesem neuen Design auch Wert auf eine mobile Ansicht für die Nutzbarkeit auf Smartphones Wert gelegt.

Am 6. Mai 2018 ging die neu gestaltete Website online, und zwar nun schlussendlich doch unter dem zwischenzeitlich käuflich erworbenen Domainnamen, von dem wir schon seit 2001 geträumt hatten, der aber damals schon früh vergeben war: COVER.INFO. Eine andere Domain als coverinfo.de war für das neue Konzept ohnehin notwendig, denn von nun an sollte die Seite international ausgerichtet werden und deshalb auch vollständig in englisch (neben deutsch) verfügbar gemacht werden, wozu eine regionale Domainendung nicht mehr passte.



Die neue Darstellung hat einen Nachteil, weshalb es Beschwerden seitens der Nutzerschaft gab: Man konnte nun nicht mehr auf einen Blick in einer Übersicht sehen, welche Songs von welchen Künstlern ein bestimmter Interpret gecovert hat oder wer dessen Songs gecovert hat. Man musste jeden Song einzeln anklicken, um dies herauszufinden. Wir schufen Abhilfe mit der erweiteren Interpret-Ansicht, die am 19. Juli 2018 in Betrieb ging. Diese bietet nun auf Künstlerseiten unter dem Link "zur Tabellenansicht..." wieder eine tabellarische Darstellung aller Songs eines Interpreten – nun aber entsprechend dem neuen chronologischen Konzept andersherum als früher mit Originalen auf der linken und Cover-Versionen auf der rechten Seite.


Nach wie vor befindet sich COVER.INFO in der technischen Entwicklung, um den Funktionsumfang und die Nutzerfreundlichkeit sowohl für die Öffentlichkeit als auch für die Redaktion, die die Daten pflegt, zu erhöhen. Die Aufgabe, dies zu koordinieren, fällt seit 1. Juni 2018 dem gemeinnützigen Verein COVER.INFO n. e. V. zu, der die Verantwortung für die Pflege der Website von Thomas Wagner übernommen hat. So soll die Abhängigkeit der Website von einer Einzelperson minimiert und Zukunftssicherheit geschaffen werden. Zudem werden so steuerbegünstigte Spenden für den Erhalt der Website möglich.

Das Jubiläumsjahr bei COVER.INFO

Wir haben geplant, euch in den nächsten Monaten noch weitere Hintergrundinformationen über uns hier im Blog zu präsentieren.

Doch jetzt seid ihr gefragt! An was aus der Geschichte von 20 Jahren COVER.INFO erinnert ihr euch noch? Seit wann kennt ihr uns? Schreibt es uns unter diesem Artikel in die Kommentare. Die Kommentarfunktion ist der Ersatz für das am 24. Mai 2018 abgeschaltete Diskussionsforum.

Dienstag, 26. März 2019

EU-Urheberrechtsreform beschlossen: weniger Vielfalt im Internet

Das Europäische Parlament hat heute die Urheberrechtsrichtlinie beschlossen und dabei jegliche Änderung am jüngsten Entwurf abgelehnt. Damit ist nun der Grundstein für die Zerstörung der Vielfalt im Internet gelegt.

Der größte Kritikpunkt an der Reform ist Artikel 13 (nach der endgültigen Nummerierung Artikel 17). Er richtet sich an Diensteanbieter zum Teilen von Online-Inhalten – also insbesondere YouTube und andere soziale Netzwerke, aber auch Forenbetreiber. Diese Anbieter müssen künftig dafür sorgen, dass Urheber ihre Werke, für die sie dem Anbieter keine Lizenz einräumen möchten, auf eine Sperrliste setzen und so erreichen können, dass diese Inhalte nicht auf der Plattform veröffentlicht werden können. Die einen nennen das Upload-Filter, die anderen Erkennungssoftware.

Artikel 17 nimmt die Diensteanbieter mit in die Haftung für Urheberrechtsverletzungen, soweit sie diese nicht in zumutbarer Weise verhindern. Wer keine eigene Erkennungssoftware hat oder entwickeln lassen kann, wird sich solche Filterdienstleistungen einkaufen müssen, um dem Haftungsrisiko zu entgehen. Die Plattformen, für die das nicht rentabel ist, werden sehr wahrscheinlich schließen.

Ein anderes denkbares Szenario ist, dass Anbieter, anstatt Filtersoftware zu entwickeln, nur noch ausgewählte, vertrauenswürdige Nutzer auf der Plattform zulassen werden, von denen sie davon ausgehen, dass diese keine Urheberrechtsverletzungen begehen werden. Auch YouTube könnte diesen Weg gehen. Zwar hat das Unternehmen bereits eine der besten Erkennungssoftwares der Welt, jedoch nur für Filme und Musik. Die neue Urheberrechtsrichtlinie verlangt, alle Werke zu erkennen, also auch Texte, Fotos, Skulpturen, Aufführungen usw. Ob YouTube seine Software für den europäischen Markt weiterentwickeln oder stattdessen kleine YouTube-Kanäle löschen wird, ist nicht bekannt.

Für COVER.INFO würde das Löschen kleiner YouTube-Kanäle bedeuten, dass wir viele der über 200.000 in unserer Datenbank verlinkten, auf YouTube gehosteten Hörproben von Songs verlieren würden. Nicht alle Songs wurden nämlich von den Rechteinhabern selbst hochgeladen, sondern es gibt auch viele Plattensammler, die längst vergriffene Platten über YouTube der interessierten Öffentlichkeit zugänglich machen. Diese Archivierung von Kulturgut droht gelöscht zu werden.

Um diese Gefahr auszuschließen, wäre eine andere Regelung vorzugswürdig gewesen, zum Beispiel eine solche, die Anbieter von der Haftung ausnimmt, wenn sie mit den großen Verwertungsgesellschaften Lizenzvereinbarungen geschlossen haben, ohne dabei allerdings auszuschließen, dass Urheber direkt Lizenzvereinbarungen mit den Anbietern treffen.

Die Erkennungssoftwares (oder Upload-Filter) bringen aber noch eine andere große Gefahr mit sich: das Problem der Fehlerkennungen, wodurch auch zulässige Inhalte blockiert werden könnten (sog. Overblocking). Beispielsweise kann es dazu kommen, dass Videos mit rechtefreier selbst eingespielter Klaviermusik lange verstorbener Komponisten gesperrt werden, weil eine Plattenfirma eine ähnlich klingende Aufnahme desselben Stücks auf die Sperrliste gesetzt hat. Oder ein Song enthält das Schnurren einer Katze und Nutzer können deshalb keine Katzenvideos mehr hochladen.

Egal wie die Anbieter die neuen Vorgaben umsetzen werden: Die Urheberrechtsreform wird wahrscheinlich einen spürbaren Rückgang der Angebotsvielfalt im Internet zur Folge haben.
/TWA

Samstag, 9. März 2019

Rettet das Internet vor dem geplanten neuen Urheberrecht! [UPDATE: 22.03.2019]

Die EU will mit einer nicht durchdachten Richtlinie zum Urheberrecht die Meinungsfreiheit im Internet gefährden. Die deutsche Bundesregierung gab im Rat der Europäischen Union unter Verstoß gegen den Koalitionsvertrag hierfür grünes Licht. Die Umsetzung der Richtlinie könnte dazu führen, dass auf Internet-Plattformen wie zum Beispiel YouTube, Facebook, Twitter, Instagram, Internetforen sowie Kommentarbereichen unter Zeitungs- und Blogartikeln Zensur betrieben werden muss, um Urheberrechtsverletzungen auszuschließen. Noch ist es nicht zu spät, dagegen zu protestieren. Am 26. März will das Europäische Parlament über die Richtlinie abstimmen.

Der finale Entwurf der Urheberrechtsrichtlinie hat eine riesige Protestwelle im Internet, besonders unter jungen Menschen, ausgelöst, die von den klassischen Medien wie Fernsehen, Radio und Zeitungen weitgehend ungehört blieb. Dies änderte sich erst in dieser Woche, nachdem seit gut zwei Wochen jeweils mehrere tausend Menschen in verschiedenen überwiegend deutschen Großstädten ihren Protest aus dem Internet auf die Straße gebracht und überwiegend gegen Artikel 13 der Richtlinie demonstriert haben. Die Demonstrationen gehen an diesem Wochenende weiter.

Die Website www.savetheinternet.info gibt die aktuellen Termine für Demos bekannt.

Artikel 13 ist der Hauptkritikpunkt an der neuen RICHTLINIE DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES über das Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt. COVER.INFO berichtete erstmals am 8. November 2018. Inzwischen ist die endgültige Fassung des Entwurfs durchgesickert, die am 26. März dem Europäischen Parlament zur Abstimmung vorgelegt werden soll.

Bedauerlicherweise ist dies die denkbar schlechteste der Entwurfsfassungen, denn sie gefährdet das Grundrecht auf Meinungsfreiheit. Aktuell funktionieren Plattformen wie YouTube, Facebook, Instagram und Twitter so, dass die Nutzer dafür verantwortlich sind, die Urheberrechte zu wahren. Verletzt der Nutzer bei seinem Upload fremde Rechte, haftet er, nicht jedoch die Plattform, wenn diese die Inhalte umgehend löscht, sobald sie davon Kenntnis erlangt.

Artikel 13 verlangt nun von Internet-Plattformen, auf denen Inhalte geteilt werden können, dass sie dafür sorgen, dass nur Inhalte veröffentlicht werden können, wenn die jeweilige Plattform (!) dafür eine Erlaubnis vom Rechteinhaber hat.

Jede Plattform soll sich nun darum bemühen, die Rechte bei den Urhebern zu erwerben. Hier verlangt die Richtlinie etwas praktisch nicht Mögliches. Jede Plattform müsste nämlich versuchen, mit jedem Urheber dieser Welt Verträge zu schließen, ungeachtet dessen, ob es sich z. B. um Bilder, um Musik, um Texte oder andere Werke handelt.

Soweit die Rechte nicht eingeholt werden können, soll die Plattform größte Anstrengungen unternehmen, um zu verhindern, dass Werke veröffentlicht werden können, für die die Rechte nicht erworben werden konnten. Anderenfalls haftet die Plattform für Urheberrechtsverletzungen.

Aber auch hier verlangt der Entwurf der Richtlinie Unmögliches. Wie soll eine Plattform wissen, ob das, was ein Nutzer hochlädt, Urheberrechte verletzt? Die größten Anstrengungen, die sie unternehmen kann, ist, dass sie sogenannte Uploadfilter einsetzt. Das bedeutet, dass ein Algorithmus hochgeladene Inhalte mit bekannten Werken vergleicht und im Falle der Übereinstimmung den Inhalt blockiert. Ein solches Computerprogramm kann nicht erkennen, ob die Verwendung eines fremden Werkes zulässig war, und würde deshalb auch erlaubte Nutzung wie in satirischen Werken oder als Zitat blockieren. Gerade Meinungsäußerungen leben davon, sich mit den Meinungen anderer auseinanderzusetzen und sie hierfür auch zu zitieren. Somit greifen Uploadfilter die Meinungsfreiheit an.

Allerdings können diese Filter allenfalls Inhalte blocken, die sie kennen. Um die ganzen Werke zu speichern und abzugleichen, bedarf es immenser Speicher- und Rechenkapazitäten, die sich nur große Unternehmen leisten können. Trotzdem bleibt ein Haftungsrisiko, wenn der Filter versagt, weil er Werke nicht kennt und deshalb oder aus anderen Gründen nicht erkennt.

YouTube besitzt bereits heute für den Abgleich mit urheberrechtlich geschützten Filmen und Musik einen solchen Filter. Er gilt als der beste und teuerste Uploadfilter der Welt, doch selbst er würde den Anforderungen der Richtlinie nicht genügen und müsste weiterentwickelt werden. Denn er müsste z. B. auch Bilder und Texte in seinem Repertoire haben und müsste auch diese in Videos aufspüren können. Dennoch: Wer den Filter von YouTube verwenden würde, würde sicherlich die Anforderungen der Richtlinie, größte Anstrengungen zu unternehmen, erfüllen. Es steht daher zu befürchten, dass YouTube die Nutzung seines Filters anderen Anbietern zur Verfügung stellen wird und dadurch noch mächtiger werden wird, weil nun auch die Inhalte der anderen Plattformen YouTube bekannt würden und durch YouTube so noch mehr Daten gesammelt werden könnten.

Doch nicht jede Plattform wird sich Uploadfilter leisten können. Dennoch soll nach der Richtlinie sogar eine neu gegründete Plattform nach spätestens drei Jahren die Vorgaben erfüllen müssen – egal, wie profitabel sie ist. Das Internet wird wohl, insbesondere wenn Artikel 13 der Richtlinie durchkommt, nicht wiederzuerkennen sein, weil viele Plattformen in Europa ihre Pforten schließen müssten. Die großen, die übrig bleiben, werden möglicherweise nur noch Ausgewählten erlauben, Inhalte zu veröffentlichen; solchen, denen sie vertrauen, dass sie keine Urheberrechte verletzen werden.

Die jungen Menschen, die dieser Tage dagegen auf die Straße gehen, protestieren vor allem gegen die CDU/CSU und die SPD. Grund dafür ist, dass es die Vertreter dieser Parteien sind, die beabsichtigen, am 26. März im Europäischen Parlament für die Urheberrechtsreform mit ihrem umstrittenen Artikel 13 zu stimmen, und das obwohl sie im aktuellen Koalitionsvertrag vereinbart hatten, dass sie sich gegen Uploadfilter einsetzen würden, weil sie sie für unverhältnismäßig hielten. Die Bundesregierung hingegen hat bereits im Rat der Europäischen Union für die Reform gestimmt, weil sie überwiegend sinnvoll sei. Dass Artikel 13 nicht ausreichend klar formuliert sei, werde hingenommen.

Ein weiterer Kritikpunkt der Reform übrigens ist Artikel 11, der ebenfalls dazu führen kann, dass das Web bald anders aussieht, als man es heute kennt. In vielen sozialen Medien ist es heute üblich, dass, wenn man einen Hyperlink postet, ein Vorschaubild und ein kurzer Textauszug vom Ziel des Links angezeigt werden. Auch Ergebnisseiten von Nachrichten-Suchmaschinen basieren auf diesem Prinzip. Artikel 11 verlangt, dass Presseverlage künftig das Recht erhalten, wenn es sich bei dem Linkziel um ihre Seiten handelt, eine Vergütung zu verlangen.

Die Presse hat also ein Interesse daran, die Urheberrechtsreform als etwas Sinnvolles darzustellen. Am liebsten hätte sie wohl gar nicht darüber berichtet, solange nur im Internet hitzige Diskussionen geführt wurden. Da nun die Menschen auf die Straße gehen, fühlt sich die Presse zu Berichterstattungen verpflichtet, stellt es aber teilweise so dar, als wären die Demonstranten nur Kinder und Jugendliche, die von YouTube instrumentalisiert worden seien. Politiker der CDU haben sogar geleugnet, dass die vielen Beschwerdemails, die sie wegen der Urheberrechtsreform erhalten haben, von Menschen stammen würden. Sie beschuldigten Google als Betreiber von YouTube, diese Mails durch Bots, also Computerprogramme, generiert und versandt zu haben. Dies sei daran erkennbar, dass die Mails überwiegend von Gmail-Adressen aus versandt worden seien. Dass das schlicht daran liegt, dass YouTube-Nutzer als Google-Kunden auch Google-Mail-Accounts haben, wird dabei geflissentlich übersehen.

Während es beispielsweise an diesem und dem kommenden Wochenende Demonstrationen in einigen deutschen Städten geben wird, sind für den 23. März europaweite Demonstrationen gegen die Urheberrechtsreform geplant. Wie über Julia Reda, Europaabgeordnete der Piratenpartei, bekannt wurde, soll Manfred Weber (CDU) als Spitzenkandidat der Europäischen Volkspartei versucht haben, die Abstimmung über die Richtlinie vorzuverlegen, damit das Europäische Parlament den Bürgerprotesten zuvorkommt und vollendete Tatsachen schafft. Ohnehin wurde die Fassung der Richtlinie, die dem Parlament vorlegt werden soll, noch nicht in alle Amtssprachen der EU übersetzt. Aber auch die englische Arbeitsfassung wurde der Öffentlichkeit nicht offiziell zur Verfügung gestellt, sodass eine fundierte Auseinandersetzung mit der Richtlinie erst erfolgen konnte, nachdem sie inoffiziell nach außen gedrungen war.

Dabei ist das Ansinnen, das Urheberrecht zu reformieren, der heutigen Lebenswirklichkeit anzupassen und den Urhebern angemessene Vergütungen zukommen zu lassen, zu begrüßen. Das sehen auch die meisten Gegner von Artikel 13 so. Die Regelung in Artikel 13 ist aber schlichtweg ungeeignet, dieses Ziel zu erreichen. Sie droht vielmehr, das Internet in seiner jetzigen Form, mit dem viele kreative Urheber ihren Lebensunterhalt verdienen, zu zerstören. Dabei ginge nicht nur ein Netzwerk für gute Unterhaltung verloren, sondern es steht, wenn jede Plattform aus Angst vor Haftung wegen Urheberrechtsverletzungen in großem Ausmaß filtert, auch die Meinungsfreiheit als eine der Grundsäulen unserer Demokratie auf dem Spiel.

Deshalb ist es wichtig, seine Stimme zu erheben und gegen Artikel 13 der Urheberrechtsrichtlinie zu protestieren. Die Orte und Termine der Demos gibt es unter https://savetheinternet.info/demos.

Update vom 22.03.2019:
Die amtliche deutsche Übersetzung der Richtlinie, über die am 26. März im Europäischen Parlament abgestimmt werden soll, liegt jetzt vor. Da der Entwurf nun finalisiert ist, wurde die Nummerierung angepasst. Artikel 11 ist jetzt Artikel 15 (Seite 117 der verlinkten PDF-Datei) und Artikel 13 ist jetzt Artikel 17 (Seite 121). Der diesem Artikel zugrunde liegende Begriff des Diensteanbieters für das Teilen von Online-Inhalten ist in Artikel 2 Ziffer 6 definiert (Seite 91).

/TWA