Freitag, 18. Juli 2008

EU-Kommission schlägt Verlängerung der Musikrechte auf 95 Jahre vor

In Deutschland erlischt das Urheberrecht 70 Jahre nach dem Todesjahr des Urhebers. Das bedeutet, dass jemand, der ein Werk geschrieben bzw. komponiert hat, sein Leben lang die Rechte an dem Werk hält, anschließend für die genannte Frist seine Erben.
 
Anders ist das bei Tonaufnahmen. Die Frist der so genannten Leistungsschutzrechte beträgt nur 50 Jahre und beginnt mit Ablauf des Jahres der Veröffentlichung des Tonträgers. Der 20-jährige Sänger eines Songs verliert also im Alter von 70 oder 71 Jahren die Rechte an der Aufnahme.
 
Die EU-Kommission schlägt nun vor, die Schutzfrist für Tonaufnahmen und Tonträger auf 95 Jahre zu verlängern. Damit soll das Einkommen der Künstler gesichert werden. Auch die Plattenfirmen würden länger an den Aufnahmen verdienen und hätten damit mehr Geld zur Verfügung, um neue Künstler zu fördern.
 
Gegen die Verlängerung der Schutzfrist sprechen hingegen musikhistorische Gründe: Es müsste noch länger gewartet werden, bis historische Aufnahmen frei veröffentlicht werden dürfen. Musikexperten behaupten zudem, es würden von der Neuregelung nur jene Musiker profitieren, die es nicht nötig hätten, weil sie es bereits innerhalb der 50-Jahre-Frist zu genügend Wohlstand gebracht hätten. Die EU-Kommission entgegnet jedoch, dass ein Künstler durchschnittlich 150 bis 2000 Euro pro Jahr aus der Rechteverwertung erhalte, was für einen Wohlhabenden nicht spektakulär, für viele Musiker aber ein bedeutender Betrag sei.
 
Quelle:
heise online


 
Thomas Wagner

Montag, 23. Juni 2008

Gesundheitsrisiken durch Cover-Versionen?

Gute Frage. Die Krankenkassen werden sie vehement verneinen, echte Musikfans ebenso heftig bejahen.

Wenn es jedenfalls nach dem Musikmagazin Total Guitar geht, gehören manche Cover-Versionen definitiv verboten. So kürten sie "You Shook Me All Night Long" in der Version von Celine Dion und Anastacia (im Original von AC/DC) zur weltweit schlechtesten Cover-Version. Die Sugababes und Girls Aloud bekamen auch ihr Fett weg. Ihre Version von "Walk This Way" (im Original von Aerosmith) landete auf Platz 2.

Doch es geht auch besser. Jimi Hendrix' Version von "All Along The Watchtower" (im Original von Bob Dylan) wurde von Total Guitar zur besten Cover-Version gewählt.

Quelle:
GMX

Holger Kung

Montag, 9. Juni 2008

Will Prince seine Cover-Versionen verheimlichen?

Am 26. April 2008 trat der Sänger Prince auf dem Coachella-Festival mit einigen Cover-Versionen auf, darunter eine Performance von Radioheads "Creep". Einige Fans haben Prince' Auftritt mitgeschnitten und in das Videoportal Youtube eingestellt.

Youtube hat diese Videos unter Berufung auf eine Verletzung der Nutzungsbedingungen entfernt. Prince' Plattenlabel NPG Records soll diese Löschung gefordert haben, weil es in der Veröffentlichung eine Copyright-Verletzung sieht.

Radiohead-Mitglied Thom Yorke versteht den ganzen Ärger nicht. Schließlich sei "Creep" ein Radiohead-Song. Wenn hier jemand die Sperrung des Videos wegen Copyright-Verletzung fordern sollte, dann doch wohl Radiohead. Yorke findet Prince' live performte Cover-Version aber lustig und fordert die Entsperrung des Videos!

Radiohead sieht es mit dem Copyright nicht so eng wie manch anderer Künstler in der Musikbranche. Im Oktober 2006 boten Radiohead Songs ihres Studioalbums "In Rainbows" auf ihrer Website zum Download an und überließen es dem Hörer, welchen Preis er dafür zahlen möchte. Dieses Geschäftsmodell hat sich wohl ausgezahlt: 1,6 Millionen Euro soll Radiohead auf diese Weise eingenommen haben.

Quellen:
pressetext.deutschland
Billboard.com
Thomas Wagner