Montag, 16. April 2012

Neue Eintragungsgrundsätze für MP3-Downloads, Musicals/Shows und Soundtracks/Filmmusiken

Die coverinfo.de-Redaktion hat ein paar neue Grundsätze für die Eintragung von Songs in die Datenbank beschlossen.
 

 
Songdownloads (insbesondere MP3)
 
Bisher galt für die Eintragung von Cover-Versionen in die Datenbank, dass diese auf einem Tonträger (z. B. CD oder Vinyl) oder auf einem Bild- und Tonträger (beispielsweise Videokassette oder DVD) offiziell veröffentlicht worden und mindestens in limitierter Auflage im Handel erhältlich gewesen sein mussten. Ausnahmen von dieser Regel waren möglich für Songs, die von den Künstlern im Internet veröffentlicht wurden, zum Beispiel als MP3-Dateien, wenn diese Songs einen hohen Bekanntheitsgrad haben, weil sie beispielsweise von einigen Radiosendern gespielt wurden.
 
Die Beschränkung auf diese Ausnahme sollte zwei Zwecke erfüllen: Zum einen sollte sie den Kreis der Cover-Versionen, die für die Datenbank in Betracht kommen, nicht ausufern lassen. Ein Fernsehauftritt oder eine auf eine private Homepage gestellte oder in einem Peer-to-peer-Netzwerk (Tauschbörse) verbreitete Datei mit einer selbst zu Hause eingesungenen Cover-Version eines Volksliedes sollten nicht genügen. Zum anderen sollte Nachweisproblemen begegnet werden: Wie wollen wir später die Veröffentlichung nachvollziehen können, wenn es die private Homepage aus dem Beispiel nicht mehr gibt oder die Datei nicht mehr in der Tauschbörse zu finden ist?
 
Allerdings wollen wir uns der Entwicklung der letzten Jahre, innerhalb derer immer mehr Songs nur als Kauf-Download angeboten wurden und der Absatz solcher Downloads – teilweise zulasten der Tonträgerverkäufe – stieg, nicht mehr völlig verschließen.
 
Daher ist es nun so, dass wir neben (Bild-und-)Tonträger-Veröffentlichungen auch die Veröffentlichung von Songs als Download im Internet unter bestimmten Voraussetzungen akzeptieren. Diese sind, dass
- entweder der Download in einem (legalen) Downloadshop käuflich erhältlich ist oder nachweislich war
- oder der Download kostenlos von einem Künstler auf seiner Website, der seiner Plattenfirma oder einem vergleichbaren Portal angeboten wird oder nachweislich wurde und dass dieser Künstler üblicherweise seine Musik kommerziell, d. h. über den Tonträgerhandel oder Downloadshops, vertreibt.
 
Dies bedeutet: Bleiben bei einer angeblichen Veröffentlichung als Download Zweifel, z. B. weil sich der Veröffentlichungstermin oder die korrekte Interpretenbezeichnung nicht mehr nachvollziehen lassen, insbesondere weil der Download inzwischen nicht mehr in offiziellen Portalen erhältlich ist, bleibt diese Veröffentlichung für die Datenbank unberücksichtigt. Kostenlose Downloads werden nur in die Datenbank aufgenommen, wenn der betreffende Künstler seine Musik üblicherweise kommerziell vertreibt; der Fall der nur über eine private Website angebotenen Hobby-Aufnahmen bleibt weiterhin außen vor.
 
Ist ein Download der Datei (zur dauerhaften Speicherung durch den Nutzer) nicht vorgesehen, sondern handelt es sich nur um einen Stream, ist ein Datenbankeintrag ausgeschlossen. Das gilt insbesondere für YouTube-Videos und ähnliches.
 
Ein Song, der als Download erhältlich ist, erhält die Titelbemerkung "Im Internet veröffentlicht", wenn nicht eine im selben Jahr erfolgte kommerzielle Tonträgerveröffentlichung nachweisbar ist.
 

 
Songs aus Musicals, Broadway-Shows usw.
 
Für Songs aus Musicals, Broadway-Shows und ähnlichen Aufführungen haben wir einheitliche Regeln aufgestellt, was als Original-Version einzutragen ist. Grundsätzlich gilt bei uns allgemein als Original die zuerst offiziell auf einem Tonträger veröffentlichte Version. Im Falle der Musicals und Shows wurden die Songs aber üblicherweise für das betreffende Musical oder die Show geschrieben und waren im Regelfall nicht für eine Tonträgerveröffentlichung bestimmt, sondern für eine öffentliche Aufführung in einem Theater.
 
Diese Erwägungen führen uns zu folgenden Grundsätzen:
 
Als Original-Version gilt die Erstaufführung, so dass deren Schauspieler, soweit sie den betreffenden Song gesungen haben, die Original-Interpreten sind. Als Jahreszahl wird das Jahr der Erstaufführung eingetragen.
 
Erstaufführung ist die erste kommerzielle Aufführung der Show; Probeaufführungen, für die das Publikum keinen Eintritt zahlen musste, zählen nicht dazu.
 
In der Titelbemerkung wird klargestellt, dass es sich um eine Aufführung (also nicht um eine Tonträgerveröffentlichung) handelt, und angegeben, aus welcher Show der Song stammt, z. B.:
Erstaufführung des Musicals "..."
Erstaufführung der Broadway-Show "..."
Erstaufführung der Show "..."

 
Lassen sich die Schauspieler der Erstaufführung nicht ermitteln, werden ersatzweise die Urheber als Original-Interpreten eingetragen (mit der vorangestellten Formulierung "Urheber"). In der Titelbemerkung entfällt dann der Hinweis auf eine Erstaufführung, die Formulierung lautet dort dann z. B.:
Aus dem Musical "..."
Aus der Broadway-Show "..."
Aus der Show "..."

 
Sollte eine offizielle, im Handel erhältliche Tonträgerveröffentlichung des Songs vor der Erstaufführung der Show nachweisbar sein, gilt diese nach den allgemeinen Grundsätzen – also abweichend von dem soeben Gesagten – als Original-Version.
 
Aus Zeitgründen können wir nicht sofort alle bestehenden Datensätze an diese neuen Grundsätze anpassen. Wenn euch Musical-/Show-Einträge auffallen, bei denen die Original-Version noch nicht den neuen Grundsätzen entspricht, freuen wir uns über entsprechende Hinweise, bitte möglichst unter Angabe der Schauspieler der Erstaufführung mit entsprechenden Quellenangaben.
 

 
Soundtracks und Filmmusiken
 
Für Musik aus Filmen haben sich bisher zwei verschiedene Formulierungen in der Datenbank als Bemerkung herausgebildet:
Aus dem Film "..."
Soundtrack "..."

 
Dabei war eigentlich gedacht, die Formulierung "Aus dem Film" zu verwenden, wenn ein Song in einem (üblicherweise in einem Kino) öffentlich aufgeführten Film erstveröffentlicht wurde, also bei Original-Versionen. "Soundtrack" sollte verwendet werden, wenn ein Song auf einem zeitnah mit dem Film in den Handel gekommenen Tonträger mit Filmmusik (sog. Soundtrack-Album) erstveröffentlicht wurde oder der Song durch das Soundtrack-Album bzw. die Verwendung in dem Film deutlich an Bekanntheit gewonnen hat. Mit anderen Worten wird nur im Ausnahmefall in der Datenbank erwähnt, dass ein Song auf einen Soundtrack-Album erschienen ist. Es werden nicht alle Filme aufgezählt, in denen ein Song irgendwann einmal Verwendung fand.
 
Das Problem war nun, dass sich herausstellte, dass nicht alle Redakteure das zuvor Gesagte über die Jahre einheitlich handhabten. Ursache war ein Missverständnis, das darauf beruht, dass der Begriff "Soundtrack" sich als mehrdeutig erwies. Man versteht darunter nicht nur den zum Film zeitnah erschienenen Tonträger mit Filmmusik (das sog. Soundtrack-Album), sondern auch die Tonspur des Films (und somit die Filmmusik) selbst (vgl. Definitionen im DudenThe Free DictionaryOxford DictionaryWiktionary). Das führte dazu, dass manche Redakteure die Formulierung "Soundtrack" anstelle von "Aus dem Film" gebrauchten.
 
Um für eine einheitliche Handhabung zu sorgen und den mehrdeutigen Begriff "Soundtrack" zu vermeiden, wird bei zukünftigen Datenbankeinträgen mit Filmmusik wie folgt umgegangen:
- Songs von Soundtrack-Alben kennzeichnen wir mit der Bemerkung "Soundtrack-Album",
- Songs, die in einem Film erstveröffentlicht wurden, bekommen die Bemerkung "Aus dem Film".
 
Bei Gelegenheit werden wir nach und nach die zahlreichen älteren Datenbankeinträge, die die Formulierung "Soundtrack" enthalten, abändern.
 
Thomas Wagner 

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