Samstag, 20. Oktober 2007

Diskussion über neues Rundfunkgebührenmodell

Die Bundesländer diskutieren aktuell über ein neues Rundfunkgebührenmodell. Nach der aktuellen Rechtslage muss jeder, der ein Rundfunkgerät bereithält, Gebühren entrichten, die zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks dienen. Privat genutzte Zweitgeräte sind dabei gebührenfrei, wenn man sie nicht in einer weiteren Wohnung betreibt. Leben in der Wohnung der Ehegatte oder aber Personen, die kein Einkommen über dem einfachen Sozialhilfegelsatz haben, so können auch sie anmeldefreie Zweitgeräte besitzen. Die Einzelheiten sind in § 5 des Rundfunkgebührenstaatsvertrages (RGebStV) geregelt. Weitere Informationen zur aktuellen Rechtslage sowie Kritik daran finden sich im News-Artikel vom 28.10.2006 – "Rundfunkgebühr für Internet-PCs".

Nun wird darüber nachgedacht, ebendiesen Gebührenpflichttatbestand neu zu regeln. Der Vorschlag, den Rundfunk mittels Steuergeldern zu finanzieren, ist Medienberichten zufolge vom Tisch. Also wird überlegt, ob jeder, der Rundfunkgeräte besitzt, für sein Erstgerät bezahlen sollte, ohne z. B. die Ausnahme für Ehegatten. Nach einem anderen Vorschlag sollte es eine Prokopfabgabe geben. Manche wollen die Gebühreneinzugszentrale (GEZ) mit ihren unseriösen Methoden gänzlich abschaffen, was zu begrüßen wäre. Die Abgabe soll dann von den Finanzämtern einzogen und an die Rundfunkanstalten weitergeleitet werden. So laufe das schließlich bei den Kirchensteuern und deren Weiterleitung an die Kirchen auch. Ein anderes Modell in der Diskussion ist eine Abgabe pro Haushalt, wobei noch nicht klar ist, was als Haushalt definiert werden soll.

Auf jeden Fall muss sich irgendwas tun, denn die jetzige Lage ist unbefriedigend: Es ist zu leicht, "schwarz zu sehen", d. h. Rundfunk zu empfangen, ohne seiner Zahlungspflicht nachzukommen. Die GEZ hat nicht die nötigen Befugnisse, um Schwarzseher zu ermitteln. Denn der beste Weg, um sie zu überführen, ist das Betreten von Wohnungen zu dem Zweck, nach Rundfunkgeräten zu suchen. Doch die Wohnung ist nach Artikel 13 des Grundgesetzes unverletzlich. Ohne richterlichen Durchsuchungsbefehl kommt man da grundsätzlich nicht gegen den Willen des Bewohners hinein. Zumindest nicht rechtmäßig. Es gibt immer wieder Berichte über rechtswidriges Vorgehen der GEZ. Kein Wunder, dass sich Bürger dann gegenüber der GEZ auch rechtswidrig verhalten und ihre Geräte nicht melden.

Da die neuen Gebührenmodelle aber aus Gerechtigkeitserwägungen überwiegend auch davon abhängig gemacht werden sollen, ob jemand tatsächlich Rundfunk empfängt, ist fraglich, ob die Fahndungstätigkeiten der GEZ dann entfallen könnten. Denkbar wäre es, gesetzlich zu vermuten, dass Bürger Rundfunk empfangen und damit zahlungspflichtig sind, ihnen aber den Gegenbeweis zu erlauben. Zum Zwecke der Beweisführung obläge es dann dem Bürger, ob er Kontrolleure der GEZ bzw. des Finanzamtes in seine Wohnung lässt, damit diese sich davon überzeugen können, dass er wirklich kein Rundfunkgerät besitzt bzw. zu besitzen scheint (Radios können ja klein und leicht zu verstecken sein). Bei einer solchen Regelung wäre jedenfalls mehr Gerechtigkeit zu erwarten als bei der jetzigen.

Schließlich wird noch diskutiert, ob die Gebührenpflicht nur Privatleute treffen soll oder auch Unternehmen und wie ggf. die Rundfunkgebühr der Unternehmen berechnet werden soll.

Quellen:
Rundfunkgebührenstaatsvertrag
Frankfurter Rundschau online: "AusGEZahlt?", Artikel vom 16.10.2007
PC-WELT online: "Länder wollen vereinfachte Rundfunkgebühr oder Abgabe pro Haushalt", Artikel vom 19.10.2007



Thomas Wagner 

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