Freitag, 12. September 2003

Neues Urheberrechtsgesetz tritt am 13. September in Kraft

Das neue deutsche Urheberrechtsgesetz (UrhG) tritt am Samstag, 13. September 2003, in Kraft.
Zwar bleibt dem Verbraucher nach dem neuen UrhG das Recht, eine Privatkopie seiner Bild- und Tonträger anzufertigen, allerdings nur noch, solange er dafür keinen Kopierschutzmechanismus umgehen muß. Letzteres ist nämlich nicht mehr zulässig. Die Verbreitung von Anleitungen zur Umgehung von Kopierschutzmechanismen ist ebenfalls nicht mehr erlaubt. Die Onlineangebote von PC-Zeitschriften müssen daher noch heute derartige Artikel aus dem Netz nehmen. Der Vertrieb von Software, die in der Lage ist, Kopierschutzmaßnahmen zu umgehen, ist nicht mehr gestattet. So teilte die Firma Elaborate Bytes mit, daß der deutsche Vertrieb der Brennsoftware CloneCD mit sofortiger Wirkung eingestellt werde, berichtet golem.de. Da nahezu jedes Brennprogramm Kopierschutzvorrichtungen umgehen kann, werden die entsprechen Regale in den Geschäften leer werden.

Außerdem verbietet das neue UrhG die Erstellung von Kopien von "offensichtlich rechtswidrig hergestellte[n] Vorlage[n]" (§ 53, Absatz 1). Darunter fällt der Download von urheberrechtlich geschützter Musik über Peer-2-Peer-Netzwerke, sogenannte Tauschbörsen. Dagegen können die Urheber ab morgen strafrechtlich vorgehen.

Das neue Urheberrechtsgesetz erschwert auch die Arbeit der coverinfo.de-Redaktion. Bisher war es möglich, die Tauschbörsen für die Suche nach Hörproben von Songs zu benutzen. 30-Sekunden-Hörproben der Online-CD-Shops gibt es schließlich nicht für jeden Song, und meist ist bei der Überprüfung von Samples und Zitaten gerade die entscheidende Stelle nicht in der Hörprobe enthalten.

Durch das Verbot des Downloads von urheberrechtlich geschützter Musik aus offensichtlich illegalen Quellen sehen wir uns auch gezwungen, zukünftige Postings in unserem Forum zu entfernen bzw. zu editieren, die zum Download von Musik bei Tauschbörsen aufrufen oder die in anderer Form gegen das Urheberrecht verstoßen.

Es bleibt zu hoffen, daß die Verbraucher durch einen Boykott kopiergeschützter Tonträger die Musikverleger dazu zwingen werden, kopierschutzfreie Musik auf den Markt zu bringen, damit wenigstens weiterhin legale Privatkopien angefertigt werden können. Wer läßt schließlich nicht lieber eine Sicherheitskopie im CD-feindlichen Klima eines Autos liegen?


Thomas Wagner 

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