Umzug auf leistungsfähigeren Server | |
Wer in den letzten Monaten unsere Datenbank benutzt hat, dem wird eines nicht entgangen sein: Die zunehmende Größe unserer Datenbank hat den Server in die Knie gezwungen; es dauerte bei Suchanfragen sehr lange, bis die Datenbank ein Ergebnis auswarf. Zur Behebung dieses Problems zogen wir heute auf einen leistungsfähigeren Server um. | |
Ein solcher Umzug war längst überfällig. Es war aber nicht leicht für uns, einen neuen Server zu finden. Denn dieser musste nicht nur leistungsfähig genug, sondern auch bezahlbar für uns sein. Steigende Servermietkosten auf dem Markt, die nicht etwa nur auf der Mehrwertsteuererhöhung basieren, und vor allem sinkende Werbeeinnahmen waren der Grund dafür, dass wohlüberlegt sein musste, bei welchem Anbieter wir einen Server mieten würden. Verzögert hat sich das alles auch noch dadurch, dass viele Server-Anbieter es nicht für nötig hielten, auf Anfragen von Neukunden zu antworten oder Vertragsverhandlungen mit einer Ablehnung zu beenden. Offenbar ist es heutzutage üblich, einfach nicht mehr zu antworten, um zum Ausdruck zu bringen, dass man nicht mehr am Geldverdienen interessiert ist. | |
coverinfo.de macht mit Werbung keinen Gewinn | |
Bezüglich der Werbung sei gesagt, dass viele Homepages, so auch diese, mittels Werbung finanziert oder mitfinanziert werden. coverinfo.de macht allerdings, entgegen dem Eindruck einiger Besucher, die sich bei uns über zu viel Werbung auf unserer Website beschweren, mit den Werbeeinnahmen keinen Gewinn! Die Werbung dient dazu, die Serverkosten und teilweise die Internetzugangskosten unserer Redakteure zu decken. Den Differenzbetrag zahlt jeder Redakteur aus eigener Tasche. Erst recht bleibt kein Geld übrig, um die Redakteure für ihre Arbeitsleistung zu bezahlen. Unsere Redakteure arbeiten also gänzlich unentgeltlich in ihrer Freizeit an diesem Projekt. | |
Über Internetwerbung im Allgemeinen | |
Internetwerbung wird meist pro Einblendung oder – der Regelfall bei Bannerwerbung – pro Klick auf ein Werbebanner bezahlt. Viele Surfer aber wollen keine Werbung im Internet zu sehen bekommen; sie verwenden Werbeblockersoftware. Diese verhindert, dass der Surfer Werbung ausgeliefert bekommt. Folglich kann dem Website-Betreiber auch keine Werbeeinblendung vergütet werden; erst recht sieht der Surfer kein Banner, das er anklicken könnte, woran der Betreiber etwas verdienen würde. | |
Wenn aber die Webseiten-Betreiber nichts verdienen, verdienen auch die Vermarkter nichts. Das sind diejenigen Unternehmer, die Werbekunden akquirieren, deren Kampagnen dann auf den Websites zu sehen sind, die sich außerdem um die für die Anzeige der Werbung und für die Abrechnung nötige Technik kümmern und die das Geld von den Werbekunden eintreiben und anteilig an die Website-Betreiber weiterleiten – ein Teil der Einnahmen verbleibt bei den Vermarktern als Vergütung für ihre Tätigkeit. | |
Also kommt es zu einem Wettlauf zwischen Werbeblocker-Herstellern und Vermarktern: Die Vermarkter versuchen, immer neue Werbeformen zu entwickeln, die nicht geblockt werden, und die Werbeblocker-Hersteller versuchen, ihre Werbeblocker entsprechend zu aktualisieren, damit auch diese neuartigen Werbeformen herausgefiltert werden. Das ist vergleichbar mit dem Bereich der Fahrraddiebstähle: Es kommen immer bessere Fahrradschlösser auf den Markt, also müssen sich die Diebe mit noch besseren Werkzeugen ausrüsten, um die Schlösser zu knacken. | |
Dass die Werbeblocker-Hersteller nicht schlafen, merken wir an unseren Werbeeinnahmen. Die sind in den letzten Monaten zurückgegangen, ohne dass es einen entsprechenden Besucherrückgang gegeben hätte. Im Monat März 2007 aber sind sie stark eingebrochen. Offenbar gehört die von uns seit Januar 2005 erfolgreich eingesetzte Werbeform des Layers jetzt auch zu denen, die geblockt werden. Wir werden daher sehr bald andere Werbeformen einsetzen müssen, um überhaupt die Miete für unseren neuen Server aufbringen zu können. | |
Folgen des Einsatzes von Werbeblockern | |
Wer als Surfer Werbeblocker einsetzt, sollte sich bewusst sein, dass er damit kostenlosen Webangeboten auf lange Sicht den Garaus macht! Solche Surfer verursachen durch ihren Besuch Kosten, insbesondere Traffickosten, wie jeder andere Besucher auch; aber sie bringen den Website-Betreibern kein Geld ein. Die Folge ist, dass die Betreiber denjenigen Besuchern, die keine Werbeblocker verwenden, umso mehr Werbung zeigen müssen, um diesen Ausfall auszugleichen. Mit zunehmender Verbreitung von Werbeblockern bei den Surfern wird eine solche Kompensation nicht mehr möglich sein. | |
Die zunehmende Verbreitung von Werbeblockern könnte folgende Konsequenzen haben: Entweder wird man versuchen, Technologien zu entwickeln, die Besucher mit Werbeblockern von der Benutzung einer Website ausschließen – der Internetauftritt eines großen deutschen Nachrichtenmagazins hat Berichten im Internet zufolge so etwas schon einmal vorübergehend getestet. Oder aber es könnte dazu kommen, dass die Anzahl kostenloser Webangebote zurückgeht. | |
Projekte wie z. B. umfangreiche Musikdatenbanken, die eine gewisse Serverhardware erfordern, kommen nicht mit Webhostingangeboten aus, wie man sie aus der Werbung kennt: "eigene Homepage ab 1,95 Euro im Monat". Und wenn solche Projekte die Freiwilligen, die ihre Freizeit dafür aufwenden, neben der vielen Zeit auch noch einen Haufen Geld kosten sollen, dann werden sich die Betreiber überlegen müssen, ob das Projekt weiterbetrieben wird. | |
Diese Hintergründe sollten sich auch unsere Besucher klarmachen, bevor sie sich – was aber bisher nur ganz vereinzelt vorkam – bei uns über die Werbung auf unserer Website beschweren. Man sollte nicht vergessen: Man bekommt zwar Werbung anzeigt, die auch lästig sein kann, man erhält aber auch eine kostenlose Dienstleistung. Privatfernsehen oder -radio z. B. funktioniert auch nicht anders. Und im Kino bekommt man sogar meistens Werbung zu sehen, obwohl es Eintritt kostet ... | |
Thomas Wagner |
Freitag, 20. April 2007
Neuer Server trotz sinkender Werbeeinnahmen – oder: Wie Werbeblocker Websites töten
Sonntag, 14. Januar 2007
coverinfo.de-Jahresbericht 2006
Nun haben wir 2007 und es wird wieder Zeit für meinen alljährlichen musikalischen Bericht. Fangen wir diesmal von hinten an. | |
1991 veröffentlichte Denzil Slemming unter dem Namen L.A. Style den Titel "James Brown Is Dead". Noch im selben Jahr erschien "James Brown Is Still Alive" von Holy Noise auf dem Markt. 15 Jahre lang hatte diese Richtigstellung auch tatsächlich Bestand. Aber wie es das Leben so an sich hat, steht am Ende nun mal der Tod. James Brown starb am 25. Dezember im Alter von 73 Jahren an einer Lungenentzündung. | |
Am 23.11.2006 wurde die Welt um eine Castingband reicher. Die fünfte "Popstars"-Staffel hatte auf ProSieben seine drei Mitglieder für die Girlband Monrose gefunden. Wie es sich gehört, stieg die dazugehörige Single "Shame" auf der 1 ein. In die Jahrescharts haben sie es allerdings noch nicht geschafft. Man darf dieses Jahr damit rechnen. Schließlich hat "Shame" mit 150.000 verkauften Exemplaren schon Goldstatus, das Album hat Platin. | |
Am 8. März 2007 werden sie uns mit einem Auftritt beim Vorentscheid für den Eurovision Song Contest beglücken. Aufgrund der guten Einschaltquote hat ProSieben für 2007 gleich eine sechste "Popstars"-Staffel geplant. | |
Im Sommer war sie endlich da. Die Fußball-WM 2006 im eigenen Land. Natürlich hatte dies auch Einfluss auf die Musikwelt in Deutschland. | |
Insgesamt haben sechs Songs der deutschen Top 20 des Jahres mit der WM zu tun. Auf Platz 17 steht Oliver Pocher mit "Schwarz und weiss" (sic!), im Original übrigens als "Black & White" von Frameless aus dem Jahr 2004. | |
Auf Platz 15 folgt Xavier Naidoo mit "Danke". Ein "Danke" hat unsere Mannschaft schon verdient, aber musste es wirklich so ein Song sein? Es läuft einem doch jedes Mal ein Schauer über den Rücken, wenn es heißt "Christoph Metzelder war Feuermelder und Feuerlöscher der Spielfelder". Gab es jemals ein gutes Lied, in dem "Feuerlöscher" verwendet wurde? | |
Der dritte hier zu erwähnende WM-Song ist auch von Xavier Naidoo. "Dieser Weg" wurde eigentlich schon Ende 2005 veröffentlicht und ist bis heute in den Charts verblieben (58 Wochen)! Damit hat er die Randfichten geschlagen, welche 54 Wochen mit "Lebt denn dr alte Holzmichl noch…?" in den Top 100 vertreten waren. Dass der Song so lange überlebt hat, ist wohl auch dem Film zur WM "Deutschland ein Sommermärchen" geschuldet, in dem "Dieser Weg" oft genug auftaucht. | |
Auf Platz steht 6 steht Herbert Grönemeyer mit der Unterstützung von Amadou und Mariam. "Zeit, dass sich was dreht" beginnt philosophisch und wird durch Trommeln und Ethnogesänge zur offiziellen Hymne der Fußball-WM 2006. | |
Mit "54, 74, 90, 2006" schafften es die Sportfreunde Stiller auf die 5. Nachdem am 4. Juli der Traum vom Weltmeistertitel platzte, wurde der Titel kurzerhand in "54, 74, 90, 2010" umbenannt. | |
Kommen wir nun zur offiziellen Hymne des WM-Maskottchens (nicht zu verwechseln mit der offiziellen WM-Hymne) und zum Hit des Jahres: Goleo VI presents Bob Sinclar feat. Gary Pine mit "Love Generation". Im Video dieses Gute-Laune-Liedes hatte das Maskottchen, Goleo VI, seinen ersten großen Auftritt. Es folgte Goleo VI presents Lumidee & Fatman Scoop mit "Dance!". Dieser Song basiert auf Whitney Houstons "I Wanna Dance With Somebody" und brachte es sogar noch auf Platz 33 der Jahrescharts. Danach kam "All Together Now", wobei Goleo Atomic Kitten präsentierte. Das ist im Übrigen eine Coverversion von The Farm und basiert auf Pachelbels Kanon. Den letzten Auftritt in den Charts hatte Goleo VI mit Patrizio Buanne. Unter dem Titel "Stand Up! (Champions' Theme)" wurde wenig erfolgreich "Go West" von den Village People verarbeitet. Jetzt stellt sich natürlich die Frage, was diese Lieder mit Fußball zu tun haben. Die Antwort kann einfach nur Kommerz heißen. Dem Franzosen Christophe Le Fraint, bei uns bekannt als Bob Sinclar, dürfte es allerdings egal sein, was aus Goleo wurde. Obwohl er bei uns zu Lande unbekannt ist, hat der Mann im letzten Jahr sein 19. Studioalbum veröffentlicht und wurde bei den World Music Awards als derzeit bester DJ der Welt ausgezeichnet. | |
Damit genug zur Fußball-WM 2006 in Deutschland. | |
Ein wirklich musikalisches Highlight lieferte der Eurovision Song Contest. Lordi, eine finnische Monster-Heavy-Metal-Band, gewann vor Russland und Rumänien. Neben der Tatsache, dass sie den Contest hoch in den Norden, nach Helsinki, geholt haben, darf sich die fünfköpfige Band über einen Platz 27 in den deutschen Jahrescharts freuen. Auch das Album "The Arockalypse" verkaufte sich gut. Sänger Lordi heiratete zudem seine persönliche Assistentin. Ein durchaus erfolgreiches Jahr für die Finnen. | |
Schlecht schnitt der deutsche Beitrag ab. Mit 36 Punkten belegte Texas Lightning nur Platz 15. Trotz eines guten Auftritts kam "No No Never" nicht beim Publikum an und selbst aus unseren Nachbarländern gab es nicht mehr als 7 Punkte. Zudem war Österreich schon in der Vorrunde ausgeschieden und im Finale beim Telefonvoting nicht dabei. Als weiterer Grund wird eine schlechte Promotion genannt. Nicht besser erging es den anderen "Großen". Großbritannien wurde 19., Spanien 21. und Frankreich 22. Immerhin muss man anerkennen, dass es besser als letztes Jahr lief, wo geschlossen die letzten vier Plätze belegt wurden. | |
Trotzdem sollte sich der Ärger bei Texas Lightning in Grenzen halten. "No No Never" wurde hinter "Love Generation" die meistverkaufte Maxi in Deutschland. Die drei goldenen Schallplatten für über 450.000 verkaufte Exemplare dürften über den Schmerz hinwegtrösten. | |
Am 18. März stand Tobias Regner als Sieger der 3. Staffel "Deutschland sucht den Superstar" ("DSDS") fest. Über 7 Millionen Fernsehzuschauer erlebten mit, wie er sich knapp gegen Mike-Leon Gosch durchsetzte. Die dazugehörige Single "I Still Burn" stieg auf der 1 ein, hielt sich 6 Wochen in den Top 10, stürzte dann allerdings ziemlich schnell ab. Die beiden Nachfolge-Singles "She's So" und "Cool Without You" brachten keinen großen Erfolg. | |
Für Ersatz ist aber bald wieder gesorgt. Die vierte Staffel startete bereits am 10. Januar 2007. | |
Neben dem Eurovison Song Contest fand am 9. Februar 2006 zum zweiten Mal der Bundesvision Song Contest statt. Bei der von Stefan Raab initiierten Veranstaltung treten die 16 Bundesländer gegeneinander an, wobei die jeweiligen Interpreten mehr oder weniger an ihr Land gebunden sind. Obwohl dem Ganzen eher ein humoristischer Charakter zuzuschreiben ist, liefert dieser Wettbewerb doch einen kleinen Einblick in das deutsche Popgeschehen des Jahres. 2006 gewann Seeed mit "Ding". Tatsächlich schaffte es der Titel auf Platz 22 der Jahrescharts. | |
Bei all diesen Betrachtungen fällt allerdings auf, dass die Charts in der bisherigen Form immer mehr an Bedeutung verlieren. Wohl noch nie haben sich so wenige Interpreten die 100 Plätze unter sich aufgeteilt. Vier Songs brachten die Pussycat Dolls in die Charts. Dreimal vertreten waren Xavier Naidoo, Tokio Hotel und Pink. Das Doppel schafften: Christina Aguilera, Christina Stürmer, Lafee, Nelly Furtado, Bob Sinclar, Black Eyed Peas, Shakira, Madonna, Eminem, Silbermond, Rosenstolz, Beyoncé, Robbie Williams, Kelly Clarkson, Rihanna, Justin Timberlake und US5. Zusammengefasst: 74 Interpreten teilen 100 Songs. Allerdings hat der Anteil der deutschensprachigen Lieder auf 27% zugenommen. Darunter auch Tic Tac Toe, die mit "Spiegel" ihr Comeback feierten. Der Anteil von in Deutschland produzierten Stücken ist noch höher. | |
Kommen wir nun zum eigentlichen Inhalt dieser Seite: Cover-Versionen und Zitate. | |
Der Clou des Jahres gelang Karmah. "Just Be Good To Me" wurde ursprünglich schon 1998 veröffentlicht, schaffte es aber erst jetzt in die Charts und landete auf der 20. Das Lied wurde ursprünglich von Gabry Ponte (Mitglied von Eiffel 65) als Bootleg für seine Liveshows produziert. Wiederentdeckt wurde es von einem Moderator des MDR-Radiosenders "Jump". Andere Stationen fingen ebenfalls an, den Song zu spielen und machten ihn bekannt. | |
Die erfolgreichste Coverversion stammt von Shakira und Wyclef Jean. "Hips Don't Lie" ist ein Cover von "Dance Like This" aus dem Jahre 2004. Damals hatte Wyclef Jean den Titel mit Claudette Ortiz veröffentlicht. "Hips Don't Lie" schaffte Platz 3 in den Jahrescharts. | |
Das bekannteste Sample verwendete wohl Madonna für "Hung Up". Die Quelle stammt hierbei von ABBA – "Gimme Gimme Gimme". Erfolgreicher war allerdings Gnarls Barkley. In seinem Stück "Crazy" sampelte er das völlig unbekannte Stück "Nel cimitero de tucson" aus dem Jahre 1968. Gianfranco Reverberi, ein Schützling von Ennio Moricone, komponierte das Stück damals für einen italienischen Western. | |
Interessanterweise schaffte es wieder mal Pachelbels Kanon in die Top 10. 2005 war es die Firma mit "Die eine 2005", 2006 Mattafix mit "Big City Life". Das Zitat ist eindeutig am Anfang zu hören und liegt dem ganzen Stück zu Grunde. | |
Wie wird es mit coverinfo.de weitergehen? | |
Den Besuchern sei versichert, dass uns das Problem mit unserer langsamen Datenbank bekannt ist. Auch wir Redakteure leiden darunter. Somit steht auf dem Plan für 2007, neben dem Eintragen sehr vieler Cover-Versionen und Zitate, die Behebung dieses Problems. | |
Ich wünsche allen Besuchern von coverinfo.de in meinem Namen und im Namen der gesamten Redaktion ein erfolgreiches Jahr 2007. | |
Falko "Frab" Rickmeyer |
Samstag, 28. Oktober 2006
Rundfunkgebühr für Internet-PCs
Wer in Deutschland Rundfunk empfangen will und hierfür entsprechende Geräte bereithält, muss Rundfunkgebühren entrichten, aus denen der öffentlich-rechtliche Rundfunk zu einem Großteil finanziert wird – ein anderer Teil wird z. B. mit nerviger Werbung bestritten. Diese Gebührenpflicht sieht der Rundfunkgebührenstaatsvertrag (RGebStV) vor. Für die Regelung des Rundfunkrechts sind in der Bundesrepublik nämlich die Länder zuständig. Ein solcher Staatsvertrag dient dazu, eine bundeseinheitliche Regelung herbeizuführen, indem sich die Länder darauf einigen, dass in jedem Bundesland das Gleiche gelten soll. | |
Dieser RGebStV sieht in seiner im Oktober 2004 verkündeten Fassung eine Rundfunkgebührenpflicht für Rechner vor, die Rundfunkprogramme ausschließlich über Angebote aus dem Internet wiedergeben können. Gemäß einer Übergangsregelung sind aber bis 31. Dezember 2006 für solche Rechner keine Gebühren zu entrichten. Bemerkenswert ist, dass nicht schon 2004, sondern erst kürzlich in der Öffentlichkeit eine Diskussion um die Frage entbrannt ist, ob eine solche Gebühr für Internet-PCs sinnvoll und ob sie rechtmäßig ist. | |
Die Rundfunkgebührenpflicht ist in Deutschland mangelhaft umgesetzt. Wer Rundfunkgeräte bereithält, muss dies bei der zuständigen Landesrundfunkanstalt anzeigen, wobei umstritten ist, ob ein Bereithalten schon gegeben ist, wenn Omas alter Fernseher eingestaubt im Keller in einer Kiste ruht (die Rechtsprechung bejaht dies). Wenn alle Rundfunkgeräte, die der Teilnehmer besitzt, irreparabel ihren Geist aufgegeben haben und nicht durch neue ersetzt wurden, muss und sollte der Teilnehmer auch das anzeigen. Denn erst durch die Abmeldung aller Geräte endet die Gebührenpflicht. Wer seine Geräte nicht anmeldet und sie trotzdem "bereithält", ist zwar theoretisch trotzdem gebührenpflichtig und begeht eine Ordnungswidrigkeit, kommt praktisch aber kostenlos an seinen gewünschten Rundfunkempfang. Übrigens ist das Ganze nicht mit einem Bußgeld "von 1000 Euro" bewehrt, wie die GEZ zu Zwecken der Einschüchterung auf ihrer Website behauptet, sondern mit einer Geldbuße von "höchstens eintausend Euro" (das ergibt sich aus §§ 9 II RGebStV, 17 I OWiG (Ordnungswidrigkeitengesetz)). Hier handelt es sich um eines der vielen Beispiele, die zeigen, dass die GEZ, die sich als Verwaltungsbehörde versteht, sich entgegen Art. 20 III Grundgesetz nicht an Gesetz und Recht gebunden fühlt. Bei der GEZ handelt es sich um die Gebühreneinzugszentrale, die als gemeinsame Einrichtung von ARD, ZDF und Deutschlandradio für die Landesrundfunkanstalten die Einziehung und Verteilung der Rundfunkgebühren übernimmt. Ihr stehen praktisch kaum Möglichkeiten zur Verfügung, Schwarzseher zu identifizieren. Schließlich ist niemand ohne Weiteres verpflichtet, die GEZ-Mitarbeiter zwecks Kontrolle in seine Wohnung zu lassen. Nicht zu Unrecht wird daher diskutiert, ob man nicht eine pauschale Rundfunkabgabe von einem jeden Haushalt fordern sollte. Dadurch würde der Gerechtigkeit besser genüge getan als mit der aktuellen Regelung, weil fast jeder Radio hört, aber momentan bei weitem nicht alle ordnungsgemäß dafür bezahlen. | |
Wenn übrigens einmal ein solcher GEZ-Mitarbeiter auftaucht, muss man aufpassen, dass man nichts Falsches sagt, was eine Rundfunkgebührenpflicht auslösen könnte. Die Rechtsprechung meint nämlich, die Anmeldung von Rundfunkgeräten sei eine Wissenserklärung und keine Willensklärung und damit nicht wegen Irrtums anfechtbar. Wer z. B. im November 2006 seine Rundfunkgeräte, die er im Monat zuvor gekauft hat, anmelden will und statt "10/2006" durch einen Tippfehler "01/2006" schreibt, muss auch für die Monate Januar bis September zahlen. Würde einem solch ein Tippfehler z. B. bei einer Vertragserklärung passieren – man wollte den Fernseher ab Oktober und nicht ab Januar mieten –, könnte man anfechten und damit die Erklärung beseitigen. (Allerdings muss man Schadensersatz leisten, wenn der andere auf die Gültigkeit der Erklärung vertraut hat.) Zwar sprechen die besseren Gründe dafür, Wissenserklärungen wie Willenserklärungen zu behandeln, weil die Interessenlage im Falle eines Irrtums in beiden Fällen die gleiche ist, aber die Rechtsprechung ist eben leider GEZ-freundlich. | |
So ist z. B. das Bundesverfassungsgericht der Meinung, dass auch derjenige, der nur private Sender hört oder sieht, die Rundfunkgebühr entrichten müsse. Ein kostenloser Rundfunkempfang werde nicht grundrechtlich gewährleistet, darum dürfen die Länder den Rundfunkempfang von der Zahlung einer Gebühr für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk abhängig machen, unabhängig davon, ob man auch solche Sender nutzt oder nicht. Immerhin schaffe ja das Bereithalten eines Rundfunkgerätes die Möglichkeit, solche Sender zu empfangen, und das genüge zur Begründung der Gebührenpflicht. | |
Die öffentlich-rechtlichen Sender haben nun eine neue Einnahmequelle entdeckt: Schließlich ermöglichen ja auch Internet-PCs einen solchen Rundfunkempfang: Die meisten Sender können nämlich über einen Internet-Livestream emfangen werden. Die Rundfunkanstalten drängen uns Internetnutzern also eine Möglichkeit des Rundfunkempfangs auf, die wir gar nicht haben wollen. Wer der Rundfunkgebührenpflicht entgehen will, muss nicht nur Radio und Fernseher, sondern auch seinen Internetzugang abschaffen. Da im Gegensatz zu einem Radio oder Fernseher ein Internet-PC aber nicht vorrangig dem Rundfunkempfang, sondern tausenden anderen Zwecken dient, erscheint es unverhältnismäßig, für das Bereithalten solcher Geräte eine Gebühr zu fordern. Die Vereinigung der Rundfunkgebührenzahler (VRGZ) hat daher Verfassungsbeschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht erhoben, weil sie die entsprechende Regelung im RGebStV für verfassungswidrig hält. Es bleibt zu hoffen, dass das Bundesverfassungsgericht die Auffassung der VRGZ teilt, denn sonst könnte man die Rundfunkgebührenpflicht in Zukunft noch weiter auf die Spitze treiben: Wenn es genügen soll, dass die Rundfunkanstalten das Internet als Sendeeinrichtung benutzen, um Gebühren für PCs erheben zu dürfen, dann könnte man den RGebStV auch dahingehend ändern, dass jeder, der irgendwo Rundfunk zur Kenntnis nehmen kann, zahlen muss. Dann bräuchten die Radiosender nur noch an jeder Hauptstraße irgendwelche Lautsprecher mit Radioprogramm aufzustellen und schon müsste jeder Passant zahlen. Aufgedrängter Rundfunkempfang darf aber richtigerweise keine Zahlungspflichten auslösen. | |
Eine weitere Frage, die sich in diesem Zusammenhang stellt, ist: Wie sieht es mit Internet-PCs ohne Lautsprecher aus? Mit denen lässt sich ja nun wahrlich nicht Radio hören. Und wie sieht es aus, wenn man einen Provider wählt, der den Zugriff auf Internetangebote der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten sperrt, so dass man deren Websites gar nicht besuchen kann? Nach Auffassung der GEZ ändert das nichts daran, dass der PC grundsätzlich ein Rundfunkempfangsgerät ist. Daher müsse sogar ein Webhoster zahlen, der Rootserver in seinem Rechenzentrum stehen hat. Eine solche Argumentation ist im Hinblick auf die Grundrechte in der Verfassung nicht haltbar. Man darf also gespannt sein, wie die Rechtsprechung ab 2007 mit Rundfunkgebühren-Zahlungsverweigerern umgehen wird. | |
Quellen: - Rundfunkgebührenstaatsvertrag 2005 - BVerfG: Verfassungsmäßigkeit von Rundfunkgebühren, Urteil vom 06.09.1999, Az.: 1 BvR 1013/99 - VRGZ-Website (nicht mehr verfügbar, da Vereinigung inzwischen aufgelöst) - GEZ: No-GEZ-Internetzugang zählt nicht - Keine GEZ-Gebühr für Root-Server (missverständliche Artikel-Überschrift) | |
Nachtrag vom 24.04.2008: Die Verfassungsbeschwerde gegen die Rundfunkgebühr für Internet-PCs wurde nicht zur Entscheidung angenommen. Näheres im News-Artikel vom 24.04.2008. | |
Thomas Wagner |
Labels:
Bundesverfassungsgericht,
Rundfunkgebühr
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