Freitag, 22. April 2005

Chartmanipulationsvorwürfe gegen Brandes bestätigt

Die Vorwürfe der Chartmanipulation gegen David Brandes, den Produzenten von Grand-Prix-Kandidatin Gracia, von Vanilla Ninja und von Virus Incorporation, von denen coverinfo.de in den News vom 12.04.2005 berichtet hat, haben sich nach Berichten des Bundesverbandes der Phonographischen Wirtschaft bestätigt. Dies hat eine Untersuchung der Verkaufsdaten ergeben.

Daraus resultieren folgende Konsequenzen: Zum einen werden die betroffenen Musikprodukte für drei Monate aus der Charterhebung ausgeschlossen. Zum anderen werden David Brandes' Produkte zukünftig nur noch für die Charts berücksichtigt, wenn er sie für die Ermittlung der Verkaufszahlen für eine besondere Prüfroutine anmeldet, die ihn rund 600 EUR pro Titel kostet.

Der Bundesverband der Phonographischen Wirtschaft stellt ausdrücklich klar, daß die betroffenen Künstler Opfer der Manipulationsversuche ihres Produzenten seien. Gracia will trotzdem auch weiterhin mit David Brandes zusammenarbeiten.

Quellen:
IFPI
RP Online

Thomas Wagner  

Dienstag, 12. April 2005

Manipulation: Gracia und andere Künstler aus den Top 100 verbannt

Die Songs "Run & Hide" von Gracia, "I Know" und "Blue Tatoo" von Vanilla Ninja sowie "Heaven Is A Place On Earth" von Virus Incorporation wurden für zunächst drei Wochen aus den Top 100, den von media control ermittelten Single-Charts, ausgeschlossen. Grund dafür ist der Verdacht einer Chart-Manipulation durch gezielte CD-Aufkäufe. David Brandes, der Produzent der drei genannten Künstler, wird verdächtigt, hinter dieser Aktion zu stehen.
 
Gracia soll für Deutschland beim Grand Prix d'Eurovision de la Chanson (Eurovision Song Contest) des Jahres 2005 antreten. Für die Vorentscheidung wurde sie nur durch ihre Chart-Plazierung qualifiziert: Sie mußte am 8. Februar 2005 innerhalb der Top 40 plaziert sein. Daß auch die an diesem Tag gültigen Charts manipuliert worden sein könnten, ist nicht ausgeschlossen. Der Norddeutsche Rundfunk will Gracia, die den Vorentscheid zum Eurovision Song Contest, der am 21. Mai 2005 in Kiew stattfinden wird, gewonnen hat, in jedem Fall antreten lassen, weil sie mit deutlicher Mehrheit die Abstimmung gewonnen habe und kein Zusammenhang zwischen dieser Abstimmung und einer eventuellen Chartmanipulation bestehe.
 
Ob an den Manipulationsvorwürfen wirklich etwas dran ist, sollen Untersuchungen innerhalb der nächsten Wochen zeigen.
 
Quelle:
stern.de
 


 
Thomas Wagner

Freitag, 4. März 2005

Plagiatsprozeß um "Still Got The Blues" von Gary Moore

Der Welthit "Still Got The Blues" von Gary Moore aus dem Jahre 1990 ist offenbar ein Plagiat. Es gibt deutliche Parallelen zu der Passage ab 8:15 Minuten in dem Stück "Nordrach" von Jud's Gallery. Jürgen Winter hat dieses Stück geschrieben, er war Mitglied dieser inzwischen aufgelösten Band. Am 29.03.1974 wurde dieses Stück in den Rundfunkstudios des damaligen Südwestfunks (SWF) aufgenommen und anschließend auch im Radio gespielt. Auf Tonträger veröffentlicht wurde das Stück jedoch erst im Jahr 2000.

In jenem Jahr, zehn Jahre nach Erscheinen des Hits von Gary Moore, sollen Winters Lebenspartnerin die Parallelen zwischen den Songs aufgefallen sein. Winter strengte deshalb noch im selben Jahr einen Prozeß gegen die Virgin Schallplatten GmbH an. Urheberrechtsverletzung lautet der Vorwurf.

Im Jahr 2001 wird das Verfahren vor dem Landgericht I in München eröffnet. Seitdem zieht sich die Sache hin.

Ein gerichtlich bestellter Gutachter kommt zu dem Ergebnis: "Die Wahrscheinlichkeit, dass ein so hoher Übereinstimmungsgrad zwischen zwei Melodien auf Zufall beruht, muss als sehr gering eingeschätzt werden." Virgin stellt sich auf den offenbar nicht weiter nachgewiesenen Standpunkt, die Melodie sei musikalisches Allgemeingut, da sie schon oft in der Musikgeschichte vorgekommen sei.

Am 02.03.2005 erging vor dem Landgericht der Beschluß, daß es die begründete Vermutung gebe, daß ein Teil von "Still Got The Blues" in Anlehnung an das Stück "Nordrach" entstanden sei. Daher müsse die beklagte Partei nun nachweisen, daß der Urheber Gary Moore keine Gelegenheit hatte, das Stück "Nordrach" zu hören. Gelingt dieser Nachweis nicht, wird das Gericht in einem Urteil voraussichtlich zu dem Ergebnis kommen, daß eine Urheberrechtsverletzung vorliegt.



Quellen:
http://www.juds-gallery.com/
mz-web.de

Thomas Wagner