Der Welthit "Still Got The Blues" von Gary Moore aus dem Jahre 1990 ist offenbar ein Plagiat. Es gibt deutliche Parallelen zu der Passage ab 8:15 Minuten in dem Stück "Nordrach" von Jud's Gallery. Jürgen Winter hat dieses Stück geschrieben, er war Mitglied dieser inzwischen aufgelösten Band. Am 29.03.1974 wurde dieses Stück in den Rundfunkstudios des damaligen Südwestfunks (SWF) aufgenommen und anschließend auch im Radio gespielt. Auf Tonträger veröffentlicht wurde das Stück jedoch erst im Jahr 2000. | |
In jenem Jahr, zehn Jahre nach Erscheinen des Hits von Gary Moore, sollen Winters Lebenspartnerin die Parallelen zwischen den Songs aufgefallen sein. Winter strengte deshalb noch im selben Jahr einen Prozeß gegen die Virgin Schallplatten GmbH an. Urheberrechtsverletzung lautet der Vorwurf. | |
Im Jahr 2001 wird das Verfahren vor dem Landgericht I in München eröffnet. Seitdem zieht sich die Sache hin. | |
Ein gerichtlich bestellter Gutachter kommt zu dem Ergebnis: "Die Wahrscheinlichkeit, dass ein so hoher Übereinstimmungsgrad zwischen zwei Melodien auf Zufall beruht, muss als sehr gering eingeschätzt werden." Virgin stellt sich auf den offenbar nicht weiter nachgewiesenen Standpunkt, die Melodie sei musikalisches Allgemeingut, da sie schon oft in der Musikgeschichte vorgekommen sei. | |
Am 02.03.2005 erging vor dem Landgericht der Beschluß, daß es die begründete Vermutung gebe, daß ein Teil von "Still Got The Blues" in Anlehnung an das Stück "Nordrach" entstanden sei. Daher müsse die beklagte Partei nun nachweisen, daß der Urheber Gary Moore keine Gelegenheit hatte, das Stück "Nordrach" zu hören. Gelingt dieser Nachweis nicht, wird das Gericht in einem Urteil voraussichtlich zu dem Ergebnis kommen, daß eine Urheberrechtsverletzung vorliegt. | |
Quellen: http://www.juds-gallery.com/ mz-web.de | |
Thomas Wagner |
Freitag, 4. März 2005
Plagiatsprozeß um "Still Got The Blues" von Gary Moore
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Buchbesprechung: Aspekte zum Cover-Versionen-Phänomen
Mit "Von der Coverversion zum Hit-Recycling" von Marc Pendzich liegt erstmals ein Buch vor, das sich ausführlich dem Thema Cover-Version widmet. | |
![]() Das Phänomen der Cover-Version entstand in den 1950er Jahren. Zwar gab es schon vorher Songs in den verschiedensten Interpretationen, doch in einem Zeitalter der Entwicklung der Tonträgertechnik fing man langsam an, Songs mit einer bestimmten Aufnahme durch einen bestimmten Interpreten zu verbinden: Das war dann die Original-Version. Wurde diese von anderen Künstlern nachgesungen, so hatte man es mit einer Cover-Version zu tun, die aber damals selten so bezeichnet wurde. Der Begriff stammt ursprünglich wohl aus der Musikbranche: In den 50er Jahren begann man in den USA damit, momentan erfolgreiche Songs in anderen Musikstilen zu veröffentlichen, um den Markt abzudecken (englisch: "to cover"), um auch Liebhaber anderer Musikstile als Käufer zu gewinnen. Auch Rassismus spielte hier eine Rolle: Da kaum Weiße eine Aufnahme eines schwarzen Künstlers kaufen wollten, half es hier, den Song durch einen Weißen neu aufnehmen zu lassen, denn dann wurde er besser verkauft. Die Cover-Version diente also den Plattenfirmen zur Abschöpfung des Musikmarktes. Den Songschreibern konnte dies egal sein: Egal, wer ihren Song interpretierte – sie verdienten in jedem Fall daran. | |
Cover-Versionen können auch dazu dienen, Songs Hörern aus einem anderen Sprachraum zugänglich zu machen, indem man den Songs einen anderssprachigen Text verpaßt. Im Schlagerbereich ist dies vielfach geschehen. | |
Die Cover-Flut der 50er Jahre ebbte aber ab, in den 70er Jahren gab es wenige bedeutende Cover-Versionen. Im Zeitalter des Punk-Rocks kam es jedoch zu sogenannten destruktiven Cover-Versionen: Songs wurden parodiert, um politische Aussagen zu machen. Daneben kam es vermehrt zu Adaptationen von klassischer Musik. Berühmt sind in diesem Zusammenhang Stücke wie "Song Of Joy" von Miguel Rios oder "A Fifth Of Beethoven" von Walter Murphy. In die Kritik geraten sind solche modernen Versionen, weil ihnen vorgeworfen wird, daß sie eine Entstellung der ursprünglichen Werke darstellten. | |
Während in den 50er und 60er Jahren Cover-Versionen üblich waren, ging ihr Anteil anschließend zurück, und sie waren in den 70er und 80er Jahren als reiner Kommerz verpönt, als der Versuch, mit fremdem Material ohne eigene Inspirationen Geld verdienen zu wollen. In den 90er Jahren wurden jedoch "recyclinglastige" Musikstile populär: Hip Hop und Fun Techno. Hier wurde oft gecovert und gesampelt. Die Medien, insbesondere Jugendmusikzeitschriften wie die BRAVO und -fernsehsender wie MTV und VIVA, wiesen die Jugendlichen durchaus ab und zu auf die Herkunft des kompositorischen Materials hin, so daß der aufmerksame Musikkonsument wissen konnte, daß die Hits, die er von den Medien präsentiert bekam, oftmals schon einmal dagewesen waren. Cover-Versionen wurden von den Jugendmedien aber als etwas ganz Gewöhnliches dargestellt, so daß die Cover-Version ihren schlechten Ruf, den sie noch bis Ende der 80er Jahre hatte, weitgehend verlor. Eine Cover-Version hat für die Musikindustrie viele Vorteile: Zum Beispiel haben die Songs bei Musikredaktionen von Sendern den Vorteil, einen Bekanntheitsbonus zu besitzen, so daß sie deshalb vielleicht eher in die Rotation gelangen. Ältere Hörer erinnern sich an gute alte Zeiten, aus denen sie den Song kennen, und fühlen sich deshalb nicht abgeneigt, eine Version dieses Songs zu kaufen. Und die Jugend bekommt etwas ihr Neues präsentiert – sie kannte ja die Original-Version nicht. Ein Rückgang der neuen Cover-Flut, die in den 90ern begonnen hat, ist bislang nicht abzusehen. | |
Neben diesen historischen Aspekten schreibt Pendzich auch über den musikökonomischen Bereich. So ist die aktuelle Krise der deutschen Musikindustrie seiner Meinung nach auf viele verschiedene Faktoren zurückzuführen, jedoch nicht in dem Maße auf Raubkopien durch CD-Brennen und Internettauschbörsen, wie dies von der Musikbranche dargestellt wird. Die Umsatzeinbußen lägen auch an fehlender emotionaler Bindung des Hörers zu den Künstlern; es finde kaum mehr ein Künstleraufbau statt, das heißt, es gebe kaum noch große Stars, statt dessen zu viele Eintagsfliegen, die nach wenigen Hits und ein bis zwei Alben wieder vom Markt verschwunden sind. | |
In Kapiteln über juristische Aspekte der Cover-Version wird geklärt, welche Voraussetzungen das deutsche Urheberrecht an eine Cover-Version knüpft. Außerdem wird gezeigt, daß die Rechtswirklichkeit oft anders aussieht: Beispielsweise werden für genehmigungspflichtige Bearbeitungen oft keine Genehmigungen eingeholt, statt dessen verzichtet der Bearbeiter auf die Teile der Tantiemen, die ihm durch die Bearbeitung bei erfolgter Genehmigung zustehen würden. Die Plattenfirmen verdienen dennoch ausreichend an diesen Versionen. Oftmals lassen sich auch Beteiligte als Urheber eintragen, die gar nicht Urheber sind, die die Melodie beispielsweise Volksliedern entnommen haben oder sie Musikern aus der Dritten Welt gestohlen haben, von denen sie relativ sicher sein können, daß diese nicht in der Lage sein werden, die Verletzung ihrer Rechte gerichtlich geltend zu machen. | |
Ausführliches zu diesen und vielen anderen Aspekten des Phänomens Cover-Version und zahlreiche Beispiele aus der Musikgeschichte findet der geneigte Leser in dem besagten Buch: | |
Marc Pendzich Von der Coverversion zum Hit-Recycling Historische, ökonomische und rechtliche Aspekte eines zentralen Phänomens der Pop- und Rockmusik Reihe: Populäre Musik und Jazz in der Forschung Band 11, 464 Seiten, mit CD-ROM inklusive Register, Preis: 49,90 EUR, LIT Verlag, ISBN 3-8258-8118-0. | |
Thomas Wagner |
Mittwoch, 19. Januar 2005
Gebührenerhöhung und mehr: Droht vielen Internetradios das Aus?
Hörfunk- und Fernsehsender, die Musik spielen wollen, müssen dafür bezahlen. Das ist nichts Neues, und das betrifft natürlich auch Internetradios. Dagegen ist ja auch grundsätzlich nichts einzuwenden: Wer sein Programm mit fremder Musik füllen möchte, darf den Rechteinhaber, also den Künstler, nicht leer ausgehen lassen. In Deutschland nimmt diesen Rechtsanspruch der Künstler auf Vergütung von im Rundfunk gesendeter Musik die Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten (GVL) wahr, kassiert die Vergütungen ein und leitet sie an die Künstler weiter. Wer also in seinem Internetradio Musik der von der GVL vertretenen Künstler spielen möchte, muß Verträge mit der GVL schließen, die vereinbarten Gebühren bezahlen und die Nutzungsbedingungen befolgen. Das Problem liegt nun darin, daß die GVL zum April 2005 eine Erhöhung der Gebühren, die für die Ausstrahlung von Musik zu zahlen sind, angekündigt hat. Zudem hat sie die Nutzungsbedingungen zuungunsten der Internetradiosender geändert. | |
Gezahlt werden muß unabhängig davon, ob es sich um einen kommerziellen Sender handelt oder nicht. Auch wer mit seinem Internetradio keinen Gewinn macht, sondern vielleicht sogar für das Hobby Radiomachen noch Geld auf den Tisch legt, muß Lizenzen bei der GVL einholen. Bisher richtete sich die Höhe der Lizenzgebühren bei Internetradios nach der Anzahl der Hörer, die maximal dieses Programm empfangen können. So zahlte nach Auskunft von gvl-protest.de ein Sender, dessen Server maximal 25 Radiohörer gleichzeitig versorgen konnte, jeweils 25 Euro monatlich an die GVL und an die GEMA, bei 250 Hörern jeweils 200 Euro. | |
Künftig sollen nun auch Internetradios pro Hörer und gespieltem Titel zahlen müssen, wobei nichtkommerzielle Sender weniger zahlen müssen als kommerzielle. Dazu kommen soll eine pauschale Mindestvergütung, die in jedem Fall zu zahlen ist, sowie Verwaltungsgebühren. Für viele kleine Internetradios bedeute dies laut gvl-protest.de dreimal höhere Kosten als bisher, für einige sogar zehnmal höhere Kosten. Viele Sender werden sich das nicht leisten können, insbesondere nicht die, die von einigen Hobbyradiomoderatoren betrieben werden. | |
Nicht nur die Gebühren will die GVL zum April 2005 ändern, sondern auch die Nutzungsbedingungen. Hier wird klar erkennbar, daß die Änderungen zugunsten der Musikindustrie vorgenommen werden sollen. Es dürfen nach den neuen Regelungen keine Programmvorschauen mehr veröffentlicht werden, in denen Songtitel genannt werden. Allenfalls darf angekündigt werden, daß innerhalb der nächsten Zeit, innerhalb eines nicht näher bestimmten Zeitrahmens, Musik von einem bestimmten Künstler laufen werde. Hiermit soll wohl verhindert werden, daß sich jemand auf das Mitschneiden eines Songs, der ihm gefällt, vorbereiten kann. Außerdem müssen, soweit dies nicht mit unverhältnismäßig hohen Kosten verbunden ist, technische Vorkehrungen dafür getroffen werden, daß die Radiohörer das Programm, insbesondere die Musik, nicht mitschneiden können. Statt dessen aber sollen Informationen über Titel und Interpret der gespielten Musik gesendet werden, so daß sie im Player des Hörers angezeigt werden können. Das soll dem Hörer wohl das Wiederfinden der Musik im Plattenladen erleichtern. Des weiteren dürfen die Sender künftig innerhalb von drei Stunden nicht mehr als drei verschiedene Titel von einem bestimmten Album spielen und nicht mehr als vier verschiedene Titel eines bestimmten Künstlers oder einer Compilation spielen, davon nicht mehr als drei aufeinanderfolgend, außerdem dürfen nicht mehr als zwei verschiedene Titel von einem bestimmten Album hintereinander gespielt werden. Spezialsendungen über bestimmte Künstler werden damit kaum mehr möglich sein. Es sieht so aus, als sollen hier die Sender dazu gezwungen werden, eine breite Palette des Musikangebots zu bewerben. | |
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Thomas Wagner |
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